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Die Akte Sobibor


Dem Andenken an Jürgen Rieger gewidmet

Jürgen Graf, Thomas Kues, Carlo Mattogno


INHALT

Teil 1. Die gnadenlose Hatz auf den greisen John Demjanjuk
Teil 2. Das offizielle Sobibor-Bild und die zeitgenössischen Dokumente
Teil 3. Der Schlüsselzeuge
Teil 4. Die Entstehung des Mythos
Teil 5. Das Lager Sobibor in der Darstellung der offiziellen Geschichtsschreibung
Teil 6. Julius Schelvis' Standardwerk über Sobibor. Eine kritische Analyse
Teil 7. Zeugen-Panorama
Teil 8. Toivi Blatt, sein Tagebuch und sein Gespräch mit Karl August Frenzel
Teil 9. Die „Gaskammern“ von Sobibor im Lichte der „Augenzeugenberichte“ und „historischen Forschungen“
Teil 10. Die beiden Sobibor-Prozesse von 1950
Teil 11. Der Sobibor-Prozeß in Hagen (1965/1966)
Teil 12. Sobibor als Prozeßgegenstand in Israel, der UdSSR, Brasilien und Österreich
Teil 13. Die vergebliche Suche nach dem Vergasungsgebäude
Teil 14. Die Massengräber
Teil 15. Holzbedarf und Verbrennungsasche
Teil 16. Die nationalsozialistische Judenpolitik
Teil 17. Durchgangslager Sobibor
Teil 18. Die Opferzahl von Sobibor. Eine Hypothese
Teil 19. Die Abdankung der Vernunft
Teil 20. Das Schicksal der in die Ostgebiete deportierten Juden
Teil 21. Der Fall Demjanjuk
Teil 22. Schlußfolgerung
ANHANG
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Teil 1. Die gnadenlose Hatz auf den greisen John Demjanjuk

a) BRD-Justizwillkür

Am 12. Mai 2009 wurde der 89-jährige John Demjanjuk, gebürtiger Ukrainer und ehemaliger Bürger der Vereinigten Staaten, dem die US-Behörden die amerikanische Staatsbürgerschaft fünf Jahre zuvor entzogen hatten, in die BRD abgeschoben, wo man ihn sofort in das Münchner Gefängnis Stadelheim einlieferte und ihm einen Haftbefehl präsentierte. Diesem zufolge ist Demjanjuk „der Beihilfe zum Mord in mindestens 29.000 Fällen dringend verdächtig“.

Zu den Hintergründen des Falls berichtete Der Spiegel:

„Demjanjuk soll 1943 als Aufseher im Vernichtungslager Sobibor den Nazis beim Massenmord an Tausenden von Juden geholfen haben. […] Demjanjuk gehörte, das legen mehrere Dokumente nahe, zum einer Truppe von etwa 5000 ausländischen Helfern – Balten, Ukrainern, Volksdeutschen –, die die Nationalsozialisten im Ausbildungslager Trawniki östlich von Lublin für die Massenmorde in den besetzten Gebieten trainierten.“[1]

Als zentrales Dokument der Anklage gilt ein Dienstausweis, dem zufolge Demjanjuk im Jahre 1943 als Wachmann im Lager Sobibor Dienst tat. Allerdings war ein Gutachter bereits 1987 anhand zahlreicher Indizien zum Schluß gelangt, daß es sich bei diesem Ausweis um eine Fälschung handelt.[2] Ein Teil der bundesrepublikanischen Medien stellte sich einige Jahre später hinter dieses Gutachten; so hielt Der Spiegel in seiner Ausgabe vom 2. August 1993 klipp und klar fest.

„Es [das Dokument] war offenkundig gefälscht.“[3]

Doch selbst wenn der Ausweis echt sein sollte, würde er lediglich Demjanjuks Anwesenheit im Lager Sobibor belegen und nicht den geringsten Beweis dafür liefern, daß der Ukrainer dort Beihilfe zu auch nur einem einzigen Mord, geschweige denn zu 29.000 Morden, geleistet hat. In dem eingangs zitierten Artikel bemerkt Der Spiegel:

„Für die deutsche Justiz ist das Verfahren gegen den mutmaßlichen SS-Mann eine Premiere. Zum ersten Mal will sie einen Schergen aus dem letzten Glied der Befehlskette nicht deswegen belangen, weil er als Exzeßtäter besondere Grausamkeit an den Tag legte, sondern weil er mithalf, die Mordmaschinerie reibungslos in Gang zu halten.“[4]

Waren den Angeklagten bei sämtlichen früheren Prozessen gegen „NS-Täter“ konkrete Verbrechen vorgeworfen worden, so ist dies beim bevorstehenden Verfahren gegen John Demjanjuk erstmals nicht der Fall: Der Ukrainer soll einzig und allein darum verurteilt werden, weil er sich während eines Zeitraums, in dem laut der Anklage in Sobibor mindestens 29.000 Juden ermordet wurden, als Wachmann in jenem Lager aufhielt! Für diese beispiellose Rechtsbeugung liefert die BRD-Justiz folgende Begründung:

„Im Haftbefehl heißt es, der Wachmann habe ja nicht mitwirken müssen am Massenmord. Er hätte, wie viele andere Trawniki-Männer auch, desertieren können.“[5]

Widerspricht allein schon die Verfolgung eines 89-jährigen Greises aufgrund von Taten, die er als Dreiundzwanzigjähriger begangen hat bzw. begangen haben soll, dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden und der europäischen Rechtstradition, so erhält der Fall Demjanjuk dadurch einen zusätzlichen bitteren Beigeschmack, daß der alte Mann bereits früher unschuldig sieben Jahre hinter Gittern verbracht hat, davon fünf Jahre in der Todeszelle.

b) „Iwan der Schreckliche, der Superteufel von Treblinka“

Wegen angeblicher Verbrechen im Lager Treblinka war John Demjanjuk im Jahre 1986 von den USA an Israel ausgeliefert worden. Bei seinem Prozeß wurde er von einer Reihe ehemaliger Treblinka-Häftlinge als „Iwan der Schreckliche“ identifiziert, ein Ukrainer, der diesen Zeugen zufolge nicht nur eine ungeheure Anzahl von Juden mit Abgasen aus dem Dieselmotor eines schrottreifen sowjetischen Panzers vergast, sondern zusätzlich noch alle erdenklichen Scheußlichkeiten begangen hatte. Zeuge Pinchas Epstein sagte unter Eid aus:

„Manchmal kam er [Iwan] mit einem Dolch, manchmal mit einem Bajonett, er schlug Schädel ein, schnitt Ohren ab, mißhandelte die Häftlinge, es ist absolut unglaublich, unglaublich, er stand neben den Leichen und glotzte sie an. Ich möchte sagen, hohes Gericht, das es entsetzlich war, die Leichen anzuschauen, als er sie aus den Kabinen holte. Menschen mit zerschmetterten Gesichtern, Menschen mit Stichwunden, schwangere Frauen mit Stichwunden in den Bäuchen, Frauen mit Föten, die halb heraushingen, junge Mädchen mit Stichwunden, mit ausgedrückten Augen.[…] Er stand da und sah sich die Ergebnisse seiner Taten an, die erstochenen Mädchen, die ausgedrückten Augen, die abgehackten Mädchenbrüste – er stand da und weidete sich an dem Schauspiel. […] Fast eine Million menschlicher Wesen, Seelen, wurden abgeschlachtet. […] Weil sie Juden waren. Dieser Iwan war ein Monstrum von einem anderen Planeten.“[6]

Zeuge Yehiel Reichmann bekundete unter Eid:

„Ich will erzählen, was nahe beim Brunnen mit meinem Freund Finkelstein passierte. Während ich mir zusammen mit ihm die Zähne putzte, mit Finkelstein, kam dieser Teufel Iwan mit einer Bohrmaschine, wie man sie zum Bohren von Löchern gebraucht. Er benutzte diese Bohrmaschine, um Löcher in Finkelsteins Hinterbacken zu bohren, und sagte zu ihm: ‚Wenn du schreist, erschieß ich dich.’ Er verwundete Finkelstein, dieser blutete und litt große Schmerzen, heftige Schmerzen, doch durfte er nicht schreien, denn Iwan hatte ihm gedroht: ‚Wenn du schreist, erschieß ich dich!’ Iwan war ein Superteufel, ein Superzerstörer aus Treblinka.“[7]

Aufgrund solcher Zeugenaussagen wurde Demjanjuk 1988 zum Tod durch den Strang verurteilt. Im Berufungsverfahren sprach ihn das israelische Gericht jedoch frei, weil sich die Zeugen „geirrt“ hätten, und 1993 konnte er in die USA zurückkehren. Der Dienstausweis, der angeblich einen Aufenthalt Demjanjuks in Sobibor belegt, lag der israelischen Justiz seit 1986 vor, doch hielt sie ihn offenbar nicht für beweiskräftig, denn Verbrechen im Lager Sobibor wurden dem Ukrainer in Israel nicht zur Last gelegt.

John Demjanjuk | todkrank

Der todkranke John Demjanjuk (90) muß auf der Bahre ins Gericht gebracht werden. In Israel mußte Demjanjuk wegen des gefälschten Beweisstückes "Ausweis" freigesprochen werden. Sobibor stand nicht auf dem Anklageprogramm, obwohl der "Sobibor-Ausweis" auch in Israel vorlag. Aber in der BRD wird man anders zur Sache gehen, verspricht die FDP-Politikerin (frühere Justizministerin) Sabine Leutheuser-Schnarrenberger.

c) Die Weisheiten der Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Nach dem Fiasko des Demjanjuk-Prozesses in Israel grassiert in der BRD offenbar die Furcht vor einer ähnlichen Blamage. Im Deutschlandfunk stellte ein Reporter der ehemaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger folgende Frage:

„Dort [in Israel] ist er [Demjanjuk] in den achtziger Jahren schon einmal angeklagt und verurteilt worden wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 800.000 Juden in Treblinka. Doch dann brach die Beweisführung letztlich zusammen, das Todesurteil wurde aufgehoben. Besteht die Gefahr, daß sich das in München wiederholt?“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger antwortete:

„Ich glaube nicht, daß sich das, was in Israel passiert ist, im Verfahren jetzt auch in München wiederholen kann. […] Jetzt, denke ich, ist das, was an Möglichkeiten da ist für die Beweisführung, mit Sicherheit von der deutschen Staatsanwaltschaft sehr, sehr sorgfältig und über lange, lange Jahre geprüft worden.“[8]

Die formelle Anklageerhebung gegen Demjanjuk erfolgte zwei Monate nach seiner Abschiebung: „Wegen Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk erhoben.“[9]

Daß sich die Anzahl der Morde, zu denen der Ukrainer Beihilfe geleistet haben soll, auf wundersame Weise von 29.000 auf 27.900 vermindert hatte – und dies, ohne daß zwischen Mai und Juli 2009 irgendein Dokument zum Vorschein gekommen wäre, das Anlaß zu dieser Revision bot –, ist fürwahr ein schlagender Beleg dafür, daß die BRD-Justiz die Beweislage „sehr, sehr sorgfältig und über lange, lange Jahre“ (S. Leutheusser-Schnarrenberger) geprüft hat!

d) Warum Demjanjuk verurteilt werden muß

Angesichts dieser Ausgangslage kam Der Spiegel nicht umhin, zu konstatieren:

„NS-Verfahren sind eine mühsame Angelegenheit, und eine heikle dazu. Die Angeklagten erscheinen leicht als bemitleidenswerte Greise, denen man gnadenlos nachstellt.“[10]

Nichtsdestoweniger hielt das Hamburger Nachrichtenmagazin den angekündigten Prozeß gegen John Demjanjuk offenbar für nötig, schloß es doch unter Berufung auf irgendeinen Norbert Frei:

 „Die Deutschen sind es den Opfern und den Überlebenden, aber auch sich selbst, schuldig, daß sie gegen Demjanjuk vorgehen.“[11]

Anders gesagt: Der 89-jährige Mann muß verurteilt werden, rechtsstaatliche Grundsätze hin oder her. Dies sind die Deutschen „sich selbst schuldig“! – Auf die ungeheuerlichen Rechtsbrüche, die sich die bundesrepublikanische, und vor ihr die amerikanische, Justiz bei der Verfolgung eines wehrlosen Greises zuschulden kommen ließ, werden wir gegen Schluß unserer Artikelserie ausführlicher eingehen.

e) Der „Tatort“: Sobibor, Ostpolen

Zentrales Thema unserer Artikelserie ist die Frage, wie es eigentlich um die Beweislage für die behaupteten Massenmorde an Juden in Sobibor bestellt ist. Laut der orthodoxen Geschichtsschreibung war dieses neben Treblinka und Belzec eines von drei „Vernichtungslagern“[12] in Ostpolen, in denen insgesamt mindestens anderthalb Millionen Juden mit Motorabgasen ermordet worden sein sollen. Über Treblinka haben die beiden revisionistischen Forscher Carlo Mattogno und Jürgen Graf im Jahre 2002 eine ausführliche Dokumentation erstellt[13]; mit Belzec hat sich Carlo Mattogno anno 2004 auseinandergesetzt[14], doch über Sobibor stand eine revisionistische Monographie bisher noch aus. Die vorliegende Artikelserie fußt auf dem Manuskript eines Buchs, das ca. Ende 2009 in den USA in englischer Sprache erscheinen wird. Eine deutsche Ausgabe ist ebenfalls geplant.

Teil 2. Das offizielle Sobibor-Bild und die zeitgenössischen Dokumente

a) Sobibor laut der Enzyklopädie des Holocaust

Um den Leser mit der offiziellen Version der Geschehnisse im Lager Sobibor vertraut zu machen, fassen wir hier zusammen, was die Enzyklopädie des Holocaust unter dem Eintrag „Sobibor“ berichtet:

Sobibor war ein Vernichtungslager in der Nähe des Dorfes und der Eisenbahnstation Sobibor, im östlichen Teil der Woiwodschaft Lublin in Polen. Mit seinem Bau wurde im März 1942 begonnen. Das Lager war in Form eines Rechtecks mit einer Fläche von 400 mal 600 m angelegt. Es gab drei Lagerbereiche, die jeweils durch Zäune abgetrennt waren.

Im Lager I befanden sich die Unterkünfte für die jüdischen Häftlinge und die Werkstätten, in denen ein Teil von diesen arbeiten mußte. In den Aufnahmebereich, auch als Lager II bekannt, wurden die Juden nach der Ankunft der Transporte gebracht. Hier mußten sie ihre Kleider ablegen, sich die Haare schneiden lassen und Wertgegenstände abgeben. Das Todeslager oder Lager III befand sich im nordwestlichen Teil. Es umfaßte die Gaskammern, die Massengräber und die Unterkünfte für die jüdischen Häftlinge. Es war mit Stacheldraht abgeriegelt und durch Zweige gegen Einsichtnahme geschützt. Auf einem Pfad wurden die Häftlinge nackt zu den Gaskammern getrieben.

Die Gaskammern befanden sich in einem Backsteinbau. Jede Kammer (die Anzahl der Kammern wird nicht genannt!) war quadratisch, maß 16 Quadratmeter und faßte 160 bis 180 Personen. Jede Gaskammer hatte einen zweiten Ausgang, durch den die Leichen weggeschafft wurden. Das tödliche Kohlenmonoxyd wurde von einem 200-PS-Motor in einem angebauten Schuppen erzeugt. Die Massengräber befanden sich in unmittelbarer Nachbarschaft; jedes war 50 bis 60 m lang, 10 bis 15 m breit und 5 bis 7 m tief.

Mehrere hundert Juden wurden aus den ersten Transporten ausgesondert und in den Werkstätten als Schneider, Schuster, Schreiner etc. eingesetzt. Die Zahl dieser Juden stieg schließlich auf etwa 1.000 an, darunter 150 Frauen.

In der Todeszone hatten 200 bis 300 Häftlinge die Leichen der Ermordeten aus den Gaskammern zu ziehen, zum Begräbnisplatz zu schaffen und dann die Kammern zu säubern. Gegen Ende 1942 wurden die Leichen ausgegraben und verbrannt, um die Spuren der Massenmorde zu beseitigen.

Zwischen Mai 1942 und September 1943 wurden in Sobibor rund 250.000 jüdische Menschen aus dem Generalgouvernement (Polen), der Slowakei, Deutschland, Holland, Frankreich und anderen Ländern ermordet. In der zweiten Septemberhälfte 1943 gelangten sowjetisch-jüdische Kriegsgefangene aus Minsk ins Lager, darunter Leutnant Alexander Petscherski. Die Neuankömmlinge nahmen Kontakt mit der im Lager operierenden Widerstandsgruppe auf, welche Petscherski das Kommando übertrug. Der Aufstand erfolgte am 14. Oktober 1943; in seinem Verlauf wurden 11 SS-Männer und mehrere nichtdeutsche Wachmänner getötet. Fast 300 Häftlinge konnten fliehen, aber die meisten fielen den Verfolgern zum Opfer. Nach der Niederschlagung des Aufstandes wurde Sobibor aufgelöst. [15]

b) Die Opferzahl des Lagers laut verschiedenen Quellen

Laut der Enzyklopädie des Holocaust wurden in Sobibor also rund 250.000 Juden umgebracht. Vor allem in der unmittelbaren Nachkriegszeit wurden von manchen Zeugen und Autoren sehr viel höhere Ziffern genannt, doch gibt es auch einige „Holocaust“-Historiker, welche die die Opferzahl tiefer ansetzen. Einen Überblick über die Anzahl der laut verschiedenen Zeugen und Autoren in Sobibor ermordeten Juden vermittelt folgende Tabelle:

- 2.000.000 laut der polnisch-jüdischen Zeugin Zelda Metz[16];

- 1.000.000 laut dem Band „ Dokumente und Materialien aus der Zeit der deutschen Besetzung Polens“[17];

- 800.000 laut dem tschechisch-jüdischen- Zeugen Kurt Ticho[18] und den holländisch-jüdischen Zeugen Ch. Engel und S. Engel-Wijnberg[19];

- 600.000 laut Yuri Suhl[20];

- 500.000 laut dem Schwarzbuch von I. Ehrenburg und V. Grossman[21];

- 300.000 laut Léon Poliakov[22];

- 250.000 laut Wolfgang Scheffler[23];

- 200.000 laut Raul Hilberg[24];

- 170.000 laut Julius Schelvis[25];

- 30.000 bis 35.000 laut Jean-Claude Pressac[26].

Seitens revisionistischer Historiker liegen keine Schätzungen der Anzahl in Sobibor umgekommener Juden vor, da es weder Dokumente noch materielle Funde gibt, mit der sich solche Schätzungen rational begründen ließen. Die Behauptung der orthodoxen „Holocaust“-Literatur, wonach Sobibor ein Vernichtungslager für Juden war, findet in den zeitgenössischen deutschen Dokumenten nämlich nicht die geringste Stütze.

c) Heinrich Himmlers Anordnung vom 5. Juli 1943 und Oswald Pohls Antwort vom 15. Juli 1943

Die vorhandene Dokumentation über dieses Lager ist außerordentlich spärlich und liefert keinerlei Belege dafür, daß es in Sobibor Gaskammern zur Menschentötung gab. Dies gilt auch für eine oft zitierte Direktive, die der Reichsführer-SS Heinrich Himmler am 5. Juli 1943 an insgesamt acht Adressaten versandte und in der er folgendes anordnete:

„1. Das Durchgangslager Sobibor im Distrikt Lublin ist in ein Konzentrationslager umzuwandeln. In dem Konzentrationslager ist eine Entlaborierungsanstalt für Beutemunition einzurichten.

2. Alle Höheren SS- und Polizeiführer sind gehalten, sämtliche Beutemunition, soweit sie nicht zur Munitionierung von in Gebrauch befindlichen Beutegeschützen benötigt wird, nach dort zu liefern.

3. Metalle und vor allem das Sprengpulver sind sorgfältig zu verwenden.

4. Zugleich ist in diesem Konzentrationslager eine Fertigungsstätte für unsere Vielfachwerfer oder auch andere Munition zu errichten. […]“[27]

In der „Holocaust“-Literatur wird der Inhalt dieser Anordnung regelmäßig grob verzerrt wiedergegeben; so heißt es in der Enzyklopädie des Holocaust: „Am 5. Juli 1943 ordnete Himmler die Schließung von Sobibor als Vernichtungslager und seine Umwandlung in ein Konzentrationslager an.[28]„ Tatsache ist jedoch, daß Sobibor in Himmlers Rundschreiben nicht als „Vernichtungslager“, sondern als „Durchgangslager“ bezeichnet wird.

Zehn Tage später, am 15. Juli 1943, stellte der Leiter des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamtes, SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, Himmler folgende Antwort zu:

„Reichsführer!

Gemäß Ihrer obigen Anordnung soll das Durchgangslager Sobibor im Distrikt Lublin in ein Konzentrationslager umgewandelt werden.

Ich habe mich mit SS-Gruppenführer Glücks darüber unterhalten. Wir beide schlagen Ihnen vor, die Umwandlung in ein Konzentrationslager aufzugeben, weil der von Ihnen erstrebte Zweck, nämlich in Sobibor eine Entlaborierungsanstalt für Beutemunition einzurichten, auch ohne diese Umwandlung erfolgen kann.

Alles andere in obiger Anordnung kann so bleiben.

Ich bitte um Ihre Zustimmung, die lediglich für Gruppenführer Globocnik und mich von Bedeutung ist.

Heil Hitler!

Pohl

SS-Obergruppenführer und

General der Waffen-SS“[29]

Auch Pohl bezeichnete Sobibor also als „Durchgangslager“. – Die von Himmler am 5. Juli 1943 angeordnete Umwandlung Sobibors in ein Konzentrationslager hat niemals stattgefunden.

d) Dokumente über den Aufstand vom 14. Oktober 1943

Einige weitere über dieses Lager erhaltene Dokumente befassen sich mit dem Aufstand und Massenausbruch jüdischer Häftlinge vom 14. Oktober 1943. Am 15. Oktober 1943 stellte der Kommandant der Ordnungspolizei im Distrikt Lublin seinem Vorgesetzten, dem Offizier vom Dienst in Krakau, ein Fernschreiben folgenden Inhalts zu:

„Am 14. 10. 43, gegen 17 Uhr, Aufstand der Juden im SS-Lager Sobibor, 40 km nördlich Cholm. Sie überwältigten die Wachmannschaft, setzten sich in Besitz der Waffenkammer und flohen nach Feuerkampf mit der übrigen Lagerbesatzung in unbekannter Richtung. 9 SS-Männer ermordet, 1 SS-Mann vermißt, 1 SS-Mann verwundet, 2 fremdvölkische Wachmänner erschossen.

Entwichen sind etwa 300 Juden, der Rest ist erschossen bzw. befindet sich im Lager. Truppenpolizei und Wehrmacht wurden sofort verständigt und übernahmen gegen 1 Uhr die Sicherung des Lagers. Das Gelände südlich und südwestlich Sobibor wird von Polizei und Wehrmacht durchkämmt.“[30]

Fünf Monate nach diesen Ereignissen, am 17. März 1944, verfaßte der SS-Untersturmführer Benda einen Bericht über den (von ihm fälschlicherweise auf den 15. 10.43 datierten) Aufstand in Sobibor sowie die anschließende Verfolgung der Flüchtigen, in dem es hieß:

„In den Nachmittagstunden des 15. 10. 43 unternahmen etwa 300 Häftlinge des Sonderlagers Sobibor, nachdem sie einen Teil der Wachmannschaften entwaffnet und einen SS-Führer sowie 10 SS-Unterführer ermordet hatten, einen Ausbruchsversuch, der zum Teil gelang.[…][31]

In diesem Bericht wurde Sobibor also als „Sonderlager“ bezeichnet. Was dieses Wort bedeutete, läßt sich dem Dokument selbst nicht entnehmen.

e) Der Höfle-Funkspruch

Ein äußerst wichtiges, mehr als ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende entdecktes Dokument vermittelt genauen Aufschluß über die Anzahl der bis Ende 1942 nach Sobibor deportierten Häftlinge. Über die Hintergründe dieser Entdeckung berichten Peter Witte und Stephen Tyas:

„Dieses Dokument wurde unter kürzlich freigegebenem Material im Public Record Office in Kew, England, entdeckt. Es besteht aus zwei teilweise abgefangenen, als ‚geheime Reichssache’ eingestufte’ Funksprüchen aus Lublin, Generalgouverment. Beide sind auf den 11. Januar 1943 datiert, wobei der erste fünf Minuten nach dem zweiten abging. Der eine war an SS-Oberstleutnant Eichmann im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin adressiert, der andere an SS-Oberstleutnant Heim, Stellvertretender Kommandant des SS-und Polizeiführers (SPF) in Lublin. Aufgrund von Empfangsproblemen wurde der Funkspruch vom britischen Geheimdienst nur teilweise abgefangen und entschlüsselt. Die zweite, an Heim adressierte Botschaft ist weitaus vollständiger. Allerdings wurde auch diese Botschaft nur teilweise abgefangen, wie sich einer Lücke in der Transkription entnehmen läßt. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß die Analytiker des britischen Geheimdienstes den Sinn oder die Tragweite dieser beiden Botschaften begriffen hätten. […] SS-Major Höfle war ein führender Stabsangehöriger, der dem Generalmajor der SS und Polizei Globocnik in Lublin unterstand. […] Laut einer Liste sämtlicher Stabsoffiziere des SS- und Polizeiführers Lublin war Höfle ‚Referent für Judenangelegenheiten – Sonderaktion Reinhardt’.“[32]

Der relevante Teil der zweiten, annähernd vollständigen Version des Funkspruchs lautet wie folgt:

„Geheime Reichssache! An den Befehlshaber der Sicherheitspol., zu Händen SS Obersturmbannführer HEIM, KRAKAU.

Betr: 14-tägige Meldung Einsatz REINHART. Bezug: dort.

Fs.[33] Zugang bis 31.12.42. L 12761, B O, S 515, T 10335 zusammen

23611. Stand… 31.12.41., L 24733, B 434508, S 101370,

T 71355, Zusammen 1274166.

SS und Pol.führer LUBLIN, HOEFLE, Sturmbannführer.“[34]

Zweifel daran, daß „L“ für „Lublin“ (d. h. das Konzentrationslager Majdanek), „B“ für „Belzec“, „S“ für „Sobibor“ und „T“ für „Treblinka“ stand, sind nicht statthaft. Somit wird in dem Funkspruch mitgeteilt, daß in den beiden letzten Wochen des Jahres 1942 12.761 Personen nach Lublin/Majdanek, 0 Personen nach Belzec, 515 Personen nach Sobibor und 10.335 Personen nach Treblinka deportiert wurden. Da die Gesamtzahl der bis Ende 1942 in diese vier Lager überstellten Personen mit 1.274.166 angegeben wird, folgt daraus, daß es sich bei der für „T“ (Treblinka) genannten Zahl von 71.355 entweder um einen Übermittlungsfehler der deutschen Funker oder um einen Dechiffrierfehler der britischen Experten handeln muß und die richtige Zahl 713.555 lautet. Unter diesen Umständen war bis Ende 1942 die folgende Anzahl von Personen in die vier Lager überstellt worden:

Lublin: 24.733

Belzec: 434.508

Sobibor: 101.370

Treblinka: 713.555

Insgesamt: 1.274.166

Die Ziffer von 1.274.166 findet sich auch in einem der bekanntesten Dokumente zu den nationalsozialistischen Judendeportationen, dem aus dem Jahre 1943 stammenden Korherr-Bericht, in dem es heißt, bis Ende 1942 seien 1.274.166 Juden „durch die Lager im Generalgouvernement durchgeschleust“ worden.[35] Somit bestätigt der Höfle-Funkspruch die von dem SS-Statistiker Richard Korherr genannte Zahl bis Ende 1942 in die betreffenden Lager Deportierter, nennt jedoch in Gegensatz zu letzterem diese Lager zumindest in abgekürzter Form und vermittelt zudem Aufschluß darüber, wieviele Personen in jedes dieser vier Lager gelangten.

Zu Beginn ihres Artikels über den Höfle-Funkspruch schreiben Witte und Tyas:

„Ein kürzlich entdecktes Dokument über den Einsatz Reinhardt, den Mord an den Juden im Generalgouvernement, ist von fundamentaler Bedeutung für jegliche Diskussion über die Zahl der jüdischen Opfer in Polen. Zum ersten Mal verfügen wir über von Nazi-Beamten erstellte, detaillierte Ziffern für die 1942 erfolgten Tötungen in den Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka sowie dem Konzentrationslager Lublin-Majdanek.“[36]

Schon ein kurzer Blick auf den Text des Funkspruchs zeigt jedoch, daß dieser keinerlei Informationen über das Schicksal der in die genannten vier Lager Verbrachten liefert. Daß die Deportierten dort ermordet worden seien, ist eine Interpretation des Dokuments, geht aus diesem selbst jedoch in keiner Hinsicht hervor.

f) Eine erste Bilanz

Den bisher erwähnten Dokumenten lassen sich folgende gesicherte Erkenntnisse entnehmen:

- Bis Ende 1942 wurden 101.370 Personen nach Sobibor deportiert.

- Laut Himmlers Rundschreiben vom 5. Juli 1943 sowie Pohls Antwort vom 15. Juli 1943 war Sobibor zu jenem Zeitpunkt ein „Durchgangslager“. In seinem Rundschreiben ordnete Himmler die Umwandlung Sobibors in ein Konzentrationslager zur Entlaborierung von Beutemunition an. Pohl riet in seiner Antwort von einer Umwandlung Sobibors in ein Konzentrationslager ab, da die Einrichtung einer Entlaborierungsanstalt für Beutemunition auch ohne einen solchen Schritt erfolgen könne.

- Am 14. Oktober 1943 kam es in Sobibor zu einem Aufstand, bei dem 11 SS-Angehörige sowie zwei ausländische Wachmänner getötet wurden und rund 300 jüdischen Häftlingen die Flucht gelang.

Die Behauptung, wonach in Sobibor eine ungeheure Zahl von Juden in Gaskammern ermordet worden sei, beruht demnach nicht auf zeitgenössischen Dokumenten, sondern ausschließlich auf Zeugenaussagen. Die wichtigste dieser Zeugenaussagen, diejenige des Schlüsselzeugen Alexander Aronowitsch Petscherski, bildet den Gegenstand unseres nächsten Artikels.

Teil 3. Der Schlüsselzeuge

a) Alexander Aronowitsch Petscherski

Als Anführer der erfolgreichen Revolte in Sobibor gehört Alexander Aronowitsch Petscherski (1909-1990) zu den Lichtgestalten der „Holocaust“-Geschichte. Er ist der Held mehrerer Filme über den Aufstand, darunter Jack Golds Escape from Sobibor (1987) und Claude Lanzmanns Sobibor. 14. Octobre 1943, 16 heures (2001).

Alexander Petscherski wurde im Juni 1941 im Rang eines Unteroffiziers zur Roten Armee eingezogen und im September desselben Jahres zum Leutnant befördert. Einen Monat darauf geriet er in deutsche Kriegsgefangenschaft. Nach einem gescheiterten Fluchtversuch wurde er im Mai 1942 nach Borisow und von dort aus nach Minsk deportiert, wo man ihn in ein Arbeitslager einlieferte. Am 18. September 1943 wurde er gemeinsam mit allen anderen in jenem Lager einsitzenden Juden in einen Zug verladen. Am 23. traf er in Sobibor ein, wo er bis zum Aufstand vom 14. Oktober interniert war. Die Juden, denen die Flucht gelang, teilten sich in mehrere Gruppen auf. Am 22. Oktober stieß Petscherskis Gruppe auf einen sowjetischen Partisanentrupp, dem sie sich anschloß.

b) Ein selbsternannter „Märtyrer zweier Diktaturen“

Eine Recherche über das weitere Schicksal Petscherskis fördert die erstaunlichsten Widersprüche zutage. In der russischen Ausgabe von Wikipedia liest man hierzu folgendes:

„„Nach der Befreiung Weißrußlands wurde Petscherski als des Landesverrats verdächtig einem Strafbataillon zugewiesen. Der Kommandant des Strafbataillons, Major Andrejew, war von Petscherskis Erzählung so erschüttert, daß er diesem ungeachtet des Verbots, das Territorium des Strafbataillons zu verlassen, erlaubte, nach Moskau zu fahren und vor der Kommission zur Untersuchung der Untaten der deutsch-faschistischen Eindringlinge und ihrer Helfershelfer auszusagen. Vor der Kommission hörten sich die Schriftsteller Pawel Antokolski und Wenjamin Kawerin den Bericht Petscherskis an. Auf ihrer Grundlage publizierten sie einen Artikel mit dem Titel ‚Wosstanie w Sobibore (Aufstand in Sobibor) [In einer Fußnote wird mitgeteilt, daß dieser Artikel in der Nr. 4/1945 der Zeitschrift Znamja erschien.]. Dieser Text wurde nach dem Krieg in den weltberühmten Sammelband Das Schwarzbuch aufgenommen […] 1948 verlor Petscherski im Rahmen der politischen Verfolgungskampagnen gegen sogenannte ‚vaterlandslose Kosmopoliten’ seine Arbeit. Danach konnte er fünf Jahre lang keine Anstellung mehr finden und war auf die Unterstützung seiner Frau angewiesen.“[37]

In einem Gespräch mit einem anderen ehemaligen Sobibor-Häftling, Thomas (Toivi) Blatt, das T. Blatt zufolge im Jahre 1979[38] und laut der englischen Ausgabe von Wikipedia[39] im Jahre 1980 stattfand, berichtet Petscherski allerdings nichts von einem Strafbataillon. Stattdessen behauptet er, im August 1944 im Kampf eine schwere Beinwunde davongetragen zu haben und deswegen mit einer Tapferkeitsmedaille ausgezeichnet worden zu sein.[40] Dieser konnte er sich jedoch nicht lange erfreuen, denn:

„„Ich wurde für viele Jahre ins Gefängnis geworfen. Ich galt als Verräter, weil ich mich – als verwundeter Soldat – den Deutschen ergeben hatte. Nachdem sich Leute aus dem Ausland beharrlich nach mir erkundigt hatten, wurde ich schließlich freigelassen...“[41]

Daß Petscherski aufgrund seiner Gefangennahme durch die Deutschen als Vaterlandsverräter behandelt und jahrelang eingesperrt worden sei, vermeldet auch die französische Ausgabe von Wikipedia, die außerdem fälschlicherweise behauptet, Petscherski sei als Zeuge beim Nürnberger Prozeß aufgetreten.[42]

Die Geschichte von der „jahrelangen“ Inhaftierung Petscherskis hält einer kritischen Überprüfung nicht stand. Hätte man die Tatsache, daß er in Kriegsgefangenschaft geriet, als Landesverrat eingestuft, so hätte man ihn selbstverständlich gleich nach seiner Rückkehr zur Roten Armee verurteilt und eingesperrt. Daß man ihm nach seiner Verwundung eine Tapferkeitsmedaille verlieh, ihn in Moskau als Zeugen vor eine Kommission bestellte, ihm 1946 gestattete, einen Bericht über Sobibor zu schreiben, und ihn dann plötzlich „für viele Jahre“ hinter Gitter steckte, weil er sich im Herbst 1941 den Deutschen ergeben hatte, ist vollkommen unglaubhaft.

Im Gegensatz zu Petscherski selbst nennt der englische Wikipedia-Eintrag für seine angebliche Haftzeit präzise Daten:

„Während Stalins politischer Hexenjagden von 1948 verlor Petscherski seine Stelle und wurde mit seinem Bruder ins Gefängnis geworfen. Erst nach Stalins Tod im Jahre 1953 sowie wachsendem internationalen Druck für seine Freilassung wurde er auf freien Fuß gesetzt.“[43]

Diese Formulierung legt nahe, daß Petscherski im Rahmen der 1948 einsetzenden Kampagne gegen den „Kosmopolitismus“ inhaftiert wurde, weil man ihm antisowjetische Aktivitäten zur Last legte. Dies widerspricht jedoch Petscherskis eigener Darstellung. Zudem hält die deutsche Ausgabe von Wikipedia unmißverständlich fest:

„Er [Petscherski] korrespondierte mit zahlreichen Überlebenden aus dem Lager; die im Westen lebten. Diese Briefe führten zu seiner Entlassung [als Musiklehrer] im Jahre 1948 wegen ‚Verbindungen mit imperialistischen Staaten’. Er wurde nicht verhaftet, konnte aber während fünf Jahren nicht in seinem Beruf arbeiten, sondern war auf Gelegenheitsarbeiten angewiesen.“[44]

Auch Barbara Distel behauptet in einem anno 2008 erschienenen Artikel über Sobibor, in dem sie recht ausführlich auf Petscherski eingeht, keineswegs, die Sowjets hätten diesen aus irgendwelchen Gründen eingekerkert, sondern erwähnt lediglich, daß das Leben für die ehemaligen Aufständischen nach ihrer Heimkehr in die UdSSR „schwer“ war.[45]

Die unausweichliche Schlußfolgerung lautet, daß sich Petscherski die Geschichte von seinem „vieljährigen“ Gefängnisaufenthalt in der Sowjetunion aus den Fingern gesogen hat, um sich den Heiligenschein eines Märtyrers zweier Diktaturen zuzulegen, der nach einem „Nazi-Todeslager“ auch Stalins Verliese überlebt hat. Dies allein reicht bereits, um ihn als Schwindler zu entlarven, und es besteht aller Grund, auch seinen Erzählungen über Sobibor mit größtem Mißtrauen zu begegnen.

c) Die beiden Petscherski-Berichte über Sobibor

Wie im russischen Wikipedia-Eintrag zu Petscherski erwähnt wird, veröffentlichte die Zeitschrift Znamja in ihrer Nummer 4/1945 unter dem Titel „Wosstanie w Sobibore“ (Aufstand in Sobibor) einen Artikel der Schriftsteller Antokolski und Kawerin, der auf den Aussagen Petscherski vor der sowjetischen „Kommission zur Untersuchung der Untaten der deutsch-faschistischen Eindringlinge und ihrer Helfershelfer“ fußte. Petscherskis Darlegungen wurden darin in der dritten Person wiedergegeben. Die bekannten Propagandisten Ilja Ehrenburg und Wassili Grossman nahmen diesen Artikel in das Manuskript ihres Schwarzbuchs auf, das freilich in der UdSSR nicht erscheinen konnte, weil der Satz kurz vor der geplanten Veröffentlichung des Werkes von der sowjetischen Zensur vernichtet wurde. Erst 1980 wurde das Schwarzbuch in russischer Sprache in Israel publiziert.[46] Ein Jahr später erschien in New York eine englische Übersetzung.[47]

Eine rund viermal längere, in der ersten Person geschriebene Fassung des Petscherski-Berichts erschien 1946 in Moskau beim Verlag „Der Emes“ in jiddischer Sprache unter dem Titel Der Uifstand in Sobibor. Da Petscherski, obwohl jüdischer Abstammung, des Jiddischen nicht mächtig war, war seine russische Vorlage von einem N. Lurie in diese Sprache übersetzt worden. Der Uifstand in Sobibor wurde 1967 ins Englische[48] und 1969 auf der Grundlage der englischen Fassung ins Italienische[49] übertragen. 

Ein Vergleich zwischen den beiden Versionen des Petscherski-Berichts ergibt, daß diese inhaltlich im wesentlichen übereinstimmen. Erwähnenswert sind folgende zwei Unterschiede:

- Laut der ersten, später ins Schwarzbuch aufgenommenen Version trifft „fast jeden Tag“ ein Zug mit 2.000 Todgeweihten in Sobibor ein[50], während die Todeszüge laut der zweiten, 1946 erschienenen Fassung nur jeden zweiten Tag rollen.[51]

- In der ersten Version heißt es, Sobibor habe zum Zeitpunkt von Petscherskis Ankunft ein Jahr bestanden und in dieser Zeit 500.000 Opfer gefordert.[52] Nach der zweiten Fassung bestand das Lager im September 1943 bereits seit anderthalb Jahren; eine Gesamtopferzahl wird hier nicht genannt, doch wenn jeden zweiten Tag ein Zug mit 2.000 neuen Häftlingen ankam und diese bis auf eine Handvoll Ausnahmen sofort getötet wurden, muß sich die Zahl der Ermordeten auf ca. 550.000 belaufen haben.

Bei der folgenden Analyse stützen wir uns auf die italienische Übersetzung der zweiten, längeren Version, „Rivolta a Sobibor“.

d) Petscherskis Lügengespinst

Petscherskis Bericht strotzt vor unverfrorenen Lügen. Gleich eingangs behauptet der Verfasser, während der viereinhalbtägigen Fahrt von Minsk nach Sobibor , die in einem restlos überfüllten Wagen erfolgt sei, hätten er und seine Leidensgenossen „weder Speise noch einen Tropfen Wasser“ erhalten (S. 30). Unter diesen Umständen wäre ein großer Teil der Deportierten unterwegs verdurstet, doch erwähnt Petscherski keinen einzigen Todesfall: Selbst „die zweijährige Nellie“ hat die Fahrt überlebt, wenn auch nur, um in Sobibor der sofortigen Vernichtung anheimzufallen. (S. 32). Da die Deutschen einen Teil der Neuankömmlinge – darunter Petscherski selbst – unverzüglich zur Arbeit in der Schreinerei abkommandierten (S. 30), wäre es von ihrem Standpunkt aus übrigens völlig unlogisch gewesen, sich um wertvolle Arbeitskräfte zu bringen, um einige Eimer Wasser zu sparen. War ihnen aber am Tod der Deportierter gelegen, so hätte es ausgereicht, diese noch etwas länger ohne Wasser in den vollgepferchten Waggons zu belassen. Dann hätten sie nur noch die Leichen der Verdursteten zu den Gräbern schaffen müssen und sich den Bau von „Vernichtungsanlagen“ sparen können.

