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Expertise zum Mordfall Andrjuscha Juschtschinski


Der Reinerlös aus dem Verkauf vorliegender Schrift wird für die Verewigung des Andenkens an Andrjuscha Juschtschinski verwendet

Iwan Sikorski

Andrjuscha Juschtschinski


I.

Expertise von Professor Sikorski über den Ritualmord an A. Juschtschinski, der laut dem am 28. Oktober 1913 gefällten Verdikt der Geschworenen am 12. März 1911 in Kiew auf dem in Besitz des jüdischen chirurgischen Krankenhaus befindlichen und vom Kaufmann Mark Jojnowitsch Saizew geleiteten Grundstück begangen wurde.

Der Mord an Juschtschinski erfolgte wahrscheinlich unter folgenden Umständen: Nachdem Juschtschinski in einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum des erwähnten Grundstücks geschleppt oder gestoßen worden war, wo sich seine Mörder bereits eingefunden hatten und auf ihn warteten (der Tatort), wurde er jäh von den Verschwörern umringt und von zwei Personen an den Armen gepackt (so daß es nicht zu einem Kampf kommen konnte); ein dritter Komplize, der ihm von Angesicht zu Angesicht gegenüberstand, versetzte ihm mit einem scharfen Schneideinstrument einige Stiche, die durch seine Mütze in den Kopf eindrangen. Juschtschinski war sofort gelähmt vom Schock und empfand solches Entsetzen, daß er keine Kraft besaß, um Widerstand zu leisten. Er hielt sich noch auf den Füssen und kippte leicht nach links ab; die ersten Blutergüsse aus seinem Kopf, die seine Mütze mit Blut füllten und seine Jacke sowie sein Hemd rot färbten, lassen nämlich erkennen, daß das Blut von oben nach unten und leicht nach links floß. Da er zu Tode erschrocken und alle Kraft von ihm gewichen war, vermochte sich Juschtschinski kaum zu wehren: Man riß ihm die Jacke vom Leib, drehte den Kragen seines Hemdes um, entblößte den Hals auf der rechten Seite und fügte ihm Wunden zu, um aus den Halsschlagadern Blut zu gewinnen. Zu diesem Zweck versetzte man ihm mehrere Stiche ins Halsgewebe, welche sowohl die Venen als auch eine kleine Arterie verletzten und zu einer tiefen inneren Blutung des Gewebes fast bis zum Zwerchfell führten – ein Anzeichen dafür, daß Juschtschinski vermutlich im Stehen von seinen Mördern festgehalten wurde. Den eindeutigen Reaktionen in den verletzten Gefäßen und Gewebeteilen nach zu urteilen, die unbedingt zu einem Zeitpunkt erfolgt sein mußten, wo das Opfer noch lebte, war die Herztätigkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht beeinträchtigt. Allerdings sind keine Blutströme zu sehen, die vom Hals dem Körper entlang nach unten verlaufen – ein Zeichen dafür, daß das Blut in diesem Moment bereits gesammelt wurde und nicht in Richtung Boden strömte, denn in diesem Fall hätte es auf seinem Weg Spuren hinterlassen.

Unmittelbar davor vollzogen die Mörder eine rätselhafte, aller Wahrscheinlichkeit nach rein symbolische Prozedur, die darin bestand, an der rechten Schläfe des Opfers dreizehn kleine, nicht tiefe Stiche anzubringen, welche die Haut und teilweise auch die darunter liegenden Teile verletzten. Diese Stiche wurden sorgfältig ausgeführt, mit sicherer Hand, und sind augenscheinlich regelmäßig verteilt. Anläßlich dieser Stiche entflammte beim Gerichtsverfahren eine hitzige Polemik zwischen Anklage und Verteidigung: Die Anklage (und ihre Experten) zählten dreizehn Stiche, die Verteidigung vierzehn. Die Stiche führten nicht zum Tod, ja nicht einmal zu nennenswertem Blutverlust, da sie zu klein waren und ihnen insgesamt nicht mehr als vielleicht ein Teelöffel Blut entrann, doch ihre Anzahl – dreizehn – besitzt laut einer theologischen Expertise in der jüdischen Dogmatik eine rein rituelle Bedeutung. In Anbetracht der Tatsache, daß die Vielzahl kleiner Stiche ihrer Natur nach an jene Fälle von Kindesmorden erinnert, wo die jüdische Beschneidungszeremonie am Opfer nicht vollzogen wurde, stellen dreizehn Stiche bei der Beschneidung lediglich einen rituellen Akt dar und verfolgen weder das Ziel, den Betreffenden zu töten, noch dienen sie zum Einsammeln von Blut.

Wie bereits gesagt, erfolgten die Stiche in die Schläfe unmittelbar vor dem Aufschlitzen der Halsvenen, zu einem Zeitpunkt, wo die Herztätigkeit und die Blutzirkulation noch vollumfänglich weitergingen, doch aus Gründen der praktischen Bequemlichkeit (die Bewegungen wurden von oben nach unten vollzogen), und vielleicht auch weil die Regeln des Rituals dies erfordern, wurden die Stiche in die Schläfe vor dem Aufschneiden der Halsvenen vorgenommen. Letztere machten es erforderlich, Juschtschinskis Kopf mit aller Kraft festzuhalten, da das Opfer in einem instinktiven Akt des Selbstschutzes den Kopf jedenfalls nach unten drückte.