Gleich nach seiner Ankunft erfährt Petscherski von einem „kleinen und stämmigen Juden“, daß in Sobibor eine Massenvernichtung von Menschen im Gange ist:

„Ich bemerkte, daß nordwestlich von uns graue Rauchsäulen erschienen und sich in der Ferne verloren. Ein scharfer Geruch, der Geruch von Rauch ohne Flammen, erfüllte die Luft.

‚Was brennt denn da hinten?’ fragte ich.

‚Schau nicht in diese Richtung’ erwiderte der Jude. ‚Es sind die Leichen deiner Gefährten, die mit dir zusammen eingetroffen sind.’

Ich fühlte, wie mich die Ohnmacht überkam. Er fuhr fort: ‚Du bist weder der erste noch der letzte. Jeden zweiten Tag trifft ein Transport mit 2.000 Personen ein, und das Lager existiert seit anderthalb Jahren.“ (S.30, 31).

Somit wurden in Sobibor noch Ende September 1943 jeden zweiten Tag 2.000 Juden ermordet. Im folgenden berichtet Petscherski laufend vom Eintreffen neuer Transporte mit Todgeweihten. Diese Darstellung ist vom Standpunkt der offiziellen Sobibor-Version aus ein schreiender Anachronismus:

Laut dem führenden Sobibor-Experten der orthodoxen „Holocaust“-Geschichtsschreibung, Julius Schelvis, trafen aus den besetzten sowjetischen Gebieten insgesamt sechs, möglicherweise acht Transporte ein, von denen derjenige Petscherskis der zweite war; der erste war ca. am 15. September von Minsk abgegangen.[53] Außer diesen sowjetischen Juden wurden nach Schelvis im Jahre 1943 noch 34.313 Juden aus Holland, 3.500 Juden aus Frankreich, 14.900 Juden aus dem Generalgouvernement sowie 2.382 Juden aus Skopje nach Sobibor deportiert.[54] Der letzte Transport aus Holland ging ihm zufolge am 20. Juli 1943[55], der letzte Transport aus Frankreich am 25. März 1943[56], der einzige Transport aus Skopje am 30./31. März 1943 ab[57]. Für das Generalgouvernement erwähnt er unter Berufung auf den israelischen Historiker Yitzhak Arad Transporte aus dem Distrikt Galizien bis zum Juni 1943.[58] Anders gesagt: Zwischen dem 21. Juli und dem 14. September 1943 erfolgte kein einziger Transport nach Sobibor. Dies paßt sehr gut zu der Tatsache, daß Himmler am 5. Juli anordnete, „das Durchgangslager Sobibor in ein Konzentrationslager umzuwandeln“.

Woher also stammten die Todgeweihten, von denen laut Petscherskis anonymem Zeugen vor dem 23. September „jeden zweiten Tag ein Transport mit 2.000 Personen“ eingetroffen war?

Den Ablauf der Massenvernichtung läßt sich Petscherski von seinem Gewährsmann wie folgt schildern:

„Auf den ersten Blick hat man noch den Eindruck, man betrete ein ganz normales Bad. Hähne für heißes und kaltes Wasser, Waschbecken. […] Doch kaum sind alle eingetreten, werden die Türen dröhnend zugeschlagen. Eine schwarze, schwere Substanz ergießt sich in Spiralen aus an der Decke angebrachten Löchern. Man hört grauenvolle Schreie, die jedoch nicht lange dauern, verwandeln sie sich doch bald in das Keuchen und Röcheln Erstickender, die sich in Krämpfen winden. […] Nach einer Viertelstunde ist alles vorbei. Der Fußboden öffnet sich, und die Leichen fallen in Waggons, die unten in den Kellern des ‚Bads’ warten und, sobald sie gefüllt sind, rasch losfahren. Alles ist nach moderner deutscher Technik organisiert. Draußen werden die Leichen nach einem bestimmten Schema aufgebahrt und mit Benzin übergossen, worauf man sie in Brand steckt. Und dort verbrennen sie.“ (S. 31).

Fürwahr eine Schilderung, die einem das Blut in den Adern gefrieren läßt! Sie hat freilich den kleinen Schönheitsfehler, daß sie hinten und vorne nicht mit der offiziellen Version übereinstimmt, der zufolge die Massenmorde in Sobibor mit Motorabgasen begangen wurden…

Zu den weiteren Absurditäten, die Petscherski seinen Lesern zumutet, gehören insbesondere die folgenden:

- Immer, wenn im Lager III Menschen in das als „Bad“ getarnte Hinrichtungsgebäude geführt werden, treiben die Deutschen dreihundert Gänse in den Hof vor diesem Gebäude und scheuchen sie hin und her, damit ihr aufgeregtes Geschnatter die Schreie der Sterbenden übertönt (S. 36);

- Von seinem Mithäftling Ber Feinberg, einem Friseur aus Warschau, erfährt Petscherski, daß früher tagtäglich ein aus zehn Waggons bestehender Zug mit den Kleidern, Schuhen und Haaren der Opfer aus Sobibor nach Deutschland abging (S. 38);

- Petscherski freundet sich mit einer achtzehnjährigen deutschen Jüdin namens Luka an, die in den dreißiger Jahren mit ihren Eltern nach Holland emigriert ist. Obwohl er nur Russisch und sie nur Deutsch und Niederländisch kann, führen sie unter vier Augen lange Gespräche. Luka erzählt ihm, daß sie im Hof arbeitet. Durch die Spalten der Palisade kann man dort „die Männer, Frauen und Kinder sehen, die nackt ins Lager III geführt werden“ (S. 43). Des weiteren verrät Luka Petscherski, daß sie als Achtjährige in Deutschland von der Polizei gefoltert wurde, um sie zur Preisgabe des Aufenthaltsorts ihres als Kommunist gesuchten Vaters zu entlocken. Sie blieb jedoch unter der Folter standhaft und hielt dicht (S. 47).

- Nach ihrer Flucht aus Sobibor machen Petscherski und seine Gefährten westlich des Flusses Bug bei einem Bauernhaus Halt. Dort erfahren sie, daß die Deutschen in jener Gegend ein Lager errichtet haben, wo Seife aus menschlichen Leichen hergestellt wird (S. 65). (Das – von der offiziellen Geschichtsschreibung längst aufgegebene – Ammenmärchen von der Seife aus Menschenfett gehörte in der unmittelbaren Nachkriegszeit zum Standardrepertoire der antideutschen Greuelpropaganda.)

e) Der Aufstand vom 14. Oktober 1943 in der Darstellung Petscherskis

Die aufschlußreichsten Passagen aus Petscherskis Bericht sind diejenigen, in denen es um den Aufstand vom 14. Oktober geht. Hierzu sei folgendes vorausgeschickt:

Während Petscherskis Aufenthalt in Sobibor gibt es seiner Darstellung zufolge dort rund 600 (männliche und weibliche) jüdische Häftlinge (S. 40). Sie wissen, daß die Deutschen viele hunderttausend ihrer Glaubensgenossen ermordet haben. Sie werden Tag für Tag schikaniert und mißhandelt (der 24. September „verging mehr oder weniger glimpflich, weil lediglich fünfzehn von uns wegen mangelnden Arbeitseifers jeweils 25 Peitschenhiebe erhielten“; S. 33). Jedem dieser Juden ist klar, daß er vor der Auflösung des Lagers als unerwünschter Zeuge beseitigt wird. Unter diesen Umständen haben die Häftlinge nichts mehr zu verlieren, und die Deutschen müssen tagtäglich mit einem Aufstandsversuch rechnen, zumal die Juden durchaus nicht wehrlos sind: Bei der Vorbereitung der Revolte weist Petscherski seinen Mitverschwörer Baruch an, „ungefähr siebzig geschliffene Messer und Rasiermesser“ zu besorgen (S. 44), und in der Schreinerei stehen den Arbeitern Beile zur Verfügung.

Diesen 600 verzweifelten, vor Hass und Rachsucht kochenden, teilweise mit Hieb- und Stichwaffen ausgerüsteten Juden steht lediglich eine Handvoll SS-Männer gegenüber. Sie verfügen zwar über Helfer in Gestalt der Kapos[59], dürfen jedoch nicht auf deren Loyalität bauen: „Wir haben Privilegien, aber wenn der Augenblick der Liquidierung des Lagers naht, werden wir euch in derselben Lage befinden wie ihr. Sie werden auch uns töten. Das ist klar“, meint der polnische Kapo Brzecki im Gespräch mit Petscherski (S. 49). In anderen Worten: Die Kapos können sich jederzeit mit den Juden gegen die paar SS-Männer zusammentun. Unter diesen Umständen müßte man selbstverständlich annehmen, daß letztere allerhöchste Wachsamkeit an den Tag legen – doch eben dies tun sie laut Petscherskis Schilderung nicht.

„Mein Plan ist klar“, erläutert Petscherski seinen Mithäftlingen. „Wir müssen die Gruppe von Offizieren aus dem Weg räumen, welche das Lager verwaltet. Selbstverständlich einen nach dem anderen, und ohne den geringsten Lärm zu verursachen“ (S. 52).

Genau so kommt es auch:

„Der Unterscharführer Ernst Berg traf zu Pferd beim Schneider ein, wie vorher vereinbart worden war; er stieg ab und ließ das Pferd mit schleifenden Zügeln draußen stehen. Wie ich später erfuhr, geschah drinnen folgendes: Als der Unterscharführer eintrat, erhoben sich wie üblich alle. Shubayev (Kalimali) ging zum hinteren Ende des Tisches. In einer Ecke, bei einem Bein des Tisches, lag ein in ein Hemd eingewickeltes Beil. Der Offizier streifte den Gürtel ab, an dem die in einem Futteral steckende Pistole hing, und legte alles auf den Tisch. Als er seine Jacke auszog, trat Juzef, der Schneider, sofort mit der Uniform, die er anprobieren wollte, an ihn heran. Senie näherte sich dem Tisch, um notfalls die Pistole ergreifen zu können. Nun sorgte Juzef dafür, daß sich der Deutsche umdrehte und Shubayev den Rücken zuwandte, wobei er ihm erläuterte, er tue dies, damit das Licht die Uniform besser beleuchte. In diesem Augenblick ließ Shubayev das Beil auf den Kopf des Hitler-Mannes niedersausen, der einen fürchterlichen Schrei ausstieß. Draußen bäumte sich das Pferd auf und spitzte die Ohren. Der zweite Hieb brachte den Deutschen für immer zum Verstummen. […] Zehn Minuten später betrat der Chef der Wachen, Oberscharführer Erbert Helm, die Werkstatt. Er verließ sie nicht mehr. Er hatte die Schwelle noch nicht überschritten, als ihn Senie abservierte. Genau um vier trat der Oberscharfüher Goettinger, Chef des Lagers III, beim Schuster ein. Arkady Vaispapier reparierte gerade ein Werkzeug, Grisha stand neben der Tür. Der Hinrichtungsleiter war bei guter Laune. ‚Die Sonne strahlt, es ist warm, prima’, murmelte er. ’Sind meine Stiefel bereit?’ ‚Hier, bitte’, sagte Jakub und reichte ihm die Stiefel. ‚Probieren Sie sie an.’ ‚Hör zu, Jakub’, fuhr der Oberscharführer fort, ‚in fünf Tagen fahre ich nach Deutschland. Du mußt mir ein Paar Pantoffeln für meine Frau machen. Denke daran.’ ‚Ich hoffe, Ihre Frau wird zufrieden sein’, antwortete Jakub. In diesem Augenblick schmetterte Arkady dem Oberscharführer das Beil auf den Kopf. […] Um halb fünf kehrten Brzecki und seine Gruppe aus dem Nordlager zurück. Genau in diesem Moment erschien Unterscharführer Haulstich im Hof. Shloime lief ihm entgegen. ‚Unterscharführer’, sagte er, „ich weiß nicht, wie es mit den Schützengräben weitergehen soll. Ich brauche Instruktionen von Ihnen. Die Leute lungern nur herum und halten Maulaffen feil.’ Der Unterscharführer ging auf die Baracken zu. […] Dort drinnen kümmerte man sich um den Unterscharführer. Shloime selbst hatte die Exekution vollzogen“ (S. 56-59).

d) Eine unfreiwillige Widerlegung der Legende vom „Vernichtungslager Sobibor“

Ist diese Schilderung glaubwürdig? Unsere Antwort lautet: Ja, unbedingt; sie ist der einzige glaubwürdige Teil des Petscherski-Berichtes.

Wir wissen aus deutschen Dokumenten, daß den Aufständischen Erfolg beschieden war: Elf SS-Männer und zwei nichtdeutsche Wachmänner wurden getötet, rund 300 Juden gelang die Flucht. Dies war nur möglich, wenn die SS selbst die elementarsten Sicherheitsvorkehren außer acht ließ, weil sie die Möglichkeit eines Aufstandes schon gar nicht erst in Betracht zog. Falls Sobibor aber ein Vernichtungslager war, wo eine ungeheure Zahl von Juden ermordet worden war, wo die Arbeitsjuden den sicheren Tod vor Augen hatten und zudem die ganze Zeit über geprügelt wurden, war stündlich mit einem Aufstand zu rechnen. Somit beweist das von Petscherski beschriebene leichtsinnige Verhalten der SS-Männer, die ihren Mördern förmlich ins offene Messer liefen, daß Sobibor ein Lager war, wo die Verhältnisse ja hart sein mochten, den Insassen aber keine unmittelbare Gefahr drohte und sie auch nicht ständig mißhandelt wurden. Der einzige glaubhafte Teil des Petscherski-Berichts führt die Legende vom „Vernichtungslager Sobibor“ also ad absurdum. Es bedarf nur eines Minimums an gesundem Menschenverstand, um dies zu erkennen.

Ergänzend sei noch erwähnt, daß laut einer Erklärung, die der ehemalige Polizeihauptmann Erich Wullbrandt im Jahre 1961 in Braunschweig abgab, einige der geflüchteten Juden am Abend des Aufstands freiwillig ins Lager zurückgekehrt sind.[60] Sofern dies zutrifft – woran zu zweifeln wir keinen Anlaß sehen –, liefert es einen zusätzlichen Beweis für die Richtigkeit unserer Einschätzung.

Im nächsten Artikel werden wir untersuchen, wie der Mythos von der „Todesfabrik Sobibor“ entstanden ist.

Teil 4. Die Entstehung des Mythos

a) Die heutige Version

In einer Ende der siebziger Jahre erschienenen Dokumentation über die in der BRD geführten Prozesse gegen das Personal der ehemaligen „Vernichtungslager“ wußte Adalbert Rückerl, damaliger Chef der Ludwigsburger Zentralstelle zur Verfolgung von „NS-Gewaltverbrechen“, über die „Gaskammern“ von Sobibor folgendes zu berichten:

„Innerhalb dieses [Vergasungs]gebäudes wurden drei nebeneinander liegende Zellen von 4x4 m Größe gasdicht abgeteilt. [...]. Die Gaskammern erwiesen sich als zu klein, die ‚Leistung’ des Lagers Sobibor war zu gering. Durch einen Bautrupp der Lubliner Zentrale wurde unter der technischen Leitung des Angeklagten L. das alte Gaskammergebäude zum Teil abgerissen und durch einen neuen, größeren Massivbau mit doppelter Anzahl von Kammern ersetzt. Die Zellen – jede bekam eine Fläche von 4x4 und eine lichte Höhe von 2,20 m – wurden zu beiden Seiten des Gebäudes entweder so angelegt, daß sie eine Mittelgang freiließen oder daß sie nur eine Reihe bildeten. Jede der Zellen konnte mit etwa 80 Menschen, wenn sie dicht gedrängt standen, gefüllt werden. Bei nunmehr sechs Kammern konnten nach Fertigstellung der Bauarbeiten, die wegen des Einsatzes jüdischer Häftlinge als Handlanger zügig innerhalb weniger Wochen vorangingen, jeweils etwa 480 Menschen bei einem Vergasungsvorgang getötet werden“.[61]

Die bundesrepublikanische Justiz war bei ihren Verfahren gegen ehemalige Angehörige des Lagerpersonals von Sobibor also zur Erkenntnis gelangt, daß es dort anfänglich ein Vergasungsgebäude mit drei jeweils 16 Quadratmeter großen Gaskammern gegeben hatte, dieses jedoch wegen seiner zu geringen Vernichtungskapazität teilweise abgerissen und durch ein neues, größeres Gebäude mit sechs Gaskammern ersetzt wurde. Diese Behauptungen finden in den Augenzeugenberichten der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit allerdings nicht die geringste Stütze.

b) Die Berichte der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit

Knapp zwei Monate nach dem Eintreffen der ersten Transporte in Sobibor, am 1. Juli 1942, veröffentlichte die in England erscheinende polnische Exilzeitschrift Polish Fortnightly Review einen Artikel über die „Ausrottung der jüdischen Bevölkerung Polens“, in dem es über Sobibor hieß:

„Die meisten Juden Lublins wurden während eines mehrtägigen Zeitraums in die Ortschaft Sobibor nahe bei Wlodawa geschafft, wo sie alle mit Gas, Maschinengewehren, ja Bajonetten ermordet wurden. Es ist eine nachgewiesene Tatsche, für diese Massenhinrichtungen litauische Szaulis-Abteilungen[62] eingesetzt werden, die kürzlich nach Polen gebracht worden sind. Der Gestank der verfaulenden Leichen in Sobibor soll so groß sein, daß die Menschen des Distrikts, ja sogar das Vieh, den Ort meiden. Ein in Sobibor arbeitender Pole ersuchte brieflich um seine Versetzung, da er unter solchen Umständen nicht dort bleiben könne.“[63]

Von mit Maschinengewehren und Bajonetten verübten Massakern in Sobibor weiß die zeitgenössische Geschichtsschreibung ebenso wenig wie von der Anwesenheit litauischer Verbände in jenem Lager.

Am 10. August 1944 erklärte ein ehemaliger Sobibor-Häftling namens Ber Moisejewitsch Freiberg:

„Wenn eine Gruppe von achthundert Personen das ‘Bad’ betreten hatte, wurde die Tür dicht geschlossen. […] In einem separaten Gebäude gab es eine elektrische Maschine, welche tödliches Gas produzierte. Dieses Gas wurde in Behälter und von dort aus mittels Schläuchen in die Erstickungskammer geleitet. Es gab keine Fenster in dem Gebäude. Ein Deutscher, den man den ‘Bademeister’ nannte, schaute durch eine kleine gläserne Öffnung in der Decke, um zu sehen, ob der Tötungsvorgang abgeschlossen war. Auf sein Signal hin wurde das Gas abgestellt, der Boden wurde mechanisch geöffnet, und die Leichen fielen nach unten. Es gab Karren im Keller, und eine Gruppe Todgeweihter belud sie mit den Leichen der Hingerichteten. Die Karren wurden aus dem Keller in die Wälder im dritten Lager gebracht. Dort war ein riesiger Graben ausgehoben worden, und die Leichen wurden dort hineingeworfen und mit Erde bedeckt. Die Menschen, welche die Leichen herbeigeschafft und verscharrt hatten, wurden sofort erschossen.“[64]

Ein weiterer Zeuge, Leon Feldhendler, wußte folgendes zu erzählen:

„Das Bad war so eingerichtet, als diene es tatsächlich zum Waschen (Duschköpfe, komfortable Einrichtung). Die Bäder waren Gaskammern. Man vergaste 500 Personen aufs Mal. Manchmal ließ man einen Chlorstrom [sic] durch, es wurden ständig andere Gase getestet.“[65].

In einem erst 1980 veröffentlichten, vermutlich jedoch in der unmittelbaren Nachkriegszeit entstandenen Bericht gab Augenzeugin Hella Felenbaum-Weiss folgendes zu Protokoll:

Eines Tages brachte ein Transport Häftlinge in gestreiften Pyjamas ins Lager. Sie waren extrem mager, und ihre Köpfe waren geschoren; Männer und Frauen sahen gleich aus, und sie konnten kaum gehen. Es verbreitete sich das Gerücht, daß diese Menschen, rund 300 an der Zahl, aus Majdanek kämen, wo die Gaskammern außer Betrieb seien. Als sie aus dem Zug ausstiegen, brachen sie buchstäblich zusammen. Der SS-Mann Frenzel ging ihnen entgegen und goß Chlor über ihre Köpfe, als ob sie schon tot seien. Die Ankunft eines anderen Transports bedrückte mich ebenso stark. Es hieß, er komme aus Lemberg, aber niemand wußte genau Bescheid. Einige der Gefangenen schluchzten und erzählten uns eine schreckliche Geschichte: Man hatte sie unterwegs mit Chlor vergast, aber einige hatten überlebt. Die Leichen der Toten waren grün, und ihre Haut hatte sich losgelöst.“[66]

Die Formulierung „Frenzel ging ihnen entgegen und goß Chlor über ihre Köpfe, als ob sie schon tot seien“, weist deutlich auf den Ursprung dieser Variante des Vernichtungsmythos hin: Zweifellos wurden die Leichen in Sobibor gestorbener Häftlinge zwecks Verhinderung von Seuchen vor dem Zuschütten der Gräber mit Chlorkalk (nicht: „Chlor“) bestreut.

Bei der Zeugin Zelda Metz verschmolzen das Chlor und der aufklappbare Fußboden der „Gaskammer“ zu einer neuen Version:

„Dann gingen sie [die Opfer] in die Baracken, wo man ihnen das Haar schnitt, und von dort aus ins ‘Bad’, d. h. die Gaskammer. Sie wurden mit Chlor erstickt. Nach 15 Minuten waren alle erstickt. Durch ein Fensterchen wurde kontrolliert, ob alle tot waren. Dann öffnete sich der Fußboden automatisch. Die Leichen fielen in einen Eisenbahnwagen, der durch die Gaskammer führte und die Leichen zum Ofen brachte. Vor der Verbrennung zog man ihnen die Goldzähne. Der Ofen war ein gewaltiger Herd mit Rost unter freiem Himmel.“[67]

Der aufklappbare Boden der Todeskammer erscheint auch in der Schilderung Alexander Petscherskis, dem zufolge als Mordwaffe freilich nicht Chlor, sondern eine „schwarze Flüssigkeit“ diente.[68]

In ihrer 1980 veröffentlichten Sammlung von Zeugenaussagen über Sobibor führt Miriam Novitch folgende, ihr zufolge um 1950 abgegebene Erklärung eines Moshe Bahir an:

„Lager 3 war den Sobibor-Häftlingen von allen Seiten verschlossen. Es war für uns unmöglich zu sehen, was in jenem Lager vor sich ging, weil es von einem Föhrenhain umgeben war. Wir sahen lediglich das Dach des ‚Bads’, das durch die Bäume lugte. So sahen wir das mörderische Gesicht Oberscharführer Bauers, der auf dem Dach jenes Gebäudes zu stehen und durch das kleine Fenster in die Todeskammer zu spähen pflegte. Wir alle wußten, was innerhalb des Gebäudes vor sich ging. Wir wußten, daß Bauer durch das Fenster schaute, um die Menge des Todesgases zu regeln, das durch die Röhren strömte, welche die Form einer gewöhnlichen Dusche aufwies. Er war es, der die Opfer an dem Gas ersticken sah, das auf sie niederströmte, und er war es, der befahl, den Gasstrom zu vergrößern oder zu stoppen. Er war es auch, der die Opfer in ihrem letzten Todeskampf und in ihrem Tod zu sehen pflegte. Auf seinen Befehl wurde die Maschinerie, welche den Boden des ‚Bads’ öffnete, in Betrieb gesetzt, worauf die Leichen in kleine Wagen fielen, die sie zuerst zu den Massengräbern und später, als die Zeit knapp war, zu Verbrennungsöfen schafften“[69]

Die Version, wonach das tödliche Gas aus den Duschköpfen geströmt sei, ist von den „Holocaust“-Historikern zwar niemals anerkannt worden, spukt aber im Volksaberglauben bis zum heutigen Tage weiter.

c) 1947: Umstellung auf eine neue Version

Daß Moshe Bahir noch um 1950 herum von einer einzigen Gaskammer mit einem aufklappbaren Fußboden sprach, war ein Anachronismus, denn die offizielle Geschichtsschreibung hatte sich bereits 1947 auf die Tötungsmethode Motorabgase festgelegt. Damals schrieb die „Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen“ in einem Bericht über das „Vernichtungslager Sobibor“:

„Innen besaß dieses [Vergasungs-]Gebäude Wände aus Ziegeln. Es enthielt wahrscheinlich fünf Kammern, die insgesamt 500 Menschen aufnehmen konnten. Man tötete sie mit den Abgasen eines Motors, der neben den Kammern installiert und durch Röhren mit diesen verbunden war.“[70]

Diese Version („wahrscheinlich fünf Kammern“) entsprach noch nicht der heutigen, laut der Sobibor zunächst drei und dann sechs Gaskammern besaß. Aufschlußreicherweise zitierten die polnischen „Ermittler“ keinen einzigen Sobibor-Zeugen, der ihre Behauptungen bestätigte. Ihre Quelle war der sogenannte Gerstein-Bericht. Am 30. Januar 1946 hatte der französische Ankläger Charles Dubost beim Nürnberger Prozeß eine Gruppe von Dokumenten vorgelegt[71], zu denen auch ein in französischer Gefangenschaft verfaßter, auf den 26. April 1945 datierter Bericht des SS-Offiziers Kurt Gerstein gehörte. In seiner – vor Absurditäten wimmelnden[72] – Schilderung hatte Gerstein eine Vergasung von Juden im Lager Belzec beschrieben, deren Zeuge er angeblich gewesen war. Bei einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse, demjenigen gegen die nationalsozialistischen Ärzte, wurde der Gerstein-Bericht im 16. Januar 1947 als Beweismaterial vorgelegt.[73]

Somit erfreute sich dieses Dokuments damals bereits einer gewissen Bekanntheit. Da die polnischen „Ermittler“ die von den Sobibor-Zeugen geschilderten Mordtechniken „schwarze Flüssigkeit“ und „Chlor“ sowie die Geschichte von dem aufklappbaren Boden der Todeskammer, durch den die Leichen in bereitstehende Eisenbahnwaggons plumpsten, offenbar allzu läppisch fanden, übernahmen sie für dieses Lager einfach die von Gerstein für Belzec geschilderte Tötungsmethode – Vergasung mit Motorabgasen in einem in mehrere Räume unterteilten Gebäude –, obwohl kein einziger Sobibor-Zeuge dergleichen bekundet hatte!

d) Wie Belzec und Treblinka zu ihren Motorabgaskammern kamen

Hier lohnt sich ein Hinweis darauf, daß auch die ersten Zeugen der angeblichen Massenvernichtungen in Belzec und Treblinka als Tatwaffe keineswegs Motorabgase nannten. Der polnische „Belzec-Augenzeuge“ Jan Karski behauptete, die Juden würden in jenem Lager in Eisenbahnwaggons gepfercht, deren Boden mit ungelöschtem Kalk bedeckt sei; dieser fresse den Eingeschlossenen dann langsam das Fleisch von den Knochen.[74] Die für Belzec am häufigsten geschilderte Tötungstechnik war jedoch elektrischer Strom. In seinem 1945 erschienenen Buch Der letzte Jude aus Polen beteuerte ein Dr. Stefan Szende, in Belzec seien „Millionen“ von Juden auf einer gigantischen Metallplatte in einem unterirdischen Wasserbecken mit Strom getötet worden.[75] In einem offiziellen Dokument der polnischen Regierung über Belzec, das für den Nürnberger Prozeß erstellt und dort von den Sowjets präsentiert wurde, wurde als Tatwaffe ebenfalls elektrischer Strom angegeben.[76]

Noch aufschlußreicher ist der Fall Treblinka. Für dieses Lager wurden bis Ende 1945 folgende Mordmethoden beschrieben:

- Eine mobile Gaskammer, die sich längs der Massengräber bewegte und die Leichen der Vergasten in diese entlud;

- Ein mit Verzögerung wirkendes Gas, das es den Opfern ermöglichte, aus der Gaskammer zu den Massengräbern zu gehen; dort wurden sie dann ohnmächtig und fielen in die Gräber;

- Elektrischer Strom;

- Verbrühen mit heißem Dampf (die am häufigsten geschilderte Methode; laut einem vom 15. November 1942 stammenden Bericht der Widerstandsbewegung des Warschauer Ghettos waren zu jenem Zeitpunkt bereits zwei Millionen Juden in Treblinka mit heißem Dampf ermordet worden);

- Ersticken durch Leerpumpen der Kammern.[77]

Noch im Dezember 1945 wurde beim Nürnberger Prozeß ein Dokument der polnischen Regierung vorgelegt, laut dem in Treblinka „mehrere hunderttausend“ Menschen mit Dampf umgebracht worden waren.[78] Erst 1946, drei Jahre nach der Schließung des Lagers Treblinka, einigten sich die Herren Historiker auch für dieses Lager auf die – von keinem einzigen der frühen Zeugen erwähnte! – Tatwaffe Motorabgase.

Bezüglich Belzec und Treblinka stellt die offizielle Geschichtsschreibung die Behauptung auf, das tödliche Gas sei von einem Dieselmotor erzeugt worden.[79] Vom toxikologischen Standpunkt aus ist dies freilich eine reine Absurdität. Wie der Revisionist Friedrich Berg in einer sehr fundierten Studie nachgewiesen hat, eignen sich Dieselabgase aufgrund ihres hohen Sauerstoff- und niedrigen CO-Gehaltes denkbar schlecht als Mordwaffe; jeder Benzinmotor wäre weitaus effizienter.[80] Für Sobibor gibt es ebenfalls einige Zeugen, die von einem Dieselmotor sprechen, doch die meisten Zeugen und Autoren legen sich nicht auf einen bestimmten Motorentyp fest, und Raul Hilberg postuliert als Tatwaffe für Sobibor ausdrücklich einen Benzinmotor.[81]

e) Der Stoff, aus dem die Sobibor-Geschichte ist

Aus dem eben Dargelegten geht hervor, wie brüchig die Grundlage ist, auf der das offizielle Bild von Sobibor beruht. Weder gibt es auch nur die geringsten dokumentarischen Belege für Massenmorde oder die Existenz von Menschentötungsgaskammern in diesem Lager, noch verfügen wir über irgendwelche glaubhaften Augenzeugenberichte.

Wurde nach dem Krieg auf dem Lagergelände nach materiellen Beweisen für das Verbrechen gesucht? In seinem Standardwerk über Sobibor schreibt Julius Schelvis:

„Die Justiz des Distrikts, in dem Wlodawa und Chelm liegen, hat es nach dem Krieg – im Gegensatz zu jener von Belzec – versäumt, an der Stelle, wo sich das Vernichtungslager Sobibor befunden hatte, eine gerichtliche Untersuchung durchzuführen. Wäre dies der Fall gewesen, dann hätte man Antworten auf Fragen bezüglich der genauen Masse, der Oberfläche und der Tiefe der Gruben sowie möglicherweise noch vorhandener Asche, Knochenreste und anderer wichtiger Dinge erteilen können.“[82]

Dies stimmt nicht ganz: Nach Kriegsende wurden auf dem Gelände von Sobibor Grabungen durchgeführt, doch da ihre Ergebnisse ganz und gar nicht dem entsprachen, was man angesichts der offiziellen Version der Ereignisse hätte erwarten müssen, wurden sie nicht an die große Glocke gehängt.

Keine forensischen Beweise für einen Massenmord, keine belastenden Dokumente, ein Sammelsurium grotesker und widersprüchlicher Zeugenaussagen – mißlicher könnten die Voraussetzungen für einen Historiker, der sich anschickt, die Realität des behaupteten Sobibor-Holocaust zu beweisen, kaum sein. Mit welchen Mitteln die Vertreter der offiziellen Geschichtswissenschaft diesen „Beweis“ dennoch zu erbringen versuchen, werden wir im nächsten Artikel beleuchten.

Teil 5. Das Lager Sobibor in der Darstellung der offiziellen Geschichtsschreibung

a) Die Literaturliste der Enzyklopädie des Holocaust zu Sobibor

Angesichts der Ungeheuerlichkeit der laut den orthodoxen Historikern in Sobibor begangenen Verbrechen müßte man annehmen, daß über dieses Lager eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien existiert. Dies ist jedoch keineswegs der Fall; die Literatur zu Sobibor ist recht spärlich, und von den vorhandenen Büchern trägt ein großer Teil romanhaften Charakter. In der 1993 erschienenen Enzyklopädie des Holocaust folgt auf den Eintrag „Sobibor“ eine Liste empfohlener Literatur zu diesem Lager[83], die lediglich vier Titel umfaßt: Yitzak Arad: Belzec, Sobibor, Treblinka[84]; Miriam Novitch (Hg.): Sobibor – Martyrdom and Revolt[85]; Richard Rashke: Escape from Sobibor[86]; Adalbert Rückerl: Nationalsozialistische Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse[87].

Y. Arads Buch über Belzec, Sobibor und Treblinka galt einige Jahre lang als Standardwerk über diese Lager, wurde jedoch in bezug auf Sobibor als solches durch Julius Schelvis’ sehr viel ausführlicheres Vernietigingskamp Sobibor (Vernichtungslager Sobibor) abgelöst, so daß wir es hier unbeachtet lassen können; an seiner Stelle besprechen wir in unserem folgenden Artikel das Schelvis-Buch. Richard Rashkes Escape from Sobibor beruht auf Gesprächen mit ehemaligen Sobibor-Häftlingen, die größtenteils selbst über ihre Erfahrungen im Lager geschrieben haben, und liefert keine nennenswerten zusätzlichen Informationen. Mit A. Rückerls Dokumentation über die bundesdeutschen Strafverfahren gegen „NS-Täter“ setzen wir uns in einem späteren Artikel auseinander. Unabdingbar ist an dieser Stelle jedoch eine Analyse von Miriam Novitchs Buch Sobibor. Martyrdom and Revolt.

b) Miriam Novitch und ihre Augenzeugen

Der 1980 unter der Ägide von Miriam Novitch erschienene Sammelband Sobibor. Martyrdom and Revolt besteht aus einer Einleitung sowie den kommentarlos wiedergegebenen Aussagen von 25 ehemaligen Sobibor-Häftlingen, wobei das jeweilige Entstehungsjahr dieser Berichte nur in wenigen Fällen genannt wird. Die meisten davon sind erstaunlich kurz und umfassen oft nur eine oder zwei Seiten. Eine Ausnahme ist der letzte Beitrag des Bandes, jener von Moshe Bahir, der immerhin 24 Seiten umfaßt (S. 139-163). Aufschluß über die Glaubwürdigkeit dieses Starzeugen liefert beispielsweise folgende Passage:

„Im Februar 1943 besuchte Himmler Sobibor ein zweites Mal. (…). Zwei Tage nach dem Besuch hörte ich eine Unterredung zwischen Beckmann und Bredov. Der eine sagte zum anderen, der Besuch habe stattgefunden, um den Abschluß der Vernichtung der ersten Million Juden in Sobibor zu feiern“ (S. 155, 156).

Wie erinnerlich waren bis Ende 1942 genau 101.370 Juden nach Sobibor deportiert worden[88], und Deportierte sind noch lange keine „Vernichteten“.

Laut M. Bahir wurde das tödliche Gas durch die Röhren einer Dusche in die Gaskammer geleitet, und diese besaß einen aufklappbaren Boden, der nach jeder Vergasungsaktion geöffnet wurde, damit die Leichen in die darunter stehenden Wagen fallen konnten[89]. Daß M. Novitch ihren Lesern dergleichen noch im Jahre 1980 zumutete, beweist, daß sie bei diesen nicht einmal ein Minimum an kritischem Urteilsvermögen voraussetzte.

Daß die ehemaligen Sobibor-Häftlinge einander in zentralen Fragen kraus widersprechen, stört M. Novitch offenbar nicht im geringsten. Hierzu ein anschauliches Beispiel. Mehrere Zeugen bekunden, vor ihrem Eintreffen in Sobibor seien die Juden von der polnischen Bevölkerung vor dem ihnen drohenden Schicksal gewarnt worden:

Itzhak Lichtman: „Wir gingen von Zolkiewa zum Bahnhof von Krasnystaw. Jedermann konnte sehen, daß wir Juden waren. (…) Viele Kinder folgten uns, und während wir vorbeigingen, sagten Polen: ‚Hey Zydzi, idziecie na spalenie’“ (He Juden, ihr geht zur Verbrennung)“ (S. 81).

Aizik Rottenberg: „Wlodawa lag ungefähr acht Kilometer von Sobibor entfernt. Polnische Bauern, die zum Markt gingen, sagten: ‚Juden, junge und alte, werden in Sobibor verbrannt’“ (S. 103).

Yehuda Lerner: „Auf dem Weg nach Sobibor hielt der Zug in Chelm an. Ein Pole ging von einem Waggon zum anderen, um die Zahl [der Insassen] zu notieren. Wir fragten ihn, wohin wir fuhren. Er antwortete: ‚Nach Sobibor, wo die Gefangenen verbrannt werden’“ (S. 112).

Man vergleiche hiermit folgende Schilderung von Hershel Zukerman:

„Die Gaskammern waren so gut getarnt, daß ich zehn Wochen lang glaubte, meine Mitgefangenen, die mit mir gekommen waren, befänden sich in einem Arbeitslager. In unserer Küche kochten wir das Essen für Lager Nr. 3, und ukrainische Wächter pflegten das Geschirr zu holen. Einmal steckte ich eine Notiz in jiddischer Sprache in einen Knödel: ‚Bruder, laß mich wissen, was ihr tut.’ Die Antwort steckte im Boden des Topfes: ‚Du hättest nicht fragen dürfen. Menschen werden vergast, und wir müssen sie begraben.’ Ich unterrichtete meine beiden Freunde Leon Feldhendler und Shlomo Goldstein. Wir beschlossen jedoch, Stillschweigen zu bewahren, weil wir nicht wollten, daß die anderen die Wahrheit erfuhren“ (S. 107).

Laut Itzhak Lichtman, Aizik Rottenberg und Yehuda Lerner wußte die polnische Zivilbevölkerung der Gegend also bestens über die Judenausrottung in Sobibor Bescheid, während es laut Hershel Zukerman volle zehn Wochen dauerte, bis zwei der jüdischen Häftlinge im Lager 2 durch einen Zufall erfuhren, daß im angrenzenden Lager 3 eine Massenvernichtung vor sich ging!

Eine Vorstellung vom Niveau dieses Buchs vermitteln nicht zuletzt die dümmlichen Gruselgeschichten, die M. Novitsch ihre Zeugen zum besten geben läßt; hier einige Kostproben:

Ber Freiberg: „Dann erfanden die Nazis einen neuen Zeitvertreib: Sie nähten den Unterteil der Hosen der Häftlinge zu und ließen Ratten hinein. Die Opfer mußten ruhig dastehen; wenn sich einer bewegte, wurde er zu Tode geprügelt“ (S. 75).

Eda Lichtman: „Shaul Stark kümmerte sich um die Gänse; er fütterte und wog sie täglich. Einmal wurde eine Gans krank und starb. Frenzel, Bredow, Wagner und Weiss peitschten Stark zu Tode. Die letzten Worte des Mannes waren: ‚Rächt mich, Kameraden, rächt mich“ (S. 57).

Moshe Bahir: „Der erste, dem ich begegnete, als wir ins Lager kamen, war Oberscharführer Wagner. (…) Er pflegte Babys aus den Armen ihrer Mütter zu reißen und in seinen Händen in Stücke zu reißen“ (S. 149).

Moshe Bahir:“Manchmal erlaubte sich Grot einen Scherz; er griff sich einen Juden, gab ihm eine Flasche Wein und eine Wurst, die wenigstens ein Kilogramm wog, und befahl ihm, sie in ein paar Minuten zu verschlingen. Wenn der ‚Glückliche’ es fertigbrachte, diesen Befehl auszuführen, und vor Trunkenheit torkelte, befahl ihm Grot, den Mund weit aufzumachen, und urinierte ihm in den Mund“ (S. 150, 151).

Moshe Bahir: „Oberscharführer Paul Bredov, 40, ein Berliner, war eine Bestie in Menschengestalt im wahrsten Sinne des Wortes. Seine direkte Aufgabe bestand darin, daß er für das Lazarett verantwortlich war, aber er hatte im Lager noch zusätzliche Arbeiten. Sein Lieblingshobby war Schießen. Er hatte eine tägliche Quote von fünfzig Juden, die er erschoß – alle mit seiner Maschinenpistole, von der er sich den ganzen Tag hindurch nie auch nur für eine Minute trennte“ (153).