Beim Anbringen der Stiche in die Schläfe sowie beim Aufschneiden der Halsvenen gingen die Täter wie folgt vor: Zwei von ihnen hatten Juschtschinski an den Armen gepackt (man hatte ihm die Arme nicht gefesselt), während der dritte seinen Kopf festhielt. Dieser dritte Mörder stand hinter dem Opfer; er preßte seine linke Hand auf dessen Scheitelbein, wobei seine Finger die Stirn berührten (auf dieser sind die Spuren von Fingernägeln erkennbar); seine rechte Hand lag auf Juschtschinskis Mund und drückte diesen wahrscheinlich zu (auf Juschtschinskis Mund finden sich die Abdrücke von Zähnen, die vom Druck auf die Wange herrühren). Dank der Art und Weise, auf die der dritte Täter das Opfer immobilisierte, konnten die Stiche mühelos an der ungeschützten Schläfe angebracht werden. Als die Halsadern aufgeschlitzt wurden, war es für den dritten Mörder bequemer, seine Hände auf die beiden Seiten von Juschtschinskis Kopf zu legen und ihn an sich zu drücken; hierdurch wurde wohl eine optimale Fixierung des Kopfes im Moment des Aufschlitzens erreicht. Wurde Juschtschinski auf die geschilderte Weise von drei Männern festgehalten, so konnte der vierte – der Hauptschuldige – sowohl die Einstiche an der Schläfe als auch das Öffnen der Halsadern mühelos vornehmen.

Nach den eben beschriebenen, für einen Ritualmord entscheidend wichtigen Operationen (an der Schläfe und am Hals) verstrich ein Zeitraum von 10 bis 20 Minuten, in dem keine weiteren Eingriffe erfolgten. Während dieser Zeit wurde die – anfangs normale – Blutzirkulation immer schwächer. Ganz offensichtlich wurde das Blut innerhalb dieser Frist am Hals abgefangen und gesammelt, denn es steht außer Frage, daß es aus dem Organismus verschwand, obgleich an Juschtschinskis Körper keine Blutspuren und -gerinsel erkennbar sind. Damals war Juschtschinski jedenfalls bereits vollkommen entkräftet und ohne Bewußtsein. Die Mörder versuchten vermutlich durch Stiche zu erreichen, daß er wieder zu sich kam; noch wahrscheinlicher ist, daß sie sich zugleich durch eine Vielzahl von tiefen Stichen in den Rücken, den Bauch, die Leber, die Brust und den Kopf (die letzte Serie von Verletzungen) davon überzeugen wollten, daß nur noch wenig Blut aus den Wunden floß. Daraus dürften die Mörder gefolgert haben, daß der Tod ihres Opfers unmittelbar bevorstand; nun beeilten sie sich, einen solchen natürlichen Tod durch tödliche Stiche ins Herz zu verhüten. All dies weist eindeutig darauf hin, daß die Täter soviel Blut wie möglich gewinnen wollten, solange das Opfer noch lebte, und daß sie dieses zu einem Zeitpunkt, wo es zwar vollkommen entkräftet, aber immer noch am Leben war, umbringen wollten. Anders gesagt, sie wollten ihr Opfer selbst töten und nicht von selber sterben lassen. Dieses zielbewußte Bestreben, einen Menschen zu töten und nicht in Ruhe sterben zu lassen, ist ebenso wie die Entnahme von Blut eines der offenkundigsten Merkmale eines Ritualmords.

Beim Mord an Juschtschinski lassen sich eindeutig sechs Etappen unterscheiden:

· Durch Stiche in den Kopf, die zu Blutverlust führten, wurde das Opfer seiner Widerstandsfähigkeit beraubt, während das Herz noch unvermindert schlug;

· Bei unverminderter Herztätigkeit wurden dreizehn rituelle Zeichen an seiner Schläfe angebracht;

· Die Halsvenen wurden aufgeschlitzt, während die Herztätigkeit und die Blutzirkulation noch vollumfänglich andauerten;

· Während das Herz immer langsamer schlug, wurde das dem Leib des Opfers entströmende Blut gesammelt;

· Bei schwacher Herztätigkeit wurden Stiche gegen verschiedene Körperteile geführt, um zu überprüfen, wieviel Blut den Wunden noch einfloß;

· Juschtschinski wurde durch Stiche ins Herz getötet, denn dies erfordert die Zeremonie des Ritualmordes.

Daß das von Stichen getroffene und durchbohrte Herz (sechs Wunden, eine davon durch die Herzmitte) unter Krämpfen zu schlagen aufhörte, konnte der Mörder durch seine Tatwaffe fühlen; es diente ihm als sicheres Zeichen dafür, daß das Opfer getötet worden und nicht von selber gestorben war, sowie dafür, daß selbst die letzten Blutstropfen einem lebendem Menschen und nicht etwa einer frischen Leiche entnommen worden waren. Für Ritualmörder ist dieser Umstand von kapitaler Bedeutung.

Im Zentrum des Mordes an Juschtschinski stehen die Punkte 2, 3 und 4. Unter dem ersten Punkt wird lediglich der Auftakt zum Mord beschrieben, unter Punkten 5 und 6 der Abschuß des Verbrechens. Der Fall Juschtschinski trägt die Handschrift eines Ritualmordes klarerer als viele seiner historischen Vorläufer. Somit erweist sich die Tötung Juschtschinskis als einer der eindeutigsten Fälle eines viehischen Ritualmordes.

Zum Auffangen des Blutes (Punkt vier) wurden vermutlich kleine Stücke von Leinen oder Mull auf die blutenden Wunden gedrückt, die rasch von Blut getränkt wurden, aber bald trockneten. Damit war die ganze rituelle Operation beendet. Ein Ausbluten im eigentlichen Sinne des Wortes trat nicht ein – vielmehr wurde das rinnende und tröpfelnde Blut eingesammelt; dies entspricht den historischen Präzedenzfällen und den Zeugenaussagen. Zum Einsammeln des Blutes konnten ein fünfter und ein sechster Komplize benötigt werden, oder ein vierter, fünfter und sechster, wenn der Vierte (der Haupttäter) seine eigentliche Arbeit bereits geleistet hatte und für andere Aufgaben verfügbar war.

Infolge des starken Blutverlustes fiel Juschtschinski zweifellos in Ohnmacht und mußte dann nicht mehr viel leiden; zuvor war er jedoch bei Bewußtsein gewesen und hatte gelitten.

II.

Die psychologische und psychiatrische Expertenmeinung von Professor Iwan Sikorski in der Mordsache Andrej Juschtschinski im Lichte der historischen Fakten.

Der besondere Charakter des Mordes an Juschtschinski

Der Mord an Andrej Juschtschinski unterscheidet sich von gewöhnlichen Mordfällen, weist jedoch eine ausgesprochene Ähnlichkeit mit jenen selteneren Untaten auf, die schon seit grauer Vorzeit bekannt sind und die in allen Ländern, auch in hochkultivierten, immer wieder beobachtet wurden. Es geht hier spezifisch um Morde an Kindern durch Verblutenlassen.

Neben ihrem Hauptmerkmal – dem Verblutenlassen – weisen solche Kindermorde noch eine Reihe sekundärer Kennzeichen auf, die fast ebenso wichtig sind wie das primäre, und zwar vor allem darum, weil sie kategorisch ausschließen, daß das Verbrechen zufällig erfolgte; alles weist hier auf eine vorsätzliche Planung hin. Diese Merkmale sind die folgenden:

1. Das Fehlen jeder Provokation, die einen Anlaß für Tätlichkeiten geboten hätte;

2. Das Alter der getöteten Kinder;

3. Die Art und Weise, wie der blutige Gewaltakt ausgeführt wird;

4. Die Anzahl der Mörder;

5. Das Schicksal der sterblichen Überreste des Opfers;

6. Die Jahreszeit;

7. Die immer wiederkehrende Prozedur des Verbrechens.

Die hier erwähnten sieben Punkte bedürfen einiger Erklärungen.

Zum ersten Punkt läßt sich bemerken, daß – wie aus dem Prozeß von Saratow ersichtlich – der Knabe Kanin seinen Verführer als „Verlocker” bezeichnet hat – einen Verlocker, der durch die Straßen schlenderte und versuchte, die Kinder, die ihm zufällig begegneten, mit trügerischen Versprechen zu ködern.

Zum zweiten Punkt: Hinsichtlich des Alters der betroffenen Kinder zeigt die Erfahrung, daß als Opfer im allgemeinen Knaben von sechs bis dreizehn Jahren auserkoren werden. Die jüngeren davon werden gewaltsam entführt, die älteren in einen Hinterhalt gelockt.

Bezüglich des dritten Punktes – der Mordmethode – läßt sich insbesondere für die letzten Jahrhunderte beobachten, daß den Opfern eine bestimmte Anzahl von tiefen, heftig blutenden Stichen in verschiedene Körperteile versetzt wird. Außerdem werden ihnen die Venen durchgeschnitten, und zwar meist am Hals. Beides bewirkt einen zwar langsamen, aber mehr oder weniger starken Blutverlust. Die Zahl der Stiche ist unterschiedlich; manchmal handelt es sich um ein Mehrfaches von sieben, z. B. 14, 28 etc., im Extremfall 49.

Gehen wir zum vierten Punkt über. Der Mord wird stets von mehreren Personen begangen, von denen eine die Tatwaffe handhabt, während die anderen das Opfer fixieren und ihm den Mund zuhalten. Beim Saratower Prozeß stellte sich heraus, daß es sechs Täter gab. Der Mord an Juschtschinski wurde vermutlich von einer ebenso großen Anzahl von Tätern verübt, weil das Opfer offensichtlich in stehendem Zustand ausgeblutet war und man ihm außerdem den Mund zugehalten hatte.

Punkt fünf: Der bleiche und ausgeblutete Leichnam wird vom Tatort weggetragen und in nicht allzu weiter Entfernung zurückgelassen, nicht jedoch verscharrt; er weist keine Verletzungen außer denjenigen auf, die dem Opfer zwecks Gewinnung von Blut zugefügt wurden. Manchmal lassen die Täter bei der Leiche irgendwelche Gegenstände zurück, welche die Identifizierung des Ermordeten erleichtern (im Fall Juschtschinskis beispielsweise Schulhefte).

Hinsichtlich des sechsten Punktes gilt es darauf hinzuweisen, daß die Morde nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt stattfinden, sondern vorwiegend in den Frühling fallen, am öftesten in den März oder April.

Zum siebten Punkt: Die Morde an Kindern sowie die Gewinnung ihres Blutes werden an den verschiedensten Orten und in den verschiedensten Ländern auf dermaßen ähnliche Weise ausgeführt, daß sich dem Beobachter folgender Schluß aufdrängt: Diese Untaten verlaufen nach einem ganz bestimmten Rezept oder Muster und auf der Grundlage einer Tradition. In anderen Worten: Der Mörder hat schon früher einmal zugeschlagen oder war zumindest Zuschauer bei einem Mord.

Zum Mordfall Juschtschinski läßt sich sagen, daß er mehrere Merkmale in sich vereint, die bei anderen Fällen von Kindermord aufgetreten sind, und geradezu als klassisches Muster eines solchen Verbrechens gelten kann. Angesichts dieser Tatsachen erweckt die gerichtsmedizinische Untersuchung des toten Juschtschinski einen Eindruck beklemmender Realität. Wer nicht daran glaubt, daß solche Morde wirklich geschehen, oder zumindest daran zweifeln, tut gut daran, sich Juschtschinskis Schädel anzusehen. Der Befund ist von erschütternder Klarheit. Wir haben es hier nicht mit einem Mythos aus dem Mittelalter zu tun, sondern mit einer fürchterlichen Wirklichkeit des 20. Jahrhunderts.

Um wen handelt es sich bei den Kindermördern?

Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß Morde durch Verblutenlassen von Menschen begangen werden, die zwar bestialische Verbrecher, aber psychisch durchaus normal sind. Nachdem der Leichnam in Kiew gefunden worden war, neigte die Bevölkerung einige Tage lang der Ansicht zu, diese Schandtat sei von Geisteskranken aus dem Krillow-Krankenhaus begangen worden, doch hält diese These einer ernsthaften Kritik nicht stand, weil die Geisteskranken diese Anstalt nicht verlassen dürfen. Doch selbst wenn sie sich ungehindert hätten bewegen können, wäre es für sie praktisch unmöglich gewesen, sich zu einer gemeinsamen Tat zusammenzuschließen, weil jeder von ihnen seine eigene Krankheit sowie seine eigenen Instinkte und Neigungen hat.

Nicht minder unbegründet ist die Annahme, bei den Mördern Juschtschinskis habe es sich womöglich um perverse Sittenstrolche gehandelt. Die Autopsie des Leichnams des ermordeten Knaben bietet keinerlei Anlaß zu dergleichen Spekulationen.

Obgleich die Gewalt, die psychopathische Sittenstrolche gegenüber ihren Opfern ausüben, und Kindermorde wie der an Juschtschinski einige gemeinsame Züge aufweisen – Blutvergießen und Grausamkeit –, sind sie ihrem Wesen nach grundverschieden, wie folgende Gegenüberstellung zeigt:

(1) Das Ziel eines psychopathischen Sittenstrolchs ist es, Blut zu sehen und dadurch sinnliche Befriedigung zu erhalten, nicht jedoch einen Menschen zu töten (der Mord erfolgt in der Mehrzahl der Fälle rein zufällig, weil der Täter seine Handlungen nicht kontrollieren kann). Ein Kindermörder hingegen will Blut gewinnen, einen möglichst großen Teil davon sammeln und mitnehmen, nachdem er das ausgeblutete Opfer getötet hat.

(2) Ein psychopathischer Sittenstrolch handelt in aller Regel auf eigene Faust, strebt er doch persönliche Befriedigung an. Hingegen handeln Kindermörder stets in einer Gruppe und um der Erreichung eines gemeinsamen Zieles willen. Bisweilen gehen auch Sexualverbrecher gemeinsam vor und operieren wie Hunde in Rudeln, doch hat jeder sein eigenes Ziel vor Augen.

3) Ein Sittenstrolch ist ein charakterloses, willenloses, freches, launisches Subjekt, während ein Kindermörder hart, entschlossen und ruhig ist (er hält sein Opfer mit eisernen Händen fest, während er es ausbluten läßt und schließlich tötet).

Somit unterscheiden sich die beiden Arten von Gewalt ihrem Wesen, der Motivation des Täters und ihrem Ausgang nach. Man kann mit Bestimmtheit festhalten, daß der Mord an Juschtschinski weder von einem Wahnsinnigen noch von einem Sittenstrolch verübt worden ist, sondern von psychisch gesunden Menschen, die bei ihrem Vorgehen Kalkül und Kaltblütigkeit an den Tag legen.

Wer sind die Täter bei Morden wie dem an Juschtschinski?

Die Antwort auf diese Frage ist alles andere als leicht, weil der Mord das Ergebnis einer umfassenden, raffinierten Verschwörung darstellt. Immer wieder findet man Leichen mit den oben beschriebenen Merkmalen, ohne daß es gelänge, die Schuldigen dingfest zu machen. Doch äußerst oft erscheint nach der Bluttat eine unbekannte Hand, die den Untersucher bewußt auf eine falsche Fährte führt. So verhielt es sich auch im Fall Juschtschinski. Dies zeugt von der sorgfältigen Planung des Mordes und belegt, daß die Täter einer perfekt organisierten Gemeinschaft angehören.

Bei der Suche nach Kindermördern maßen die Ermittler seit jeher folgenden drei Fakten besondere Bedeutung bei:

1) Bei den Opfern handelt es sich ausnahmslos um christliche Knaben. Die Morde finden nur an Orten statt, wo unter den Christen Juden leben; wo es keine Juden gibt, sind keine solchen Morde zu verzeichnen.

2) In keinem einzigen Fall wurden jüdische Knaben zu Opfern solcher Bluttaten.

3) Einige der Opfer waren vor ihrem Tode noch nach jüdischem (und nicht etwa nach mohammedanischem) Ritual beschnitten worden.

Aufgrund dieser Fakten kam der Verdacht auf, die Morde seien das Werk grausamer Fanatiker aus der jüdischen Gemeinschaft (schon die alten Griechen hatten den Verdacht geäußert, die Juden töteten Knaben ihrer Gastvölker). Zu verschiedensten Zeiten gab es Fälle, in denen solche Verdächtigungen gerichtlich bewiesen wurden, bis hin in die Neuzeit, und zwar auch in kultivierten Ländern. Angehörige anderer Rassen als die Juden wurden niemals solcher Taten überführt. So gelangten die Völker allmählich zur Überzeugung, daß blutgierige jüdische Fanatiker Kinder morden. Die Juden als Rasse haben dieser Überzeugung durch ihren fortlaufenden Widerstand gegen die Justiz sowie durch ihre Behinderung der gerichtlichen Ermittlungen selbst Vorschub geleistet.

Die Behinderung der gerichtlichen Untersuchungen erfolgt auf dreifachem Wege: Zuerst werden die Ermittler auf eine falsche Fährte gelockt, indem Dokumente oder materielle Beweise entweder gefälscht oder vernichtet werden. Des weiteren werden kriminelle nichtjüdische Individuen durch Bestechung dazu verleitet, die Schuld fälschlicherweise auf sich zu nehmen, wie wir am Fall des Saratower Prozesses sehen. Schließlich wird in Presse und Gesellschaft eine ungezügelte, skrupellose Agitation betrieben, um zu verhindern, daß die Angelegenheit überhaupt vor den Richter kommt, und um die Aufgabe der Justiz von Anfang an systematisch zu erschweren. An solchen Aktivitäten beteiligt sich regelmäßig nicht nur das lokale, sondern auch das internationale Judentum. Dies spiegelt zwar die religiösen und rassischen Anschauungen der Juden wider, läßt sich jedoch schwerlich mit der Bürgerpflicht zur Achtung vor dem Gesetz vereinbaren.