Angesichts der Tatsache, daß die Enzyklopädie des Holocaust diese „Dokumentation“ als nur einen von vier Titeln in ihre Liste empfohlener Literatur zu Sobibor aufnimmt, wird man sich fragen müssen, wie es erst um das Niveau der anderen, von der Enzyklopädie nicht ausdrücklich empfohlenen Werke über dieses Lager bestellt sein muß!

c) Das wissenschaftliche Meisterwerk der Barbara Distel

Bis zum Jahre 2008 hat es kein einziger bundesrepublikanischer Historiker fertiggebracht, auch nur einen längeren Artikel, geschweige denn ein Buch, über Sobibor zu schreiben. Dies schaffte erst Barbara Distel, langjährige Leiterin der Gedenkstätte Dachau, die in jenem Jahr im achten Band einer von Wolfgang Benz und ihr selbst herausgegebenen Bücherreihe einen dreißigseitigen Text mit dem Titel „Sobibor“ unterbrachte[90]. B. Distels Artikel markiert einen intellektuellen und moralischen Tiefstand in der Literatur über dieses Lager.

Bezüglich der Zahl der Sobibor-Opfer schreibt B. Distel eingangs, diese werde „auf 150.000 bis 250.000 geschätzt“ (S. 375); persönlich entscheidet sie sich zum Schluß ihres Beitrags für eine Opferzahl von 250.000 (S. 402). Auch wenn man mit den orthodoxen Historikern dogmatisch davon ausgeht, daß bis auf eine kleine Zahl von Ausnahmen sämtliche nach Sobibor deportierten Häftlinge dort ermordet wurden, ist diese Ziffer radikal unmöglich. Dank dem – sieben Jahre vor B. Distels Artikel veröffentlichten – Höfle-Funkspruch weiß man, daß bis Ende 1942 101.370 Juden nach Sobibor gelangten, und ausnahmslos alle Forscher sind sich darin einig, daß die Anzahl der Deportierten 1943 weitaus geringer war als 1942. Entweder kennt B. Distel den Höfle-Funkspruch nicht, oder sie verschweigt ihn bewußt, um die Opferzahl möglichst hoch ansetzen zu können. Ersteres würde von unfaßbarer Ignoranz zeugen, letzteres von krasser Unredlichkeit.

Zur Frage der Tatwaffe äußert sich B. Distel wie folgt:

„Im Lager III stand das Steingebäude mit den Gaskammern. […] Daneben stand ein Holzschuppen, in dem ein 200 PS starker Dieselmotor aufgestellt war, dessen Abgase durch Rohre in die hermetisch abgeleiteten Kammern geleitet wurde“ (S. 378).

Da die mangelnde Eignung von Dieselabgasen als Tötungsinstrument allgemein bekannt ist, kann man sich nur darüber wundern, daß sich B. Distel ohne Not auf diese Tatwaffe festlegt. Wie erinnerlich liefern die meisten Autoren keinerlei Angaben über den (angeblich) in Sobibor verwendeten Motorentyp, und Raul Hilberg spricht ausdrücklich von einem Benzinmotor[91].

Selbst die primitivsten Erdichtungen der Greuelpropaganda werden von B. Distel getreulich nachgebetet. Sie entblödet sich nicht, die alberne Geschichte von der Gänseherde zu wiederholen, die „aufgescheucht wurde, um mit ohrenbetäubendem Geschnatter die Schreckensrufe der Opfer zu übertönen“ (S. 381). Auf S. 389 schreibt sie unter Berufung auf eine Ada Lichtman:

„Jeder SS-Mann hatte seine eigene Art zu töten. […] Sie warteten alle auf die Ankunft der Transporte. Bredow hielt nach sehr jungen Mädchen Ausschau, die er immer auf sadistische Weise auspeitschte. Gomerski tötete die Gefangenen mit einem Stock, in den Nägel eingelassen waren; Groth und Bolender kamen mit ihren Hunden. Wenn sie zu einem Häftling sagten: ‚Ah, Du willst nicht arbeiten?’ riß der Hund das Opfer in Stücke“.

Soviel zu diesem Artikel, der das allgemeine Niveau der bundesdeutschen „Holocaustforschung“ getreulich widerspiegelt.

d) Heinrich Himmlers Besuch in Sobibor: Sein historischer Hintergrund und seine Darstellung in der Literatur über das Lager

Anhand dokumentarischer Unterlagen läßt sich nachweisen, daß der Reichsführer SS Heinrich Himmler das Lager Sobibor 1943 besucht hat. Am 13. April jenes Jahres hielt der SS- und Polizeiführer des Distrikts Lublin, Odilo Globocnik, in einem Schreiben an SS-Gruppenführer von Herff fest, Heinrich Himmler habe anläßlich seines Besuchs (in Lublin) im März „Einrichtungen der ‚Aktion Reinhard’ besucht“[92]. Am selben Tag ging seitens eines Verfassers, dessen Unterschrift auf dem betreffenden Dokument unkenntlich ist, ein Brief an den SS-Obersturmführer Kuno Ther ab, in dem es hieß: „Der Reichsführer SS hat nach Besichtigung des Lagers Sobibor der Beförderung der verdienten Führer und Männer grundsätzlich zugestimmt.“ [93] Der Himmler-Besuch in Sobibor, über den das betreffende Dokument keine näheren Auskünfte liefert, muß also im März 1943 erfolgt sein.

Gestützt auf die Aussagen von „Augenzeugen“, behaupten die Historiker seit 1946 unermüdlich, Himmler habe in Sobibor einer Massenvergasung jüdischer Mädchen und Frauen beigewohnt. In dem 1946 erschienenen Band Dokumenty i Materialy liest man hierzu:

„Wie andere Todeslager hat Himmler auch Sobibor besucht. Zu seiner Ehre wurden 300 (nach anderen Aussagen 500) jüdische Mädchen vergast, die man aus diesem feierlichen Anlaß speziell herbeigeschafft hatte. Himmler stand selbst vor einem Fensterchen und sah zu, wie die durch Gas vergifteten Mädchen starben.“ [94]

Die im selben Band zitierten ehemaligen Sobibor-Häftlinge Leon Feldhendler und Zelda Metz äußern sich ebenfalls zu diesem Nicht-Ereignis. Zunächst die Aussage L. Feldhendlers:

„Ein besonderes Ereignis war im März 1943 der Besuch Himmlers im Lager. Aus Lublin hatte man für diesen Tag 200 Frauen herbeigeschafft. Man sperrte sie zwei Tage lang in eine spezielle Baracke ein, um mit ihnen ein Schauspiel für den obersten Henker zu veranstalten. […] In dem als Gaskammer dienenden Bad gab es oben ein Fensterchen, durch das Himmler mit Befriedigung die Wirkung eines neuen Gases beobachten konnte.“ (S. 206)

Z. Metz berichtet:

„Ende Sommer 1943 kam Himmler nach Sobibor. Um ihm zu zeigen, wie effizient das Vernichtungslager arbeitete, brachte man aus [dem jüdischen Lager an der] Lipowa-Straße in Lublin 7.500 junge, schöne Mädchen, die vor seinen Augen hingerichtet wurden.“ (S. 211)

Während L. Feldhendler den Himmler-Besuch richtig auf den März 1943 datiert und sich mit 200 zu diesem Anlaß vergasten Frauen begnügt, läßt Z. Metz den Besuch „Ende Sommer 1943“ stattfinden und gibt die Anzahl der „Hingerichteten“ mit 7.500 an! Die Geschichte erscheint, mit variierenden Daten und Opferzahlen, in fast jedem Buch über Sobibor. Gestützt auf Zeugenaussagen nennen B. Distel[95] und J. Schelvis[96] als Datum des Besuchs den 12. Februar 1943, obwohl aus den zitierten Dokumenten hervorgeht, daß er im März stattgefunden haben muß. Dieser Fall ist symbolträchtig, läßt er doch anschaulich erkennen, wie die orthodoxen Historiker arbeiten. Die Geschichte von einem Himmler-Besuch, bei dem der Reichsführer SS einer Vergasung jüdischer Mädchen beigewohnt haben soll, erscheint übrigens auch im Zusammenhang mit Treblinka. Die polnisch-jüdische „Holocaustforscherin“ Rachel Auerbach weiß hierzu folgendes zu erzählen:

„Man sagt, für Himmler sei anläßlich seines Besuches in Treblinka Ende Februar 1943 eine ganz besondere Attraktion vorbereitet worden. Eine Gruppe junger, speziell für diesen Anlaß ausgesuchter Frauen wurde – nackt, damit der SS-Reichsführer ästhetischen Genuß an ihren Körpern finden konnte – ins ‚Badehaus’ getrieben, welches sie dann als Leichen verließen.“[97]

Zu ihrer Unehre nehmen bundesrepublikanische und sonstige Historiker derartige Ausgeburten kranker Hirne für bare Münze!

Teil 6. Julius Schelvis' Standardwerk über Sobibor. Eine kritische Analyse

Seit seinem erstmaligen Erscheinen im Jahre 1993 hat Julius Schelvis’ Buch Vernietigingskamp Sobibor nicht weniger als acht Auflagen erlebt. Es wurde 1998 unter dem Titel Vernichtungslager Sobibor ins Deutsche[98] und 2006 ins Englische[99] übersetzt. Zwischen den verschiedenen Auflagen bestehen in wichtigen Punkten erhebliche Unterschiede. Bei der folgenden Besprechung gehen wir wie folgt vor: Wo die deutsche Version sowie die bisher letzte, 2008 erschienenen niederländische Ausgabe[100] übereinstimmen, zitieren wir nach der deutschen Fassung, bzw. geben die betreffende Seitenzahl dieser letzteren an. Wo Diskrepanzen auftreten, betrachten wir die holländische Version von 2008 als verbindlich, da man davon ausgehen darf, daß sie die heutigen Auffassungen des Autors widerspiegelt. In jedem einzelnen Fall vermerken wir, ob wir die deutsche Fassung von 1998 oder auf die niederländische Version von 2008 zitieren.

J. Schelvis’ Interesse an Sobibor hat einen sehr tragischen persönlichen Hintergrund: Am 1. Juni 1943 wurde er zusammen mit 3.005 anderen holländischen Juden, darunter seine Gattin Rachel und andere Verwandten, nach Sobibor deportiert. Als einer von rund 80 Häftlingen wurde er von dort aus bereits nach wenigen Stunden in das Arbeitslager Doruhuzca überstellt. Nach einer zweijährigen Odyssee durch Polen und Deutschland wurde er am 8. April 1945 im süddeutschen Vaihingen durch französische Truppen befreit. Seinen Angaben zufolge war er der einzige Überlebende seines Transports (S. 12, 13).

Mit seiner umfangreichen Bibliographie und seiner Fülle an Fußnoten tut Vernietigingskamp Sobibor in formaler Hinsicht sämtlichen Kriterien einer wissenschaftlichen Studie Genüge. Im Gegensatz zu fast all seinen Vorgängern erweist sich J. Schelvis bei seiner Schilderung des „Vernichtungslagers“ als intelligenter Pragmatiker, der allerlei unnützen Ballast der traditionellen Geschichtsschreibung über Sobibor über Bord wirft. Er verzichtet weitgehend auf jene Horrorgeschichten, welche beispielsweise die Auslassungen einer M. Novitch in den Augen eines jeden denkfähigen Lesers von vorneherein unglaubwürdig machen. Seine SS-Männer schlagen die Juden zwar mit Peitschen und Stöcken, wenn sie nicht rasch genug arbeiten, nehmen jedoch davon Abstand, ihnen Ratten in die Hosen einzunähen, ihnen in den Mund zu urinieren und Säuglinge in der Luft zu zerreißen; der SS-Mann Bredow galt zwar „bei den Gefangenen als Gewaltmensch, der sie in einem fort mißhandelte (S. 299, deutsche Version), legte aber nicht, wie bei M. Novitch, Tag für Tag fünfzig Juden mit seiner Maschinenpistole um.

Bei seinem Umgang mit den Augenzeugenberichten bedient sich Schelvis der Taktik, alle von vorneherein unglaubhaften Passagen auszumerzen. So räumt er in seinem Kapitel über den Aufstand den Ausführungen des Schlüsselzeugen Alexander Petscherski (von ihm „Petsjerski“ geschrieben) zwar viel Platz ein, und die 1967 erschienene englische Übersetzung von Petscherskis Bericht aus dem Jahre 1946 erscheint in der Bibliographie, doch werden Aussagen, die einen aufmerksamen und mit der Standardversion von Sobibor vertrauten Leser mißtrauisch stimmen müßten – Petscherskis bizarre Beschreibung des Ausrottungsprozesses etwa oder seine vom Standpunkt der orthodoxen Geschichtsschreibung aus anachronistische Behauptung, noch im September 1943 sei in Sobibor jeden zweiten Tag ein Transport von Neuankömmlingen vernichtet worden[101] –, sorgfältig ausgeblendet. In anderen Worten: Schelvis behandelt die Zeugenaussagen selektiv, so daß ein Leser, der nicht zu den Originalquellen greift, ihre Absurdität nicht erkennt.

Auch bei der Festlegung der Opferzahl des Lagers geht Schelvis pragmatisch vor und beharrt – im Gegensatz zu B. Distel und Konsorten – nicht stur auf der seit Bekanntwerden des Höfle-Funkspruchs unmöglich gewordenen alten Zahl von 250.000 Opfern. In der holländischen Version von 2008 schreibt er:

„Jahrelang wurde davon ausgegangen, daß zwischen 200.000 und 250.000 Juden ins Vernichtungslager Sobibor deportiert wurden. Neue Forschungen ergeben, daß diese Ziffer nach unten revidiert werden muß. Die [neue] Zahl fußt auf einem Funkspruch von Hermann Höfle, der als SS-Sturmbannführer einer der Spitzenfunktionäre der Aktion Reinhardt in Lublin war“ (S. 266).

(In der drei Jahre vor der Veröffentlichung des Höfle-Funkspruch erschienenen deutschen Fassung fehlt dieser Abschnitt naturgemäß.)

Neben den 101.370 im Jahre 1942 nach Sobibor gelangten Juden errechnet J. Schelvis für 1943 weitere 68.795 Deportierte, davon:

„Aus dem Kommissariat Ostland (Lida, Minsk und Vilnius): 13.700

Aus dem Generalgouvernement: 14.900

Aus den Niederlanden: 34.313

Aus Frankreich: 3.500

Aus Jugoslawien (Skopje[102]): 2.382

Insgesamt von 1. Januar 1943 bis 14. Oktober 1943: 68.795“ 

(S. 267, niederländische Fassung.) Somit gelangten nach Schelvis etwas über 170.000 Juden nach Sobibor (S. 267, niederländische Fassung. In der deutschen Fassung war – auf S. 283 – noch von 236.000 bis 257.000 Deportierten die Rede gewesen).

Für die Niederlande und Skopje sind Schelvis’ Zahlen hieb- und stichfest dokumentiert. In bezug auf das Generalgouvernement beruft er sich auf eine (offenbar noch unveröffentlichte) Studie von Peter Witte (S. 232, niederländische Fassung). Für Frankreich ist seine Ziffer um rund 1.500 höher als diejenige Serge Klarsfeld, der in seinem Standardwerk Le Mémorial de la Déportation des Juifs de France von insgesamt 2.002 nach Sobibor deportierten Juden spricht[103]. Bezüglich der besetzten Ostgebiete stützt sich Schelvis ausschließlich auf Augenzeugenberichte[104]; er geht von sechs Transporten sowie einem „möglichen siebten und achten Transport“ aus (S. 259, niederländische Fassung). Wir schließen daraus, daß es keine dokumentarischen Unterlagen über diese Transporte gibt – was natürlich nicht heißen muß, daß sie nicht stattgefunden haben. (An der Anwesenheit Alexander Petscherskis und anderer sowjetischer Juden in Sobibor ist nicht der geringste Zweifel statthaft, auch wenn sich der betreffende Transport nicht dokumentarisch belegen läßt.)

Unter diesen Umständen liegt die Vermutung nahe, daß Schelvis’ in der holländischen Version von 2008 genannte Zahl von knapp 69.000 anno 1943 nach Sobibor deportierten Juden um einige tausend zu hoch angesetzt ist. Der Größenordnung nach stimmt sie jedoch sicherlich.

Hinsichtlich der Anzahl der nach Sobibor gelangten Juden besteht also wenig Grund, Schelvis revidierte Statistiken zu kritisieren, doch wer beweisen will, daß diese Juden bis auf wenige Ausnahmen vergast wurden, muß natürlich den Nachweis dafür erbringen können, daß das Lager mit Menschentötungsgaskammern ausgerüstet war. Betrachten wir nun, wie Schelvis diese Aufgabe in seinem Kapitel „Die Gaskammern“ zu lösen versucht.

Auf den ersten vier Seiten dieses Kapitels skizziert er, gestützt auf Augenzeugenberichte, die Entstehung der (angeblichen) Gaskammern von Belzec. Er zitiert eingangs eine 1945 abgegebene Erklärung des Polen Stanislaw Kozak, der beim Bau der ersten Gaskammer in Belzec mitgewirkt haben will. Bei dieser handelte es sich Kozak zufolge um ein 12x8 m großes, rund zwei Meter hohes Gebäude, das durch hölzerne Wände in drei Räume unterteilt war (S. 113/114, deutsche Fassung). Schelvis führt anschließend mehrere Zeugenaussagen über Belzec an und fährt fort:

„Die ersten Gaskammern in Sobibor wurden nach dem ursprünglichen Modell von Bezec gebaut. […] Der Motor, der das tödliche Gas produzieren konnte, war aus Lemberg geholt und an die Leitung angeschlossen worden. Erich Fuchs, der die Maschine abgeholt hatte, sagte dazu…“ Es folgt die Aussage des ehemaligen SS-Mannes E. Fuchs, abgegeben am 2. April 1965 während einer Vernehmung in Düsseldorf (S. 118/119, deutsche Fassung).

Hierauf schließen sich andere, ebenfalls aus den sechziger Jahren stammende Erklärungen früherer Angehöriger des Lagerpersonals von Sobibor an, darunter eine von Erich Bauer vom 6. Oktober 1965 im Rahmen des Sobibor-Prozesses in Hagen abgegebene. Schelvis kommentiert Bauers Äußerungen wie folgt:

„Aus seiner Aussage kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß die Gaskammern in Sobibor mit denen in Belzec identisch waren. Ende April fand die erste Probevergasung statt“ (S. 120, deutsche Fassung).

Als Zeuge für diese „Probevergasungen“ dient abermals E. Bauer. Die meisten Fußnoten des Kapitels über die „Gaskammern“ verweisen auf Gerichtsverfahren in der BRD! Schlagender könnte kaum demonstriert werden, daß die „Beweise“ für die Menschenvergasungen in Sobibor lange nach Kriegsende von der westdeutschen Justiz fabriziert worden sind.

Auf die Zeugenaussagen der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit kann sich Schelvis in der Tat nicht berufen, denn keiner dieser Zeugen hatte von einem in mehrere Räume untergliederten Vergasungsgebäude gesprochen, in denen Menschen mit Motorabgasen umgebracht wurden. Sofern sich die ersten Zeugen überhaupt zur Tatwaffe äußerten und den Vernichtungsprozeß beschrieben, erwähnten sie ganz andere Mordmethoden, vor allem Chlor oder (im Fall Petscherski) eine nicht näher definierte „schwarze Flüssigkeit“[105]. Die heutige Version – Tötung der Häftlinge mit Motorabgasen in einem in mehrere Gaskammern unterteilten Gebäude – war erstmals 1947 von der „Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen“ aufgestellt worden, welche diese Behauptung freilich nicht mit Zeugenaussagen untermauerte, sondern dem Gerstein-Bericht über Belzec entnahm[106].

Gleich zu Beginn des Schelvis-Buchs findet sich folgende, fürwahr erstaunliche Passage:

„Einige polnische Überlebende haben 1944 kurz nach der Befreiung Polens, als von Prozessen noch keine Rede war, Aussagen über die Ereignisse im Lager und die dort aktiven Verbrecher gemacht. Sie litten noch so sehr unter der Tortur, daß sie namentlich genannten Schergen spezifische Verbrechen zugeschrieben haben, derer sie sich Jahre später nicht mehr sicher waren. Teilweise kannten sie auch nur die Vornamen. Diese Aussagen müssen als Zeitdokumente betrachtet werden und nicht als juristisches Beweismaterial, bei dem es auf jedes Detail ankommt. Trotz der Ungenauigkeiten sind sie von großem Wert, weil sie aus der noch frischen Erinnerung aufgezeichnet und nicht nachträglich von mündlichen oder schriftlichen Aussagen anderer beeinflußt wurden“ (S. 14, deutsche Fassung).

Ohne es zu ahnen, fällt Schelvis hier ein vernichtendes Urteil über den Wert der Zeugenaussagen zu Sobibor. Wenn schon die Belastungszeugen, die sich 1944 oder kurz danach zu Wort gemeldet hatten, „Jahre später“ nicht mehr wußten, ob sich die von ihnen behaupteten Verbrechen wirklich zugetragen hatten, wie kann man dann die Aussagen von Zeugen, die erst zwei Jahrzehnte nach Kriegsende aussagten, als unumstößliche Wahrheit anerkennen? Schließlich pflegt das menschliche Erinnerungsvermögen mit dem Vergehen der Jahre gemeinhin nicht besser, sondern schlechter zu werden.

Noch entlarvender ist Schelvis’ Aussage, die Erklärungen der frühen Zeugen seien von großem Wert, weil sie „aus der noch frischen Erinnerung aufgezeichnet und nicht nachträglich von mündlichen oder schriftlichen Aussagen anderer beeinflußt wurden“. Im Klartext bedeutet dieser Satz nämlich, daß die späteren, bei den Prozessen der fünfziger und sechziger Jahren aufgebotenen Zeugen „von mündlichen oder schriftlichen Aussagen anderer“ beeinflußt worden sind. Dies muß in der Tat der Fall gewesen sein, denn daß es in Sobibor ein in mehrere Kammern unterteiltes Vergasungsgebäude gab, in dem die Juden mit Motorabgasen zu Tode gebracht wurden, hatte kein einziger dieser Zeugen in den unmittelbaren Nachkriegsjahren je behauptet!

In Übereinstimmung mit den anderen orthodoxen Historikern gibt Schelvis an, ab Herbst 1942 seien die Leichen der Ermordeten in Sobibor ausgegraben und unter freiem Himmel verbrannt worden. An die immensen technischen Schwierigkeiten, welche die Einäscherung von 170.000 Leichen unter freiem Himmel mit sich gebracht hätte, verschwendet er keinen Gedanken. Prof. Andrzej Kolas im Jahre 2001 publizierten Bericht über die archäologischen Bohrungen und Grabungen auf dem ehemaligen Lagergelände[107] erwähnt Schelvis in der sieben Jahre später erschienenen niederländischen Fassung seines Buchs aufschlußreicherweise mit keinem Sterbenswörtchen, obwohl die Existenz dieses Berichts ihm als anerkanntem Sobibor-Fachmann ganz unmöglich verborgen geblieben sein kann.

J. Schelvis’ Buch ist zweifellos das Beste, was die Verfechter des offiziellen Sobibor-Bildes ins Feld führen können, doch manchmal ist auch das Beste nicht gut genug. So wenig wie seine Vorgänger vermag Schelvis auch nur die Spur eines Beweises dafür zu erbringen, daß die nach Sobibor deportierten Juden dort in Gaskammern ermordet worden sind – weil nicht einmal ein Ehrendoktor der Universität Amsterdam einen solchen Beweis aus dem Nichts herbeizaubern kann.

Selbstverständlich müssen sich die Kritiker des orthodoxen Sobibor-Bildes der Frage stellen, was denn mit den (bis zu 170.000) nach Sobibor gebrachten Juden geschah. Den Schlüssel zur Lösung dieser Frage liefert Schelvis selbst. Wir zitieren nun einen längeren Auszug aus seinem Kapitel „Ankunft und Selektion“:

„Die Abwicklung der Transporte verlief nach einer gewissen Zeit routinemäßig. […] Sobald die Neuankömmlinge die Gepäckbaracke verlassen hatten, wurden die Männer von den Frauen getrennt. Die Männer kamen in Lager 2 zum Auskleideplatz, die Frauen in einen anderen Teil des Lagers. Wenn es nicht schon an der Rampe geschehen war, hielt ein SS-Mann eine kurze Ansprache. In den meisten Fällen war das, bis zu seiner Versetzung nach Treblinka, der SS-Oberscharführer Hermann Michel. Von den Arbeitshäftlingen wurde er Doktor genannt, weil er einen weißen Kittel trug, wenn er vor der Menge stand und seine Rede hielt. […] Michel sagte etwa Folgendes: ‚Weil Krieg ist, werden alle arbeiten müssen. Sie werden irgendwohin gebracht werden. Es wird Ihnen dort gut gehen. Alte und Kinder brauchen nicht zu arbeiten, werden aber dennoch gut zu essen bekommen. Sie müssen Ihren Körper sauber halten. Die Umstände, unter denen Sie gerade gereist sind, und das Zusammensein so vieler Menschen in einem Waggon machen es erforderlich, daß hygienische Vorkehrungen getroffen werden. Darum müssen Sie sich sogleich ausziehen und duschen gehen. Ihre Kleidung und Ihr Gepäck werden bewacht. Ihre Kleidung müssen Sie ordentlich auf einen Stapel legen und Ihre Schuhe paarweise aneinander binden. Diese müssen Sie davor stellen. Wertgegenstände wie Gold, Geld und Uhren geben Sie dort bei dem Kiosk ab. Die Nummern, die der Mann hinter dem Schalter Ihnen zuruft, müssen Sie sich gut merken, so daß Sie Ihren Besitz gleich wiederfinden können. Wenn wir bei Ihnen nach dem Duschen noch Wertgegenstände finden, werden Sie bestraft. Handtücher und Seife brauchen Sie nicht mitzunehmen, weil alles vorrätig ist; es gibt ein Handtuch für zwei Personen. […]

Michel hielt seine Rede, die den Leuten etwas vorgaukeln sollte, voller Überzeugungskraft. Von den Arbeitshäftlingen wurde er außer Doktor auch Pastor genannt. Hin und wieder erzählte er, daß das Lager ein Durchgangslager sei und die Weiterfahrt in die Ukraine nur eine Frage der Zeit sei. Bisweilen behauptete er auch, daß sie nach Riga kämen“ (deutsche Fassung, S. 84).

Bald darauf, so Schelvis, traten die gröblich Getäuschten den Gang in die Gaskammern an.

Wozu war dieses läppische Theater nötig? Um eventuelle Fluchtversuche zu verhüten? Solche wären von Anfang an hoffnungslos gewesen, denn die ukrainischen Wächter, die „im allgemeinen übereifrige und fanatische Bewacher waren“ und „ihre deutschen Lehrmeister häufig noch an Grausamkeit übertrafen“, riegelten „bei Ankunft von Transporten die Umgebung ab, um die Neuankömmlinge an eventuellen Fluchtversuchen zu hindern“ (deutsche Fassung, S. 46, 47).

War die Ansprache notwendig, um Widerstand zu verhindern? Kaum, denn solcher war seitens der verängstigten, von der langen Fahrt erschöpften Deportierten nicht ernstlich zu erwarten. Sie hätten einigen kurzen, in grobem und drohendem Ton erteilten Befehlen widerspruchslos gehorcht.

Wozu also diese Ansprache? Weshalb erzählte der SS-Mann den neu Angekommenen, Sobibor sei ein Durchgangslager, von wo aus sie bald in die Ukraine – oder nach Riga – weiterreisen würden? Wer mit logischer Denkfähigkeit gesegnet ist, für den gibt es auf diese Fragen nur eine einzige mögliche Antwort.

Teil 7. Zeugen-Panorama

Wie wir gesehen haben, beruht die These, wonach Sobibor ein Vernichtungslager war, einzig und allein auf den Behauptungen von Zeugen. Es lohnt sich also, die Zeugenaussagen bezüglich einiger wichtiger Punkte etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

a) Das Geheimnis des Lagers III

Laut der offiziellen Geschichtsversion gab es in Sobibor (im Gegensatz zu Belzec und Treblinka) unter den im „Todeslager“ (Lager III) arbeitenden Juden keine Überlebenden. Sämtliche Zeugen sind sich darüber einig, daß das Lager III in einer dicht bewaldeten Zone lag und durch eine undurchdringliche Hecke vom Lager II abgeschirmt war. Nichtsdestoweniger liegen diverse Aussagen von Zeugen vor, die den Vernichtungsprozeß verhältnismäßig genau beschreiben; sie sprechen von einer Gaskammer mit aufklappbaren Boden und Tötungen mittels „Chlor“ oder einer schwarzen Flüssigkeit (lauter Versionen, die dem heutigen Sobibor-Bild widersprechen!). Woher schöpften diese Zeugen ihr Wissen, wenn „von draußen nichts gesehen werden konnte“ und die im Lager III arbeitenden Häftlinge „keinen Kontakt mit denjenigen in den anderen Teilen des Lagers hatten“, wie Yitzak Arad schreibt?[108] Wie konnten sie wissen, daß im Lager III eine Massenvernichtung vor sich ging?

Die meisten Zeugen berichten, die SS habe alles getan, um den wahren Charakter des Lagers III zu verheimlichen. Laut Ada Lichtman versuchten die SS-Männer den Häftlingen gegenüber, den „Mythos“ vom Durchgangslager aufrechtzuerhalten:

Die haben immer gedenkt, daß wir wissen nicht, was es dort sich tut. Zum Beispiel war ein Oberscharführer Stendel [richtig: Stangl] [...] Und Stangl ist gekommen und stand neben Fenster hier, bei die Schuster [wo Ada Lichtmanns Gatte arbeitete], und hat immer gesagt: Oh, die alles was ihr sieht hier, die ziehen sich um, waschen ab, kleiden um, und dann gehen sie nach Ukraine. Und ihr, wenn ihr wird ihre Arbeit enden, da bekommt ihr spezielle Scheinung... Bescheinigung, dass ihr hab gut gearbeitet, ihr sollt dort gute Stellen bekommen. Und die... die fahren heut...[109].

Der Zeuge Dov (Ber) Freiberg, der mit einem der ersten Transporte nach Sobibor gelangte, arbeitete zwei Wochen lang nur wenige hundert Meter von den angeblichen Gaskammern entfernt, ohne daß er oder seine Mitgefangenen etwas von dem „Massenmord“ bemerkten[110] Seinen beim Eichmann-Prozeß abgegebenen Aussagen zufolge erzählten die SS-Männer, die Deportierten würden baden, frische Kleider in Empfang nehmen und dann auf einen Zug gesetzt, der sie in die Ukraine bringen werde[111]. Freiberg stellt dies als Täuschungsmanöver dar, doch in einem Gespräch mit einem japanischen Journalisten sagte er, einige Häftlinge hätten „neue Kleider erhalten“ und seien „in die Dusche geschickt“ worden, was ihm „sehr verdächtig“ vorgekommen sei[112].

Interessanterweise berichtete ein anderer Zeuge, Chaim Engel, gelegentlich seien Häftlinge aus dem Lager III ins Lager II (wo Engel arbeitete) gekommen, um Kleider aus den Warendepots mitzunehmen.[113] Wie soll man sich hieraus einen Reim machen? Wollten die SS-Männer das Geheimnis, das sich um Lager III rankte, auffliegen lassen, nur damit die dort tätigen Arbeitsjuden anständig gekleidet waren? Unvergleichlich logischer ist da doch die Erklärung, daß die Kleider im Lager III von Ungeziefer befreit und den dortigen, zur Überstellung bestimmten Häftlingen ausgehändigt wurden, nachdem diese geduscht hatten und selbst entlaust worden waren.

Dov Freiberg erklärt nie, unter welchen Umständen er und seine Mitgefangenen erfuhren, daß sie sich in einem Vernichtungslager befanden. Hingegen erteilt Ada Lichtman, die Mitte 1942 in Sobibor eintraf, zwei widersprüchliche Antworten auf diese Frage[114]. Zuerst behauptet sie, ein auf dem Dach eines Gebäudes im Lager II arbeitender Häftling habe beobachtet, wie im Lager III Tote beigesetzt wurden. Dem Mann habe es vor Schreck die Sprache verschlagen, aber seinem Bruder sei es irgendwie gelungen, den anderen Juden die Hiobsbotschaft zu überbringen. Dies geschah „einige Tage“ oder „viele Tage“ nach Ada Lichtmanns Einlieferung in Sobibor. Laut der zweiten Version wußten die Insassen der Sektoren I und II nicht, in welch tödlicher Gefahr sie schwebten, bis sie eines Tages Flammen erblickten, die von den ersten Scheiterhaufen im Lager III empor loderten. Da die Leichenverbrennung laut der offiziellen Geschichtsversion ca. im Oktober 1942 einsetzte, würde dies bedeuten, daß die Häftlinge monatelang nichts von den Massenmorden im Sektor III bemerkten!

Laut Y. Arad wurde „die Wahrheit über die Geschehnisse im Lager III den jüdischen Häftlingen in Sobibor Anfang Juni 1942 bekannt“, d. h. etwas über einen Monat nach der Inbetriebnahme des Lagers. Arad beruft sich auf folgende Aussage von Hershel Zukerman:

„Mir kam eine Idee. Jeden Tag schickte ich den Arbeitern in Lager III zwanzig oder fünfundzwanzig Eimer mit Essen. Die Deutschen waren nicht daran interessiert, was ich kochte; so buk ich einmal eine dicke Pastete und brachte darin einen Brief folgenden Inhalts unter: ‘Freunde, schreibt, was in eurem Lager vor sich geht.’ Als ich die Eimer zurück bekam, fand ich in einem davon einen Zettel mit der Antwort: ‘Hier treten Menschen ihren letzten Gang an – von diesem Orte kehrt keiner zurück. Hier werden die Menschen kaltgemacht…’ Ich unterrichtete einige andere Leute über den Inhalt dieses Briefs.“[115]

Eine leicht abgeänderte Version dieser Geschichte findet sich im Sammelband der Miriam Novitsch, wo Hershel Zukerman seine Botschaft nicht in einer „dicke Pastete“, sondern in einem „Knödel“ versteckte; auch der Antwortbrief ist dort anders formuliert. Entsprechend dieser Version wußte Zukerman zehn Wochen lang nicht, was sich im Lager III tat[116]. Wenn sich diese Episode wirklich „Anfang Juni“ zutrug, hieße dies, daß Sobibor damals schon mindestens zehn Wochen lang, d. h. seit Ende März oder Anfang April 1942, in Betrieb war. Dies widerspricht wiederum der offiziellen Version, wonach das Lager seine mörderische Tätigkeit erst im Mai 1942 aufnahm.

H. Zukerman war nicht der einzige, der sich rühmte, Geheimbotschaften aus dem Totenreich bekommen zu haben. Moshe Bahir verdankte sein „Wissen“ um die Gaskammer mit aufklappbarem Boden ebenfalls solchen Briefen aus dem Lager III. Seine Informanten geizten nicht mit Einzelheiten der gruseligen Dinge, die sich in der Gaskammer zugetragen hatten:

„In einer Botschaft war von einem Blutfleck auf dem Boden der Gaskammer die Rede, der sich mit keinen Mitteln entfernen oder wegkratzen ließ. Schließlich trabten Experten an und fanden heraus, daß der Fleck an den Brettern auf dem Boden der Gaskammer haften geblieben war, nachdem eine Gruppe schwangerer Frauen vergiftet worden war und eine davon ein Kind geboren hatte, während das Gas in die Kammer strömte. Das Giftgas hatte sich mit dem Blut der Mutter vermischt und den unauslöschlichen Fleck erzeugt. Einer anderen Botschaft zufolge erhielten die Arbeiter eines Tages den Befehl, einige Bretter im Boden zu ersetzen, weil sich Fetzen von Ohren, Wangen und Händen in ihnen festgesetzt hatten.“ [117]

Der Sobibor-Häftling Stanislaw Szmajzner behauptete, von einem Freund im Lager III Briefe erhalten zu haben, aus denen hervorging, daß dort zuerst mit Dieselabgasen und dann mit Zyklon-B gemordet wurde[118].

Wer von der Realität der behaupteten Vergasungen ausgeht, muß sich fragen lassen, warum die angeblichen Briefe aus dem Lager III erstens mit der offiziellen Sobibor-Version unvereinbar sind und zweitens derartige Verrücktheiten enthalten. Warum hätten die im „Todeslager“ arbeitenden Juden ihre Mithäftlinge belügen sollen? Bezeichnenderweise geht Julius Schelvis in seinem umfangreichen Buch über Sobibor mit keinem einzigen Wort auf diese albernen „Briefe aus dem Lager III“ ein, sondern zieht es vor, sie taktvoll zu verschweigen.

b) „Der schlüssigste Beweis“

Bezüglich der Frage, was die in den Lagern I und II befindlichen Häftlinge von den (angeblichen) Massenmorden im Lager III wußten, erteilt der ehemalige Sobibor-Häftling Thomas (Toivi) Blatt folgende, äußerst aufschlußreiche Antwort:

„Der schlüssigste Beweis dafür, daß im Lager III etwas Mörderisches vor sich ging, war die Tatsache, daß von dort nie jemand lebendig herauskam, aber es handelte sich nur um einen Indizienbeweis. Die Nazis machten es schwer, irgendwelche Beweise für das zu sammeln, was im Lager allgemein bekannt war.“[119].

Der gesunde Menschenverstand spricht dafür, daß eine allfällige Massenvernichtung im Lager III den Häftlingen der Lagersektoren I und II nicht entgehen konnte und daß es dazu keiner schauerlichen Briefe aus dem Totenreich bedurfte. J. Schelvis schreibt:

„Die Arbeitshäftlinge wußten nicht genau, was ganz in ihrer Nähe, im Lager III, geschah. Die SS sorgte dafür, daß nichts durchdrang. Der Abstand zwischen dem Lager I, wo sie untergebracht waren, und dem Lager III betrug ungefähr 300 m, so daß sie von ihrer Baracke aus das Geschrei der Opfer hören konnten, nachdem sie zuvor durch Löcher in der Hecke längs des schmalen Pfades einen flüchtigen Blick auf nackte Menschen hatten werfen können. Dies war jedoch noch nicht alles. Auch der Gestank von Leichen sowie später die hoch lodernden Flammen waren ein Beweis dafür, daß in nächster Nähe Menschen getötet wurden.“[120]

Dazu kamen laut anderen Zeugen noch das Klirren der Scheren, mit denen den Frauen vor der Vergasung die Haare geschnitten wurden, sowie der Lärm des Vergasungsmotors. Nehmen wir einmal an, die Arbeitshäftlinge hätten all dies tatsächlich gehört bzw. gesehen – liefert es dann einen Beweis für einen Massenmord? Mitnichten!

- Beginnen wir mit den Schreien. Falls es solche gab, lassen sie sich ohne weiteres damit erklären, daß unter den Häftlingen im Lager III während der Wasch- und Entlausungsprozeduren eine Panik ausgebrochen war und daß manche von ihnen tatsächlich um ihr Leben fürchteten, da sie dergleichen nicht gewohnt waren. Laut den Zeugen verstummten die Schreie bald, weil die betreffenden Juden bereits tot waren; eine logischere Erklärung ist, daß die Juden aufhörten zu schreien, weil sie begriffen, daß ihnen keine unmittelbare Gefahr drohte.

- Daß den Frauen das Haar geschnitten wurde, spricht gegen die offizielle Version der Ereignisse. Kann jemand, der die Ausrottungshypothese vertritt, denn ernstlich glauben, die SS-Männer hätten den Vernichtungsprozeß ins Stocken kommen lassen, um pro Transport vielleicht 100 kg Frauenhaar zu gewinnen, das nur einen winzigen Bruchteil des den Deportierten abgenommenen Besitzes wert war? Geht man hingegen von Entlausungsprozeduren aus, so ergibt das Schneiden der Haare sehr wohl einen Sinn.

- Motorenlärm: Wie bereits mehrfach betont, erwähnten die frühen Zeugen keinen „Vergasungsmotor“, sondern schilderten ganz andere Mordtechniken. Falls sie tatsächlich das Dröhnen von Motoren hörten, assoziierten sie es also nicht mit der Vergasung von Menschen. Daß es in Lager III einen Motor gab; ist übrigens durchaus möglich; dieser könnte zur Erzeugung von Elektrizität oder zum Betrieb einer Pumpe gedient haben.

Auch die Verbrennung von Leichen stellt keinen Beweis für einen Massenmord dar. Eine gewisse Anzahl von Häftlingen muß zwangsläufig bereits während der oft langen Fahrt in überfüllten Eisenbahnwaggons oder später während ihres Aufenthalts im Lager gestorben sein; wir kommen auf diese Frage noch zurück. Daß die Leichen aus hygienischen Gründen verbrannt wurden, leuchtet ohne weiteres ein.