Aufgrund des jüdischen Widerstandes gegen das Gesetz kam es in allen kultivierten Ländern zu Meinungsunterschieden und Polemiken zwischen dem jüdischen und dem nichtjüdischen Bevölkerungsteil. Die Nichtjuden (Christen) beharren nämlich auf der Realität der Kindermorde; die Juden selbst bestreiten diese Tatsache oft, tun sie als Mythos ab und bezeichnen den Glauben daran als mittelalterlichen Spuk, oder aber sie behaupten, diese Morde seien rein zufällig geschehen und nicht vorsätzlich geplant worden. Die Nichtjuden rufen energisch nach dem Richter, um die Wahrheit – wie immer sie auch laute – ans Licht zu bringen, damit ihre quälenden Zweifel behoben werden; die Juden widersetzen sich gerichtlichen Untersuchungen und behindern sie.

Allerdings können nur Gerichtsverfahren die Menschheit aus der Sackgasse der Meinungsunterschiede herausführen; alle sollten gleichermaßen nach der Wahrheit dürsten und Gerechtigkeit anstreben, denn auch im 20. Jahrhundert sind die Kindermorde nicht verschwunden, ja nicht einmal seltener geworden. Dieser Umstand stellt eine Beleidigung für die Wahrheit dar und fügt jedem Menschenherzen brennenden Schmerz zu. „Wann werden die Morde an unseren Kindern endlich ein Ende nehmen?” Diese klagende Frage erklingt aus der Tiefe der christlichen Seelen. Dieselbe Frage erklingt auch aus der Tiefe der Seele der besten Vertreter des Judentums. Isaac Crémieux, Vizepräsident des jüdischen Konsistoriums in Frankreich, der später Minister der Dritten Republik wurde, sprach nach dem Prozeß von Damaskus folgende bitteren Worte aus:

„Wenn die jüdische Religion den Mord und das Vergießen von Menschenblut vorschreibt, dann wollen wir uns alle – Freidenker, Juden, Christen und Muselmanen – erheben und diesen barbarischen, gotteslästerlichen Kult ausrotten, der den Mord an einem Menschen zum göttlichen Gebot erklärt” (Journal des debats, 7-IV 1840 , Teil VI: Briefe).

Solch bitteren Schmerz rufen die nicht aufhören wollenden Morde an Kindern bei allen guten Menschen – Christen und Juden – hervor. Man begreift nur allzuleicht, weshalb die Behinderung der Justiz jedermann verdächtig vorkommt, besonders wenn diese Behinderung von der jüdischen Rasse ausgeht, die von Natur aus für den Beruf des Aufklärers und Detektivs begabt ist. Eine solche Rasse könnte schneller als andere Rassen Licht ins Dunkel bringen, die Mörder dingfest machen und sie den Gerichten und der ganzen Welt vorführen, doch daß gerade diese Rasse die Gerichtsbarkeit behindert, legt zwangsläufig den Schluß nahe, daß sie möglicherweise bei diesen Verbrechen die Hand im Spiel hat. Die sophistische Selbstrechtfertigung, zu der die Juden gewöhnlich Zuflucht nehmen, verstärkt den Verdacht nur noch.

Die eben zitierten Worte von Isaac Crémieux sind äußerst bezeichnend. Obwohl er die Beteiligung der Juden an diesen grausamen Morden in Abrede stellt, stellen seine Worte ihrem Inhalt, ja selbst ihrer Formulierung nach einen verzweifelten Hilferuf an die ganze kultivierte Menschheit dar. Offensichtlich verließ sich Crémieux bei seinen Bemühungen, den Morden Einhalt zu gebieten, nicht auf die Unterstützung der Juden allein, sondern hegte die Überzeugung, nur die vereinten Bestrebungen der Völker könnten diesen Unholde ihre rassisch – oder, wie er annimmt, rassisch-religiös – bedingte Mordlust austreiben. Es besteht kaum ein Zweifel daran, daß, solange die Völker keine Maßnahmen zum Selbstschutz ergreifen, die Kindermorde kein Ende nehmen werden und daß auch die gegen die Justiz gerichtete Agitation einer Rasse, die ihre Satane unter ihre schützenden Fittiche nimmt, jedoch nicht die geringste Kritik an ihren Mängeln duldet und sich somit selbst der Chance auf moralische Gesundung beraubt, unvermindert andauern wird.

Dieser einseitige Rassencharakter, diese Selbstüberschätzung und extreme rassische Intoleranz, die dem Judentum eigen ist, bildet die Grundlage für das Anwachsen mörderischer Instinkte, bis hin zu den Schandtaten barbarischer Individuen und barbarischer Sekten, welche die Aufgaben und Pflichten des jüdischen Nationalismus engstirnig und primitiv interpretieren (Wladimir Dal). Das Böse wird verschwiegen, unter den Teppich gekehrt, geleugnet, doch es existiert, und es offenbart sich immer wieder auf folgende Art: Plötzlich verschwindet ein christlicher Knabe, aber schon bald wird er tot, zerstochen und ausgeblutet aufgefunden. Sofort erheben die Juden falsche und dreiste Anklagen und äußern Verdächtigungen – bald gegen die Angehörigen des Ermordeten, bald gegen dessen Stammesgenossen und Glaubensbrüder, bald gegen die Nationalisten des Landes, in dem sie leben, bald gegen die Christen in ihrer Gesamtheit. Indem sie andere beschuldigen, lenken die Juden den Verdacht von sich ab. Doch wenn jemand sie selber anklagt oder auch nur verdächtigt, entfachten sie sogleich eine fieberhafte Hetzkampagne gegen den Betreffenden, sei er nun ein Privatmann oder ein Untersuchungsrichter oder ein Richter.

Zum jetzigen Zeitpunkt springt nicht nur das lokale, sondern auch das internationale Judentum für seinen angegriffenen Glaubensbruder in die Bresche. Die Juden handeln nämlich als Rasse, und an der Spitze ihrer Bewegung stehen die Reichen. Dieses Phänomen ist sämtlichen Erforschern dieses Themas aufgefallen. Bei ihrer Selbstverteidigung begehen die Juden aber offenkundiges Unrecht: Theodor Fritsch hält fest, daß die Juden überaus rachsüchtig sind und sich in ihrer Rachsucht auch am Eigentum, der Ehre, ja dem Leben ihres verhaßten Gegners vergreifen. Um ein Volk oder einen Menschen moralisch einschätzen zu können, muß man nicht bloß über seine praktische Lebenserfahrung – beispielsweise über die von ihm durchstandenen Kämpfe – Bescheid wissen, sondern noch mehr über seine Ideen, d. h. darüber, wie konsequent er nach der Wahrheit strebt.

Um diesen Aspekt der jüdischen Seele charakterisieren zu können, zitiere ich hier die Worte eines Mannes, der die Juden kannte und mit dem Problem der Kindermorde vertraut war. Fürst Golyzin sagt es folgendermaßen: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß aufgrund der Schwere dieser Anklage [des Kindermordes] gegenüber jeder beliebigen Nationalität des Erdballs und gegen die Anhänger jeder beliebigen Religion der Streit schon längst entschieden wäre und daß die Denkfähigkeit des Menschen, das Recht und die Wissenschaft die Fakten schon lange in Erfahrung gebracht hätten; die Realität oder Lügenhaftigkeit der Anklage wäre ein für alle Male unter Beweis gestellt, unterstrichen, erhärtet und fixiert worden – im Interesse der historischen und moralischen Wahrheit.

All dies wäre im Fall jedes beliebigen anderen Volkes möglich gewesen, doch wenn die Menschheit, die Wissenschaft und die Logik es mit einem Volk zu tun bekommen, das schon in alter Zeit von seinen eigenen Führern und Propheten als verlogen und grausam bezeichnet wurde, erringt die Wahrheit den Sieg nicht so leicht. Dieses hartherzige Volk läßt sich weder durch Logik noch durch Tatsachen, noch durch klar ersichtliche, handfeste Beweise beeindrucken; es wird niemals die Wahrheit sagen und Reue bekunden: „Ich bin schuldig”. Aus diesem Grund erblickt die Welt zum hundertsten, ja zum tausendsten Mal das Kaleidoskop eines spektakulären Mordprozesses, der durch hartnäckiges Leugnen, allerlei mysteriöse Zwischenfälle, Brände, den rätselhaften Tod von Zeugen und eine weltweite, von den Juden entfachte Hetzkampagne gekennzeichnet ist – besonders wenn es um den Mord an christlichen Kindern geht. 

Zeugenaussagen aus der jüngeren Geschichte

Eine der besten Forschungen zum Thema Kindermord stammt von Wladimir Dal, einem bekannten russischen Schriftsteller und Ethnographen, der sich vor allem als Autor des berühmten „Erklärenden Wörterbuchs” der russischen Sprache einen Namen gemacht hat. Dals Darstellung besticht durch ihren ruhigen Tonfall, ihre Objektivität und Logik und ist deswegen von besonderem Wert. Sein auf der Grundlage offizieller Dokumente verfaßtes Buch erschien im Jahre 1844 auf Anordnung des Innenministers und wurde anschließend Zar Nikolaus dem Ersten vorgelegt.

Zum Kern des Themas äußerte sich Dal wie folgt:

„Niemand wird bestreiten, daß in Ländern, wo die Juden geduldet werden, von Zeit zu Zeit die Leichen junger Knaben gefunden worden sind, die stets dieselben Verunstaltungen oder zumindest ähnliche Anzeichen von Gewalt aufwiesen. Nicht minder wahr ist, daß diese Anzeichen auf ein geplantes und durchdachtes Verbrechen hindeuteten, nämlich die qualvolle Ermordung eines Kindes, und zwar eines christlichen. Dies wird unter anderem durch eine Vielzahl von Untersuchungen, durch juristische und medizinische Zeugnisse bewiesen.“ (Aufgrund seiner Stellung besaß Wladimir Dal Zugang zu den offiziellen Dokumenten.)

Die Tatsache der Ermordung christlicher Kinder in Rußland wird in Dals Buch auch anhand anderen – insbesondere juristischen – Beweismaterials dokumentiert. Doch sowohl die früheren als auch die neueren Beweise werden in der Presse größtenteils totgeschwiegen und den Lesern vorenthalten. Aus diesem Grund glauben insbesondere die Angehörigen der Intelligenz sehr häufig nicht an die Realität der Kindermorde. Dal meint hierzu, wir, die wir frei von menschenmörderischen Gelüsten seien, übertrügen unsere Wertvorstellungen auf die Juden, weil wir Mitgefühl mit ihnen empfänden. „Dies gereicht unserer Menschenliebe zur Ehre”, schreibt Dal, „doch wir dürfen nicht so voreingenommen sein, daß wir unsere Glaubensgenossen vergessen und hierdurch unbewußt einen monströsen Auswuchs des Fanatismus dulden.“