- Der Gestank verwesender Leichen ist bekanntlich außerordentlich widerwärtig. Bei offenen oder seichten Massengräbern kann er sich – je nach Wetter und Wind – über große Distanzen verbreiten. Die US-Journalistin Elizabeth Neuffer schildert ihre Eindrücke von einem Massengrab in Bosnien wie folgt: „Man konnte das Massengrab in Cerska schon lange riechen, bevor man es sah. Der ekelerregende, süßliche Gestank der Leichen drang durch die Bäume, die den schmutzigen Pfad zum Grab säumten.“[121]

Das betreffende Massengrab enthielt jedoch nur ein paar Dutzend Leichen[122]. Unter diesen Umständen konnten die Sobibor-Häftlinge nicht wissen, ob der Gestank von Dutzenden, Hunderten oder Tausenden von Leichen herrührte.

T. Blatts Argument auf, wonach „keiner je lebendig herauskam“, läßt sich anhand der verschiedenen Pläne von Sobibor ohne weiteres beantworten. Der von Bill Rutherford gezeichnete Lagerplan aus dem Jahre 2002[123], der als der zuverlässigste von allen gilt und teilweise auf Luftaufnahmen beruht, läßt erkennen, daß die nördliche, östliche und westliche Grenze des Lagers III von den anderen Sektoren aus kaum einsehbar waren. Dies bedeutet, daß die zur Überstellung bestimmten Häftlinge das Lager III nach den Wasch- und Entlausungsprozeduren verlassen konnten, ohne daß sich die Insassen von Lager I und II dessen gewahr wurden. Somit ist der „schlüssigste Beweis“, den T. Blatt ins Feld führt, nicht bloß kein „Indizienbeweis“, sondern überhaupt kein Beweis!

Fassen wir zusammen: Die von den Zeugen angeführten Argumente dafür, daß Sobibor ein Vernichtungslager war, halten einer kritischen Überprüfung keinen Augenblick lang stand.

c) Die „raffinierten Täuschungsmanöver“ der Deutschen

Etliche Zeugen beschreiben in allen Einzelheiten, wie die Neuankömmlinge in Sobibor empfangen wurden. Geht man davon aus, daß dieses ein Vernichtungslager war, so erscheinen die geschilderten Prozeduren schlechthin grotesk; akzeptiert man hingegen die revisionistische These von Durchgangslager, so ergeben sie sehr wohl einen Sinn.

Wie im vorhergehenden Kapitel erwähnt, hielt ein SS-Offizier nach dem Eintreffen eines neuen Transports eine Ansprache, in der er den Juden mitteilte, sie befänden sich in einem Durchgangslager, von dem aus sie in Bälde weiter nach Osten umgesiedelt würden[124]. Hierzu paßt die Schilderung Ada Lichtmans, laut der die Deutschen die in Sobibor eingetroffenen holländischen Juden mit Kaffee, Brot und Marmelade bewirteten. Nachdem sich die Juden sattgegessen hatten, organisierte man für sie eine Besichtigungstour durch das Lager. Anschließend mußten sie Postkarten an ihre Verwandten in den Niederlanden schreiben, wonach ein Teil von ihnen zur Arbeit ausgewählt und die anderen „zum Vernichten gejagt“ (Ada Lichtmans Formulierung) wurden[125].

Bevor die Todgeweihten den Gang in die Gaskammer antraten, bekam jeder von ihnen noch ein Stück Seife (so die in sowjetischer Gefangenschaft abgegebene Aussage des ehemaligen ukrainischen Wachmanns Razgonayev)[126]. Die hinterlistigen Nazis scheuten wirklich keine Mühe, um ihre Opfer bis zum allerletzten Augenblick über den wahren Charakter des grausen Vernichtungslagers Sobibor in Unkenntnis zu halten!

Teil 8. Toivi Blatt, sein Tagebuch und sein Gespräch mit Karl August Frenzel

1) Thomas (Tovi) Blatt

Nächst Alexander Aronowitsch Petscherski ist der polnische Jude Thomas (Toivi) Blatt zweifellos der bekannteste ehemalige Häftling von Sobibor. Er hat bei der Drehung des 1987 entstandenen Films „Escape from Sobibor“ als Berater mitgewirkt[127]. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Schließung dieses Lagers verfaßte Blatt ein Buch mit dem Titel Sobibor. The Forgotten Revolt[128], das von der üblichen devoten Claque über den grünen Klee gelobt wurde; so schrieb eine Marilyn J. Harran, Professorin für Religion und Geschichte an der Chapman University:

 „Thomas Blatt schreibt im Vorwort zu seinem Buch: ‚Zeuge eines Völkermordes zu sein, ist überwältigend; darüber zu schreiben, zerschmettert die Seele.’ Auch der Leser wird durch diesen herzzerreißenden Bericht über die Unmenschlichkeit des Menschen gegenüber der Menschheit zutiefst aufgewühlt. Die Darstellung der Ermordung von 250.000 Juden im Todeslager Sobibor wird dadurch noch eindrücklicher, daß der Autor zu der Handvoll Überlebender der Revolte gehört. Wer dieses Buch liest, riskiert, daß seine Seele zerschmettert und seine Menschlichkeit in Frage gestellt wird. Niemand, der es liest, wird je imstande sein, Sobibor oder Thomas Blatt zu vergessen.“[129]

b) Ein aufwühlendes Tagebuch

Gleich zu Beginn der Lektüre dieses unvergeßlichen Werkes, das seine Seele zerschmettert und seine Menschlichkeit in Frage stellt, erfährt der Leser zu seinem namenlosen Erstaunen, daß die Nazis es Toivi Blatt erlaubten, in Sobibor ein Tagebuch zu führen (oder daß sie ihn zumindest so lasch überwachten, daß er dieses Tagebuch unbemerkt zu Papier bringen konnte):

„Nach der Befreiung konnte ich ungefähr ein Drittel der Seiten des Tagebuchs, das ich polnischen Leuten zur Aufbewahrung anvertraut hatte, wieder an mich nehmen“ (S. xi, Fußnote 7).

Nach seiner Ankunft in Sobibor vertraute Blatt seinem Tagebuch seine ersten Eindrücke an:

„Wir stiegen von den Lastwagen ab. Vor uns erstreckte sich ein langer, mit Föhrenzweigen durchflochtener Stacheldrahtzaun. Hypnotisiert hefteten sich meine Augen auf die gotischen Lettern oben auf dem Tor, das ins Innere führte: ‚SS-Sonderkommando Sobibor.’“

Immer und immer wieder zitiert Blatt Auszüge aus seinem Tagebuch, in dem er die dramatischen Geschehnisse im Todeslager akribisch registrierte. Hier ein besonders aufwühlender Eintrag:

„In meinem Tagebuch habe ich ein tragisches und heroisches Beispiel spirituellen Widerstandes festgehalten:

‚Ein Transport polnischer Juden war getötet worden. Das ferne, dumpfe, trommelnde Geräusch von Leichen, die aus der Gaskammer auf das Metallgerüst des Transportlastwagens geworfen wurden, war im Sortierschuppen stets hörbar. Eine unsichtbare Spannung folterte uns. Wolf war der Nazi, der die Himmelstrasse beaufsichtigte. Ich schloß mich der Putzequipe an. Ich war nie in der düsteren, umzäunten und getarnten Allee gewesen. Ich war neugierig, das Lager zu erforschen, und dies bot mir eine Gelegenheit, den Weg zu den Gaskammern zu erkunden. Beim Eingang hob ich eine Harke auf; indem ich die anderen beobachtete, begann ich den weißen Sand zu glätten, wobei ich die Hunderten von Fußspuren, die menschlichen Exkremente und das Blut in eine unschuldig anmutende, fleckenlose weiße Fläche verwandelte. Als ich größere Gegenstände zu Tage förderte, bemerkte ich eine Spur kleiner grüner und roter Fetzen zwischen den Zacken der Harke. Ich bückte mich, um sie aufzuheben, und entdeckte zu meiner ungläubigen Überraschung Papiergeld – Dollars, Mark, Zlotys und Rubel –, in Fetzen zerrissen, die zu klein waren, als daß man sie noch hätte zusammensetzen können.

Ich dachte nach… Was müssen die Opfer gefühlt haben, als sie so handelten? In den letzten Minuten vor einem qualvollen Tod konnten sie den Nazis immer noch durch Sabotage Schaden zufügen. Ihre Welt war am Verschwinden, und doch nahm sich ein einsamer Jude die Zeit, die Banknoten in kleine, wertlose Fetzen zu zerreißen, so daß sie dem Feind nicht mehr von Nutzen sein konnten’“ (S. 55).

Welch glückliche Fügung des Schicksals, daß die Polen, denen Blatt sein Tagebuch anvertraut hatte, ihm zumindest ein Drittel davon zurückerstatteten! Gewiß wurde dieses unschätzbare Zeugnis des Holocaust, nachdem hochqualifizierte Spezialisten seine Echtheit bestätigt hatten, in alle Sprachen der Welt von Albanisch bis Zulu übersetzt und in millionenfacher Auflage verbreitet? Gewiß wird es in jedem Werk der Holocaust-Literatur zitiert? Gewiß befindet sich das Original in der Gedenkstätte Yad Vashem – hinter einer dicken Glasscheibe natürlich, um es vor Säure- und Messerattacken von Holocaust-Leugnern und sonstigen Vandalen zu schützen?

Mitnichten! Unbegreiflicherweise hat es Thomas Blatt alias Toivi Blatt bis zum heutigen Tage unterlassen, sein Tagebuch zu publizieren der wenigstens die eine oder andere Seite daraus in Faksimile in sein Buch einzufügen!

Nicht genug damit, daß T. Blatt selbst in einem Vernichtungslager ein Tagebuch führte, es gelang ihm auch noch, das in einem anderen Vernichtungslager entstandene Tagebuch eines anderen Häftlings im letzten Augenblick vor der Zerstörung zu bewahren:

„Am 26. Juni 1943 wurden sämtliche Sobibor-Häftlinge plötzlich in ihren Baracken eingesperrt und erhielten strikten Befehl, sich von den Fenstern fernzuhalten, so daß sie nicht beobachten konnten, was draußen vor sich ging. Wie wir später herausfanden, war ein Transport mit den letzten 300 Juden aus Belzec in Sobibor eingetroffen. Während sie ausgeladen wurden, begriffen die Juden, was ihnen bevorstand, und da sie sich bewußt waren, daß keine Rettung möglich war, leisteten sie Widerstand, indem sie in alle Richtungen davonliefen, da sie es vorzogen, erschossen statt vergast zu werden. Dieser Akt des Trotzes war vergebens: Sie wurden überall im Lager über den Haufen geschossen. Ihre Leichen wurden später vom Bahnhofkommando aufgelesen und zur Kremation ins Lager III gebracht.

Während ich ihre Kleider sortierte und ihre Dokumente dem Feuer überantwortete, fand ich ein Tagebuch, das bis zur letzten Minute geführt worden war. Aus ihm ging hervor, daß der Transport aus Arbeitern aus dem Todeslager Belzec bestand. Der anonyme Verfasser gab an, daß nach der Schließung von Belzec im Dezember 1942 die überlebenden Juden die Leichen verbrannt und das Lager bis zum Juni 1943 abgerissen hatten. Die Deutschen sagten ihnen, sie würden an einen neuen Arbeitsplatz überstellt. Sie vermuteten eine Falle“ (S. 56).

Blatt schreibt, er habe dieses Tagebuch seinem Mithäftling Leon Feldhendler übergeben; Feldhendler selbst habe dies 1944 in Lublin bestätigt (S. 56, Fußnote 3). Da Feldhendler Ende 1944 auf den Strassen Lublins von einem polnischen Antisemiten erschossen wurde[130], kam er leider nicht mehr dazu, dieses unersetzliche Beweisstück für den Belzec-Holocaust der Welt bekanntzumachen…

Daß Thomas alias Toivi Blatt nach seiner Befreiung viele Jahrzehnte verstreichen ließ, ehe er glücklich ein schmales Buch über seine Erlebnisse zustande brachte, liegt zweifellos daran, daß er so lange brauchte, um die (nicht sonderlich umfangreiche) Literatur über Sobibor sowie die einschlägigen Gerichtsakten zu studieren. Allerdings sei neidlos anerkannt, daß er dies äußerst gründlich getan hat, serviert er seinen Lesern doch sämtliche Everblacks, die man in den früheren Werken zu diesem Lager findet, von Shaul Stark, den die SS-Männer ermordeten, weil eine der von ihm gehüteten Gänse gestorben war (S. 51) über den grimmen Hund Barry, der den Häftlingen auf Kommando die Geschlechtsteile zerfleischte (S. 52) bis hin zu dem alten Juden, der vor der Vergasung eine Handvoll Staub auflas, diesen in alle Winde zerstreute und einem SS-Mann zurief „So wird es eurem Reich ergehen!“ (S. 57).

Gar Erstaunliches vermeldet T. Blatt über die Kapazität der Gaskammern:

„Eine rasche Rechnung ergibt, daß im Verlauf eines vierzehnstündigen Arbeitstages zwischen 12.000 und 15.000 Menschen getötet wurden“ (S. 20).

Nehmen wir an, diese Kapazität galt für die Zeit nach September 1942, als zu den ursprünglichen drei je 4x4 m großen Gaskammern noch drei weitere Kammern von gleicher Größe gebaut wurden. In diesem Fall lag die Kapazität vor der Errichtung der drei alten Kammern bei 6.000 bis 7.500 Personen pro Tag. Somit konnten die 250.000 Opfer von Sobibor innerhalb von höchstens 42 Tagen in den alten Kammern vergast werden, und man begreift nicht recht, wozu die neuen Kammern überhaupt nötig waren. Noch weniger begreift man, weshalb die Deutschen im Juli 1942, zwei Monate nach der Inbetriebnahme von Sobibor, noch ein weiteres Todeslager, Treblinka, eröffneten, das dann über ein Jahr brauchte, um 870.000 Juden zu vernichten. Schließlich hätte man die insgesamt (870.000 +250.000=) 1.120.000 Opfer von Sobibor und Treblinka in (1.120.000 : 6000=) ca. 187 Tagen in den drei alten, je 16 Quadratmeter großen Gaskammern von Sobibor umbringen und sich die aufwendige zusätzliche Bautätigkeit sparen können!

An anderer Stelle schreibt Blatt:

„Man befahl den Gefangenen, deutsche Militärlieder zu lernen, die Baracken und den Hof zu säubern oder zwang sie, ‚Übungen’ zu absolvieren, aufreibenden Drill, den sie zum sadistischen Vergnügen der Nazis leisten mußten. Viele verübten Selbstmord; andere wurden von der SS aus einer bloßen Laune heraus getötet. Arbeiter konnten stets aus dem üppigen Vorrat im nächsten Transport ersetzt werden. Die zermürbende Arbeitslast war nicht einfach eine Schrulle der Verwaltung von Sobibor. Sie war eine offizielle Politik, die der SS-Obergruppenführer Oswald Pohl allen Lagern vorgeschrieben hatte: ‚Die Arbeitszeit (für die Häftlinge) sollte in keiner Hinsicht begrenzt werden, sie sollte vom organisatorischen und strukturellen Zweck des Lagers sowie der Art der ausgeführten Arbeit abhängen“ (S. 46/47).

Man vergleiche diese Behauptungen mit dem Inhalt eines Rundschreibens, das der von Blatt erwähnte SS-Obergruppenführer Oswald Pohl am 26. Oktober 1943 den Kommandanten aller 19 Konzentrationslager zustellte:

„In früheren Jahren konnte es im Rahmen der damaligen Erziehungsaufgaben gleichgültig sein, ob ein Häftling eine nutzbringende Arbeit leisten konnte oder nicht. Jetzt aber ist die Arbeitskraft der Häftlinge von Bedeutung, und alle Maßnahmen der Kommandanten, Führer der V-Dienste[131] und Ärzte haben sich auf die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit der Häftlinge zu erstrecken. Nicht aus falscher Gefühlsduselei, sondern weil wir sie mit ihren Armen und Beinen benötigen, weil sie dazu beitragen müssen, daß das deutsche Volk einen großen Sieg erringt, müssen wir uns das Wohlergehen der Häftlinge angelegen sein lassen. Ich stelle als erstes Ziel: Höchstens 10% aller Häftlinge dürfen infolge Krankheit arbeitsunfähig sein. In einer Gemeinschaftsarbeit aller Verantwortlichen muß dieses Ziel erreicht werden. Notwendig ist dazu:

1) Eine richtige und zweckentsprechende Ernährung.

2) Eine richtige und zweckentsprechende Bekleidung.

3) Eine Ausnützung aller natürlichen Gesundheitsmittel.

4) Vermeidung aller unnötigen, nicht unmittelbar für die Arbeitsleistung erforderlichen Anstrengungen.“[132]

Sofern Hofhistoriker und Journalisten solche Dokumente überhaupt kennen, verschweigen sie sie tunlichst und berufen sich stattdessen auf den frechen Unsinn eines Toivi Blatt.

c) Toivi Blatt und Karl August Frenzel

1984 inszenierte das Nachrichtenmagazin STERN eine widerwärtige Farce: Es arrangierte ein Gespräch zwischen T. Blatt und dem ehemaligen SS-Oberscharführer Karl August Frenzel. Der 1911 geborene Frenzel war 1962 verhaftet und 1966 bei einem Prozeß in Hagen wegen Mittäterschaft beim Mord an wenigstens 150.000 Juden in Sobibor zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1976 wurde er freigelassen, 1980 abermals inhaftiert. Nachdem er Berufung eingelegt hatte, setzte man ihn 1981 wiederum auf freien Fuß. Im November 1982 begann der Revisionsprozeß, der sich fast drei Jahre lang hinzog und mit der Bestätigung der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe endete. Allerdings mußte Frenzel im Hinblick auf sein hohes Alter und seinen schlechten Gesundheitszustand nicht mehr ins Gefängnis zurückkehren. Er starb im Jahre 1996[133].

Der Wortlaut der Unterredung zwischen Frenzel und Blatt wurde im STERN vom 22. März 1984 veröffentlicht[134]. Hier einige Auszüge.

Blatt: Sie sitzen da und trinken Ihr Bier. Sie haben ein kleines Lächeln im Gesicht. Sie könnten jedermanns Nachbar sein, jedermanns Kamerad aus dem Sportverein. Aber Sie sind nicht jedermann. Sie sind Karl Frenzel, der SS-Oberscharführer. Sie waren der dritte Mann in der Befehlskette des Vernichtungslagers Sobibor. Sie waren der Kommandant im Lager I. Erinnern Sie sich an mich?

Frenzel: Nicht genau. Sie waren damals ein kleiner Junge.

Blatt: Ich war 15 Jahre alt. Und ich habe überlebt, weil Sie mich zu Ihrem Schuhputzer gemacht haben. Sonst hat keiner überlebt, mein Vater nicht, meine Mutter nicht, mein Bruder nicht, keiner der 2000 Juden aus meiner Stadt Izbica.

Frenzel: Das ist schrecklich, ganz schrecklich.

Blatt: Mindestens eine Viertelmillion Juden sind in Sobibor ermordet worden. Ich habe überlebt. Weshalb sind Sie bereit, mit mir zu sprechen?

Frenzel: Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. […]

Blatt: Philipp Bialowitz bezeugte, daß sein fünfzehnjähriger Freund von Ihnen erwischt wurde, als er eine Büchse Sardinen stahl. Sie nahmen ihn mit ins Lager III, zum Krematorium, und haben ihn erschossen.

Frenzel: Das war nicht ich.

Blatt: Das waren nicht Sie? Und was geschah mit den holländischen Juden?

Frenzel: Ein polnischer Kapo erzählte mir, daß einige holländische Juden eine Revolte organisierten, und so überbrachte ich es dem stellvertretenden Kommandanten Niemann. Der befahl, die 72 Juden hinzurichten.

Blatt: Und Sie führten sie in die Gaskammer…

Frenzel: Nein, ich nicht.[…]

Blatt: Sobibor – die Vernichtung von 250.000 Juden –, war das Ihre Pflicht?

Frenzel: Wir mußten unsere Pflicht tun. Es tut mir leid, was da geschehen ist, aber ich kann es nicht rückgängig machen.

Man vergegenwärtige sich den Hintergrund, vor dem sich diese Unterredung abspielte:

Der nach sechzehneinhalb Jahren Haft seelisch gebrochene Frenzel hat nur einen Wunsch: Nicht mehr hinter Gitter zurückkehren müssen, seine letzten Jahre in Freiheit verbringen dürfen. Wenn es für ihn ein todsicheres Mittel gibt, seine Chancen auf eine Verringerung der Strafe – oder auf Haftverschonung – zu ruinieren, dann besteht es darin, die Massenvernichtung in Sobibor zu bestreiten und darauf zu beharren, daß es in jenem Lager keine Gaskammern gab. Wozu wäre dies im übrigen gut? Nicht einer von hundert STERN-Lesern würde Frenzel glauben. Vierzig Jahre Gehirnwäsche hatten ihre Wirkung nicht verfehlt.

So tut Frenzel, was zahllose andere Angeklagte bei Prozessen gegen „NS-Täter“ getan haben: Er stellt die Tat als solche, den organisierten Massenmord an den Juden, nicht in Abrede, sondern beruft sich auf Befehlsnotstand – „Wir mußten unsere Pflicht tun“ – und bestreitet lediglich seine Schuld bei spezifischen ihm angelasteten Verbrechen wie der Erschießung eines fünfzehnjährigen Knaben und der Vergasung von 72 holländischen Arbeitsjuden, die eine Revolte geplant hatten. Wie bei vielen anderen „Naziverbrechern“ wird sich diese Taktik auch bei Frenzel als erfolgreich erweisen: Der Richter wird seine Verurteilung zwar bestätigen, ihm jedoch Haftverschonung gewähren.

Wir sind überzeugt, daß Hunderte, wenn nicht Tausende bundesdeutscher Schulklassen das Gespräch zwischen Frenzel und Blatt im Geschichts- oder Deutschunterricht behandelt haben. Schließlich eignet es sich ideal, um das Bild vom unmenschlichen Nazideutschen zu festigen, der in seinem Kadavergehorsam die schauerlichsten Befehle ausführt und seine Untaten später feige leugnet oder die Verantwortung auf seine Vorgesetzten abwälzt.

So wurde, und wird, die Seele der deutschen Jugend vergiftet.

Teil 9. Die „Gaskammern“ von Sobibor im Lichte der „Augenzeugenberichte“ und „historischen Forschungen“

Bei den Prozessen gegen Revisionisten, welche die herkömmliche Version vom Schicksal der Juden während des Zweiten Weltkriegs einer kritischen Unterprüfung unterziehen, wiederholen Richter und Staatsanwälte gebetsmühlenhaft, der Holocaust sei eine „offenkundige Tatsache“ und als solche „nicht mehr beweisbedürftig“. Die betreffenden Richter und Staatsanwälte berufen sich auf die „Erkenntnisse der Historiker“ sowie die bei „streng rechtsstaatlichen Prozessen“ gefällten Urteile der bundesrepublikanischen Justiz bei Prozessen gegen „NS-Täter“.

Wie es um die Qualität dieser „Erkenntnisse der Historiker“ sowie den objektiven Wert der bei NS-Prozessen gefällten Urteile bestellt ist, wollen wir nun am Beispiel des Lagers Sobibor anhand dreier wichtiger Punkte untersuchen: 1) Die Struktur des „ersten Vergasungsgebäudes“; 2) Die Kapazität der „Gaskammern“; 3) Die Umstände der „ersten Vergasung in Sobibor“.

a) Die Struktur des „ersten Vergasungsgebäudes“

Franz Stangl, der – später nach Treblinka versetzte – Kommandant von Sobibor, überwachte laut der „Holocaust“-Literatur nicht nur den Bau des Lagers, sondern auch die ersten Vergasungen. 1971 schilderte er das „erste Vergasungsgebäude“ wie folgt:

„Es war ein neues Backsteingebäude mit drei Räumen von drei mal vier Meter Größe.“[135].

In schroffem Gegensatz hierzu sagte der angebliche „Gasmeister“ von Sobibor, Erich Bauer, am 6. Oktober 1965 beim Sobibor-Prozeß in Hagen folgendes aus:

„Als wir [nach Sobibor] kamen, war das Lager 3 noch nicht ganz eingezäumt […] Die Gaskammer war schon da, auf einem Zementsockel stand ein hölzernes Gebäude, etwa so groß wie dieser Sitzungssaal hier, aber bedeutend niedriger, so niedrig wie eine normale Wohnung.“[136]

Der erste Sobibor-Kommandant und der „Gasmeister“, der laut dem Befund bundesdeutscher Richter zahllose Vergasungen durchgeführt hatte[137], sind sich also nicht einmal hinsichtlich der fundamentalen Frage einig, ob das erste Vergasungsgebäude in Sobibor aus Backstein oder aus Holz bestand! Wie löst der führende Sobibor-Spezialist Julius Schelvis, der auf keinen dieser beiden Schlüsselzeugen verzichten kann, dieses knifflige Problem? In der 1998 erschienenen, auf einer der ersten niederländischen Auflagen beruhenden deutschen Fassung seines Buchs zitiert er obenstehende Erklärung Bauers, merkt jedoch in einer Fußnote an:

„Über das hölzerne Gebäude irrte sich Bauer. Es war ein festes Steinhaus.“[138]

Zwei Seiten weiter liest man:

„Nach einigen Monaten stellte sich heraus, daß die Gaskammern sowohl in Belzec als auch in Sobibor ersetzt werden mußten. Die Holzwände und das Dach waren durch Schweiß, Urin und Exkremente der Opfer stark angegriffen.“[139]

Also hatte sich Bauer doch nicht geirrt – die Gaskammern bestanden in der Tat aus Holz! In der 2008 erschienenen revidierten niederländischen Ausgabe von Vernietigingskamp Sobibor wird Bauers Aussage vom 6. Oktober 1965 ebenfalls angeführt (S. 121), aber ohne Fußnote, in der von einem Irrtum Bauers die Rede ist, und der Abschnitt über die durch die Abnutzung der Holzwände erforderlich gewordene Ersetzung der Gaskammern taucht auch hier auf (S. 123). Schenkt man dieser Darstellung Glauben, muß Stangl gelogen oder sich getäuscht haben – doch welchen Wert kann man in diesem Fall seinen restlichen Aussagen beimessen? Hat sich hingegen Bauer „geirrt“, wie Schelvis 1998 in einer Fußnote behauptete, welchen Beweiswert besitzen dann die sonstigen Aussagen dieses Mannes, den Schelvis in seinem Kapitel über die Gaskammern elfmal als Quelle zitiert?

b) Die Kapazität der „Gaskammern“

Unter der Ägide von Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl u. a. erschien 1983 ein Sammelband mit dem Titel Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas[140], der seither als Klassiker der „Holocaust“-Literatur gilt. Im Klappentext wettern die Herausgeber gegen „diejenigen, die das nationalsozialistische System von Schuld freizusprechen bemüht sind“ oder „den Massenmord bisher unbekannten Ausmaßes überhaupt leugnen“, hüten sich aber davor, Autoren oder Titel zu nennen. Um solche Tendenzen wirksam bekämpfen und eindämmen zu können, müsse „die ganze historische Wahrheit ein für allemal unwiderlegbar festgelegt werden“.

Angesichts dieser ehrgeizigen Zielsetzung müßte man eigentlich annehmen, daß die Verfasser der einzelnen Beiträge bei ihren Behauptungen erhöhte Vorsicht walten ließen, doch dies ist keineswegs der Fall. Im Unterkapitel „Die Errichtung des Vernichtungslagers Sobibor“ liest man nämlich:

„Die ersten Gaskammern in Sobibor befanden sich in einem festen Ziegelgebäude mit Betonfundament im nordwestlichen Teil des Lagers. Innen gab es drei Gaskammern, jede 4x4 m groß. Die Aufnahmekapazität lag bei jeweils 150 bis 200 Menschen“ (S. 158).

Demnach konnten in jeder Kammer mindestens neun, ja mehr als zwölf Menschen auf einem Quadratmeter zusammengepfercht werden. Erstere Zahl mag vielleicht theoretisch noch möglich sein, letztere nicht mehr. Siebzehn Seiten weiter wird der SS-Oberscharführer Kurt Bolender zitiert, der bei einem Verhör folgendes zu Protokoll gab:

„Meiner Schätzung nach paßten etwa 40 bis 50 Personen in eine Gaskammer“ (S. 175).

Wenn dem so war, worauf basierte dann die eingangs genannte Kapazität von 150 bis 200 Personen pro Gaskammer?

Weitere elf Seiten weiter stößt man auf folgende Passage:

„Das neue [d. h. im September 1942 erweiterte] Gebäude hatte sechs Gaskammern, drei Räume auf jeder Seite, und war ähnlich angelegt wie in Belzec und Treblinka, wo von einem Korridor in der Mitte die Eingänge zu den Gaskammern abzweigten. Die neuen Räume waren hier nicht größer als die alten, nämlich 4x4 m. Aber die Tötungskapazität wurde auf 1.200 bis 1.300 Menschen gesteigert“ (S. 186).

Somit war es angeblich möglich, in einer Gaskammer über 13 Menschen auf einem Quadratmeter unterzubringen! Eine Quelle für diese abwegige Behauptung wird nicht angegeben.

Die Herausgeber des Sammelbands beteuern, in den drei Lagern Belzec, Sobibor und Treblinka seien mindestens anderthalb Millionen Menschen ermordet worden (S. 192), kommen aber nicht auf den Gedanken, eine forensische Untersuchung der ehemaligen Lagergelände zu fordern, um nach Spuren dieser gigantischen Schlächterei zu suchen. Vom Umgang dieser „Geschichtsforscher“ mit den Dokumenten legt u. a. ihre Behauptung Zeugnis ab, Himmler habe am 5. Juli 1943 angeordnet, „daß das Vernichtungslager Sobibor in ein KZ umgewandelt werden solle“, obgleich Sobibor in der betreffenden Himmler-Direktive nicht als „Vernichtungslager“, sondern als „Durchgangslager“ bezeichnet wird[141]. Doch nicht genug damit: Selbst die Zeugenaussagen werden von Kogon, Langbein, Rückerl und Konsorten im Bedarfsfall „korrigiert“, wie sich am Beispiel des Fassungsvermögens der Gaskammern erweist: Obschon der einzige in diesem Zusammenhang zitierte Zeuge, Kurt Bolender, dieses mit „40 bis 50 Personen“ angab, wird an zwei Stellen eine um das Mehrfache höhere Kapazität postuliert, ohne daß diese Behauptung durch Zeugenaussagen untermauert würde! Daß dieser Sammelband „die ganze historische Wahrheit ein für alle Male unwiderlegbar festlegt“, wie der Klappentext großmäulig verspricht, können nur ganz schlichte Gemüter glauben.

c) Die „erste Vergasung in Sobibor“

Laut dem Sobibor-Kommandanten Franz Stangl verlief die erste Vergasung in Sobibor wie folgt:

„Eines Nachmittags suchte mich Wirths Helfer Oberhauser auf: Ich solle mich zur Gaskammer begeben. Als ich dort angelangte, stand Wirth vor dem Gebäude; er wischte sich den Schweiß von der Stirn und schäumte. Michel sagte mir später, er sei plötzlich aufgetaucht, habe sich die Gaskammer angeschaut, an der immer noch gearbeitet wurde, und gesagt: ‘Gut, wir probieren sie gleich jetzt mit diesen fünfundzwanzig Arbeitsjuden aus; treibt sie hinein.’ Man ließ unsere fünfundzwanzig Juden anmarschieren, schubste sie einfach hinein und vergaste sie. Michel sagte, Wirth habe sich wie ein Irrer aufgeführt und mit seiner Peitsche auf seine eigenen Untergebenen eingedroschen, um ihnen Beine zu machen. Und dann wurde er bleich, weil die Türen nicht richtig funktioniert hatten.“[142].

1969 hatte Stangl zur Beisetzung der Opfer der ersten Vergasung folgende Angaben geliefert:

„Ich glaube, die Leichen sind in der Nähe des Ziegelgebäudes begraben worden. Es war keine vorbereitete Grube da. Ich möchte mit Sicherheit sagen, daß die Leichen nicht nackt waren, sondern mit Kleidern eingegraben worden sind.“[143]

Ein anderer „Täter“, der frühere SS-Unterscharführer Erich Fuchs, hatte die „erste Vergasung in Sobibor“ völlig anders in Erinnerung:

„Im Anschluß daran [d. h. im Anschluß an die Installierung des Vergasungsmotors] wurde eine Probevergasung durchgeführt. Ich glaube mich zu entsinnen, daß 30 – 40 Frauen in einer Gaskammer vergast worden sind. Die Jüdinnen mußten sich auf einem überdachten Freigelände (Waldboden) in der Nähe der Gaskammer entkleiden und wurden von SS-Angehörigen sowie von ukrainischen Hilfswilligen in die Gaskammer getrieben.“[144]

Während die von Stangl erwähnten „fünfundzwanzig Arbeitsjuden“, die Opfer der ersten Vergasung wurden, einem Baukommando angehörten und somit jedenfalls männlichen Geschlechts waren, sprach Fuchs also von 30 bis 40 weiblichen Opfern. Laut Stangl wurden die Arbeitsjuden angekleidet vergast (denn als sie begraben wurden, trugen sie ihre Kleider noch), laut Fuchs mußten sich die Jüdinnen ausziehen. Gemäß Stangls Schilderung wurde die Vergasungsaktion von Christian Wirth, dem Inspekteur von Belzec, Sobibor und Treblinka, der wegen seines jähzornigen Charakters von seinen Leuten sehr gefürchtet und „Der wilde Christian“ genannt wurde, angeordnet und überwacht, während Fuchs nichts von Wirths Anwesenheit während der ersten Vergasung wußte, obgleich sie ihm angesichts der von Stangl beschriebenen ungewöhnlichen Umstände („Wirth drosch mit der Peitsche auf seine eigenen Untergebenen ein, um ihnen Beine zu machen“) gewiß unauslöschlich im Gedächtnis haften geblieben wäre.

Da sich Stangl und Fuchs bei ihrer Schilderung der ersten Vergasung völlig widersprechen, muß mindestens einer der beiden fantasiert haben. Angenommen, der Fantaseur war Stangl – wie glaubwürdig sind dann die sonstigen Aussagen des ersten Sobibor-Kommandanten, auf dessen Erklärungen ein großer Teil von Gitta Serenys berühmtem Buch Am Abgrund[145] beruht? Sagt Stangl hingegen die Wahrheit, so muß der Fantaseur Erich Fuchs sein – und wie glaubhaft sind in diesem Fall die übrigen Behauptungen dieses Schlüsselzeugen, dem die historische Wissenschaft u. a. die Erkenntnis verdankt, daß die Deutschen in Sobibor nicht, wie in Belzec und Treblinka, die (technisch unmögliche) Tatwaffe Dieselmotor, sondern die (technisch mögliche) Tatwaffe Benzinmotor verwendet haben[146]?

Eine fürwahr erstaunliche Information über die „erste Vergasung in Sobibor“ liefert ein weiterer „Täter“, Heinrich Barbl:

„Mit den dafür [d. h. für die Vergasung] ausgesuchten Frauen, die mit einem Autobus hergefahren wurden, kamen auch Schwestern vom Roten Kreuz. Sie halfen beim Ausziehen.“[147]

Diese Mittäterschaft der deutschen Rotkreuzschwestern beim Sobibor-Holocaust scheint den Vergangenheitsbewältigern bisher entgangen zu sein. Wir können nur hoffen, daß unser Hinweis sie auf die richtige Fährte bringt, damit die erforderliche Trauer- und Bußarbeit auch in diesem fundamentalen Punkt endlich geleistet werden kann! – Die eben zitierte Aussage Barbls haben wir übrigens der jüngsten niederländischen Ausgabe des Schelvis-Buchs entnommen; in der zehn Jahre zuvor erschienenen deutschen Fassung fehlt sie aus irgendwelchen Gründen.

Mit welchen Mitteln die westdeutsche Justiz ehemalige SS-Männer wie Stangl, Fuchs und Barbl zu ihren grotesken Geständnissen bewog, wird Gegenstand unserer nächsten beiden Artikel sein, in denen wir die Rahmenbedingungen untersuchen, unter denen die Sobibor-Prozesse (sowie sämtliche anderen Verfahren gegen das ehemalige Personal der „Vernichtungslager“) in der BRD abliefen.

Teil 10. Die beiden Sobibor-Prozesse von 1950

1. Prozesse als Grundlage der Geschichtsschreibung

Nachdem die westlichen Siegermächte ihren Vasallenstaat „Bundesrepublik Deutschland“ aus der Taufe gehoben hatten, beauftragten dessen Führer die Justiz damit, Beweise für die Fata Morgana eines millionenfachen Mordes in Gaskammern herbeizuzaubern, von dem nicht die geringsten Spuren übriggeblieben waren. Um dies zu belegen, brauchen wir nur zu zitieren, was Martin Broszat, langjähriger Leiter des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, in seiner Einleitung zu Adalbert Rückerls Dokumentation über die „NS-Vernichtungslager“ schrieb:

„Ohne einer historischen Untersuchung und Bewertung der Rolle der deutschen Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechen vorgreifen zu wollen, kann als Bilanz, gerade auch der Tätigkeit der zentralen Stelle [in Ludwigsburg], das eine schon heute festgehalten werden: Die Bedeutung der umfangreichen staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Ermittlungen, die in der Bundesrepublik auf diesem Gebiet seit Ende der fünfziger Jahre einsetzten, läßt sich nicht nur von ihren – oft geringfügigen – Verurteilungsquoten her bemessen. […] Obgleich das Faktum der ‚Endlösung der Judenfrage’ in fast allen Geschichts- und Schulbüchern über die NS-Zeit vermerkt ist, sind die einzelnen Modalitäten der grauenhaften Vorgänge bisher kaum systematisch dokumentiert worden. Ihre methodische Verschleierung durch die beteiligten Dienststellen des Regimes und die gründliche Spurenverwischung nach Abschluß der Aktionen, vor allem in den sorgsam verborgenen großen Vernichtungslagern in den besetzten polnischen Gebieten, haben eine exakte Rekonstruktion des Geschehens lange Zeit erschwert oder verhindert. Trotz ungünstiger Ausgangslage hat die jahrelange Kleinarbeit der justiziellen Ermittlungen schließlich zu einer breiten Evidenz der Fakten und Zusammenhänge geführt.“[148]

Fassen wir zusammen: Obwohl „fast alle Geschichts- und Schulbücher“ die „Endlösung der Judenfrage“ – worunter die orthodoxen Historiker die physische Vernichtung der Juden verstehen – vermerkten, war diese bis dahin „kaum systematisch dokumentiert“ worden; dies geschah erst dank der „jahrelangen Kleinarbeit der justiziellen Ermittlungen“! In anderen Worten: Die Staatsanwälte und Richter mußten den Historikern zur Hilfe eilen, um das bisher Unbewiesene nachträglich doch noch zu beweisen.

2. Der „Gasmeister von Sobibor“

M. Broszats Behauptung, daß die „umfangreichen staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Ermittlungen“ in der BRD erst „Ende der fünfziger Jahre“ einsetzten, entspricht nicht den Tatsachen: Die ersten Verfahren gegen SS-Männer, die während des Krieges in den sogenannten „Vernichtungslagern“ stationiert gewesen waren, fanden nämlich bereits 1950 statt. Wie die Gerichte dabei vorgingen, läßt sich sehr anschaulich am Beispiel des Prozesses gegen den ehemaligen Kraftfahrer, SS-Oberscharführer und angeblichen „Gasmeister von Sobibor“ Erich Bauer zeigen, der 1950 in Berlin wegen „fortgesetzter Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zum Tode verurteilt wurde[149]. Nach der Abschaffung der Todesstrafe wurde das Urteil in lebenslange Haft umgewandelt.

Gegen Bauer wurden insgesamt elf Anklagepunkte erhoben, von denen der erste und schwerwiegendste wie folgt lautete:

Tätigkeit als Gasmeister. Sobald ein neuer Transport von Häftlingen im Lager eingetroffen war und sich entkleidet hatte, geleitete sie der Angeklagte, der bei den Häftlingen schon damals als ‚Bademeister’ bekannt war, in die als Bad getarnte Gaskammer. Dabei schritt er dem Zuge teils voran, teils ging er neben den Häftlingen und trieb sie mit Stockschlägen zu schnellerer Gangart an. Im Lager III bediente er dann als einziger die Gasanlage, um sie zu vernichten“[150].

Worauf beruhten diese Behauptungen? In den frühesten Zeugenaussagen über Sobibor wird Erich Bauer entweder gar nicht oder nur beiläufig erwähnt. Weder in den beiden Petscherski-Berichten noch im Augenzeugenbericht Leon Feldhendlers – in dem immerhin zehn SS-Männer namentlich genannt werden[151] – stößt man auf seinen Namen. Zelda Metz zählt insgesamt siebzehn in Sobibor stationierte SS-Männer auf, darunter auch Bauer[152], lastet jedoch keinem von ihnen spezifische Verbrechen an. Bauers Ernennung zum „Gasmeister“ ist, dem uns vorliegenden Quellenmaterial nach zu urteilen, das Werk der ehemaligen Sobibor-Häftlinge Esther Raab und Samuel Lerer, die in Berlin als Belastungszeugen gegen Bauer auftraten.

3. Die Belastungszeugen Esther Raab und Samuel Lerer

In einem Buch, das ausschließlich auf den Aussagen Esther Raabs beruht, schildert die Verfasserin Shaindy Perl die Umstände, die zur Verhaftung Bauers führten, wie folgt: Esther Raab und Samuel Lerer hätten nach dem Krieg in Berlin gewohnt. Eines Tages sei S. Lerer in E. Raabs Wohnung gestürmt und habe ihr aufgeregt mitgeteilt, daß er Bauer in einem Vergnügungspark mit seiner Familie auf einem Riesenrad entdeckt habe. Die beiden seien gemeinsam zum Vergnügungspark gerannt und hätten einen Polizisten mit zwei Pfund Kaffee dazu bestochen, Bauer zu verhaften:

„Der Polizist starrte gierig auf den Sack Kaffee. ‚Okay’, sagte er schließlich, ‚aber ich hoffe, ihr beiden irrt euch nicht.’ Esther und Samuel versicherten ihm, daß dies nicht der Fall sei. Dann beobachteten sie mit ängstlicher Spannung, wie der Polizist auf Erich Bauer zutrat und ihm etwas zuflüsterte. Bauer erbleichte; der Polizist faßte ihn beim Arm und führte ihn ab.“[153].

Ob diese Darstellung glaubhaft ist, mag der Leser selbst beurteilen. Tatsache ist, daß sich das Berliner Gericht bei seinem Urteil gegen Bauer fast ausschließlich auf die Aussagen der Zeugen „R.“ (Raab) und „L“ (Lerer) abstützte. (Die zwei einzigen anderen Zeugen, die „kommissarisch vernommenen, inzwischen ausgewanderten ehemaligen Häftlinge ‚B.’ und ‚C.’“, werden lediglich beiläufig erwähnt.).

Unter diesen Umständen ist die Frage nach der Glaubwürdigkeit E. Raabs und S. Lerers von zentraler Bedeutung. Über S. Lerer wissen wir wenig, doch daß er die Zahl der Sobibor-Opfer mit einer Million angab[154], spricht bereits Bände. Die notorische Unzuverlässigkeit der Zeugin E. Raab geht daraus hervor, daß sie ihre Quasi-Biographin Shaindy Perl in elementaren Fragen falsch informiert hat. Hier einige Auszüge aus S. Perls Buch, das, wie bereits erwähnt, ausschließlich auf den Aussagen E. Raabs fußt:

„Einen Tag vor seiner Abreise [nach Amerika] stürmte Samuel plötzlich in Esthers Wohnung; sein Gesicht war rot vor Erregung. ‚Esther, komm schnell! Er ist es!“[155] (…). „Da Samuels Abreise aus Deutschland für den nächsten Tag geplant war, folgte er dem Polizisten auf den Posten und gab dort eine kurze Erklärung zu den Verbrechen ab, die SS-Oberscharführer Erich Bauer in Sobibor begangen hatte.“[156] (…). „Samuels Zeugenaussage dauerte bis in den späten Nachmittag, und es wurde schon Abend, als er den Posten endlich verließ. Er rannte nach Hause, um fertig zu packen, und am nächsten Tag verließ er das Land wie geplant. Nun war Esther die einzige Person, die als Zeugin gegen den berüchtigten Bademeister aussagen konnte.[157]

Diese Schilderung wird durch den Text des Urteils gegen E. Bauer kategorisch widerlegt. Nachdem Bauers Verteidiger verlangt hatte, die Zeugen „L.“ und „R.“ (Lerer und Raab) mit den beiden ehemaligen SS-Männern „G.“ (Hubert Gomerski) und „K.“ (Johann Klier) zu konfrontieren, lehnte das Gericht diese Forderung mit folgender Begründung ab:

„Mit einer Vertagung der Hauptverhandlung würde auch ein anderer vom Verteidiger ins Auge gefaßter Zweck seines Antrages, nämlich eine Gegenüberstellung dieser Zeugen mit den Zeugen L. und R., nicht erreicht werden, da letztere ihre Auswanderung in kürzester Zeit angekündigt haben, so daß eine neue Hauptverhandlung ohne sie stattfinden müßten.“[158]

Somit war Samuel Lerer zum Zeitpunkt des Prozesses durchaus noch nicht ausgewandert, sondern weilte immer noch in Berlin und waltete als Belastungszeuge gegen Bauer. Die Verhaftung Bauers war übrigens bereits im Jahre 1949 erfolgt[159], so daß zwischen der Erkennung Bauers durch Lerer und dem Prozeß mehrere Monate verstrichen sein müssen. Da E. Raab diesen Umstand, sowie die Teilnahme Lerers am Verfahren gegen Bauer, unmöglich vergessen haben kann, muß sie S. Perl gezielt belogen haben. Als einziges mögliches Motiv hierfür kommt Geltungssucht in Frage – E. Raab wollte sich offenbar im Glanz des Ruhmes sonnen, Bauer ganz alleine, ohne Lerers Mithilfe, zur Strecke gebracht zu haben.

Hier ein weiterer Auszug aus S. Perls Buch:

„Einige Wochen später [nach dem Bauer-Prozeß] setzte sich ein Staatsanwalt aus Frankfurt mit ihr in Verbindung. ‚Sind Sie die Frau, die kürzlich gegen Erich Bauer ausgesagt hat?’ fragte er. ‚Wir haben Hubert Gomerski und Joseph [richtig: Johann] Klier verhaftet. Wir stellen sie hier in Frankfurt vor Gericht. Werden Sie kommen, um sich uns als Zeugin zur Verfügung zu stellen?’ Esther hatte keine Wahl. Es gab so wenige Überlebende, und so viele von ihnen waren mittlerweile nach Israel oder in die USA ausgewandert. Abermals lag das Schicksal der Naziverbrecher allein in ihrer Hand.“[160]

Abgesehen davon, daß sich Gomerski und Klier schon während des Bauer-Prozesses in Untersuchungshaft befanden und keineswegs erst „einige Wochen“ nach diesem verhaftet wurden, lag das Schicksal dieser beiden ehemaligen SS-Männer durchaus nicht allein in der Hand E. Raabs, wie diese ihrer Biographin weisgemacht hat. Neben ihr traten in Frankfurt nämlich noch sieben weitere Zeugen auf: „L.“ (Samuel Lerer, der immer noch nicht nach Amerika ausgewandert war), „Josef und Herz Z“, E.“, „T.“, „M.“ und „B“[161]. Bei ihrer Schilderung des Verfahrens gegen Gomerski und Klier würdigt E. Raab diese sieben Mitzeugen keiner Erwähnung. Sie will sich die Show nicht von lästigen Konkurrenten stehlen lassen.

Dies alles weist darauf hin, daß es sich bei der Belastungszeugin E. Raab um eine hemmungslose, profilierungssüchtige Lügnerin handelte. Das Berliner Gericht ging bei seiner Urteilsbegründung jedoch axiomatisch davon aus, daß ihre Aussagen (sowie diejenige S. Lerers) in jeder Hinsicht der Wahrheit entsprachen und somit ausreichten, den Angeklagten Bauer, der jegliche Beteiligung an Verbrechen abstritt, der Falschaussage zu überführen:

„Der Angeklagte gibt zu, schon kurz nach seinem Eintreffen im Konzentrationslager Sobibor im März oder April 1942 von den Vorkommnissen im Vernichtungslager gewußt und insbesondere auch Kenntnis davon gehabt zu haben, daß Tausende von Juden aller Nationen dort vergast und erschossen wurden; er bestreitet aber mit wenigen Ausnahmen [...], an den Greueltaten und unmenschlichen Handlungen gegenüber jüdischen Häftlingen beteiligt gewesen zu sein. Er lehnt es insbesondere ab, der Gasmeister des Lagers gewesen zu sein. Er sei dort nur Kraftfahrer gewesen, dessen Aufgabe darin bestanden habe, Proviant heranzuholen. Das Vergasen hätten anfangs aktive SS-Leute aus Oranienburg besorgt. In späterer Zeit sei ein gewisser ‚Toni’ Gasmeister gewesen, über den er keine näheren Angaben machen könne. […] Trotz seines Leugnens ist der Angeklagte in diesem Punkt auf Grund der glaubhaften eidlichen Aussagen der Zeugen L. und R., früherer Häftlinge des Lagers Sobibor, überführt. Beide identifizierten den Angeklagten als den Mann, der im Lager Sobibor als Gasmeister eingesetzt war.“[162]

4. Die Taktik des Angeklagten Erich Bauer

Angesichts der extrem feindseligen Einstellung des Gerichts hielt es Erich Bauer offenbar nicht für ratsam, die behaupteten Massenmorde in Sobibor zu bestreiten, da er (nicht ohne Grund) fürchtete, dies würde ihm als „hartnäckiges Leugnen“ ausgelegt und als erschwerender Umstand eingestuft. So begnügte er sich damit, die ihm persönlich vorgeworfenen „Greueltaten und unmenschlichen Handlungen mit wenigen Ausnahmen zu bestreiten“. Unzählige Angeklagte bei NS-Prozessen haben sich nach ihm derselben Taktik bedient.

Bei dem von Bauer als „Gasmeister“ identifizierten „Toni“ dürfte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den SS-Mann Anton Getzinger gehandelt haben, der im Lager 3 als Aufseher Dienst getan hatte und einige Wochen vor dem Aufstand (also im August oder Anfang September 1943) beim Entschärfen einer russischen Panzergranate durch deren Explosion getötet worden war[163]. Da das Gericht „Toni“ Getzinger nichts mehr anhaben konnte, entschloß sich Bauer offenbar, den schwarzen Peter an einen Toten weiterzugeben, indem er diesen posthum zum „Gasmeister“ ernannte. Genützt hat es ihm freilich nichts.

5. Die Logik des Gerichts

Erich Bauers Verteidiger berief sich auf entlastende Aussagen der beiden – damals in Untersuchungshaft befindlichen – SS-Männer „K.“ (Klier) und „G.“ (Gomerski). Das Gericht bemerkte hierzu:

„Bei den Zeugen G. und K. handelt es sich um SS-Leute, die zur gleichen Zeit wie der Angeklagte führende Persönlichkeiten im Lager Sobibor gewesen sind und wegen der Anschuldigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Lager Sobibor begangen zu haben, sich zur Zeit und auch zur Zeit ihrer kommissarischen Vernehmung vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main in Untersuchungshaft befinden bzw. befanden […], so daß es für das Gericht keiner Frage unterlag, daß es den Aussagen der Zeugen L. und R. und nicht den unwahren Aussagen der Zeugen G. und K. zu folgen hatte.“ [164]

Für das Gericht sagten die Belastungszeugen also grundsätzlich immer die Wahrheit, während die ehemaligen SS-Männer prinzipiell stets logen – außer in jenen Fällen natürlich, wo sie sich selbst oder ihre früheren Kameraden belasteten.

Laut dem Berliner Gericht waren in Sobibor „Hunderttausende von Juden“ vergast worden[165]. Als „Beweis“ für diese ungeheuerliche Schlächterei genügten den Richtern die „glaubhaften eidlichen Aussagen der Zeugen L. und R.“!

Nach diesem Muster verliefen sämtliche bundesdeutschen Strafverfahren gegen „NS-Täter“, denen Beteiligung an der „Vergasung jüdischer Menschen“ vorgeworfen worden war. Forensische oder dokumentarische Beweise für den behaupteten Massenmord waren unnötig – man hatte ja „glaubhafte vereidigte Zeugen“!

Den Grund für diese flagrante Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze nennt E. Raabs Sprachrohr Shaindy Perl:

„Da die Deutschen darauf brannten, der Welt zu beweisen, daß sie gegen die brutalen Mörder vorgingen, welche die berüchtigten Todeslager organisiert hatten, ließ ihre Regierung keine Zeit verstreichen und setzte einen Termin für das Verfahren gegen Bauer fest“.[166]

Die Deutschen führten solche Prozesse also durch, um „der Welt“ ihre Läuterung zu beweisen. Damit „die Welt“ ihnen diese Läuterung glaubte, mußten sie die Judenvernichtung in Gaskammern nicht nur als historische Tatsache anerkennen, sondern auch juristisch fixieren – und dies ging nur, wenn man die Zeugenaussagen ungeprüft akzeptierte.

6. Die erstaunlichen Erkenntnisse des Berliner Gerichts über das KL Majdanek

Zum Abschluß sei noch ein Auszug aus dem Urteil des Berliner Gerichts zitiert, der einem förmlich den Atem verschlägt. Unter den elf Punkten, in denen Erich Bauer schuldig gesprochen wurde, figurierte als Punkt sechs der folgende:

„Einmal kam ein Transport jüdischer Häftlinge in einer Stärke von ungefähr 15.000 Mann aus dem Lager Majdanek, das keine Vergasungsanlage besaß, zum Vergasen an. Da die Vergasungsanlage im Lager Sobibor gerade nicht in Ordnung war, mußten sie tagelang im Lager I auf ihre Vernichtung warten, ohne verköstigt zu werden. Viele von ihnen starben daher an Entkräftung. Als andere, denen etwas Essen gereicht wurde, sich darum schlugen, schossen die SS-Leute und auch der Angeklagte in diesen Haufen wehrloser Menschen. Der Angeklagte tötete dabei auch mindestens vier bis fünf Häftlinge“ [167]

Gemäß dem Urteil des Berliner Gerichts von 1950 besaß das KL Majdanek also keine Vergasungsanlage. Man vergleiche hiermit folgenden Auszug aus dem Urteil beim Düsseldorfer Majdanek-Prozeß (1975-1981):

„Die furchtbarste Belastung für die Häftlinge, insbesondere für die jüdischen Menschen, stellten die im Spätherbst 1942 eingeleiteten und vor allem im Frühjahr und Sommer 1943 durchgeführten Selektionen zur Tötung durch Vergasung dar. […] Die Vergasung der Opfer verlief durchwegs in der gleichen Weise. Die zum Tode bestimmten Häftlinge wurden in das Barackengebäude gebracht und dort nach der Entkleidung in eine der Gaskammern getrieben. Sobald die Tür hinter ihnen luftdicht verschlossen war, wurde das Kohlenmonoxid oder Zyklon-B in die Kammer geleitet.“[168]

Beim Majdanek-Prozeß wurden zwei ehemalige Aufseherinnen jenes Lagers, Hildegard Lächert und Hermine Braunsteiner-Ryan, verurteilt, weil sie sich angeblich an der Selektion jüdischer Frauen und Kinder für die Gaskammern von Majdanek beteiligt hatten – Gaskammern, die laut dem Urteil des Berliner Gerichts aus dem Jahre 1950 gar nicht existiert hatten! H. Lächert erhielt eine Haftstrafe von 12 Jahren, H. Braunsteiner-Ryan eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nachdem sie 17 Jahre lang hinter Gittern dahinvegetiert hatte, wurde die alte Frau im Jahre 1996 vom damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Johannes Rau wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes begnadigt, sie starb drei Jahre später[169].

So wurde, und wird, im „freisten Staat der deutschen Geschichte“ Recht gesprochen!

7. Der Prozeß gegen Hubert Gomerski und Johann Klier in Frankfurt a. M. (1950)

Nur wenige Monate nach dem Prozeß gegen Erich Bauer in Berlin fand in Frankfurt a. M. ein Verfahren gegen die früheren SS-Unterscharführer Hubert Gomerski und Johann Klier statt.

Neben den bereits beim Bauer-Prozeß aufgetretenen Zeugen „R.“ (E. Raab) und „L.“ (S. Lerer) traten weitere sechs ehemalige Sobibor-Häftlinge in den Zeugenstand.

Gomerski wurde am 25. August 1950 wegen Mordes in einer unbestimmten Anzahl von Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt[170]; 1972 wurde er begnadigt[171]. Johann Klier wurde freigesprochen, weil sich die Zeugen günstig über ihn geäußert hatten[172]. Das Frankfurter Gericht stufte die Tatsache, daß Klier in Sobibor Dienst getan hatte, also nicht automatisch als Verurteilungsgrund ein und unterschied sich bei all seiner sonstigen Willkür in diesem einen Punkt positiv von der heutigen BRD-Justiz, die den 89-jährigen John Demjanjuk nicht wegen irgendwelcher konkreter Verbrechen, sondern einzig und allein wegen seines (tatsächlichen oder angeblichen) Dienstes als Wachmann in Sobibor verfolgt.

Das Verfahren wurde durch eine massive Kampagne der gleichgeschalteten Medien flankiert – eine Praxis, die später bei allen großen NS-Prozessen zur Anwendung kam. Unter dem Titel „Sobibor – Mordfabrik hinter Stacheldraht“ berichtete die Frankfurter Rundschau am 24. August 1950:

„In der Verhandlung wurden protokollierte Aussagen einiger Überlebender verlesen, die nach Nordamerika ausgewandert waren. Hersch Cuckirmann, dessen Frau und drei Kinder in Sobibor vergast wurden, berichtete von einem Transport von 1.600 jüdischen Häftlingen, die aus dem KZ Majdanek kamen. Die Gaskammern seien damals nicht in Ordnung gewesen, und die ausgehungerten und gebrechlichen Häftlinge hätten drei Tage auf die Vergasung warten müssen. Fast die Hälfte von ihnen sei aber vorher totgeschlagen worden. Gomerski habe dazu eine Wasserkanne benutzt, der SS-Oberscharführer Wagner einen stählernen Wasserschlauch. Dagegen habe sich Klier nicht unmenschlich gezeigt. […]

Die Zeugin Zelda Metz war dabei, als Häftlinge in einem Dorf Wasser holen mußten. Einige Häftlinge töteten auf dem Weg den ukrainischen Wachmann und flüchteten; die anderen wurden erschossen, und Gomerski beteiligte sich an der Exekution. Von dieser Zeugin erfuhr man, daß mitunter an einem Tag über 5.000 Leute eingeliefert und vergast wurden. Vorher mußten sie in Briefen an ihre Angehörigen schreiben, daß es ihnen gut ginge. Auch die jüdischen Arbeiter, die im Vernichtungslager 3 beschäftigt waren, fanden den Tod.

‚Sobibor war eine Fabrik zum Morden’, führte der Zeuge Kurt Thomas aus. […] Gomerski habe sich nicht nur an der Hinrichtung von 71 Juden, die wegen Fluchtverdachts erschossen wurden, sondern auch an der Exekution von 100 jungen jüdischen Häftlingen beteiligt, die man durch Kopfschüsse tötete. Manchmal hätten sich Gomerski und der SS-Oberscharführer Wagner damit vergnügt, Säuglinge als Schleuderbälle zu benutzen, um festzustellen, wer den weitesten Wurf machen könne. Beim Holzfällen hätten sie Häftlinge auf Bäume klettern lassen. Sie mußten dann im Wipfel ein Seil anbringen und wurden mit dem Baum in die Tiefe gerissen. Wer durch den Sturz nicht getötet wurde, erhielt mit gebrochenen Gliedern den Fangschuß.

Der Zeuge Chaim Engel gab an, daß sich Gomerski rühmte, mit nur zwölf Schlägen einen Häftling getötet zu haben, und Frau Engel-Weinberg, die einzige holländische Jüdin, die Sobibor überlebte, bestätigte, daß sich Gomerski im Lager 3 immer an den Vergasungen und Erschießungen beteiligte.“[173]

Dies alles war natürlich nichts weiter als Greuelpropaganda der grobschlächtigsten Art, doch gab es in diesem Artikel eine Passage, die einen aufmerksamen Leser stutzig machen mußte, nämlich die Aussage der Zelda Metz, wonach die Häftlinge „in einem Dorf Wasser holen mußten“, wobei „einige Häftlinge auf dem Weg den ukrainischen Wachmann (nicht: „einen ukrainischen Wachmann“) töteten“. Wäre Sobibor wirklich ein Inferno gewesen, wo die Gefangenen Tag für Tag unaussprechliche Greuel miterleben mußten und den sicheren Tod vor Augen hatten, wäre die SS schwerlich das Risiko eingegangen, einige Häftlinge zum Wasserholen in ein Dorf zu schicken und von einem einzigen Ukrainer bewachen zu lassen, weil in diesem Fall jederzeit mit verzweifelten Reaktionen der Häftlinge zu rechnen gewesen wäre. Dergleichen war nur möglich, wenn die Lagerführung die Gefahr eines Fluchtversuchs gering einschätzte – weil die Häftlinge keinen zwingenden Grund hatten, ihr Leben bei einem solchen aufs Spiel zu setzen.

8. Die Urteilsbegründung gegen H. Gomerski

Da der Prozeß gegen Gomerski und Klier in Frankfurt demselben Strickmuster folgte wie derjenige gegen Bauer in Berlin, begnügen wir uns hier mit der Anführung dreier Passagen aus der Urteilsbegründung gegen Gomerski:

„Aus der Aussage der Zeugin R. ergibt sich, daß der Angeklagte einen Transport von etwa 40 Personen, die aus einem anderen Lager kamen und zur Tötung bestimmt waren, selbst erschossen hat. Die Zeugin war damals in der Waffenkammer beschäftigt und bekundet, daß der Angeklagte eines Tages dorthin kam, um sich eine Pistole mit Munition zu holen. Er sagte dabei, es seien heute nur rund 40 Personen. Bald darauf hörte die Zeugin Schüsse fallen.“[174]

Die Zeugin E. Raab hatte also nicht behauptet, gesehen zu haben, wie Gomerski 40 Menschen mit seiner Pistole erschoß. Sie hatte lediglich ausgesagt, er habe sich eine Pistole mit Munition geholt, und bald darauf seien Schüsse gefallen. Nichtsdestoweniger verurteilte das Gericht Gomerski unter anderem, weil er „einen Transport von etwa 40 Juden mit der Pistole erschossen hat, offenbar deswegen, weil man die Gaskammer wegen der geringen Stärke dieses Transportes nicht in Betrieb setzen wollte.[175]

Des weiteren hielt das Schwurgericht in seinem Urteil fest:

„In den folgenden Fällen sieht das Schwurgericht eine Beteiligung [des Angeklagten Gomerski] an der Tötung von Arbeitshäftlingen als erwiesen an: […] Den Häftling Stark, der die Schweine versorgen mußte, die im Lager gehalten wurden, schlugen der Angeklagte und Frenzel, als ein Schwein eingegangen war, derart, daß Stark schließlich in seiner Verzweiflung aus dem gerade offen stehenden Lagertor hinauslief. Darauf liefen der Angeklagte und Frenzel ihm nach und schossen mehrmals auf ihn. In schwerverletztem Zustand – der Leib war dermaßen zerschossen, daß die Eingeweide heraustraten – wurde Stark ins Lager zurückgebracht und von den Angeklagten den anderen Häftlingen, die zu diesem Zweck zusammengerufen worden waren, vorgeführt. Diese Vorgänge bekunden übereinstimmend die Zeugen L. und R. Letztere bekundet weiterhin, daß Stark dann erschossen wurde.“[176]

Nachdem sich der Leser von seiner Verwunderung darüber, daß das Lagertor in Sobibor manchmal „gerade offen stand“, erholt hat, greift er mit Vorteil zum Buch der Miriam Novitch und führt sich folgende Aussage der Zeugin Eda Lichtman zu Gemüte:

„Shaul Stark kümmerte sich um die Gänse, er fütterte sie und wog sie täglich. Einmal wurde eine Gans krank und starb. Frenzel, Bredow, Wagner und Weiss peitschten Stark zu Tode. Die letzten Worte des Mannes waren: ‚Rächt mich, Kameraden, rächt mich.’“[177]

Hütete der Häftling Stark nun die Schweine oder die Gänse? Von wem wurde er geprügelt, nachdem ein Schwein bzw. eine Gans eingegangen war – von Gomerski und Frenzel, wie das Landgericht Frankfurt unter Berufung auf die glaubhaften und vereidigten Zeugen Esther Raab und Samuel Lerer festhielt, oder von Frenzel, Bredow, Wagner und Weiss, wie Eda Lichtman beteuert? Erfolgte sein Tod durch die Kugel (E. Raab) oder durch die Peitsche (E. Lichtman)?

Die schier unfaßbare Einfalt der Frankfurter Richter zeigt unter anderem folgende Passage aus dem von ihnen gefällten Urteil:

„Der Angeklagte bestreitet, jemals einen Menschen erschossen oder erschlagen zu haben.[…] Auf Grund der Einlassungen der in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen und der Vernehmungen und Niederschriften der nicht erreichbaren Zeugen, die in der Hauptverhandlung verlesen worden sind, sieht das Schwurgericht die Einlassung des Angeklagten als widerlegt an. […] Die Zeugen haben ihre Aussagen, soweit sie in der Hauptverhandlung vernommen worden sind, mit dem Eid bekräftigt. Bereits im Ermittlungsverfahren hatten die Zeugen unabhängig voneinander Aussagen gemacht, die sich mit den jetzigen Aussagen im wesentlichen decken.“[178]

Auf den Gedanken, die Zeugen, die selbstverständlich in ständigem Kontakt miteinander standen, könnten ihre Aussagen untereinander abgesprochen haben, kamen diese erlauchten Juristen offenbar nicht!

Teil 11. Der Sobibor-Prozeß in Hagen (1965/1966)

1. Die Urteile

Vom 6. September 1965 bis zum 20. Dezember 1966 fand in Hagen ein Prozeß gegen zwölf ehemalige Angehörige des Lagerpersonals von Sobibor statt. Der Angeklagte Kurt Bolender beging während des Verfahrens Selbstmord durch Erhängen, nachdem er in einem Abschiedsbrief seine Unschuld beteuert hatte[179]. Sechs Angeklagte wurden verurteilt, fünf weitere wegen Putativnotstandes freigesprochen. (Wie die Berliner und die Frankfurter Richter sechzehn Jahre vor ihnen betrachteten auch Richter von Hagen die bloße Tatsache, daß ein SS-Mann in Sobibor Dienst getan hatte, also noch nicht als Verurteilungsgrund; diesen Grad an Infamie erreichte die BRD-Justiz erst viele Jahrzehnte später im Zusammenhang mit dem Fall Demjanjuk.)

Im Gegensatz zum Berliner und zum Frankfurter Schwurgericht bei den beiden Sobibor-Prozessen des Jahres 1950 bemühte sich das Gericht Hagen, die Anzahl der nach Sobibor gelangten Häftlinge anhand von Transportlisten zu ermitteln. Es gelangte dabei zu folgendem Schluß:

„Unter den zugunsten der Angeklagten strengsten Maßstäben war festzustellen, daß anhand von dokumentarischem Material und Zeugenaussagen aus der Hauptverhandlung das Todesschicksal von wenigstens 150.000 jüdischen Menschen in Sobibor bekannt ist.“[180]

Wie erinnerlich geht J. Schelvis von rund 170.000 nach Sobibor deportierten Juden aus – eine Zahl, die vermutlich etwas zu hoch gegriffen ist und um einige tausend verringert werden muß[181]. Hinsichtlich der Anzahl der nach Sobibor gelangten Juden war die Schlußfolgerung des Hagener Gerichts (mindestens 150.000) also vollkommen realistisch. Natürlich ging es dogmatisch davon aus, daß – abgesehen von den in Sobibor selbst eingesetzten Arbeitsjuden sowie jener geringen Zahl von Häftlingen, die sofort in Arbeitslager überstellt wurden – sämtliche Ankömmlinge sofort ermordet worden seien; die sich aufgrund der Dokumentenlage aufdrängenden alternativen Erklärungen zog es keine Sekunde lang in Betracht.

Hier nun die Namen der Verurteilten, das jeweilige Strafmaß und die Urteilsbegründung:

- Karl Frenzel: Lebenslange Zuchthausstrafe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 150.000 Menschen sowie neunfachen Mordes;

- Franz Wolf: Acht Jahre Zuchthaus wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 39.000 Menschen;

- Alfred Ittner: Vier Jahre Zuchthaus wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 68.000 Menschen;

- Werner Dubois: Drei Jahre Zuchthaus wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 15.000 Menschen;

- Erwin Lambert: Drei Jahre Zuchthaus wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 57.000 Menschen;

- Erich Fuchs: Vier Jahre Zuchthaus wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an wenigstens 79.000 Menschen.[182]

Daß die Urteile außer im Fall Frenzel im Vergleich zu den den Angeklagten vorgeworfenen Verbrechen so mild ausfielen, erklärt sich durch den Mechanismus, nach denen Prozesse gegen die ehemaligen Angehörigen des Personals der „Vernichtungslager“ geführt wurden. Die Gerichte gingen von der Voraussetzung aus, daß die Angeklagten sich nicht freiwillig zum Dienst in diesen Lagern gemeldet hatten und bei einer Weigerung, sich an der Aufrechterhaltung der „Mordmaschinerie“ zu beteiligten, persönliche Nachteile bis hin zur Todesstrafe befürchten mußten. Somit wurden ihnen nicht a priori niedrige Beweggründe unterstellt – und das Vorhandensein solcher war (und ist) ist Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes. Von niedrigen Beweggründen gingen die Gerichte lediglich aus, wenn ein Angeklagter ihnen zufolge unbefohlene Verbrechen verübt hatten, indem er beispielsweise Arbeitsjuden tötete oder mißhandelte, oder indem er todgeweihte Juden auf dem Weg zur Gaskammer noch mit der Peitsche schlug. In diesem Fall mußte der betreffende Angeschuldigte als „Exzeßtäter“ mit der Höchststrafe rechnen.

Ob ein SS-Mann in einem „Vernichtungslager“ dergleichen „Exzeßtaten“ begangen hatte, konnte das jeweilige Gericht selbstverständlich einzig und allein anhand von Zeugenaussagen in Erfahrung bringen. Da es bei keinem dieser Prozesse an Zeugen fehlte, die darauf erpicht waren, jedem beliebigen auf der Anklagebank sitzenden SS-Mann die grauenhaftesten Untaten anzudichten, konnten die Gerichte die Angeschuldigten folglich nach Belieben unter Druck setzen. Schließlich hing es ganz vom Ermessen der Richter ab, ob sie solche Zeugenaussagen als „glaubwürdig“ einstuften oder nicht.

Als eherne Regel galt, daß ein Angeklagter zwar ihm persönlich vorgeworfene spezifische Verbrechen, nicht aber die Judenvernichtung als solche in Abrede stellen durfte. Letzteres wurde als „verstockte Leugnung“ eingestuft und zog eine entsprechende Verschärfung der Strafe nach sich. Es versteht sich von selbst, daß die Angeschuldigten von ihren Anwälten entsprechend instruiert wurden: Diese zogen es aus opportunistischen Gründen vor, das von der Justiz gezeichnete Bild der „Vernichtungslager“ nicht anzufechten, sondern lediglich auf der persönlichen Unschuld ihrer Mandanten zu beharren oder für diese zumindest Befehlsnotstand geltend zu machen.

Dies galt natürlich auch für den Sobibor-Prozeß in Hagen. Somit konnte Adalbert Rückerl unwiderlegt schreiben:

„Gegen die Vorwürfe eigenhändiger exzessiver Mordtaten setzten sich die Angeklagten in der Hauptverhandlung energisch zur Wehr. Ihre befehlsgemäße Mitwirkung bei den mit der Massenvergasung der Juden in Sobibor zusammenhängenden Vorgängen bestritten sie nicht.“[183]

2. Der Kronzeuge Erich Fuchs

Im Lichte dieser Fakten ist auch das Urteil gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer Erich Fuchs zu sehen, der wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 79.000 Menschen vor Gericht stand, jedoch mit vier Jahren Freiheitsstrafe davonkam. Im März 1963, also lange vor Beginn des Hagener Prozesses, hatte Fuchs bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung folgendes zu Protokoll gegeben:

„Ich fuhr auf Anweisung des Wirth[184] mit einem LKW nach Lemberg und holte dort einen Vergasungsmotor ab, den ich nach Sobibor brachte. Bei meiner Ankunft in Sobibor fand ich in der Nähe des Bahnhofs ein Gelände vor, auf dem sich ein Betonbau und mehrere feste Häuser befanden. Das dortige Sonderkommando wurde von Thomalla geleitet. Als weitere SS-Angehörige waren F., B., Stangl, F., Schwarz, B. u. a. anwesend. Wir luden den Motor ab. Es handelte sich um einen schweren russischen Benzinmotor (vermutl. Panzermotor oder Motor einer Zugmaschine) mit mindestens 200 PS (V-Motor, 8 Zyl., wassergekühlt). Wir stellten den Motor auf einen Betonsockel und errichteten die Verbindung zwischen Auspuff und Rohrleitung. Alsdann probierte ich den Motor aus. Er funktionierte zunächst nicht. Ich reparierte die Zündung und die Ventile mit dem Erfolg, daß der Motor schließlich ansprang. Der Chemiker, den ich schon aus Belzec kannte, begab sich mit einem Meßgerät in die Gaskammer, um die Gaskonzentration zu prüfen.“[185]

Anschließend schilderte E. Fuchs eine „Probevergasung“ von 30 bis 40 Jüdinnen[186].

Hatten sich die Gerichte bei den zwei Sobibor-Prozessen von 1950 nicht bemüht, Genaueres über die Tatwaffe und den Vergasungsablauf in Erfahrung zu bringen, so konnten sich die Hagener Richter in dieser Hinsicht auf die Aussage des E. Fuchs berufen. Somit waren die Gaskammern mitsamt dem Mordinstrument Benzinmotor aktenkundig geworden. Daß Fuchs mehrere Mittäter bei der Installierung des Motors sowie der ersten Vergasung nannte und der Justiz somit Belastungsmaterial gegen diese Männer lieferte, wird man ihm als zusätzliches Plus angerechnet haben. Wir zweifeln nicht im geringsten daran, daß das milde Urteil als Ergebnis eines Kuhhandels zustande kam, bei dem Fuchs als Gegenleistung für die gewünschten Aussagen eine nachsichtige Behandlung in Aussicht gestellt wurde.

3. Die Freigesprochenen

Von höchstem Interesse ist auch die Frage der beim Hagener Prozeß gefällten Freisprüche. Adalbert Rückerl ist hier auffallend wortkarg: er schreibt:

„Die restlichen fünf der elf Angeklagten – der zwölfte hatte Selbstmord begangen – waren, wie es in der schriftlichen Urteilsbegründung heißt, wegen unwiderlegter vermeintlicher (putativer) Nötigungsnotstandslage zu entschuldigen. Sie waren daher mit allen dargelegten Zweifeln, die unter den jeweiligen tatsächlichen Umständen bei jedem von ihnen einen nicht unerheblichen Tatverdacht fortbestehen lassen, mangels Beweisen freizusprechen.“[187]

Zusätzliche Informationen liefert die Internet-Enzyklopädie Wikipedia, aus der wir die Namen der fünf Freigesprochenen sowie die von der Staatsanwaltschaft gegen sie erhobenen Anklagen erfahren:

- Erich Lachmann, angeklagt wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 150.000 Personen;

- Hans-Heinz Schütt, angeklagt wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 86.000 Personen;

- Heinrich Unverhau, angeklagt wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 72.000 Personen;

- Robert Jührs, angeklagt wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an 30 Personen;

- Ernst Zierke, angeklagt wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an 30 Personen.[188]

Mögen die Freisprüche für R. Jührs und E. Zierke angesichts der verhältnismäßig geringen Zahl von Morden, zu denen sie angeblich gemeinschaftliche Beihilfe geleistet hatten, noch verständlich sein, so wirken diejenigen für E. Lachmann, H. H. Schütt und H. Unverhau in Anbetracht der Schwere der Anklage sehr erstaunlich und stehen zudem im Widerspruch zur Verurteilung der Angeklagten Wolf, Ittner, Dubois, Lambert und Fuchs, die selbstverständlich ebenfalls eine „Nötigungsnotstandslage“ geltend gemacht hatten und denen auch keine Exzeßtaten angelastet worden waren.

J. Schelvis erklärt den Freispruch E. Lachmanns damit, daß das Gericht letzteren als „geistig minderbemittelt“ eingestuft habe[189]. Sehr viel aufschlußreicher ist, was Schelvis über Unverhau berichtet:

„Sowohl im Prozeß in Hagen als auch im Belzec-Prozeß [der von 1963 bis 1965 in München stattgefunden hatte] wurde er [Unverhau] freigesprochen. Er war der einzige SS-Mann, der nach dem Krieg aus eigenem Antrieb über seinen Anteil an der Aktion Reinhardt gesprochen hatte.“[190]

In anderen Worten: Unverhau hatte sich den Anklägern des Dritten Reichs schon bald nach Kriegsende freiwillig als Zeuge angedient. Dies wurde ihm entsprechend honoriert. Auch der Freispruch für Schütt läßt sich mit seiner Bereitschaft erklären, der Anklage nach dem Mund zu reden; beim Prozeß äußerte er sich nämlich wie folgt:

„Auf die Frage, warum ich bei Transporten auf der Rampe stand, erkläre ich, daß ich aus Neugier dort war. Ich wollte mich von der Unmenschlichkeit der Endlösung überzeugen und meine Eindrücke nach Berlin melden, um abgelöst werden zu können. Ich habe mich in Sobibor keineswegs aktiv [an Verbrechen] beteiligt. Im Gegenteil, ich empfand Ekel über die rauhe Art, wie die ukrainischen Freiwilligen ans Werk gingen. Die Juden wurden von ihnen oft gestoßen und geschlagen. Sie traten besonders hart auf.“[191]

Dies alles weist darauf hin, daß es beim Sobibor-Prozeß in Hagen wie bei den meisten Prozessen gegen „NS-Täter“ in erster Linie um die gerichtliche Festschreibung der angeblichen Massenmorde ging und daß Angeklagte, die bereit waren, dem Gericht hierbei zu helfen, oft mit einer glimpflichen Behandlung rechnen durften.

4. Die unfaßbare Einfalt der Richter

Mit welch bedenklich geringer Hirnsubstanz die Hagener Richter gesegnet waren, geht daraus hervor, daß sie selbst die lächerlichsten Lügen der Zeugen schluckten. Hierzu ein Beispiel:

„Der Zeuge Moshe B. hat glaubhaft ausgesagt: Während er als Bedienung im Kasino der Deutschen im Vorlager gearbeitet habe, sei der SS-Scharführer B. zu ihm gekommen, habe ihn ohne Anlaß gefragt, ob er wisse, was im Lager III geschehe. Mit seiner verneinenden Antwort habe sich B. nicht zufrieden gegeben. Dieser habe ihm eine leere Konservendose auf den Kopf gelegt und mit der Pistole herunterzuschießen versucht, währenddessen er ihn gefragt habe, ob er denn wirklich nichts wisse.“[192]

Der Scharführer wußte also nicht, was im Lager III vor sich ging, erwartete aber von einem Häftling, dem der Zutritt zu diesem Lagersektor (zumindest laut der herkömmlichen Sobibor-Version) aufs strengste verboten war, daß er es wußte! Hinter der Abkürzung „Moshe B.“ verbirgt sich übrigens Moshe Bahir, dessen „Glaubhaftigkeit“ schon daraus hervorgeht, daß er früher von einer Gaskammer mit einem aufklappbaren Boden gesprochen und behauptet hatte, im Februar 1943 sei in Sobibor die Vernichtung der ersten Million Juden gefeiert worden[193].

Die Legende vom SS-Mann, der Häftlingen Büchsen vom Kopf schoß, grassierte auch über andere Lager: In Auschwitz soll Gottfried Weise[194], in Majdanek Anton Thumann[195] mit lethalen Folgen für die betreffenden Häftlinge ebenfalls „Wilhelm Tell“ gespielt haben.

Es bedarf kaum der Erwähnung, daß auch der älteste Ladenhüter der Sobibor-Greuelpropaganda, der Himmler-Besuch Anfang 1943, bei dem der Reichsführer SS einer Vergasung jüdischer Damen beiwohnte, vom Hagener Gericht zur „zweifelsfreien“ Tatsache verklärt wurde:

„Tatsächlich war Himmler in jener Zeit, mit einiger Sicherheit sogar genau am 12. Februar 1943, in Sobibor. Dies hat das Gericht zweifelsfrei nach den Einlassungen der Angeklagten, die damals zur Lagermannschaft gehörten, den Aussagen der dazu als Zeugen vernommenen ehemaligen Häftlinge wie auch nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Dr. Scheffler feststellen können. […] Zu Himmlers Ehren wurde damals in Sobibor aus irgendeinem Arbeitslager eine Gruppe junger, ansehnlicher jüdischer Frauen herbeigeschafft und zu seiner ‚Schau’ vergast.“[196]

Mit der Formulierung, die Opfer seien „aus irgendeinem Arbeitslager herbeigeschafft“ worden, drückte sich das Gericht um die Beantwortung der Frage, woher die betreffenden Frauen kamen. Hierfür gab es einen triftigen Grund: Die meisten Zeugen behaupten, man habe die Opfer aus Lublin nach Sobibor gebracht, doch laut Moshe Bahir kamen sie aus Trawniki[197] und laut Toivi Blatt aus Wlodawa[198]. T. Blatt sorgte beim Hagener Prozeß übrigens dadurch für Schlagzeilen, daß er zwei angeblich auf dem ehemaligen Lagergelände von Sobibor gefundene Zöpfe werbewirksam auf den Zeugentisch im Gerichtssaal warf[199].