Dals Buch gewinnt noch dadurch an Wert, daß darin die Zeugnisse und Ansichten zweier gebildeter Juden angeführt werden, welche die Ermordung christlicher Kinder durch ihre Glaubensgenossen in persönlichen Gesprächen mit Dal  bestätigt haben. Noch wichtiger ist, daß einer dieser Juden (er hatte sich taufen lassen) den Weg schilderte, auf dem sich diese grauenvolle Sitte verbreitet hat. Dieser finstere Weg beginnt in den Schlupfwinkeln fanatischer Talmudisten und führt zunächst in das Milieu armer, ungebildeter Juden. Von dort aus führt der Weg jedoch weiter, denn die Talmudisten genießen die volle Unterstützung jüdischer Krösusse und Bankiers. Letztere sind bestrebt, im Judentum die Rolle von Mäzenen ihrer Rasse zu spielen, von Schutzherren der Religion und diplomatischen Auftraggebern. Diese Rolle vermögen die reichen Juden erfolgreich zu spielen, weil es keine unabhängige jüdische Intelligenz gibt. Dals Gesprächspartner meinte, die jüdischen Krösusse und Bankiers nutzten ihre finanzielle Macht und ihren Einfluß, um die Morde zu vertuschen, die um deren Aufdeckung bemühten Personen unnachsichtig zu verfolgen und den staatlichen Behörden sowie der Justiz Steine in den Weg zu legen, wobei ihnen allerlei in- und ausländische Organisationen Hilfe leisten. Diese Erläuterungen eines gebildeten Juden stimmen voll und ganz mit dem überein, was wir anhand realer Fälle sehen können, und liefert eine Erklärung für die kolossalen finanziellen Mittel, die aufgewendet werden, um die Morde unter den Teppich zu kehren und zu verhindern, daß sie geahndet werden.

Diesen hochwichtigen, Dals Buch entnommenen Informationen ist hinzuzufügen, daß in unseren Tagen die jüdische Presse den reichen Juden zur Hilfe eilt. Sie fördert die Belange der jüdischen Plutokratie, agitiert für die Vertuschung der Kindermorde und hetzt gegen Gerichte und Ermittler. Die jüdische Presse schlägt angesichts dieser Morde niemals Alarm, sondern wirbt stets für die Solidarität aller Juden, was die viehischen Mörder in Sicherheit wiegt.

Die eben dargelegten Fakten sowie die Erkenntnisse, die Dal in seinem Buch vermittelt, führen zwangsläufig zum Schluß, daß der Talmudismus, der jüdische Kapitalismus und die jüdische Presse bei der Organisation von Kindermorden und der Vertuschung der Spuren in verderblicher Eintracht agieren. Was die Massen der arbeitenden Juden betrifft, so halten sich diese als nüchterne, arbeitsame, mit ihren eigenen Interessen voll beschäftigte Menschen vermutlich vom Mord an christlichen Kindern fern; es bestehen keine Beweise für ihre Verwicklung in diese. Folglich ist nicht das gesamte Judentum schuldig, sondern lediglich dessen schlechtester Teil, den wir eben genannt haben. Doch der gesunde Teil des Judentums ist nicht dazu fähig, die jüdischen Fanatiker sowie die reichen Juden zu bekämpfen. Deshalb wird man gestehen müssen, daß Isaac Crémieux nicht ohne Grund die Möglichkeit einer internationalen moralischen Aufsicht über das unruhige und nervöse jüdische Volk erwogen hat… Offenbar sind die Dinge in Bewegung geraten.

Unsere Darstellung der Fakten findet ihre Bestätigung im Handbuch der Judenfrage (Hamburg 1910), dessen Verfasser, Theodor Fritsch, ein ausgewiesener Kenner des Judentums ist. In diesem Buch rät Fritsch den Regierungen sowie den gesetzgebenden Versammlungen dringend, sich mit dem Talmud auseinanderzusetzen. Fritsch hält die Ermordung von christlichen Kindern durch Juden für eine nachgewiesene Tatsache. Auch einige getaufte Juden bestätigen dies. Besondere Bedeutung kommt dem Geständnis jener zu, die früher Rabbiner waren und selbst Kinder getötet hatten, beispielsweise Seraphimowitsch oder der Mönch Neophyt. Dank den Aussagen dieser Personen lassen sich bestimmte Einzelheiten der Kindermorde aufklären, etwa die Tatsache, daß man am Tatort oft blutgetränktes Leinen findet, oder daß die Morde unverhältnismäßig oft im Frühling begangen werden, oder das Alter der Opfer etc.

Es gibt zwar getaufte Juden, welche die Tatsache der Kindermorde in Abrede stellen, doch vermag dies das vorhandene Beweismaterial nicht zu erschüttern, denn bekanntlich konvertieren manche Juden nur darum zum Christentum, um sich selbst oder ihrer Rasse hierdurch Vorteile zu verschaffen.

Jüngere Beispiele von Kindermorden

Ich will hier nicht auf Fälle von Kindermorden zu sprechen kommen, die sich in ferner Vergangenheit oder im Ausland zugetragen haben, möchte jedoch zur Klärung der Frage darauf hinweisen, daß im Mordfall Juschtschinski wie auch in den späteren Fällen die Tötung des Opfers weniger qualvoll vollzogen wurde als in früheren Zeiten. Beispielsweise wird das Opfer nicht gekreuzigt; dafür läßt man es gründlicher ausbluten, und zwar mit aller Kaltblütigkeit und in aller Ruhe. Beispiele hierfür bieten der Mord von Bialystok im Jahre 1690 sowie die Morde, die 1852 bzw. 1853 in Saratow verübt wurden.

Im Dezember 1852 verschwand der zehnjährige Knabe Theophan Scherstobitow und wurde später tot aufgefunden. Dasselbe geschah im Januar 1853 mit dem elfjährigen Michail Maslow. Beide Morde wurden von den Ermittlern sowie dem Gericht aufgeklärt. Bei den Tätern handelte es sich um insgesamt sechs Juden. Die an den Verbrechen beteiligten Russen hatten eine Nebenrolle bei deren versuchter Vertuschung gespielt. Nachdem die lokale Justiz ihr Urteil gefällt hatte, wurde dieses auf Anweisung von ganz oben im Senat sowie im Staatsrat überprüft, und Zar Alexander II. stellte sich hinter die Schlußfolgerungen des Staatsrats.

Die beiden in Saratow ermordeten Knaben waren vor ihrem Tod nach jüdischem Brauch beschnitten worden, worauf man sie verbluten ließ und ihr Blut in einem Gefäß sammelte. Dem Knaben Michail Maslow wurde zweimal But abgezapft; in der Zwischenzeit wurde er von den Juden gefangengehalten, so wie vor ihm Gawriil Gawdyl, den 1690 in Bialystok dasselbe Schicksal ereilt hatte.

Die Meinungen von Wissenschaftlern

Besonders wertvoll bei der Ermittlung der Wahrheit ist der Umstand, daß sich an der Aufklärung der Morde in Saratow auch Prof. N. I. Kostomarow beteiligte. Er legte nicht nur seine Meinung dar, sondern vermittelte auch historische Informationen über ähnliche Fälle. Das Urteil Kostomarows sowie die Schlußfolgerungen des Erzpriesters Sidonski (eines mit dem Problem wohlvertrauten Mitglieds der Expertenkommission zur Klärung der Morde in Saratow) erhellten die Frage der Kindermorde im Lichte der Wissenschaft, ebenso wie die eindeutigen Fakten, die darauf hinwiesen, daß die Mörder einer blutrünstigen jüdischen Sekte angehörten. Die Polemik zwischen Prof. Kostomarow und Prof. Chwolson veranschaulicht den Standpunkt dieser beiden Gelehrten, wobei sich Kostomarow als der ruhigere und historisch objektivere von beiden erwies und deshalb glaubhafter wirkte.

Schlußfolgerung

Unsere historische Untersuchung der Ritualmorde sowie das Urteil des Kiewer Geschworenengerichts im Mordfall Juschtschinski haben die alte Spruchweisheit bestätigt: „Alles Verborgene kommt ans Licht.” Die zutage geförderte Wahrheit ermöglichte gewisse grundlegende Schlüsse, denen um so größere Bedeutung innewohnt, als sie unter großen Schwierigkeiten, mit großem Zeitaufwand und gegen eine jahrhundertealte Technik des Verschweigens und Vertuschens zustande kamen, die sich auf eine erbliche, instinktive Tradition stützen kann. Ein weiteres Mal wurde das Verborgene ans gleißende Tageslicht gezerrt – allerdings nicht sofort, denn Gottes Mühlen mahlen langsam, mahlen aber trefflich fein. Nun ist diese Wahrheit ausgesprochen und dem ganzen russischen Volke zugänglich.

Es hat sich erwiesen, daß wir es keineswegs mit einer „Ritualmordlegende” zu tun haben, sondern mit einem blutrünstigen Relikt aus der jüdischen Vorzeit. Dies wurde in jüngster Vergangenheit mit aller Deutlichkeit von dem englischen Historiker Frazer bestätigt, und der kürzliche Mord an Juschtschinski, dem eindeutig rassische und ethnische Motive zugrunde lagen, hat gezeigt, daß das atavistische Ritual des Mordes an fremden („andersstämmigen”) Kindern bis zum heutigen Tage tief im Bewußtsein dieser Rasse verwurzelt ist; seitens der Juden regt sich hiergegen kein Widerstand, wird kein Protest laut; stattdessen wird es einträchtig und hartnäckig totgeschwiegen und geleugnet. Dieser Brauch ist im rassischen Gedächtnis der Juden verankert wie ein lebendiger Fluch, wie ein giftiges Geschwür; er ruft bei der ganzen Menschheit Entsetzen hervor und vergiftet die nationale Seele der jüdischen Rasse. Das verborgene Böse wird bisweilen sichtbar, wie beim Martertod Juschtschinskis.

Wie ein bedrohliches Verhängnis klangen da die Worte des großen französischen Juden Isaac Crémieux, in denen Zweifel an der Fähigkeit der Juden mitschwang, sich aus eigener Kraft vom uralten Fluch des Ritualmordes zu befreien. Ebenso ratlos und verzweifelt klingt auch sein besorgter Aufruf an die ganze Menschheit, sich im Kampf gegen diesen grauenhaften Brauch zu vereinigen. Dieser zerfrißt die Seele des jüdischen Volkes, das in seinem Stolz nur an sich und nicht an die Menschheit glaubt. Doch ein engstirniger Glaube an sich selbst, verbunden mit maßloser Selbstüberschätzung, hat die Juden nicht von ihren moralischen Mängeln gerettet und wird sie auch weiterhin nicht davor retten, weil eine solche rettende Kraft nur einer allgemein menschlichen und nicht einer rassischen Denkweise entspringen kann. Daher waren die Zweifel und die Besorgnis, die der klarsichtige Isaac Crémieux vor 70 Jahren äußerte, wohlbegründet. Der grausame Mord an Juschtschinski wurde  unter denselben Umständen verübt wie entsprechende Untaten vor 2000 Jahren zur Zeit von Appius und Dio Cassius. Wir haben es hier mit einer ununterbrochenen Tradition ritueller Verbrechen zu tun, die seit Jahrtausenden stets auf dieselbe Art und Weise begangen werden.

 Russische Rassentheorie bis 1917, Band 1, Moskau 2002

(Aus: Russische Rassentheorie bis 1917, Band 1, Moskau 2002)


Iwan Alexejewitsch Sikorski

Iwan Alexejewitsch Sikorski

Dreizehn kleine Stiche an der rechten Schläfe des Opfers - Die Höhle, in der die Leiche entdeckt wurde – Das Hemd des Opfers

Dreizehn kleine Stiche an der rechten Schläfe des Opfers - Die Höhle, in der die Leiche entdeckt wurde – Das Hemd des Opfers

Wunden auf dem Körper A. Juschtschinskis. Schematische Darstellung.

Wunden auf dem Körper A. Juschtschinskis. Schematische Darstellung.


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