5. Die unrühmliche Rolle Erich Bauers

Zuletzt müssen wir leider noch auf die unrühmliche Rolle hinweisen, die Erich Bauer im Vorfeld des Hagener Prozesses gespielt hat. Nachdem ihn die Abschaffung der Todesstrafe vor dem Fallbeil bewahrt hatte, versuchte Bauer seine Freiheit zu gewinnen, indem er seine ehemaligen Kameraden belastete. Unter anderem zeichnete er zu Händen des Hagener Gerichts eine Karte von Sobibor mit „Gaskammer“[200]und gab Erklärungen wie die folgende ab:

„Ich schätze die Zahl der in Sobibor vergasten Juden auf etwa 350.000 Menschen. In der Kantine in Sobibor habe ich einmal ein Gespräch zwischen Frenzel, Stangl und Wagner mitgehört. Sie sprachen über die Zahl der Opfer in den Vernichtungslagern Belzec, Treblinka sowie Sobibor und äußerten aus Konkurrenzgründen ihr Bedauern, daß Sobibor an letzter Stelle rangierte.“[201]

Es heißt, der Verräter pflege zwar Lohn, aber keinen Dank zu ernten. Erich Bauer erntete weder Lohn noch Dank. Er starb im Jahre 1980 als Neunundsiebzigjähriger nach einunddreißigjähriger Haft hinter Gittern – weil zwei Lügner namens Samuel Lerer und Esther Raab beschlossen hatten, ihn zum „Gasmeister“ zu ernennen, und weil ein Gericht beschlossen hatte, diesen Zeugen aufs Wort zu glauben. Schließlich hatten sie ihre Aussagen ja unter Eid abgelegt!

Teil 12. Sobibor als Prozeßgegenstand in Israel, der UdSSR, Brasilien und Österreich

1. Ein Sobibor-Zeuge beim Eichmann-Prozeß in Jerusalem

Am 5. Juni 1961 gab ein ehemaliger Sobibor-Häftling namens Yaakov Biskovitz beim Eichmann-Prozeß in Jerusalem folgendes zu Protokoll:

„Ich sah die Gaskammer nicht von innen, ich sah lediglich von außen, daß sie ein stark hervorspringendes Dach hatte, daß sich der Fußboden öffnete und die Leichen hinabfielen. […] Unterhalb der Gaskammer gab es eine Grube, die bereits Leichen enthielt.“[202]

Wie erinnerlich war die Version von dem aufklappbaren Fußboden der Gaskammer, durch den die Leichen der Vergasten wahlweise in einen Eisenbahnwaggon, einen Keller oder eine Grube fielen, von den offiziellen Historikern bereits 1947 in die Rumpelkammer der Geschichte verbannt worden[203]. Daß Yaakov Biskovitz dergleichen noch 1961 zum besten geben durfte, beweist, daß es die israelischen Instanzen, die den Schauprozeß gegen Adolf Eichmann inszenierten, nicht für nötig hielten, ihre Zeugen im Sinne der „Erkenntnisse der Zeitgeschichtsforschung“ zu instruieren, ehe sie in den Zeugenstand traten. Offenbar rechnete man in Israel nicht damit, daß skeptische Beobachter die Erzählungen der Zeugen einer kritischen Überprüfung unterziehen würden.

2. Zwei Sobibor-Prozesse in der Sowjetunion

Barbara Distel berichtet:

„In Kiew wurden in den 1960er Jahren in zwei Prozessen ukrainische Wachmänner wegen Verbrechen in den Vernichtungslagern der ‚Aktion Reinhardt’ vor sowjetischen Gerichten angeklagt. Alexander Petchersky trat dort als Kronzeuge auf. Die Gerichte verhängten 13 Todesstrafen und eine lebenslängliche Haftstrafe.“[204]

Somit durfte sich der Erzlügner Alexander Aronowitsch Petscherski rühmen, dreizehn Männer vor ein Erschießungskommando und einen vierzehnten lebenslänglich (oder, falls er später begnadigt wurde, für viele Jahre) hinter Gitter gebracht zu haben. Ehre, wem Ehre gebührt!

3. Franz Stangl, Gustav Wagner und der Belastungszeuge Stanislaw Szmajzner

Der – später nach Treblinka versetzte – erste Kommandant von Sobibor, Franz Stangl, sowie der während des Krieges ebenfalls in Sobibor stationierte SS-Oberscharführer Gustav Wagner emigrierten nach dem Krieg nach Brasilien. Stangl wurde 1967 auf Betreiben Simon Wiesenthals festgenommen und an die BRD ausgeliefert. Gustav Wagner stellte sich 1978 in São Paolo freiwillig der Polizei, nachdem Wiesenthal eine Treibjagd auf einen falschen Wagner eröffnet hatte. Wie die Zeitung Folha de São Paulo am 2. Juni 1978 berichtete, bestritt er energisch, daß es in Sobibor Gaskammern gegeben hatte[205]. Nach vorübergehender Inhaftierung wurde Wagner auf freien Fuß gesetzt. Nicht weniger als vier Staaten (Israel, Polen, Österreich und die BRD) verlangten seine Auslieferung, aber die brasilianischen Gerichte lehnten sämtliche Anträge ab[206].

Bei den Auslieferungsverfahren gegen Stangl und Wagner trat der (1947 nach Brasilien ausgewanderte) polnische Jude und ehemalige Sobibor-Häftling Stanislaw Szmajzner als Belastungszeuge auf[207]. Somit hat Szmajzner eine nicht zu unterschätzende Rolle gespielt, und es besteht Grund genug, sein 1968 erschienenes Buch Inferno em Sobibor[208] („Hölle in Sobibor“) etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, obwohl es lediglich auf Portugiesisch existiert und nie vollständig in eine andere Sprache übersetzt worden ist[209]. Letzteres begreift man ohne weiteres: Szmajzners Darstellung von Sobibor weicht dermaßen vom offiziellen Bild des Lagers ab und enthält dermaßen peinliche Passagen, daß es offenbar nicht einmal die gemeinhin auf die Verbreitung dieser Art von Literatur spezialisierten Verlage für ratsam erachteten, es über die Grenzen der portugiesischsprachigen Länder hinaus bekannt zu machen.

Seinen eigenen Angaben zufolge wurde Szmajzner im Mai 1942 aus Oppeln nach Sobibor deportiert, wo er als Goldschmied arbeitete und Schmuckstücke für die „Szarfuehrer“ (Szmajzners Schreibweise) sowie sonstigen SS-Männer anfertigte. Er wußte lange Zeit nicht, was im Lager 3 vor sich ging, doch eines Tages erhielt er von seinem dort arbeitenden Freund Abrão eine Botschaft folgenden Inhalts:

„Lieber Bruder. Ich habe dich gebeten, das Kadisch nicht nur für deine Eltern, sondern für alle zu beten. So wisse denn, daß von der Masse von Juden, die durch das Lager 1 geht und sich ins Lager 2 begibt, fast niemand mehr am Leben ist. Von allen bisher eingetroffenen Transporten ist nur noch eine kleine Gruppe für allgemeine Arbeiten übrig, zu der durch ein Wunder auch ich noch gehöre.

Nachdem die Tausenden von Juden das Tor durchschritten haben, von dem du gesprochen hast, durchqueren sie einen langen Korridor und betreten das Lager 2. Dort nimmt man ihnen ihre letzten Habseligkeiten ab; sie müssen sich nackt ausziehen und werden dann in eine große Baracke geführt, unter dem Vorwand, sie müßten baden. Diesen Ort betreten Hunderte von Personen auf einmal.

Wenn die Baracke voll ist, wird die Türe geschlossen und dann hermetisch versiegelt. Anschließend setzt man einen großen Dieselmotor in Betrieb, dessen Auspuffrohr durch eine Öffnung in einer Wand führt, damit die Abgase ins Innere dringen, bis alle erstickt sind“ (S. 152/153).

Wie bereits früher erwähnt, wird die – technisch völlig ungeeignete – Tatwaffe Dieselmotor von der offiziellen Geschichtswissenschaft zwar für Belzec und Treblinka anerkannt, nicht aber für Sobibor.[210] Laut Szmajzners Gewährsmann Abrão wurde der Dieselmotor später aufgegeben und durch Zyklon-B ersetzt (S. 190/191). Neben irgendeinem Joseph Tennenbaum[211] ist Szmajzner unseres Wissens der einzige, der vom Einsatz von Zyklon-B in Sobibor spricht.

Zu den Verrücktheiten, die Szmajzner seinen Lesern zumutet, gehören unter anderen folgende:

Der ca. achtzehnjährige Jude Franz, der früher im Ghetto von Oppeln gelebt hatte, war einst ein „braver Bursche“ gewesen, doch „sobald ihm die Nazis das Kommando über die Juden im Lager 3 übertrugen, änderte sich seine Persönlichkeit radikal“. Es kam so weit, daß er sich „für einen echten Deutschen, ja für einen unbeugsamen Verteidiger des Nazismus hielt. Er fand, die jüdische Rasse müsse ausgerottet werden, und seine sichtbare Paranoia erreichte ein solches Ausmaß, daß er seine Pflichten mit einem Sadismus ausführte, den nicht einmal die Deutschen selbst erreichten“ (S. 192).

- Manchmal wurden in Sobibor bis zu 8.000 Juden täglich getötet (S. 223). Die Gesamtzahl der Opfer belief sich auf fast zwei Millionen (S. 270).

- Im Herbst 1942 wurde ein „Walt-Kommando“ (Szmajzners Schreibweise) geschaffen, dessen Aufgabe darin bestand, Bäume zu fällen und Holz zu hacken, denn da „der Ofen stets brannte, erforderte er riesige Mengen Brennstoff“ (S. 207). Die Angehörigen dieses „Walt-Kommandos“ mußten zermürbende Knochenarbeit leisten, doch bestand ihre Tagesration nur aus einem einzigen Stück Brot, „denn die Deutschen hielten sie für stark genug, die gewaltige Arbeit ohne entsprechende Nahrung zu leisten“ (S. 231/232).

- Die nach Sobibor deportierten deutschen Juden hatten zwar „unter dem Nazismus schrecklich gelitten, glaubten aber immer noch an den Führer und seine Bande“ (S. 230). Deshalb „bemühten sie sich eifrig, mit den Ungeheuern zusammenzuarbeiten“ (S. 231).

Neben solchen Absurditäten enthält Szmajzners Buch allerdings zumindest eine glaubhafte Passage:

„Ich war übrigens bereits zu einem eingefleischten Wodka-Konsumenten geworden. […] Es bereitete mir keinerlei Schwierigkeiten, mir eine Flasche zu besorgen, und sei es durch die gefährlichen Stacheldrahtverhaue hindurch. Ich gestehe dem Leser, daß ich in Sobibor genug für den Rest meines Lebens trank“ (S. 222).

Diese Aussage glaubt man dem Verfasser aufs Wort. So viel zu dem Mann, der in Brasilien als Belastungszeuge gegen Stangl und Wagner auftrat.

Franz Stangl wurde im Dezember 1970 in Düsseldorf wegen Mordes an „mindestens 400.000“ Juden zu lebenslanger Haft verurteilt. Er focht das Urteil an. Während des Berufungsverfahrens empfing er die Journalistin Gitta Sereny mehrfach zu langen Gesprächen in seiner Zelle. Am 28. Juni 1971 schied er jäh vom Lichte. Nach seinem Ableben schrieb G. Sereny ihr Buch Into That Darkness, das als Klassiker der „Holocaust“-Literatur gilt. Ihrer Darstellung zufolge hatte Stangl die ihm angelasteten Massenmorde in Sobibor und Treblinka bei diesen Unterredungen vollumfänglich eingestanden. Den Beweis dafür blieb G. Sereny ihren Lesern freilich schuldig; eine Tonbandaufzeichnung ihrer Gespräche mit Stangl existiert nämlich nicht, und da von einem Toten kein Dementi zu erwarten war, konnte sie dem ehemaligen Kommandanten von Sobibor und Treblinka in den Mund legen, was ihr gerade einfiel.

Über ihr letztes Treffen mit Stangl berichtet G. Sereny gar Interessantes:

„Der letzte Tag, den ich mit Stangl verbrachte, war Sonntag, der 27. Juni 1971. Er hatte sich während eines großen Teils jener Woche leicht unwohl gefühlt und litt an Magenbeschwerden. An diesem Tag hatte ich ihm eine spezielle Suppe in einer Thermosflasche gebracht. Es war eine österreichische Suppe, die ihm, wie er sagte, seine Frau zu kochen pflegte, wenn er sich unwohl fühlte. Als ich nach einer halbstündigen Mittagessenspause ins Gefängnis zurückkehrte, sah er wie verwandelt aus – er war in guter Stimmung, sein Gesicht war glatt, seine Augen frisch. ‚Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie wunderbar ich mich plötzlich fühle’, sagte er. ‚Ich habe diese wundervolle Suppe gegessen und mich dann hingelegt. Und ich habe mich so gut ausgeruht wie nie zuvor. Ach, ich fühle mich wunderbar’, wiederholte er.“[212]

Einen Tag später weilte Franz Stangl, dem G. Serenys Suppe so trefflich gemundet hatte, bereits nicht mehr unter den Lebenden, und die Meisterköchin konnte ihr Buch schreiben, ohne ein Dementi befürchten zu müssen. Wir überlassen es dem Leser, die sich aufdrängenden Schlußfolgerungen aus diesen nackten Fakten zu ziehen.

Gustav Wagner beging nach der Ablehnung der gegen ihn gerichteten Auslieferungsanträge im Oktober 1980 angeblich „Selbstmord durch Erstechen“. J. Schelvis bezeichnet die Selbstmordthese als „offizielle brasilianische Version“ und fügt hinzu:

„Szmajzner ließ durchblicken, daß er bei Wagners Tod nicht unbeteiligt gewesen war.“[213]

Einzelheiten über den Mord enthüllt Shaindy Perl:

„Wagners Sieg [die Weigerung der brasilianischen Justiz, ihn auszuliefern] war kurzfristiger Art; er konnte den Rächern nicht auf Dauer entrinnen. Eines Tages im Jahre 1980 wurde er außerhalb seines Hauses überfallen und umgebracht. Die Angreifer ließen seinen verstümmelten Leichnam auf seinem Grund und Boden zurück und verschwanden, ohne Spuren zu hinterlassen.“[214]

4. Der rätselhafte Tod des Hermann Julius Höfle oder der Sobibor-Prozeß, der niemals stattfand

Im Gegensatz zu den Angeklagten bei den Sobibor-Prozessen in Berlin, Frankfurt und Hagen, die während des Krieges lediglich subalterne Positionen bekleidet hatten, war der Mann, der 1962 wegen der Geschehnisse in Sobibor, Belzec und Treblinka in Wien vor Gericht kommen sollte, ein Funktionsträger weitaus höheren Ranges gewesen. Der 1911 geborene Hermann Julius Höfle war „Referent für Judenangelegenheiten – Aktion Reinhardt“ in Lublin und Stellvertreter des SS-und Polizeichefs von Lublin, Odilo Globocnik. Er war es, der im Januar 1943 in einem Funkspruch vermeldete, daß bis Ende 1942 insgesamt 1.274.166 Personen nach „B.“, „S.“ und „T.“ verbracht worden waren. Auch ein anderes Schlüsseldokument über die Judendeportationen ist mit seinem Namen verbunden. Am 17. März 1943 verfaßte Ernst Reuter, ein Angestellter der Abteilung Bevölkerungswesen und Fürsorge des Amtes des Generalgouverneurs des Distrikts Lublin, einen Vermerk, in dem er unter Berufung auf eine am Vortag mit Höfle geführte Unterredung festhielt:

„Mit Hstuf. Höfle vereinbarte ich für Montag, den 16. 3. 42, eine Unterredung, und zwar um 17.30 Uhr. Im Laufe der Unterredung wurde von Hstuf. Höfle folgendes erklärt:

Es wäre zweckmäßig, die in den Distrikt Lublin kommenden Judentransporte schon auf der Abgangsstation in arbeitseinsatzfähige und nicht arbeitseinsatzfähige Juden zu unterteilen. […] Nichteinsatzfähige Juden kommen sämtlich nach Bezec [richtig: Belzec], der äußersten Grenzstation im Kreise Zamosc. […] Anschließend erklärte er [Höfle], er könne täglich 4 – 5 Transporte zu 1.000 Juden mit der Zielstation Bezec aufnehmen. Diese Juden kämen über die Grenze und würden nie mehr ins Generalgouvernement zurückkehren.“[215]

Der Wortlaut dieses Vermerks läßt keinen Spielraum für Interpretationen offen: Höfle hatte Reuter erklärt, nicht arbeitsfähige Juden würden via Belzec – das wie Sobibor im äußersten Osten Polens liegt – über die nahe Grenze deportiert, d. h. in die Ukraine. Dies belegt klipp und klar, daß Belzec ein Durchgangslager war. Da Höfle in seinem Funkspruch „B.“ (Belzec), „S.“ (Sobibor) und „T.“ (Treblinka) in einem Atemzug genannt hatte, ergibt sich daraus zwangsläufig, daß es sich auch bei Sobibor und Treblinka um Durchgangslager handelte. Hält man sich vor Augen, daß Himmler Sobibor in seinem Rundschreiben von 5. Juli 1943 ausdrücklich als „Durchgangslager“ bezeichnet hatte und daß es im Korherr-Bericht hieß, bis Ende 1942 seien 1.274.166 Juden „durch die Lager im Generalgouvernement durchgeschleust“ worden, so fügen sich die Steine zu einem immer vollständigeren Mosaik zusammen.

Hermann Höfle war 1945 in englische Kriegsgefangenschaft geraten und 1947 der österreichischen Justiz übergeben, jedoch von dieser schon bald wieder freigelassen worden. 1961 wurde er erneut verhaftet, und es wurde ein Prozeß gegen ihn vorbereitet. Am 20. August 1962, kurz vor dem Beginn des geplanten Verfahrens, erhängte er sich in einem Gefängnis in Wien[216]. So lautet die offizielle Version, an der freilich Zweifel angebracht sind.

Das nach Höfles Festnahme gegen ihn gesammelte Material füllte zwar neun Bände, doch:

„Die Staatsanwaltschaft Wien hatte es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft, das umfangreiche Material zu einer Anklageschrift zu verarbeiten.“[217]

Hieraus läßt sich schließen, daß Höfle die vom Gericht behaupteten Judenvergasungen in den „östlichen Vernichtungslagern“ bestritten hat, denn hätte er ein entsprechendes Geständnis abgelegt, wäre es für die Anklage ein Leichtes gewesen, „das umfangreiche Material zu einer Anklageschrift zu verarbeiten“! Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat Höfle, der bestens über den wahren Charakter dieser Lager Bescheid wußte, gegenüber der österreichischen Justiz darauf beharrt, daß es sich bei diesen drei Lagern um Transitlager gehandelt hatte und die Ausrottungsgeschichten nichts als Propaganda waren.

Angesichts der bedeutenden Rolle, die Höfle bei den Judendeportationen gespielt hatte, mußte ein Prozeß gegen ihn zwangsläufig große internationale Resonanz erwecken. Einen Angeklagten Höfle, der vor Journalisten aus aller Welt kundtat, was in Belzec, Sobibor und Treblinka wirklich geschehen war, konnte die österreichische Justiz einfach nicht brauchen. Unter diesen Umständen halten wir es für sehr wahrscheinlich, daß Hermann Höfle nicht durch Selbstmord aus dem Leben geschieden, sondern liquidiert worden ist.

Teil 13. Die vergebliche Suche nach dem Vergasungsgebäude

1. Die Ausgangslage

Nach dem bisher Dargelegten ist klar, daß es für die angeblichen

Judenvergasungen in Sobibor nicht die Spur eines Beweises gibt. Gehen wir nun einen Schritt weiter und wenden wir uns der Frage zu, ob solche Vergasungen überhaupt stattfinden konnten. Dies war nur unter der Bedingung möglich, daß im Lagersektor 3 tatsächlich ein Vergasungsgebäude existierte, wie die orthodoxen Historiker behaupten.

Der führende Sobibor-Experte der offiziellen Geschichtswissenschaft, Julius Schelvis, zitiert zu Beginn seines Kapitels über die „Gaskammern“ den Polen Stanislaw Kozak, der seinen eigenen Angaben zufolge beim Bau des ersten „Vergasungsgebäudes“ von Belzec mitgewirkt hatte. Bei diesem handelte es sich laut Kozak um

„ein Gebäude von 12x8 m, das mit hölzernen Wänden in drei Teile untergliedert war, wodurch jeder Teil ungefähr 4 m breit und 8 m lang wurde. Die Höhe betrug ca. zwei Meter.“[218]

Die ersten Gaskammern in Sobibor wurden laut Schelvis

„nach dem ursprünglichen Modell von Belzec gebaut. Die Einteilung und die Masse waren dieselben.“[219]

Doch

„nach einigen Monaten erwies es sich, daß die Gaskammern sowohl in Belzec als auch in Sobibor ersetzt werden mußten. Die hölzernen Wände und das Dach waren durch den Schweiß, den Urin, das Blut und die Exkremente der Opfer stark angegriffen. Es mußten neue Gaskammern aus Stein gebaut werden, mit einer größeren Kapazität...“[220]

Das alte Vergasungsgebäude wurde laut Schelvis allerdings nicht gänzlich abgerissen, sondern lediglich „umgebaut“[221]. Wie dies praktisch möglich war, wenn das alte Gebäude aus Holz und das neue aus Stein bestand, ist nicht ganz klar.

Das Ergebnis dieses „Umbaus“ schilderte der ehemalige SS-Mann Franz Hödl, auf den sich Schelvis beruft, wie folgt: Das Gebäude war nun ungefähr 18 m lang, bestand aus Beton und wurde durch einen Gang in zwei Teile untergliedert. Auf beiden Seiten des Korridors befanden sich jeweils „drei oder vier Vernichtungsräume“.[222]

Im Gegensatz zu Hödl legte sich das Gericht beim Sobibor-Prozeß in Hagen auf sechs je 4x4 m große Kammern fest[223]. Über die Größe des Gebäudes machten die Richter keine Angaben, doch wenn auf jeder Seite des Korridors drei je vier Meter lange und vier Meter breite Kammern lagen, spricht die Logik dafür, daß die Länge des Bauwerks ca. 14 Meter und seine Breite ca. 10 m kaum überschritten haben dürfte.

Die polnische „Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen“ führte nach Kriegsende Ermittlungen auf dem Gelände des ehemaligen Lagers durch, die jedoch überaus oberflächlich ausfielen. Bezüglich des ominösen Gebäudes im Lagersektor 3 begnügte sich die Kommission mit einem einzigen Satz:

„An den Stellen, wo laut den Zeugenaussagen das Gebäude mit den Gaskammern stand, wurde eine bestimmte Menge Schutt gefunden.“[224]

Das war’s denn schon!

2. Professor Andrzej Kola

Mehr als fünf Jahrzehnte sollten verstreichen, ehe auf dem Lagergelände Sobibor archäologische Untersuchungen durchgeführt wurden, welche diesen Namen verdienten. Diese Aufgabe übernahm in den Jahren 2000 und 2001 ein Team unter der Leitung des Archäologieprofessors Andrzej Kola von der Universität Torun, der kurz zuvor bereits ähnliche Forschungen in Belzec geleitet hatte[225]. Die Ergebnisse der Bohrungen und Grabungen in Belzec wurden freilich weder innerhalb noch außerhalb Polens an die große Glocke gehängt – wer wissen will, warum, liest mit Vorteil Carlo Mattognos Buch über Belzec[226], in dem Prof. Kolas Resultate eingehend analysiert werden.

Noch weniger Resonanz löste der Artikel aus, in dem Prof. Kola die Ergebnisse seiner Untersuchungen in Sobibor zusammenfaßte[227]. Im Gegensatz zu seiner Broschüre über Belzec, die zweisprachig (polnisch und englisch) erschienen war, wurde sein Artikel über Sobibor offiziell in keine westliche Sprache übersetzt und blieb außerhalb Polens gänzlich unbeachtet. J. Schelvis würdigt ihn in seinem Standardwerk über Sobibor keines einzigen Wortes. Der Grund für dieses merkwürdige Schweigen wird sich bald in aller Klarheit zeigen.

Wie nicht anders zu erwarten, legt Prof. Kola eingangs das verlangte Bekenntnis zum reinen Holocaust-Glauben ab:

„Das Ziel der archäologischen Untersuchungen besteht darin, die Topographie des Lagers als Grundlage für ein echtes und würdiges Gedenken an die Opfer des Holocaust zu rekonstruieren; dazu gehört die Ausarbeitung eines angemessenen Projektes für das Gedenken. Wichtig für die heutzutage in Sobibor bestehende Filiale des Museums von Wlodawa ist auch das Auffinden von authentischen Gegenständen, welche den aus vielen Ländern Europas zur Vernichtung nach Sobibor geschickten Juden gehörten, sowie von Gegenständen, die Zeugnis vom Leidensweg der Opfer ablegen oder mit der Organisation der Massenvernichtung selbst in Zusammenhang stehen“[228]

Die Aufgabe des von ihm geleiteten Archäologenteams bestand laut Prof. Kola in einer sorgfältigen Untersuchung des Lagers III, wo die Massenvernichtung stattgefunden haben soll. Dazu führt er folgendes aus:

„Über die Struktur des Lagers III wissen wir nichts, da hierzu keine Augenzeugenberichte vorliegen und die Spuren verwischt worden sind. Dort befanden sich eine Gaskammer (bzw. Gaskammern), die Baracken für die deutsche, ukrainische und jüdische Belegschaft sowie Baracken, in denen die Habseligkeiten der ins Lager eingelieferten Juden aufbewahrt wurden, ferner eine Friseurbaracke, aber auch die Stellen, wo die – schätzungsweise über 200.000 – Opfer begraben wurden. Außerdem läßt sich verschiedenen Berichten entnehmen, daß es ein Gleis gab, das von der Eisenbahnrampe im Lager I durch das Lager II ins Lager III führte. Auf diesem Gleis kursierten mit Häftlingen vollgepferchte Waggons, welche kranke und gebrechliche Juden ins Lager III schafften. Wo diese Bahnlinie verlief, wissen wir nicht.“

Prof. Kolas Behauptung, wonach über die Struktur des Lagers III keine Augenzeugenberichte vorlägen, entspricht nicht den Tatsachen: Wie an früherer Stelle erwähnt, hatte Erich Bauer im Vorfeld des Hagener Prozesses eine Karte dieses Sektors gezeichnet[229]. Bezüglich der Größe und Struktur des „Gaskammergebäudes“ verfügt man, wie wir eben gesehen haben, sehr wohl über „Augenzeugenberichte“. Prof. Kola vermeidet es jedoch tunlichst, die Ergebnisse seiner Bohrungen und Grabungen mit diesen Zeugenaussagen zu vergleichen.

Wie Prof. Kola eingangs darlegt, wurde das ehemalige Lagergelände sowie dessen unmittelbare Umgebung – eine rechteckige Zone von 700x900 m Fläche – von seinem Team in 63 Hektare untergliedert, die Nummern von I bis LXIII erhielten. Den konkreten Ablauf der Untersuchungen schildert der Archäologieprofessor wie folgt:

„Das Programm der archäologischen Untersuchungen in Sobibor sah zwei Arbeitsphasen vor, eine im Frühling und eine im Herbst 2001. Die erste, sechswöchige Phase fiel in den Zeitraum vom 17. April bis zum 9. Juni; in dieser Zeit wurden, ausgehend vom mutmaßlichen Lagersektor III, Untersuchungen durchgeführt, welche die archäologische Struktur des Lagers erhellen sollten. Anno 2000 waren im Rahmen erster Untersuchungen bei einem Grabhügel, der in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts zur Erinnerung an die Tragödie der dort ermordeten Juden errichtet worden war, archäologische Sondierungen vorgenommen worden, bei denen man auf Massengräber stieß. Dieser Fährte folgend, wurde im Jahre 2001 beschlossen, die Forschungen in der Zone, wo man diese Entdeckungen gemacht hatte, weiterzuführen. Die Untersuchungen wurden mittels archäologischer Bohrungen durchgeführt, wobei man Geologen-Handbohrer verwendete, deren Blatt einen Durchmesser von 2,5 Zoll (d. h. ungefähr 65 mm) aufweist.

Angesichts der beträchtlichen Größe der Fläche, auf der die archäologischen Untersuchungen stattfinden sollten, wurde beschlossen, die Bohrungen zunächst auf den Knotenpunkten jeweils fünf Meter großer Netze durchzuführen. An Stellen, wo positive Resultate zu verzeichnen waren (d. h. wo Überreste von Gebäuden oder Gräbern entdeckt wurden), sollten dann zusätzliche Bohrungen erfolgen. Dieses Vorgehen erforderte wenigstens 400 Bohrungen pro Hektar.

In der zweiten Forschungsphase, die in den Zeitraum vom 19. August bis zum 13. Oktober fiel, sollte die Erkundung des Terrains mittels Bohrungen fortgesetzt und zugleich die in der ersten Forschungsphase lokalisierten Überreste von Bauwerken ausgegraben werden.

In der ersten, in den Frühling fallenden Phase wurden insgesamt vier Hektare der Oberfläche des ehemaligen Lagers III (die Hektare XVII, XVIII, XXIV und XXV) mittels Bohrungen untersucht. Auf jedem Hektar wurden zunächst 400 Bohrungen durchgeführt; an Stellen, wo man auf Überreste von Bauwerken oder Gräbern gestoßen war, nahm man zusätzliche Bohrungen vor. Während dieser Etappe wurden die entdeckten Strukturen in zwei Kategorien untergliedert: 1) Gräber (die in der Regel eindeutig als solche zu erkennen waren). 2) Störungen des natürlichen Zustandes des Erdreichs, die auf menschliche Aktivitäten zurückgingen. Ihre Interpretation ist nur dann möglich, wenn an den betreffenden Stellungen Ausgrabungen vorgenommen werden.“

Mit den Ergebnissen der Suche nach Massengräbern werden wir uns im nächsten Artikel auseinandersetzen; hier zunächst die Resultate der Suche nach Überresten menschlicher Bautätigkeit.

3. Die Überreste der ausgegrabenen Bauwerke

Bei intensiven archäologischen Grabungen auf den Hektaren XXIV und XXV wurden die Überreste von fünf Bauwerken entdeckt, die Prof. Kola als Objekte A bis E bezeichnet.

Objekt A

Prof. Kola beschreibt dieses Objekt wie folgt:

„Bei diesem Objekt handelt es sich um die Überreste eines Gebäudes, das mit Sicherheit eine hölzerne Baracke, von innen jedoch teilweise mit Ziegeln verkleidet war. Das Gebäude besaß einen Keller, der ungefähr 2.50 m unter die Erdoberfläche reichte. Der oberhalb der Erdoberfläche liegende Teil maß im Grundriß ca. 2,75x2,75 m. Die hölzernen Teile des Gebäudes wurden vollständig abgerissen. Übriggeblieben sind Überreste menschengemachter Gegenstände aus dem Inneren des Kellers; der stark versandete Humus enthält Fragmente, die von Bestandteilen des Gebäudes stammen (Ziegel, Ziegeltrümmer, Zementmörtel, eiserne Elemente von Wandbeschlägen, Decken und Türen, Haken, Schrauben, Nägeln, Stäben, Bolzen, Haspen, Scharnieren, Türklinken, Fenstergriffen, Stangen – u. a. vom Rost eines Ofens –, etc.). Bei einem Teil der Stäbe handelt es sich offenbar um Halbfabrikate von Eisenbarren. Es wurden auch vier Schamottziegel geborgen. Diese Gegenstände heben sich stark vom Sandboden ab. Ergänzt werden die Überreste dieses Gebäudes durch eine Reihe von Gegenständen: Brillen und Brillengläser, ein eiserner Handbohrer, eine Feile, ein eiserner Meißel, eiserne Bestandteile von Spaten, Einmachgläser, ein Tintenfaß, Parfümfläschchen, Kämme, Fragmente von Haarspangen etc. In einer Tiefe von 80 bis 90 cm unter der Erdoberfläche, im mittleren Teil des Kellers, wurde eine Ansammlung verklumpter Steinkohle vorgefunden. Sie wies die Form einer 10-15 cm dicken Schicht auf und nahm eine zusammenhängende Fläche von ungefähr 1,5x1,5 m ein. Neben dieser Ansammlung, im nordwestlichen Teil des Gebäudes, stieß man auf ein größeres Kohlenlager von 300 bis 400 kg, das in eine Tiefe von ca. 2.20 m reichte.

Das Inventar der bei Objekt A geborgenen Gegenstände erlaubt es, eine Hypothese über seine Funktion aufzustellen. Daß sich dort eine erhebliche Menge Steinkohle befand, obwohl ausreichend Holz (aus dem Wald) verfügbar war, spricht dafür, daß sie nicht als Heizmaterial, sondern für andere Ziele vorgesehen war. Das Vorhandensein einer beträchtlichen Anzahl von Ziegeln (darunter Schamottziegel) sowie von Ziegelstaub, aber auch die Spuren von Zementmörtel, deuten auf das Vorhandensein eines Ofens hin. Die recht zahlreichen [...].[230] sowie einige vorgefundene eiserne Werkzeuge (eine Feile, ein Meißel, ein Handbohrer) zeugen möglicherweise davon, daß sich dort eine Schmiede befand. Sofern diese Deutung zutrifft, muß die Kohle zur Arbeit in dieser Schmiede verwendet worden sein. Während letztere in Betrieb war, muß sich ein Brennstoffvorrat im oberirdischen Teil des Gebäudes befunden haben, und dann, nach dem Abriß des Gebäudes, muß sich die Kohle in den Kellerteil verlagert haben, wo sie eine Anhäufung in der Struktur der Schicht bildete, die bei der nordwestlichen Wand des Kellers ins Zentrum des Raums absank.“

Prof. Kolas Deutung, wonach es sich bei diesem kleinen Gebäude möglicherweise um eine Schmiede handelte, ergibt keinen Sinn, denn eine solche gab es bereits im Lagersektor I[231], und ein verhältnismäßig kleines Lager wie Sobibor brauchte schwerlich zwei Schmieden. Vom Standpunkt der orthodoxen Geschichtsversion aus ist diese Hypothese übrigens geradezu absurd – was zum Kuckuck hatte eine Schmiede im „Todeslager“, dessen einziger Zweck in der Vergasung der Juden sowie der Verbrennung ihrer Leichen bestand, zu suchen? Eine sehr viel logischere Interpretation dieses Gebäudes werden wir in einem späteren Artikel darlegen, in dem die wirkliche Funktion des Lagers Sobibor erhellt wird.

Objekt B

A. Kola schreibt:

„Bei diesem Objekt handelt es sich um die Überreste eines kleinen Gebäudes, das vermutlich aus Holz bestand und vollständig abgerissen wurde. Es reichte ungefähr 1,3 bis 1,5 m in den sandigen Erdboden hinein. Der oberhalb der Erdoberfläche gelegene Teil des Gebäudes wies in seinem Grundriß eine Fläche von ca. 3,5x3,2 m auf. Eine Interpretation der Relikte dieses Objekts B ist recht mühsam. In dem mit Sand vermengten Humus, der mit nicht näher bestimmten Fragmenten von Gegenständen durchsetzt ist, fehlen nämlich Elemente, die es erlauben würden, die Konstruktion oder Funktion des Bauwerks eindeutig zu bestimmen (Ziegel, Dachpappe, Nägel oder Spuren von Brettern). Aus der räumlichen Anordnung der Relikte dieses Objektes läßt sich folgern, daß dieses eine kleine Baracke mit einem niedrigen Kellerraum oder ein halbunterirdisches Gebäude gewesen sein könnte. Im Gegensatz zu Gebäude A fand man unter den Relikten dieses Objekts eine erhebliche Anzahl von Gegenständen, welche den Opfern oder der jüdischen Belegschaft des Lagers III gehört hatten. Die betreffenden Gegenstände sind größtenteils nur fragmentarisch erhalten und verrostet, beispielsweise: Fragmente von Geschirr, Flaschen und Plastikseifenschalen, Konservendosen, Bestandteile von Lederschuhen, Griffe von Eimern sowie viele nicht identifizierte eiserne Gegenstände, die in unterschiedlich starkem Ausmaße verrostet waren. Der am besten erhaltene Teil dieser Gegenstände wurde geborgen, damit er für die kommende Ausstellung konserviert werden kann. Dabei handelt es sich um 73 Fragmente von Damenkämmen, 12 Fragmente von Haarspangen, 46 Fragmente von Brillengestellen, 19 Brillengläser, 11 Parfümfläschchen, 19 Hülsen von Gewehren (Mausergewehren) und Pistolen, 3 polnische Münzen, eine Zahnbürste, 2 Glasperlen, 9 aus Gummi bestehende Spitzen von Krücken oder Stöcken, 4 Fragmente von Scheren, 2 Schlüssel von Vorhängeschlössern, Kellen etc. Gefunden wurden auch 12 Zahnprothesen sowie Fragmente von Taschenlampenbatterien.“

Wir enthalten uns jeglicher Spekulationen über die Art und Funktion dieses Gebäudes und begnügen uns mit der Feststellung, daß es mit Sicherheit keine „Gaskammer“ war und keinerlei Hinweise auf irgendwelche mörderischen Vorgänge im Lager 3 liefert.

Objekt C

Bei diesem Objekt handelte es sich um einen – zum Zeitpunkt der Ausgrabungen völlig versandeten – Brunnen.

Objekt D

Prof. Kola berichtet:

„Bei diesem Objekt handelt es sich um die Überreste eines kleinen Holzgebäudes, welches von rechteckiger Form und ca. 5,2x3,0 m groß war. Wie bei dem unmittelbar nördlich von Objekt D gelegenen Objekt B wurden auch bei diesem Bauwerk sämtliche hölzernen Teile abgerissen und entfernt. Den archäologisch untersuchten Relikten nach zu schließen, besaß dieses Gebäude einen niedrigen Keller oder war seiner Bauart nach halbunterirdisch, wobei es ca. 1.50 m unter die Erdoberfläche reichte. In der gegenwärtigen Phase der Erforschung des Lagers III kann man nur wenig über die Funktion dieses Gebäudes sagen. Es fällt auf, daß in den Schichten des Objektes D recht zahlreiche menschengemachte Gegenstände auftreten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit den Opfern gehörten, beispielsweise: Zahnprothesen, Brillengestelle und -gläser, Fragmente von Kämmen und Haarspangen, Fragmente von Spiegeln, Fragmente von Zigarrenhaltern aus Plastik, Seifenschalen, Wäscheknöpfe, ein Löffel, Fragmente von Rasierapparaten, Parfümfläschchen, Gürtelschnallen, Taschenmesser, Fragmente einer Schere, ein Rasiermesser. Vorgefunden wurden auch einige Dutzend Patronenhülsen von Gewehren (sowohl vom Typ Mauser als auch vom Typ Mosin) und Pistolen. Von den Verbindungselementen des Gebäudes sind hingegen zahlreiche, stark verrostete Gegenstände erhalten.“

Prof. Kolas Hypothese, wonach die vorgefundenen Toilettenartikel den Opfern gehört hätten, läßt sich mit der offiziellen Sobibor-Version in keiner Hinsicht vereinbaren. Dieser zufolge mußten die Opfer nämlich im Lager 2 all ihre Habseligkeiten zurücklassen, sich vollständig entkleiden und nackt den sogenannten „Schlauch“ (eine ins Lager 3 führende, auf beiden Seiten von Stacheldraht umgebene Allee) betreten.

Objekt E

Über dieses Gebäude schreibt Prof. Kola:

„Objekt E stellt das Relikt einer langen, hölzernen Baracke dar, deren (durch archäologische Grabungen nicht genau ermittelte) Länge ungefähr 60 m und deren Breite 6 m betrug. Ihre längere Achse verlief ungefähr in Nord-Süd-Richtung. Obwohl das Grabungsareal in südlicher Richtung mehrmals erweitert worden war, wurde das Ende der Baracke an jener Seite nicht gefunden. Den Ergebnissen der Bohrungen nach zu urteilen, könnte diese Baracke in südlicher Richtung noch weitere 20 bis 25 m gemessen haben. Das nördliche Ende der Baracke mündete in eine zweite, kleinere, quer zu ihr liegende Baracke von ca. 14,0x4,0 m Größe. Die Spur der beiden – vollständig abgerissenen – Baracken ist heutzutage als deutliche Einbuchtung in dem hellen, sandigen Waldboden zu erkennen, die jetzt mit dunklerem, sandigem, mit undefinierten organischen Fragmenten durchsetztem Humus gefüllt ist.

Die untersten Teile des Objekts E befinden sich im Schnitt 70 bis 80 cm unter der Oberfläche und nehmen in ihrem ganzen Bereich eine horizontale Lage ein. Nur stellenweise erreicht die Baugrube an der Stelle, wo die Baracke stand, eine Tiefe von 120 bis 130 cm. Beide Baracken waren aus Holz gefertigt. In der Zone, wo ihre Überreste untersucht wurden, wurden keine Spuren von Ziegeln, Schutt oder Mörtel vorgefunden; stattdessen wurde an vielen Stellen das Vorhandensein von Holzkohle sowie von Überresten verrotteter oder verbrannter Bretter und Balken festgestellt. An einigen Stellen, insbesondere im mittleren Teil der großen Baracke, fand man im Sand Spuren von senkrecht eingesetzten Pfeilern. Man darf also annehmen, daß der Holzboden der Baracke auf einem System von 60 bis 70 cm hohen Pfeilern ruhte. Außerdem stieß man an einigen Stellen unterhalb der regulären unteren Linie der ehemaligen Baracken auf nicht sehr tiefe Ausgrabungen unbekannter Funktion, die in eine Tiefe von 30 bis 50 cm in den Sand hineinreichten. In ihren Grundrissen wiesen sie ovale Formen auf; ihre Durchmesser lagen zwischen 50 cm (Nr. 5) und 110 cm (Nr. 1), wobei ihre maximale Tiefe bei ungefähr 60 cm lag (Nr. 3); vgl. Hierzu den Plan des Objekts E.

In den Strukturen der kleineren Baracke (im nordwestlichen Teil des Objektes E) wurden unmittelbar auf dem Sand zwei mächtige Holzbalken von 210 cm Länge gefunden, die in einer Tiefe von ungefähr 90 cm in waagrechter Position direkt auf dem Sand ruhten. In ihrem oberen Teil befand sich eine lange Reihe von Löchern mit 5-6 cm Durchmesser. In einigen Löchern steckten noch Holzstifte. […][232] In der Nähe der Balken stieß man auf zwei horizontal in den Sand eingesetzte, ca. 40 cm tief unter die Erdoberfläche reichende hölzerne Tragpfeiler der Baracke.

In jenen Schichten des Objekts E, in denen menschengemachte Objekte entdeckt wurden, fand man zahlreiche Gegenstände, die zweifellos den Opfern oder der Belegschaft des Lagers III gehört hatten. Diese Gegenstände begannen schon unmittelbar unterhalb der Erdoberfläche aufzutauchen und traten im gesamten Bereich der archäologischen Strukturen des Objekts E auf. Es handelte sich um folgende Gegenstände: Haarspangen und Kämme, Knöpfe von Wäsche und Kleidungsstücken, Brillengestelle und Brillenfutterale, Löffel, Gabeln und Tischmesser, Scheren, Klammern und Gürtelbehänge, Schnallen, Feuerzeuge, Metallkästchen, Bruchstücke von Rasierapparaten und Rasiermessern, Gehäuse und Mechanismen von Uhren, Manschettenknöpfe, Fläschchen und Pakete mit Medikamenten, Überreste kleiner Spiegel, Taschenmesser etc. Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, daß in Objekt E – im mittleren Teil der kleineren Baracke – auf einer Fläche von einem guten Dutzend Quadratmeter, eine große Anzahl Geschosse von Gewehren der Typen Mauser und Mosin gefunden wurde (ungefähr 1830 Stück), die in den Boden eingedrungen und deshalb verformt waren. Man fand dort Hülsen von Pistolenkugeln (9 Stück), Patronenhülsen eines Gewehrs vom Typ Mosin (3 Stück) sowie eine Pistolenkugel. In dieser Baracke war also auf liegende Personen geschossen worden, vermutlich auf kranke oder entkräftete Menschen.

Im Lichte obiger Funde stellt sich die Frage nach der Funktion einer dermaßen riesigen Baracke. In ihrem nördlichen Anhängsel (der kleineren Baracke) wurden zweifellos Menschen mit Gewehren erschossen. Daß eine derart große Anzahl von Kugeln auf einem so kleinen Raum vorgefunden wurde, deutet darauf hin, daß auf liegende Personen geschossen wurde; im entgegengesetzten Fall (beim Schießen in horizontaler Richtung) wären die durch den Leib der Opfer gedrungenen Geschosse weiter zerstreut gewesen. Bekanntlich war die Haupttötungsmethode in den deutschen Vernichtungslagern jedoch die Tötung der Opfer in Gaskammern. So war es auch im Lager Sobibor III, wie aus den Berichten sämtlicher überlebender Häftlinge (der Lager I und II) hervorgeht. Könnte es sich bei Objekt E um die Überreste einer Gaskammer handeln? In der gegenwärtigen Phase der Forschungen kann man auf diese Frage noch keine eindeutige Antwort erteilen. Von dieser Baracke bis zum nächstgelegenen Massengrab beträgt die Entfernung lediglich 60 m, bis zum Zentrum der Gräberzone 100 m. Die Leichen der im nördlichen Anhängsel dieser Baracke erschossenen Personen wurden also über diese Distanz geschafft. Dasselbe könnte auf die Opfer der Gaskammern zugetroffen haben, sofern sich letztere in dieser Baracke befunden haben sollten. Es gilt allerdings darauf hinzuweisen, daß man in der Zone der Massengräber bei den Bohrungen auf zahlreiche Relikte von Bauwerken gestoßen ist, welche einer zusätzlichen Untersuchung in Form von Grabungen bedürfen. Es mag sein, daß gerade sie die Überreste der Gaskammern verbergen. Im Lichte des gegenwärtigen Forschungsstandes macht es jedoch den Anschein, daß die riesige Baracke, deren – noch nicht vollständig entdeckte – Überreste wir als Objekt E bezeichnet haben, eher die Funktion einer Auskleidebaracke oder eines Magazins zum Sortieren der Kleidungsstücke und Habseligkeiten der Opfer erfüllt hat. Letztere Arbeitshypothese bedarf allerdings der Verifizierung mittels weiterer Ausgrabungen der außerhalb der Gräber liegenden Strukturen des Lagers III.“

Dieses mindestens 60, möglicherweise aber über 80 m lange Gebäude stellt die „Holocaust“-Historiker vor unlösbare Probleme:

Um das „Vergasungsgebäude“ kann es sich bei dieser T-förmigen Baracke unter keinen Umständen gehandelt haben, auch wenn Prof. Kola diese Möglichkeit andeutet (und anschließend wieder verwirft). Erstens war ihr größerer Teil um ein Mehrfaches länger als das von den Zeugen geschilderte „Vergasungsgebäude“, zweitens war sie mit 6 m zu schmal, um einen Korridor zu beherbergen, zu dessen Linken und Rechten jeweils drei 4x4 m große Kammern lagen, und drittens bestand sie ganz aus Holz, während das umgebaute „Vergasungsgebäude“ den Zeugen zufolge aus Beton gefertigt war.

Prof. Kolas Hypothese, wonach das Gebäude als „Auskleidebaracke“ oder als „Magazin zum Sortieren der Kleidungsstücke und Habseligkeiten der Opfer“ diente, widerspricht wiederum der offiziellen Version, wonach die Opfer den Lagersektor 3 vollkommen nackt betreten mußten.

Wie man es auch dreht und wendet: Objekt E dürfte es der orthodoxen Geschichtsversion nach überhaupt nicht geben! Doch es gibt dieses Objekt, und die Herren „Holocaust“-Historiker wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. (Die Revisionisten hingegen sehr wohl; wir werden unsere Interpretation dieser Baracke in einem späteren Artikel darlegen.)

Daß in der kleineren Baracke zahlreiche verformte Gewehrkugeln vorgefunden haben, läßt sich beispielsweise damit erklären, daß dort verschossene und eingesammelte Übungsmunition aufbewahrt wurde. Andererseits wäre es wirklichkeitsfremd, die Möglichkeit, daß dort Menschen erschossen worden sind, grundsätzlich in Abrede zu stellen, denn Erschießungen gab es in Sobibor mit absoluter Sicherheit. Wenn die Zeugin Zelda Metz berichtet, eine Gruppe von Häftlingen, die man unter der Aufsicht eines ukrainischen Wächters zum Wasserholen in ein Dorf geschickt hatte, habe den Wächter umgebracht und sei geflüchtet, aber wieder eingefangen und anschließend erschossen worden[233], so besteht in diesem spezifischen Fall kein Grund, die Zeugin der Falschaussage zu verdächtigen. Nicht dem geringsten Zweifel unterliegt es ferner, daß die nach dem Aufstand vom 14. Oktober 1943 geflüchteten und anschließend von der SS gestellten Aufständischen füsiliert worden sind, und auch Repressalien gegen nicht an der Meuterei beteiligte Häftlinge, die entweder im Lager zurückgeblieben oder zunächst geflohen, aber freiwillig ins Lager zurückgekehrt waren, lassen sich leider nicht ausschließen.

Nicht außer acht lassen darf man schließlich die Möglichkeit, daß geisteskranke oder mit ansteckenden Krankheiten behaftete Juden in Sobibor der „Euthanasie“ unterzogen wurden. Unter den 150.000 bis 170.000 Deportierten muß es zwangsläufig eine gewisse Anzahl solcher Menschen gegeben haben. Wenn die revisionistische These zutrifft und Sobibor ein Durchgangslager war, mußte es aus der Sicht der SS sinnlos sein, geisteskranke oder an ansteckenden Krankheiten leidende Juden in die Ostgebiete umzusiedeln. Bekanntlich war die „Euthanasie“ im deutschen Reich nach Protesten des katholischen Bischofs Clemens August Graf von Galen sowie des evangelischen Bischofs Theophil Wurm eingestellt worden, doch in Polen brauchte die Besatzungsmacht keine Rücksicht auf Proteste zu nehmen. Wenn, wie wir vermuten, in Sobibor „Euthanasie“ an den genannten Häftlingskategorien praktiziert wurde, mutet es allerdings wahrscheinlicher an, daß die betreffenden Menschen mit Spritzen getötet und nicht erschossen worden sind.

Vom Standpunkt der offiziellen Geschichtsschreibung aus ergeben Erschießungen im Lager 3 übrigens keinen Sinn. Wozu hätte man Geisteskranke und mit ansteckenden Krankheiten Infizierte aussondern und erschießen sollen, statt sie gemeinsam mit den anderen Todgeweihten in die Gaskammern zu treiben?

Kehren wir nach diesem notwendigen Exkurs zu Prof. Kola, seiner Gräberequipe und seinen Forschungsergebnissen zurück. Prof. Kola – an dessen fachlicher Kompetenz nicht die geringsten Zweifel statthaft sind – wollte das von den Zeugen geschilderte „Vergasungsgebäude“ im Lager 3 aufspüren, fand es jedoch nicht. Stattdessen fand er Dinge, die es der orthodoxen Geschichtsversion zufolge in jenem Sektor gar nicht geben konnte: Eine riesige, T-förmige Baracke, von der kein einziger Zeuge je berichtet hat, ein Bauwerk mit einem Ofen und einem Kohlenlager sowie jede Menge von Toilettengegenständen, die unmöglich alle der Lagermannschaft gehört haben können – denn wozu brauchte diese Damenkämme und Parfümfläschchen?

4. Ein fleißiges Gräber-Trio

Obwohl Prof. Kola in seinem Artikel mehrfach die Notwendigkeit weiterer Grabungen betont hatte, griff er in Sobibor nicht mehr zur Schaufel. Dies tat an seiner Stelle ein Team unter der Leitung der Archäologieprofessoren Isaac Gilead und Yoram Haimi von der Ben-Gurion-Universität in Israel sowie des bei einer Privatfirma angestellten polnischen Archäologen Wojciech Mazurek, das die Suche nach dem „Vergasungsgebäude“ anno 2007 fortsetzte.

Angesichts der Tatsache, daß die Geschichte von den Judenvergasungen in Sobibor mit der Existenz des „Vergasungsgebäudes“ steht und fällt, darf man mit Sicherheit davon ausgehen, daß die Herren Gilead, Haimi und Mazurek dieses Bauwerk so eifrig gesucht haben, als gelte es den Schatz der Nibelungen zu bergen. Das Ergebnis ihrer emsigen Wühlarbeit präsentierten sie in der amerikanischen Zeitschrift Present Past:

„Im Oktober 2007 beschlossen wir in der Annahme, wir wüßten ungefähr, wo die Gaskammer lag, zuerst in der Zone zu graben, die westlich an Kolas Gebäude E angrenzt. Wir unterteilten das Gelände in Flächen von jeweils 5x5 m, die dem Schema Kolas entsprechen, untersuchten sämtliche Schichten, auf die wir stießen, und benutzten weiche Haarbürsten, um die von uns aufgegrabenen Flächen zu reinigen. Das von uns ausgegrabene Sediment bestand aus Sand, stark vermengt mit Asche und verbrannten Materialien und Gegenständen. Es war ca. 10 cm tief und lag auf tiefen Schichten unfruchtbaren Sandes. Die Natur und die Ausmaße des mit archäologischen Mitteln untersuchten Gebiets sowie der Charakter der darin eingebetteten menschengemachten Gegenstände weisen darauf hin, daß sich in dem von uns aufgegrabenen Teil von Sobibor weder die Gaskammer noch die Auskleidebaracke befinden.“[234]

Da es für jeden kompetenten Archäologen ein Kinderspiel ist, auf einer Fläche von rund vier Hektaren die Überreste eines Gebäudes von 14 bis 18 m Länge und ca. 10 m Breite zu finden, lautet die einzig mögliche Schlußfolgerung, daß das „Vergasungsgebäude“ einzig und allein in der Phantasie der Zeugen existiert hat. Ohne Vergasungsgebäude gab es aber keine Gaskammern und somit keine Vergasungen!

Wer freilich glaubt, das fleißige Gräbertrio habe sich durch dergleichen lästige Tatsachen in seinem fanatischen Glauben an den Holocaust beirren lassen, täuscht sich gründlich, denn, so die Herren Gilead, Haimi und Mazurek:

„Wir betrachten die von den Nazis begangene Ausrottung der Juden während des Zweiten Weltkrieg als historische Realität. Es existiert eine umfangreiche schriftliche und mündliche Dokumentation, welche das erhärtet, was Hilberg (1985) die ‘Ausrottung der europäischen Juden’ nennt. In seiner (1987 erschienenen) Studie über die Vernichtungszentren der Aktion Reinhardt hat Arad außerdem die Rolle von Treblinka, Sobibor und Belzec beim Ausrottungsprozeß erhellt. Abgesehen von den schriftlichen Dokumenten [welchen schriftlichen Dokumenten bitteschön???] besteht das Beweismaterial auch aus mündlichen Berichten der Überlebenden sowie der SS-Täter, welche in den Vernichtungszentren Dienst leisteten und die Morde begingen. […] Somit ist die Judenvernichtung im allgemeinen und die Judenvernichtung in Sobibor und anderen Zentren im besonderen eine historisch gesicherte Wahrheit, die nicht durch archäologische Ausgrabungen bestätigt werden zu braucht. […] Wenn heutzutage geleugnet wird, daß die erhaltenen Gaskammern von Majdanek und Auschwitz-Birkenau solche waren, gibt es, wenn überhaupt, nur minimale Chancen, daß eine künftige Entdeckung schlecht erhaltener Überreste von Gaskammern angesichts der Lügen der Revisionisten irgendeiner Wahrheit zum Durchbruch verhelfen kann. Die archäologische Erkundigung von Vernichtungszentren ist kein Instrument, um den Leugnern zu zeigen, wie unrecht sie haben, und kann gar kein solches sein.[235]

Ach so, es braucht gar keine archäologischen Untersuchungen! Warum gruben die drei Herren dann, bis ihnen die Finger bluteten?

5. Der Taschenspielertrick des Museumsdirektors Marek Bem

Herr Marek Bem, Direktor des Museums von Wlodawa und der diesem unterstellten Gedenkstätte Sobibor, verfaßte im Jahre 2006 eine Broschüre, in der eine Karte von Sobibor figuriert. Obschon Prof. Kola nicht behauptet hatte, bei Objekt E (der riesigen, T-förmigen Baracke) handle es sich um das Vergasungsgebäude – er stellte anfangs zwar eine diesbezügliche Hypothese auf, verwarf diese aber dann zugunsten der ebenfalls völlig unfundierten Hypothese, dieses Objekt sei ein „Magazin zum Sortieren von Kleidungsstücken“ gewesen –, präsentiert M. Bem den größeren Teil der Baracke unverfroren als „Gaskammern“ und den kleineren Teil als „Raum mit einem gasproduzierenden Motor“. Die Objekte A, B und D ernennt er willkürlich zu „Verwaltungsgebäuden“![236]

Weder Prof. Kola noch das Trio Gilead/Haimi/Mazurek haben es gewagt, zu einem derart schäbigen Taschenspielertrick zu greifen. Um so dreist zu fälschen, muß man schon Direktor der Gedenkstätte Sobibor sein!

Teil 14. Die Massengräber

1. Der Bericht der „Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen“ (1947)

In dem 1947 veröffentlichten Bericht der „Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen“ liest man bezüglich der menschlichen Überreste auf dem Gelände des ehemaligen Lagers Sobibor folgendes:

„Im mittleren Teil des Geländes, vermutlich an den zum Begraben der Asche vorgesehenen Orten, steht ein zwei Jahre junger Föhrenwald, der eine Fläche von ungefähr 1200 m2 einnimmt. Grabungen ergaben dort, unter einer ca. einen halben Meter tiefen Sandschicht, das Vorhandensein von Asche und Knochensplittern, die mit Asche vermengt sind. In geringem Abstand von der östlichen Grenze des Lagers wurde eine 20x15 m große Grube mit Chlorkalk gefunden. Auf dem ganzen Lagergelände stösst man hier und dort auf menschliche Knochen. [...] Für die Bestimmung des Lagers liefern auch die Ergebnisse von Expertisen überzeugende Beweise. So geht einem Gutachten des Instituts für Gerichtsmedizin der Jagiellonischen Universität hervor, daß es sich bei den zur Untersuchung dorthin geschickten Knochen um Menschenknochen handelt. Einer Expertise des Gerichtsmedizinischen Instituts in Krakau läßt sich entnehmen, daß der den Grabstellen entnommene Sand mit Knochenasche und Fett vermengt ist[237].

Daß diese Angaben den Tatsachen entsprachen, ist nicht zu bezweifeln, denn keinem vernünftigen Menschen fiele es auch nur im Traum ein, zu behaupten, in Sobibor sei niemand gestorben. Zur Klärung der Frage nach der Opferzahl trug der Bericht der Kommission jedoch nicht das geringste bei, weil die Ermittler offenbar keinen Versuch unternahmen, den Umfang der auf dem Lagergelände vorhandenen menschlichen Knochenreste sowie das Volumen der Asche in Erfahrung zu bringen. Angesichts der Tatsache, daß die Kommission die Zahl der Sobibor-Opfer mit „mindestens 250.000“ angab[238], kann man sich hierüber nur wundern.

2. Vergraben versus Verbrennen

Wie erinnerlich gibt J. Schelvis die Gesamtzahl der Sobibor-Opfer mit 170.000 an[239]. Obgleich seine Ziffern für die aus den Ostgebieten sowie aus Frankreich nach Sobibor deportierten Juden etwas zu hoch gegriffen sein dürften, akzeptieren wir sie hier als Arbeitsgrundlage und ziehen von seiner Gesamtzahl lediglich ca. 1.000 holländische Juden ab, die Schelvis zufolge gleich nach ihrer Ankunft in Sobibor in verschiedene Arbeitslager überstellt wurden, von ihm jedoch trotzdem zu den Sobibor-Opfern gezählt werden. Somit betrug die Maximalzahl der Juden, die in jenem Lager vergast werden konnten, 169.000.

Laut der offiziellen Geschichtsversion wurden die Leichen der Vergasten bis zu einem gewissen Zeitpunkt begraben; dann sollen sie wieder ausgegraben und unter freiem Himmel verbrannt worden sein. Die Leichen der nach dem Beginn der Leichenverbrennung eingetroffenen und ermordeten Juden wurden den orthodoxen Historikern zufolge sofort, ohne vorherige Beisetzung in Massengräbern, verbrannt.

Schenkt man dem eben zitierten Bericht der polnische Kommission Glauben, so wurde mit der Leichenverbrennung „in großem Umfang“ im Winter 1942/1943 – ausgerechnet im Winter! – begonnen. Die führenden orthodoxen Sobibor-Historiker vertreten hingegen die Auffassung, die Verbrennung der Leichen habe etwa zu der Zeit eingesetzt, wo das „Gaskammergebäude“ umgebaut worden sei. Da die neuen Gaskammern angeblich im Oktober 1942 in Betrieb genommen wurden[240], wäre der Beginn der Verbrennungen entsprechend auf jenen Monat zu datieren.

Das Autoren-Trio I. Gilead, Y. Haimi und W. Mazurek schätzt die Anzahl der vor dem Beginn der Leichenverbrennung nach Sobibor gelangten Deportierten auf 80.000[241]. In Anbetracht der Tatsache, daß die Gesamtzahl der bis Ende 1942 nach Sobibor gelangten Häftlinge laut dem Höfle-Funkspruch 101.370 betrug, wirkt diese Schätzung durchaus realistisch. Wenn man die Vernichtungshypothese akzeptiert, kann man also davon ausgehen, daß von den 169.000 Sobibor-Opfern ca. 80.000 zuerst begraben, dann wieder ausgegraben und verbrannt wurden, während die Leichen der restlichen 89.000 Ermordeten sofort den Flammen überantwortet wurden.

3. Die von Prof. Kola lokalisierten Massengräber

Die Informationen, die Prof. Andrzej Kola in seinem Artikel über die archäologischen Forschungen auf dem Gelände des Lagers Sobibor[242] bezüglich des Inhalts der von ihm georteten Massengräber liefert, sind erstaunlich dürftig, und Diagramme der von ihm durchgeführten Bohrungen fehlen völlig. Wie schon zuvor in Belzec unterließ er es, die Gräber zu öffnen, obgleich dies der einzige mögliche Weg gewesen wäre, das Ausmaß der darin enthaltenen menschlichen Überreste zu ermitteln. Der Grund für dieses auf den ersten Blick unbegreifliche Versäumnis besteht natürlich darin, daß die entdeckten Leichen und Leichenteile sowie das Volumen der Verbrennungsasche viel zu gering waren, um die These vom „Vernichtungslager“ zu stützen.

Prof. Kola schreibt:

„Während der im Frühling [2001] durchgeführten Arbeiten erfolgten auf den vier Hektaren [des Lagers 3] insgesamt 1805 Bohrungen. Bei 1107 davon stieß man auf im Naturzustand befindliches, nicht durch menschliche Aktivitäten gestörtes Erdreich, wo unter der heutigen, im Schnitt 0 bis 30 cm dicken Humusschicht gelblicher, natürlicher Sand auftrat.

Bei 128 Bohrungen wurden hingegen Spuren von Gräbern ermittelt. Diese bilden sieben ausgeprägte Ansammlungen, die man als separate Gruben betrachten kann, welche die sterblichen Überreste der Ermordeten enthalten. In den meisten davon befinden sich die verbrannten Überreste menschlicher Knochen Erdoberfläche. Nur in einem Fall (Grab Nr. 3) befand sich der Grund der Grube in einer Tiefe von 5.80 m. Besonders ausgeprägte Spuren der Verbrennung von Leichen traten in den unteren Teilen der Gruben auf, wo klare Schichten verbrannter Knochen von 40 bis 60 cm Dichte vorgefunden wurden.“

Die einzelnen Gräber beschreibt Prof. Kola wie folgt:

- Grab Nr. 1. Dieses wurde im nordöstlichen Teil des Hektars XVII vorgefunden, unmittelbar westlich des Hügels, der als Mahnmal für die Opfer dient. Lokalisiert wurde es anhand von 27 Bohrungen. Im Grundriß weist es eine Fläche von ungefähr 20x20 m auf; seine Tiefe beträgt rund 4.30 m. In diesem Grab befinden sich Überreste verbrannter Leichen.

- Grab Nr. 2. Es liegt im westlichen Teil des Hektars XVII, südlich des als Mahnmal dienenden Hügels. Lokalisiert wurde es anhand von 28 Bohrungen. Im Grundriß weist es eine unregelmäßige Form auf; seine Fläche beträgt wenigstens 20x25 m, wobei die längere Kante in Nord-Süd-Richtung verläuft. Seine Tiefe beträgt ca. 4.00 m. Es enthält Überreste verbrannter Leichen.

- Grab Nr. 3. Es befindet sich im südwestlichen Teil des Hektars XI sowie im nordwestlichen Teil des Hektars XVII. Lokalisiert wurde es anhand von 17 Bohrungen. Im Grundriß weist es eine unregelmäßige Form auf; seine Ausmaße betragen ungefähr 20x12 m, wobei die längere Kante in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein großer Teil davon liegt unter dem nordwestlichen Teil des als Mahnmal dienenden Hügels. Die Tiefe des Grabes beläuft sich auf 5.80 m. In seinen unteren Zonen befinden sich Überreste unverbrannter Leichen im verseiften Zustand; in den oberen Zonen finden sich hingegen Reste verbrannter Leichen, mit Zwischenschichten aus Kalk, Sand und Holzkohle. Der nördliche Teil des Grabs liegt nahe beim nördlichen Teil des Grabs Nr. 4. Eine präzisere Bestimmung des Bereichs beider Gräber erfordert zusätzliche, spezielle Bohrungen.

- Grab Nr. 4. Dieses Grab ist von erheblicher Größe und nimmt den südlichen Teil des Hektars XI sowie den nördlichen und den mittleren Teil des Hektars XVIII ein. Lokalisiert wurde es anhand von 78 Bohrungen. Im Grundriß mißt es in Nord-Süd-Richtung 70x20-25 m und weist eine Tiefe von ungefähr 5.00 m auf. In den unteren Zonen befinden sich Überreste unverbrannter Leichen in verseiftem Zustand, in den oberen Zonen solche verbrannter Leichen, mit Zwischenschichten aus Kalk, Sand und Holzkohle.

- Grab Nr. 5. Dieses flächenmäßig kleine Grab befindet sich im nordwestlichen Teil des Hektars XVIII. Lokalisiert wurde es anhand von 7 Bohrungen. Im Grundriß weist es eine unregelmäßige Form auf; seine Fläche beträgt wenigstens 10x12 m, seine Tiefe 4.90 m. In den unteren Zonen des Grabs befinden sich Überreste unverbrannter Leichen in verseiftem Zustand, in den oberen Zonen solche verbrannter Leichen.

- Grab Nr. 6. Es befindet sich im zentralen Teil des Hektars XVIII, südlich von Grab 5. Lokalisiert wurde es anhand von 22 Bohrungen. Im Grundriß weist es eine unregelmäßige Form auf; seine Fläche beträgt wenigstens 15x25 m, seine Tiefe 3.05 m. In den unteren Zonen des Grabs befinden sich Überreste unverbrannter Leichen in verseiftem Zustand, in den oberen Zonen solche verbrannter Leichen.

- Grab Nr. 7(?). Eine Stätte, wo Leichen verbrannt wurden; sie mißt wenigstens 10x3 m, ist bis zu 0.90 m tief und befindet sich im zentralen Teil des Hektars XVIII, ungefähr 10 bis 12 m südlich der südlichen Kante von Grab 4. Stellen, wo Leichen verbrannt worden waren, wurden bei 6 Bohrungen ermittelt. Darum herum sind erhebliche Veränderungen des Erdreichs zu erkennen, deren Ursache unklar ist. Zu den Gräbern wurde diese Stätte nur deshalb gerechnet, weil dort Leichen verbrannt worden sind. Es kann sich einfach um eine Stelle handeln, wo Leichen verbrannt wurden. Eine genaue Bestimmung der Funktion dieser Stätte erheischt die Durchführung spezieller Grabungen.“

Ohne Berücksichtigung der „Verbrennungsgrube“ (Nr. 7) lassen sich die Eigenschaften der Massengräber also wie folgt resümieren:

 Nr. Ausmaße Fläche m2 Volumen m3 Bohrungen Hektar Inhalt Form
Insgesamt: 3.015 14.124        
1 20x20x4.30 m 400 1.720 27 XVII Überreste verbrannter Leichen regelmäßig
2 20x25x4.0 m 500 2.000 28 XVII Überreste verbrannter Leichen unregelmäßig
3 20x12x5.80 m 240 1.392 17 XI-SW/XVII-NW Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen unregelmäßig
4 70x20-25x5.0 m 1.575 7.875 78 XI-S/XVIII-N Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen regelmäßig
5 10x12x4.90 m 120 588 7 XVIII-NW Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen unregelmäßig
6 15x12x3.05 m 180 549 22 XVIII Überreste verbrannter Leichen; verseifte Leichen unregelmäßig

Unter der „Verseifung“ von Leichen versteht man

„die Bildung von Fettwachs, einer unlöslichen Seife, von speckartigem und öligem Aussehen und unangenehmem Geruch, erzeugt durch die Verbindung neutraler Fette der Gewebe mit Kalksalzen und Magnesium, die im Wasser oder feuchten Erdreich vorhanden sind, wo sich die Leiche befindet. Eine notwendige Bedingung ist das Fehlen von Luft. […] Die ersten Anzeichen der Verseifung sind nach ein paar Wochen zu erkennen, und der Prozeß ist nach 12 bis 18 Monaten abgeschlossen.“[243]

4. Interpretation der Ergebnisse

a) Das Vorhandensein unverbrannter Leichen

Das Vorhandensein unverbrannter Leichen auf dem Lagergelände widerspricht der offiziellen These, wonach die SS sämtliche Leichen verbrannt hat. Eine mögliche Erklärung besteht darin, daß es sich um die sterblichen Überreste der während des Aufstands getöteten oder anschließend an diesen füsilierten Juden handelt, die begraben und nicht eingeäschert wurden, weil die Leichenverbrennung zu jenem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war. Um die Zahl der unverbrannten Leichen in Erfahrung zu bringen. hätte man die Gräber selbstverständlich öffnen müssen, doch eben dies hat Prof. Kola nicht getan, und auf eine Schätzung der Anzahl dieser Leichen ließ er sich ebenfalls nicht ein.

b) Die Tiefe der Gräber

Die Tiefe der Massengräber war sehr unterschiedlich, betrug aber bis zu 5.80 m. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß beim Ausgraben eines unweit der Gräber befindlichen Brunnens die Arbeiten in einer Tiefe von 3.60 m aufgrund eines heftigen Grundwasserstroms eingestellt werden mußten. Prof. Kola berichtet:

An der Stelle, wo – rund 40-45 cm unter der asphaltierten Oberfläche – der oberste Teil eines betonierten Brunnens gefunden worden war, wurde auf einem Grundriß von 2,3x2,1 m eine archäologische Grabung vorgenommen. Es wurde zunächst 95-100 cm tief gegraben, wobei man in einer Tiefe von ca. 50 cm den oberen Teil der ersten der erhaltenen Brunnensegmente entdeckte. [...] Die Untersuchungen wurden wegen eines heftigen Stroms von Grundwasser eingestellt, der bereits in einer Tiefe von etwa 3.60 m einsetzte. Es gelang somit nicht, bis zum Grund des Brunnens vorzustoßen...“

Als A. Petscherski und seine Gefährten im Oktober 1943 einen Fluchttunnel graben wollten, lief dieser mit Wasser voll[244], was auf einen hohen Grundwasserpegel hindeutet. Unter diesen Umständen wirkt die Tiefe der Gräber – bis zu 5.80 m – sehr erstaunlich. Wir überlassen es den Geologen, sich aus diesen widersprüchlichen Angaben einen Reim zu machen.

c) Die theoretisch höchstmögliche Beschickung eines Massengrabs

Der kanadische Luftbildauswerter John C. Ball kam anhand seiner Untersuchungen der Massengräber von Katyn (sowjetischer Massenmord an polnischen Offizieren 1940), Hamburg (anglo-amerikanisches Terrorbombardement im Juli 1943) und Bergen-Belsen (Massensterben infolge von Seuchen Anfang 1945) zum Ergebnis, in einem Massengrab könnten pro Kubikmeter bis zu sechs Erwachsenenleichen beigesetzt werden[245]. Um dem Vorhandensein von Kindern unter den hypothetischen Opfern Rechnung zu tragen, erhöhen wir diese Zahl auf acht. Unter diesen Umständen konnten die insgesamt 14.124 Kubikmeter umfassenden Gräber von Sobibor gemeinsam maximal etwa 113.000 Leichen fassen und reichten somit ohne weiteres zur Aufnahme der hypothetischen 80.000 Leichen aus, die vor dem Beginn der Verbrennungsaktionen im Oktober 1942 begraben worden sein sollen.

d) Die ursprüngliche Größe der Gräber und ihre vermutliche Beschickung

Es gibt allerdings zwei Faktoren, die darauf hindeuten, daß die wirkliche Zahl der begrabenen Leichen um ein Vielfaches geringer war. Zunächst einmal gilt es hervorzuheben, daß das Volumen der als „Massengräber“ bezeichneten Gruben heutzutage weitaus grösser ist als während der Existenz des Lagers Sobibor. Wie in Treblinka und Belzec wühlte die lokale Bevölkerung nämlich auch in Sobibor das Lagergelände auf, um nach verborgenen Kostbarkeiten zu suchen. Laut T. Blatt, der bis 1957 in Polen lebte, dauerten die Grabungen nach Kriegsende „rund zehn Jahre“ an[246]. Die Schatzsucher vergrößerten das Volumen der einzelnen Gräber und zerstörten die zwischen ihnen bestehenden Erdwände, so daß aus einer Reihe von kleinen Gräbern leicht ein großes „Massengrab“ werden konnte. Die im Bericht der polnischen Kommission von 1947 vermerkte Tatsache, daß über den ganzen Lagerbereich menschliche Knochen zerstreut waren, läßt sich natürlich ebenfalls durch diese wilden Grabungen erklären, ebenso die unregelmäßige Form von vier der sechs von Kola georteten „Massengräber“. Logischerweise ist davon auszugehen, daß sie ursprünglich regelmäßig angelegt worden waren.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten gilt es unsere provisorische Schlußfolgerung wie folgt umzuformulieren: In ihrem heutigen Zustand könnten die als Massengräber bezeichneten Gruben bis zu ca. 113.000 Leichen fassen, wenn man eine Beschickungsdichte von maximal 8 Leichen pro Kubikmetern ansetzt.

Daß letztere Ziffer rein theoretischer Natur ist, zeigt folgender Sachverhalt: Am 22. und 23. August 1944 untersuchte eine sowjetische Kommission drei Massengräber mit Leichen ehemaliger Häftlinge, die im Arbeitslager Treblinka I (unweit des angeblichen „Vernichtungslagers“ Treblinka II) gestorben waren. Hier die Masse der Gräber und die Anzahl der darin vorgefundenen Leichen:

- Grab 1: 10x5x2 m = 100 m3: 105 Leichen;

- Grab 2: 10x5x1,9 m = 95 m3: 97 Leichen;

- Grab 3: 10x5x2,3 m = 115 m3: 103 Leichen.

Jede Schicht bestand aus fünf bis sieben Leichen und war mit einer Erdschicht von 45 bis 50 cm Dicke bedeckt[247]. Wie man sieht, enthielten die Massengräber von Treblinka 1 nur rund eine Leiche pro Kubikmeter.

In Anbetracht dieser Tatsachen ist die Annahme statthaft, daß in den Massengräbern auf dem Lagergelände von Sobibor nicht mehr als einige tausend Leichen beigesetzt worden sind. Die im nächsten Artikel folgenden Berechnungen der für die Leichenverbrennung erforderlichen Holzmenge sowie der dabei anfallenden Asche untermauern diese Hypothese.

Teil 15. Holzbedarf und Verbrennungsasche

1. Die Technik der Leichenverbrennung in Sobibor laut der „Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen“

Bezüglich der in Sobibor verwendeten Technik der Leichenverbrennung schrieb die „Kommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen“ in ihrem 1947 erschienenen Bericht:

In sämtlichen hitleristischen Vernichtungslagern wurde als System der Spurenverwischung die Verbrennung der Leichen benutzt. Nicht anders war es auch in Sobibor.[...] Anfänglich wurden die Leichen in großen Gruben schichtweise beigesetzt und mit Chlorkalk bestreut. In großem Umfang wurde die Leichenverbrennung im Winter 1942/1943 begonnen, und sie dauerte bis zur Liquidierung des Lagers an. Anfangs wurde ein System der Einäscherung auf einfachen Scheiterhaufen verwendet, aber schließlich setzte sich der Brauch durch, Roste aus Eisenbahnschienen zu benutzen.[...] Diese Einrichtung war sehr einfach. Auf zwei parallelen Reihen von Betonpfeilern brachte man Schienen an, auf die Schichten von Leichen gelegt wurden, und unten wurde Feuer entfacht. Man gebrauchte wahrscheinlich leicht brennbares Material. [Was für „leicht brennbares Material“ verwendet wurde, ließ die Kommission offen.] Während des Zeitraums, in dem diese Einrichtung Verwendung fand, existierten im Lager große, mit Leichen gefüllte Gruben. Um die Leichen herauszuholen und zu den Rosten zu schaffen, wurden mechanische Bagger eingesetzt. Die Leichen aus den laufenden Transporten wurden sofort nach der Vergasung verbrannt.“[248].

2. Der Holzbedarf

a) Die zur Verbrennung eines einzelnen Leichnams auf einem Rost benötigte Holzmenge

Zuverlässige Daten für die Holzmenge, die bei einer Einrichtung wie der eben beschriebenen zur Verbrennung einer Leiche erforderlich ist, erhält man aus Indien, wo die Einäscherung Verstorbener unter freiem Himmel seit jeher praktiziert wurde. Die Verbrennung eines einzelnen Leichnams auf einem Scheiterhaufen erfordert 400 bis 600 kg Brennholz, was zur Abholzung großer Waldflächen und damit zu enormen ökologischen Problemen führt. Zur Verringerung des Holzbedarfs wurde ein sogenanntes „Fuel Efficient Crematorium“ erfunden, das aus drei jeweils ca. 1,5 m hohen Ziegelmauern besteht, innerhalb welcher in einer Höhe von rund 50 cm ein Metallrost angebracht ist. Oben sowie auf einer Seite ist dieses Krematorium offen. Der Holzverbrauch zur Einäscherung eines 70 kg schweren Leichnams beläuft sich bei diesem System auf 250 bis 300 kg[249]. Setzt man den Mittelwert von 275 kg an, so bedeutet dies, daß für die Einäscherung eines Kilogramm organischer Substanz (menschlicher Überreste) 3,9 kg Holz benötigt werden.

b) Der Holzbedarf pro Leiche bei einer Massenverbrennung

Bei einer Massenverbrennung von Leichen ist natürlich damit zu rechnen, daß sich die zur Einäscherung eines Leichnams benötigte Holzmenge verringert, weil die auf diesen einwirkenden Flammen zugleich auch die daneben liegenden Leichen angreifen. Wie hoch ist in diesem Fall die Holzersparnis? Da uns hierzu keine experimentellen Daten vorliegen, müssen wir, so pietätlos dies auch anmuten mag, entsprechende Unterlagen über die Massenverbrennung der Kadaver von Tieren auswerten, die an Epidemien eingegangen sind oder zur Verhütung der Ausbreitung von Seuchen abgetan werden mußten.

In den USA wurde ein System namens „Air Curtain Burner“ entwickelt, bei welchem die Kadaver in einer Grube verbrannt werden, in die zur Schürung der Flammen kontinuierlich Luft geblasen wird. Im Jahre 2002 wurden mittels dieses Systems Rinderkadaver mit einem Gesamtgewicht von 16,1 Tonnen in Asche verwandelt, wozu 49 Tonnen Holz mit einem mittleren Feuchtigkeitsgrad von ca. 20% erforderlich waren[250]. Trotz der steten Zufuhr von Luft belief sich der Holzverbrauch also auf (49:16,1=) 3,04 kg Holz pro Kilogramm organische Substanz. Angesichts dieser Tatsache wird man nicht fehl in der Annahme gehen, daß bei einer Massenverbrennung von Leichen in einer Einrichtung wie der oben beschriebenen, bei der nicht ständig frische Luft zugeführt wird, für die Einäscherung eines Kilogramms organischer Substanz 3,5 kg Holz (mit einem Feuchtigkeitsgrad von 20%) notwendig sind. Die Holzersparnis pro Leichnam verringert sich also gegenüber der Verbrennung einer einzelnen Leiche nur um etwa 10%. Wenn man bei einer hypothetischen Massenverbrennung von Leichen unter freiem Himmel das Durchschnittsgewicht eines Leichnams mit 60 kg ansetzt, um dem Vorhandensein von Kinderleichen Rechnung zu tragen, bedeutet dies, daß zur Verbrennung eines Leichnams im Schnitt 210 kg Holz mit einem Feuchtigkeitsgrad von 20% erforderlich sind.

c) Die Verbrennung dehydrierter Leichen

Die obigen Daten beziehen sich auf frische Leichen. Wie im vorhergehenden Artikel erwähnt, sollen von den angeblichen 169.000 Opfern von Sobibor rund 80.000 zuvor begraben worden sein; die Verbrennung der Leichen setzte laut den offiziellen Historikern erst im Oktober, also rund fünf Monate nach der Eröffnung des Lagers, ein.

Um zu ermitteln, ob sich der Holzbedarf bei der Einäscherung eines dehydrierten Leichnams verringert, müssen wir uns abermals auf Daten über die Beseitigung von Tierkadavern stützen. Der Kadaver eines Schafs von 50 kg Gewicht sondert in der ersten Woche nach dem Tod des Tieres 7 bis 8 Liter und in den ersten beiden Monaten 14 bis 16 Liter Flüssigkeit ab; für den Kadaver eines Rindes von ursprünglich 500 bis 600 kg Gewicht lauten die entsprechenden Daten 80 bzw. 160 Liter[251]. Der Flüssigkeitsverlust setzt sich anschließend in geringerem Ausmaß noch viele Monate – manchmal bis zu einem Jahr – lang fort, denn während des Verwesungsprozesses verwandeln sich die weichen Teile des Kadavers in Flüssigkeit. Dies bedeutet, daß der Kadaver nicht nur Wasser verliert – was die Verbrennung erleichtert –, sondern auch Fett, was natürlich den entgegengesetzten Effekt hat.

Im April 2001 wurden in Mynydd Eppynt, Wales, 7.000 Kadaver von an einer Seuche eingegangenen Schafen begraben, zu denen später noch weitere 14.000 Kadaver kamen. Infolge der sanitären Probleme, die dabei auftraten, erwies es sich als notwendig, die Kadaver auszugraben und zu verbrennen, was vier Monate in Anspruch nahm. Es zeigte sich, daß die Verbrennung dehydrierter Kadaver noch mehr Brennstoff und Zeit erforderte als diejenige frischer[252].

Dasselbe gilt zwangsläufig auch für die Verbrennung menschlicher Leichen, so daß die Tatsache, daß von den hypothetischen 169.000 Leichen von Sobibor knapp die Hälfte mehr oder weniger dehydriert war, keine Verringerung, sondern im Gegenteil eine Erhöhung des Holzbedarfs mit sich gebracht hätte.

d) Die Verbrennung ausgemergelter Leichen

Wie erinnerlich haben wir das Durchschnittsgewicht der Opfer einer hypothetischen Massenvernichtung in Sobibor mit 60 kg angesetzt. Man mag nun einwenden, dieser Wert sei zu hoch, da, wenn nicht die westlichen, so zumindest die polnischen Juden aufgrund der harten Bedingungen, unter denen sie vor ihrer Deportation gelebt hatten, im allgemeinen sehr mager gewesen seien. Den Holzbedarf bei der Verbrennung der Leichen hätte dies allerdings nicht verringert, sondern im Gegenteil erhöht, wie sich beim sogenannten „Minnesota Starving Experiment“ erwies.

Bei einem Versuch an Freiwilligen, der Ende 1945 in Minnesota durchgeführt wurde, verringerte sich das durchschnittliche Körpergewicht von 36 Versuchspersonen im Verlauf von 24 Wochen, während welcher sie auf rigorose Diät gesetzt wurden, von 69,4 auf 52,6 kg. Dabei entfiel 37% des verlorenen Gewichts auf Wasser, 9% auf Proteine und 54% auf Fette[253]. Angesichts dieser Tatsache ist davon auszugehen, daß der Holzbedarf bei der Kremierung einer ausgemergelten Leiche steigt und nicht sinkt.

e) Trockenes Holz versus frisches Holz

Wie jedermann weiß, brennt trockenes Holz besser als frisches, weil letzteres einen höheren Feuchtigkeitsgehalt aufweist. Zur Ermittlung der Holzmenge, die in Sobibor zur Einäscherung von 169.000 Leichen nötig gewesen wäre, gilt es deshalb in Erfahrung zu bringen, ob das Brennholz mit Zügen oder Lastwagen ins Lager geschafft wurde oder ob man es sich im nahen Wald besorgte. Die ehemaligen Häftlinge und die Sobibor-Historiker lassen keinen Zweifel daran aufkommen, daß letzteres der Fall war. J. Schelvis schreibt:

„Die Verbrennung der damals schon fast 100.000 Leichen erforderte große Mengen Holz. Im nahen Wald gab es solches in reichlichem Ausmaß. Es wurde ein Waldkommando gebildet, das aus ungefähr 30 Arbeitshäftlingen bestand. Dieses mußte unter der Aufsicht einiger SS-Männer und Ukrainer große Mengen an Bäumen fällen und in kleine Stücke zersägen. Anfangs bestand die Mannschaft aus jungen, kräftigen Männern, die später durch junge Frauen verstärkt wurden. Die unverbrannten Knochen der Leichen wurden zu Asche zermahlen, mit Sand vermengt und über die Erde verstreut. Darauf wurden junge Bäume gepflanzt.“[254]

Die reichlich unglaubwürdige Behauptung, das Waldkommando sei „durch junge Frauen verstärkt“ worden, hat Schelvis von einer Ursula Stern übernommen, die am 8. November 1965 beim Sobibor-Prozeß in Hagen aussagte[255].

Sobibor ist von einem Wald umgeben, der hauptsächlich aus Rottannen besteht. Frisch gehacktes, grünes Rottannenholz weist einen Wassergehalt von fast 60% auf[256]; sein Heizwert beträgt ungefähr 2.000 Kcal pro kg)[257]. Hingegen beläuft sich der Heizwert von trockenem Holz auf ca. 3.800 Kcl pro kg, ist also 1,9 mal höher.

f) Die zur Verbrennung von 169.000 Leichen in Sobibor erforderliche Holzmenge

Wie wir gesehen haben, hätte der Bedarf an trockenem Holz (mit einem Feuchtigkeitsgrad von 20%) bei einer Massenverbrennung von Leichen 210 kg pro Leichnam betragen. Da in Sobibor grünes Holz verwendet wurde, erhöht sich der Holzbedarf jedoch auf (210 x 1,9 =) ca. 336 kg pro Leiche. Um ja nicht der Übertreibung beschuldigt zu werden, runden wir diese Ziffer vorsichtshalber auf 300 kg ab.

Unter diesen Umständen brauchte es zur Einäscherung von 169.000 Leichen in Sobibor mindestens (169.000 x 0, 3 =) 50.700 Tonnen Holz. Da ein Hektar Hektar Tannenwald pro Jahr ca. 346 Kubikmeter Holz abwirft[258], hätten die 30 Häftlinge vom Waldkommando dementsprechend annähernd 199 Hektaren Wald abholzen müssen, also fast zwei Quadratkilometer!

Wenn man annimmt, daß die Leichenverbrennung von Oktober 1942 bis zum Oktober 1943 dauerte und demnach 12 Monate in Anspruch nahm, mußte das Waldkommando unter diesen Umständen Tag für Tag (50.700 :365 =) ca. 139 Tonnen Bäume fällen und zersägen. Auf jeden der 30 Holzfäller entfielen also täglich mehr als 4,6 Tonnen! Daß dies radikal unmöglich ist, braucht kaum betont zu werden.

Gemäß unserer Schätzung kamen in Sobibor rund 10.000 Menschen um; wie wir auf diese Zahl gelangen, werden wir schon bald darlegen. Um das zur Einäscherung einer solchen Zahl von Leichen erforderliche Brennholz zu gewinnen, mußte das dreißigköpfige Waldkommando täglich etwas über acht Tonnen Bäume fällen und zersägen, was sehr wohl im Bereich des Möglichen lag.

Abgerundet wird dieses Bild dadurch, daß ein Vergleich zweier Luftaufnahmen der Gegend um Sobibor, von denen die erste am 11. Juli 1940 und die zweite am 30. Mai 1944 entstand[259], keine nennenswerte Verkleinerung des Waldes erkennen läßt. Am südlichen Rand scheint der Wald sogar gewachsen zu sein. Wäre der Wald um das Lager herum abgeholzt gewesen, so hätten es die polnischen Ermittler im Jahre 1947 übrigens schwerlich versäumt, diesen belastenden Sachverhalt gebührend hervorzuheben.

3. Die Asche

Der menschliche Körper enthält ca. 5% Asche[260]. Für das Brennholz setzen wir einen Aschegehalt von 6% an, da es sich um frisches und somit feuchtes Holz handelte. 169.000 Leichen mit einem Durchschnittsgewicht von 60 kg hätten dementsprechend ([169.000x60]x0,05=) 507.000 kg oder 507 Tonnen Asche hinterlassen. Das Gewicht der Holzasche hätte (169.000x300x0,06=) 3.042.000 kg oder 3.042 Tonnen betragen. Unter diesen Umständen wären insgesamt 3.549 Tonnen Asche angefallen.

J. Schelvis behauptet, die Deutschen hätten die Asche „über die Erde zerstreut“, doch hätten die Polen auf dem Lagergelände derart gewaltige Aschemengen vorgefunden, so hätten sie dies weidlich ausgeschlachtet – was nicht geschah.

Prof. Kola erwähnt in seinem Artikel zwar, daß die Massengräber „Überreste verbrannter Leichen“ (d. h. Asche und Knochen) enthielten, liefert jedoch keinerlei Angaben über deren Umfang. Wie bereits erwähnt, wurde kein einziges Grab geöffnet, obgleich dies das einzige rationale Vorgehen gewesen wäre, um das Ausmaß der menschlichen Überreste zu ermitteln. Wir schließen daraus, daß die mittels der Bohrungen ermittelten Asche- und Knochenmengen verhältnismäßig gering waren. Ansonsten hätte man die Gräber nämlich geöffnet, um der Welt endlich einmal einen handfesten Beweis für den „Holocaust“ vorzuführen, statt sie, wie es seit über sechs Jahrzehnten geschieht, mit „Augenzeugenberichten“ abzuspeisen, von denen der eine dümmer ist als der andere.

Teil 16. Die nationalsozialistische Judenpolitik

1. Von der Auswanderung zur „territorialen Endlösung“

Die wahre Funktion von Sobibor, Belzec und Treblinka ist vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Judenpolitik zu sehen, deren unverrückbares Ziel von Anfang an die Entfernung der Juden aus dem deutschen Machtbereich mittels Emigration oder Aussiedlung, zu keinem Zeitpunkt jedoch ihre physische Ausrottung gewesen war.

Bereits sieben Monate nach Adolf Hitlers Machtübernahme, am 28. August 1933, schloß das Wirtschaftsministerium des Reichs mit der Jüdischen Agentur für Palästina das sogenannte „Haavara-Abkommen“, einen Wirtschaftsvertrag, der die Grundlage für die Auswanderung von rund 52.000 deutschen Juden nach Palästina bis zum Jahre 1942 bilden sollte[261]. Damit war das Leitmotiv der NS-Judenpolitik vorgegeben.

Am 11. Februar 1939 wurde in Berlin eine „Reichszentrale für jüdische Auswanderung“ gegründet, der die Aufgabe oblag, „alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung der Juden zu treffen“. Mit der Leitung dieser Zentrale wurde Reinhard Heydrich beauftragt[262]. Nach der Gründung des „Protektorats Böhmen und Mähren“ erhielt der SS-Hauptsturmführer Adolf Eichmann von Heydrich den Befehl, in Prag eine „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ zu schaffen[263].

Am 25. November 1939 wurde in einem Memorandum mit dem Titel „Die Frage der Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassenpolitischen Gesichtspunkten“ vorgeschlagen, „ca. 800.000 Juden aus dem Reich (Altreich, Ostmark, Sudetengau und Protektorat)“ sowie weitere 530.000 Juden aus den dem Reich angegliederten, ehemals westpolnischen Gebieten ins Generalgouverment abzuschieben[264]. Allerdings wurde der Plan, im Generalgouvernement ein jüdisches Reservat einzureichen, schon bald aufgegeben. Im Mai 1940 schrieb der Reichsführer SS Heinrich Himmler in einem Memorandum:

„Den Begriff Jude hoffe ich durch die Möglichkeit einer grossen Auswanderung sämtlicher Juden nach Afrika oder sonst in eine Kolonie völlig auslöschen zu sehen.[265]

Im selben Memorandum verwarf Himmler „die bolschewistische Methode der physischen Ausrottung eines Volkes aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich“.[266]

Am 24. Juni 1940 hielt Heydrich in einem Schreiben an Außenminister Joachim Ribbentrop fest:

„Der Herr Generalfeldmarschall [Göring] hat mich im Jahre 1939 in seiner Eigenschaft als Beauftragter für den Vierjahresplan mit der Durchführung der jüdischen Auswanderung aus dem gesamten Reichsgebiet beauftragt. In der Folgezeit gelang es, trotz großer Schwierigkeiten, selbst auch während des Krieges, die jüdische Auswanderung erfolgreich fortzusetzen. Seit Übernahme der Aufgabe durch meine Dienststelle am 1. Januar 1939 sind bisher über 200.000 Juden aus dem Reichsgebiet ausgewandert. Das Gesamtproblem – es handelt sich bereits um rund

3¼ Millionen Juden in den heute deutscher Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten – kann aber durch Auswanderung nicht mehr gelöst werden. Eine territoriale Endlösung wird also notwendig.“[267]

Als Folge dieses Schreibens entwarf das Außenministerium den sogenannten Madagaskar-Plan.

2. Der Madagaskar-Plan[268]

Am 3. Juli 1940 verfaßte Franz Rademacher, Leiter der jüdischen Abteilung im Außenministerium, einen Bericht mit dem Titel „Die Judenfrage im Friedensvertrage“, die mit folgender Erklärung beginnt:

„Der bevorstehende Sieg gibt Deutschland die Möglichkeit und meines Erachtens auch die Pflicht, die Judenfrage in Europa zu lösen. Die wünschenswerte Lösung ist: Alle Juden aus Europa.“

Rademacher erläuterte, bei dem – als unmittelbar bevorstehend betrachteten – Friedensvertrag mit Frankreich werde letzteres die Insel Madagaskar als Mandatsgebiet abtreten, in das alle europäischen Juden deportiert würden und das einen autonomen Staat unter Überwachung Deutschlands bilden werde.

Das Projekt wurde von Ribbentrop gutgeheißen und dem Reichssicherheitshauptamt überwiesen, welchem die technischen Vorbereitungen zur Umsiedlung der Juden auf die ostafrikanische Insel sowie die Überwachung der evakuierten Juden obliegen sollte[269].

Am 12. Juli 1940 hielt Hans Frank, Generalgouverneur Polens, in einer Rede fest, er hoffe

„die ganze Judensippschaft im Deutschen Reich, im Generalgouvernement und im Protektorat in denkbar kürzester Zeit nach Friedensschluß in eine afrikanische oder amerikanische Kolonie zu deportieren. Man denkt an Madagaskar, das zu diesem Zweck von Frankreich abgetreten werden soll.“[270]

3. Vom Madagaskar-Plan zur Aussiedlung der Juden in die Ostgebiete

In den folgenden Monaten ergaben sich durch den Krieg und die seit dem Beginn des Rußlandfeldzugs realistisch gewordene Aussicht auf große territoriale Gewinne neue Perspektiven, die zu einem Kurswechsel in der NS-Judenpolitik führten. An die Stelle der „Endlösung“ mittels Zwangsumsiedlung nach Madagaskar trat nun eine „territoriale Endlösung“ durch Deportation der europäischen Juden in die von den Deutschen eroberten Ostgebiete. Dieser Kurswechsel wurde am 22. August 1941 vom SS-Sturmbannführer Carltheo Zeitschel, einem Berater an der deutschen Botschaft in Paris, eingeläutet, der in einer Note zu Händen von Botschafter Otto Abetz schrieb:

„Die seit Jahren spukende und auch z. Zt. von Admiral Darlan vor einigen Monaten neuerdings ventilierte Idee, alle Juden Europas nach Madagaskar zu transportieren, ist zwar an sich nicht schlecht, dürfte aber unmittelbar nach dem Kriege auf unüberwindliche Transportschwierigkeiten stoßen, da die durch den Krieg stark dezimierte Welttonnage sicher zu anderen Dingen wichtiger gebraucht wird, als große Mengen von Juden auf den Weltmeeren spazieren zu fahren. Ganz abgesehen davon, daß ein Transport von nahezu 10 Millionen, selbst wenn zahlreiche Schiffe zur Verfügung stünden, jahrelang dauern würde. Ich schlage daher vor, bei der nächsten Gelegenheit diese Frage dem Reichsaußenministerium vorzutragen und zu bitten, in dem Sinne einer solchen Regelung sich mit dem bereits ernannten, zukünftigen Minister für die Ostgebiete, Reichsleiter Rosenberg, und dem Reichsführer-SS zusammenzusetzen und die Angelegenheit in dem von mir vorgeschlagenen Sinne zu prüfen. Das Transportproblem der Juden in die Ostgebiete würde selbst während des Krieges durchzuführen sein und nach dem Kriege nicht auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen, zumal die gesamten Juden im Generalgouvernement die Strecke in das neue abgegrenzte Territorium ja mit ihren Fahrzeugen auf den Landstrassen zurücklegen könnten.“[271]

Der Plan zur Abschiebung der Juden in die Ostgebiete war bereits früher mehrfach erwogen worden. Am 2. April 1941, also noch vor Beginn des Ostfeldzugs, hatte Reichsminister Rosenberg mit dem Gedanken geliebäugelt,

„das moskowitische Rußland als Abschubgebiet für unerwünschte Bevölkerungselemente in größerem Ausmaße zu benutzen“[272].

Am 17. Juli 1941 hielt Generalgouverneur Hans Frank in seinem Diensttagebuch fest, er wünsche

„keine weitere Ghettobildung mehr, da nach einer ausdrücklichen Erklärung des Führers vom 19. Juni d. J. die Juden in absehbarer Zeikt aus dem Generalgouvernement entfernt würden und das Generalgouvernement dann nur noch gewissermaßen Durchgangslager sein solle“[273].

Man beachte den Ausdruck „Durchgangslager“!

Am 28. September 1941 übermittelte Himmler dem Gauleiter des Warthelands, Arthur Greiser, einen Befehl des Führers, dem zufolge die Juden im Altreich und dem Protektorat so rasch wie möglich nach Osten abzuschieben seien. Himmler selbst schlug vor, die betreffenden Juden „zunächst einmal als erste Stufe in die vor zwei Jahren neu zum Reich gekommenen Ostgebiete zu transportieren, um sie im nächsten Frühjahr [1942] noch weiter nach dem Osten zu deportieren“. Er regte an, „in das Litzmannstädter Ghetto[...] rund 60.000 Juden des Altreichs und des Protektorats für den Winter zu verbringen“[274].

Am 10. Oktober 1941 erklärte Heydrich in Prag bei einer Sitzung zur „Lösung von Judenfragen“, zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November sollten 50.000 Juden aus dem Protektorat nach Minsk und Riga abgeschoben werden, wo sie „in die Lager für kommunistische Häftlinge im Operationsgebiet“ eingeliefert werden könnten[275]. Da Heydrich einen solchen Entschluß nicht ohne Billigung Hitlers fällen konnte, bedeutet dies, daß letzterer Zeitschels Vorschlag zur Umsiedlung der Juden in die Ostgebiete abgesegnet hatte. Am 23. Oktober 1941 untersagte Himmler mit sofortiger Wirkung die jüdische Auswanderung[276], und am Tage danach wurde die Evakuierung von 50.000 westlichen Juden nach Osten angeordnet. Am 24. Oktober erließ Kurt Daluege, Chef der Ordnungspolizei, ein Dekret zum Thema „Evakuierungen von Juden aus dem Altreich und dem Protektorat, in dem es hieß:

„In der Zeit vom 1. November – 4. Dezember 1941 werden durch die Sicherheitspolizei aus dem Altreich, der Ostmark und dem Protektorat Böhmen und Mähren 50.000 Juden nach dem Osten in die Gegend um Riga und Minsk abgeschoben. Die Aussiedlungen erfolgen in Transportzügen der Reichsbahn zu je 1000 Personen. Die Transportzüge werden in Berlin, Hamburg, Hannover, Dortmund, Münster, Düsseldorf, Köln, Frankfurt/M., Kassel, Stuttgart, Nürnberg, München, Wien, Breslau, Prag und Brünn zusammengestellt.“[277]

Der neue Kurs der NS-Judenpolitik wurde den höheren Parteichargen bei der zu diesem Zweck einberufenen Wannsee-Konferenz offiziell bekanntgegeben, die ursprünglich für den 9. Dezember 1941 geplant, doch dann auf den 20. Januar 1942 verschoben worden war. Offiziell wurde der Madagaskarplan am 10. Februar 1942 aufgegeben. In einem ein auf diesen Tag datierten Schreiben an den Gesandten Bielfeld vom Außenministerium erläuterte Franz Rademacher die Gründe für diesen Schritt:

„Im August 1940 übergab ich Ihnen für Ihre Akten den von meinem Referat entworfenen Plan zur Endlösung der Judenfrage, wozu die Insel Madagaskar von Frankreich im Friedensvertrag gefordert, die praktische Durchführung der Aufgabe aber dem Reichssicherheitshauptamt übertragen werden sollte. Gemäß diesem Plane ist Gruppenführer Heydrich vom Führer beauftragt worden, die Lösung der Judenfrage in Europa durchzuführen. Der Krieg gegen die Sowjetunion hat inzwischen die Möglichkeit gegeben, andere Territorien für die Endlösung zur Verfügung zu stellen. Demgemäß hat der Führer entschieden, daß die Juden nicht nach Madagaskar, sondern nach dem Osten abgeschoben werden. Madagaskar braucht somit nicht mehr für die Endlösung vorgesehen zu werden.“[278]

Somit war die Endlösung nach wie vor territorialer Natur und bestand in der Abschiebung der Juden in den von Deutschland beherrschten Gebieten nach Osten.

Von kapitaler Bedeutung ist ein aus dem März oder April 1942 stammender Aktenvermerk von Hans Lammers, dem Chef der Reichskanzlei, laut dem Hitler diesem mitgeteilt hatte, „das er die Lösung der Judenfrage bis nach dem Krieg zurückgestellt sehen wolle“[279].

Am 26. Juni 1942 schrieb der Chef der Sicherheitspolizei und des SD in einem Bericht folgendes:

„Die von der Sicherheitspolizei und dem SD getroffenen Maßnahmen haben auch in Weißruthenien auf dem Gebiet der Judenfrage grundlegenden Wandel zu schaffen. Um die Juden unabhängig von später noch zu treffenden Maßnahmen zunächst unter eine wirksame Kontrolle zu bringen, wurden Juden-Ältestenräte eingesetzt, die der Sicherheitspolizei und dem SD für die Haltung ihrer Rassengenossen verantwortlich sind. Darüber hinaus wurde mit der Registrierung der Juden und ihrem Zusammenschluß in Ghettos begonnen. Schließlich sind die Juden durch eine auf Brust und Rücken zu tragendes gelbes Abzeichen nach Art des im Reichsgebiet eingeführten Judensterns gekennzeichnet worden. Um das Arbeitspotential der Juden auszuwerten, werden sie allgemein zum geschlossenen Arbeitseinsatz und zu Aufräumungsarbeiten herangezogen. Mit diesen Maßnahmen sind die Grundlagen für die später beabsichtigte Endlösung der europäischen Judenfrage auch für das weißruthenische Gebiet geschaffen worden.“[280]

Die vorhandenen Eisenbahndokumente[281] ermöglichen es uns, einen Teil des Gesamtbilds der direkt in die Ostgebiete geleiteten Judentransporte zu konstruieren. Es sind 66 Transporte bekannt, mit denen insgesamt 56.221 Juden in die Ostgebiete gelangten[282]. Von ihnen stammten 16.057 aus dem Altreich, 11.000 aus dem Protektorat und 29.164 aus Wien. Die Bestimmungsorte waren Baranovici, Maly Trostinec und Minsk (Weißrußland), Kaunas (Litauen), Riga (Lettland) sowie Raasiku (Estland).

Neben diesen aus dem Altreich, Österreich und dem Protektorat direkt in die Ostgebiete umgesiedelten Juden gab es eine um das Vielfache größere Zahl, die zunächst, als Zwischenetappe, ins Generalgouvernement kam. Hierauf gehen wir im folgenden Artikel näher ein; zunächst aber eine Bilanz des bisher Gesagten.

4. Bilanz

Die zitierten Dokumente, die nur einen Bruchteil der vorhandenen ausmachen, lassen nicht den geringsten Zweifel daran aufkommen, daß die von den Nationalsozialisten angestrebten „Endlösung der Judenfrage“ territorialer Natur war. Nachdem durch die Gebietsgewinne des Deutschen Reichs in der Anfangsphase des Zweiten Weltkriegs eine große Zahl zusätzlicher Juden unter deutsche Kontrolle geraten war, ließ sich das Problem nicht mehr durch individuelle Auswanderung lösen. Zunächst wurde erwogen, die Juden nach Madagaskar abzuschieben, doch weil sich dieser Plan aus praktischen Gründen nicht durchführen ließ, trat an seine Stelle ein Programm zu ihrer Umsiedlung in die eroberten Ostgebiete, wobei das Generalgouvernement für die meisten Umsiedler „gewissermaßen Durchgangslager sein sollte“ (H. Frank).

Teil 17. Durchgangslager Sobibor

1. „Durch die Lager im Generalgouvernement durchgeschleust“

Gemäß dem aus dem Jahre 1943 stammenden Korherr-Bericht waren bis Ende 1942 „1.274.166 Juden „durch die Lager im Generalgouvernement durchgeschleust“ worden[283]. Daß es sich bei diesen Lagern um Belzec, Sobibor und Treblinka handelte, war von Anfang an klar; den endgültigen Beweis hierfür lieferte der erst anno 2001 veröffentlichte Höfle-Funkspruch, in dem diese drei Lager in abgekürzter Form („B“, „S“ und „T“) genannt werden. Als viertes Lager erwähnt Höfle „L“, d. h. Lublin-Majdanek, das offenbar zusätzlich zu seiner Hauptfunktion als Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager noch eine Nebenfunktion als Durchgangslager besaß; allerdings war die Zahl der aus Majdanek überstellten Juden im Vergleich zu Sobibor, Belzec und Treblinka gering.

Die wenigen vorhandenen Dokumente über letztere drei Lager lassen nicht die Spur eines Zweifels an ihrer Funktion aufkommen:

- Sobibor wurde sowohl von Heinrich Himmler (in seinem Rundschreiben vom 5. Juli 1943) als auch von Oswald Pohl (in seiner Antwort vom 15. Juli 1943) als „Durchgangslager“ bezeichnet[284];

- Belzec war laut dem Reuter-Vermerk vom 17. März 1942 die „Zielstation“, über welche die aus dem Generalgouvernement abgeschobenen Juden „über die Grenze kommen“ sollten[285];

- Treblinka war ebenfalls ein Durchgangslager, wie u. a. aus dem bekannten Briefwechsel zwischen dem Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Albert Ganzenmüller und dem SS-General Karl Wolff hervorgeht. Am 28. Juli 1942 teilte Ganzenmüller Wolf mit, seit dem 22. 7. gehe täglich ein Zug mit 5.000 Juden von Warschau über Malkinia nach Treblinka ab. Am 13. August antwortete Wolff:

„Mit besonderer Freude habe ich von Ihrer Mitteilung Kenntnis genommen, daß nun schon seit 14 Tagen täglich ein Zug mit 5.000 Angehörigen des auserwählten Volkes nach Treblinka fährt und wir doch auf diese Weise in die Lage versetzt sind, diese Bevölkerungsbewegung in einem beschleunigten Tempo durchzuführen.“[286]

Den orthodoxen Historikern fällt zu all dem nichts Besseres ein, als gebetsmühlenhaft zu wiederholen, die Wörter „durchschleusen“, „Durchgangslager“, „über die Grenze kommen“ und „Bevölkerungsbewegung“ seien Bestandteil einer Tarnsprache gewesen, deren sich die nationalsozialistischen Führer selbst in ihrer vertraulichen Korrespondenz bedient hätten, um den Massenmord in „Vernichtungslagern“ zu vertuschen! Wer zu solchen Tricks greift, ist kein Wissenschaftler, sondern ein Ideologe.

Nicht alle aus Treblinka, Belzec und Sobibor überstellten Juden kamen in die Ostgebiete. Wie revisionistische Forscher nachgewiesen haben, wurden aus Treblinka und Belzec kleinere Gruppen jüdischer Häftlinge nach Majdanek sowie in Arbeitslager des Lubliner Distrikts überstellt[287] Daß von Sobibor aus eine gewisse Anzahl niederländischer Juden in Arbeitslager geschickt wurden, kann man u. a. bei J. Schelvis nachlesen, der selbst zu diesen Überstellten gehört hatte[288]. Andererseits trafen in Sobibor im Herbst 1943 einige Transporte aus dem weißrussischen Minsk ein; dem zweiten davon gehörte Alexander Petscherski an[289]. Der Grund für diese Transporte kann nur darin bestanden haben, daß die Deutschen Arbeiter benötigten, beispielsweise für die Entlaborierungsanstalt für Beutemunition, deren Einrichtung Himmler in seinem Rundschreiben vom 5. Juli 1943 angeordnet hatte. Hätten die Deutschen diese weißrussischen Juden umbringen wollen, so hätten sie dies selbstverständlich in Weißrußland selbst getan.

2. Die Objekte A und E im Lagersektor III

Ein Durchgangslager mußte zwangsläufig gewisse hygienische Einrichtungen besitzen, um die Gefahr der Verschleppung von Seuchen so weit wie möglich zu verringern. Hierzu gehörten eine Entwesungsanlage, in der die Kleider der Überstellten von der Laus, der Trägerin des gefürchteten Flecktyphus, befreit wurden, sowie Duschen.

Die archäologischen Untersuchungen Prof. Kolas auf dem Gelände des ehemaligen Lagersektors III von Sobibor belegen die Existenz von Bauwerken, für welche die offizielle Geschichtsversion keine Erklärung weiß[290], die sich jedoch aus revisionistischer Perspektive ohne weiteres deuten lassen. Das ca. 2,75 x 2,75 m große, mit einem Keller und einem Kohlenlager versehene „Objekt A“, von dem Prof. Kola die unfundierte Hypothese aufstellt, es könnte eine Schmiede gewesen sein, war mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Heißluft-Entwesungskammer. Neben der Entwesung mit dem Insektizid Zyklon-B (dessen Gebrauch in Sobibor nicht attestiert ist) wurde zur Bekämpfung von Schadinsekten regelmäßig auch Heißluft verwendet.

Die riesige, T-förmige Baracke, deren größerer Teil 60 bis 80 m maß („Objekt E“), dürfte eine weitere Entwesungsanlage enthalten haben (da mit einem Transport bis zu 2.000 Juden in Sobibor angelangten, war Objekt A zu klein, um eine derart große Anzahl von Kleidungsstücken zu entlausen), ferner Duschen und, worauf die zahlreichen vorgefundenen persönlichen Gebrauchsgegenstände hindeuten, auch Magazine. (Daß die Häftlinge das Lager III nackt betreten mußten, ist selbstverständlich eine der vielen albernen Lügen der „Augenzeugen“.)

3. Unfreiwillige Hinweise auf die wahre Funktion Sobibors in den Augenzeugenberichten

Daß ausnahmslos alle in der Literatur zitierten Sobibor-Zeugen von einer Massenvernichtung in diesem Lager sprechen, läßt sich ohne weiteres damit erklären, daß sie sich untereinander abgesprochen hatten, oder daß der eine Zeuge wiederholte, was er von einem anderen gehört oder in irgendeinem Buch oder einer Zeitung gelesen hatte. Bezüglich der Zahl der Opfer sowie der Tötungsmethode ließen die Zeugen jedoch ihrer Phantasie freien Lauf; dies erklärt die von ihnen genannten, teils irrsinnigen Opferzahlen (bis zu zwei Millionen!) sowie ihre skurrilen Aussagen über Tötungen mittels Chlor oder einer schwarzen Flüssigkeit sowie über eine Gaskammer mit aufklappbarem Boden, durch den die Leichen wahlweise in einen Keller, eine Grube oder einen Eisenbahnwaggon fielen.

Eine aufmerksame Lektüre der Augenzeugenberichte liefert eine ganze Reihe von unfreiwilligen Hinweisen darauf, daß Sobibor in der Tat jenes Durchgangslager war, als daß es in den zeitgenössischen deutschen Dokumenten bezeichnet wird. Hierzu einige Beispiele.

Alexander Petscherski: „Auf den ersten Blick hatte man noch den Eindruck, man betrete ein ganz normales Bad. Hähne für heißes und kaltes Wasser, Waschbecken.“[291]

Wozu war dieses Täuschungsmanöver notwendig? Laut der offiziellen Sobibor-Version wurden die Opfer im Zustand völliger Nacktheit von mit Gewehren und Peitschen ausgerüsteten Ukrainern in das „Vernichtungsgebäude“ getrieben. Unter diesen Umständen wären Flucht- oder Widerstandsversuche von vorne herein aussichtslos gewesen, und die Opfer hätten das „Bad“ auch dann betreten, wenn dieses weder Hähne noch Waschbecken besessen hätte.

Der Ukrainer Michail Razgonayev, der in Sobibor Dienst getan hatte und nach dem Krieg den Sowjets in die Hände geriet, sagte vor seiner Erschießung bei einem Verhör aus, sämtliche Häftlinge hätten vor Betreten des „Bads“ ein Stück Seife erhalten[292]. Da die Vorstellung, die Deutschen hätten die während des Krieges stets knappe Seife für ein vollkommen überflüssiges Betrugsmanöver vergeudet, nur Kopfschütteln hervorrufen kann, lautet die einzige logische Schlußfolgerung, daß die Häftlinge kein „Bad“, sondern ein echtes Bad betraten.

Y. Arad schreibt:

„Die Ungewißheit über das Schicksal der Juden, die ins Lager III verbracht wurden, lastete schwer auf denen, die zur Arbeit ausgewählt worden waren. Tage, ja Wochen vergingen, ehe die jüdischen Gefangenen, die in Lager I und Lager II arbeiteten, herausfanden, daß die dorthin Geführten vergast worden waren.“[293]

Unter Berufung auf die Aussagen des ehemaligen Sobibor-Häftlings Ber Freiberg fährt Arad fort:

„Zwei Wochen lang hofften er und seine Kameraden, daß die [mit ihnen nach Sobibor gelangten] Menschen nicht ermordet, sondern in die Ukraine geschickt worden waren – obgleich sie nur wenige hundert Meter von den Gaskammern entfernt arbeiteten.“[294]

Solche Behauptungen stehen in schreiendem Widerspruch zur der offiziellen These, laut der, wie die polnische Exilzeitschrift Polish Fortnightly Review am 1. Juli 1942 berichtet hatte,

„der Gestank der verwesenden Leichen in Sobibor so groß sein soll, daß die Bewohner des Distrikts und selbst das Vieh den Ort meiden“.

Wenn dies stimmte, wie konnten die Häftlinge in den Lagersektoren I und II dann tagelang, ja wochenlang in Ungewißheit über das Schicksal der in den Sektor III Verbrachten schweben? Auch dem führenden Sobibor-Spezialisten der orthodoxen Geschichtsschreibung, J. Schelvis, fällt dieser eklatante Widerspruch nicht auf; er schreibt:

„Die Arbeitshäftlinge wußten nicht genau, was in ihrer unmittelbaren Nähe im Lager III vor sich ging.“[295]

Auf derselben Seite liest man:

„… der Gestank von Leichen und später die lodernden Flammen waren der Beweis, daß ganz in ihrer Nähe Menschen getötet wurden.“

Wo bleibt denn da die Logik?

Die niederländische Jüdin Judith Eliazer gab am 5. Februar 1946 in Rotterdam folgendes zu Protokoll:

„Wir sind am 10. März 1943 von Westerbork direkt nach Sobibor transportiert werden, wo wir am 13. oder 15. März eintrafen. Dortselbst wurden wir ausgemustert. 30 Mädchen und 44 Männer wurden herausgeholt. Der Rest wurde vergast und verbrannt. (Wir haben gesehen, daß die anderen in Kippwägelchen weggefahren wurden. Vermutlich sind sie in Gruben geworfen [worden]). Sobibor war kein Lager. Es war ein Durchgangslager[296]

Indem sie einerseits die üblichen Ausrottungsgeschichten wiederkäut und Sobibor andererseits ausdrücklich als Durchgangslager bezeichnet, verwickelt sich auch diese Zeugin in einen unlösbaren Widerspruch.

Teil 18. Die Opferzahl von Sobibor. Eine Hypothese

Zu Beginn unserer Artikelserie schrieben wir, mangels dokumentarischer und forensischer Unterlagen lägen keine revisionistischen Schätzungen der Opferzahl von Sobibor vor[297]. Eine genaue Zahl zu nennen ist in der Tat ein Ding der Unmöglichkeit, doch nun, wo wir mit absoluter Sicherheit nachgewiesen haben, daß Sobibor kein Vernichtungslager war, wollen wir den Versuch unternehmen, zu untersuchen, in welcher Größenordnung sich die Zahl der Opfer des Lagers bewegt haben könnte.

1. Die Zahl der Opfer unter den Arbeitsjuden

Während des Aufstands vom 14. Oktober 1943 sowie anschließend an diesen wurden einige hundert Häftlinge getötet[298]. Hierzu kamen weitere Arbeitsjuden, die bei gescheiterten Fluchtversuchen oder wegen schwerer Verstöße gegen die Lagerordnung hingerichtet wurden oder „eines natürlichen Todes“ (vor allem an Krankheiten) starben. Wir gehen von der Hypothese aus, daß die Gesamtzahl der ums Leben gekommenen Arbeitsjuden bei rund 1.000 lag.

2. Während des Transports nach Sobibor umgekommene oder vor der Weiterfahrt nach Osten im Lager gestorbene Juden

Obwohl jene Deportierten, die während der Fahrt nach Sobibor den Tod fanden, streng genommen nicht als „Sobibor-Opfer“ gelten können, zählen wir sie der Einfachheit halber zu diesen hinzu. Während die Transporte aus Holland zumindest teilweise unter regulären Bedingungen in Personenzügen erfolgten[299], war dies bei den Transporten aus anderen Ländern meist nicht der Fall. In den überfüllten Zügen brach oft Panik aus, was dazu führen konnte, daß manche der Insassen erdrückt wurden oder erstickten.

Wir verfügen über keine Anhaltspunkte dafür, wie lange die zur Überstellung in die Ostgebiete bestimmten Juden in Sobibor blieben, doch spricht die Logik dafür, daß es im Schnitt nicht mehr als einige Tage gewesen sein dürften. Unter diesen Umständen konnte die Zahl der im Lager „eines natürlichen Todes gestorbenen“ Umsiedler nicht hoch sein. Unsere Hypothese lautet, daß der Prozentsatz der während der Fahrt nach Sobibor umgekommenen oder dort an Krankheiten etc. gestorbenen Häftlinge 3% der Gesamtzahl von (maximal) 170.000, also rund 5.000, betragen haben könnte.

3. Euthanasie

Wie an früherer Stelle erwähnt[300], ist es sehr wahrscheinlich, daß Geisteskranke oder an schweren Krankheiten leidende Juden in Sobibor der Euthanasie unterzogen wurde, da es vom Standpunkt der SS aus sinnlos gewesen wäre, diese Menschen in die Ostgebiete umzusiedeln, und die Besatzungsmacht in Polen keine Rücksicht auf Proteste zu nehmen brauchte. Was diese Hypothese fast zur Gewißheit macht, ist die Tatsache, daß ein großer Teil des Lagerpersonals von Sobibor (sowie auch von Treblinka und Belzec) zuvor in den Euthanasie-Anstalten eingesetzt gewesen war. In der orthodoxen „Holocaust-Literatur“ wird dieser Tatbestand damit erklärt, daß sich Männer, die bereits Erfahrung im Töten von Geisteskranken besaßen, ideal dazu geeignet hätten, die systematische Ausrottung der Juden durchzuführen. Da wir nach all dem Gesagten ohne Gefahr der Widerlegung festhalten können, daß es eine solche systematische Ausrottung nicht gab, führen wir eine weitaus logischere Erklärung an: Die betreffenden Männer taten in den Durchgangslagern dasselbe, was sie in den Euthanasieanstalten getan hatten: Sie bescherten Geisteskranken sowie mit ansteckenden Krankheiten Behafteten, die man aus der Masse der Deportierten ausgesondert hatte, einen fragwürdigen „Gnadentod“.

Wie hoch könnte die Zahl dieser Opfer gewesen sein? Ein Indiz liefert der „Gesamtbericht der Einsatzgruppe A vom 16. Oktober 1941 bis zum 31. Januar 1942“, in dem es hieß, von den 20.000 nach Riga sowie den 7.000 nach Minsk verbrachten Juden seien 70 bis 80% arbeitsunfähig gewesen. Laut dem „Gesamtbericht“ wurden

„in einzelnen Fällen ansteckend erkrankte Juden ausgesondert und exekutiert“.[301]

Dies beweist eindeutig, daß Arbeitsunfähigkeit nicht und Krankheit nur in schweren Fällen als Grund für eine Tötung galt. Selbst im ungünstigsten Fall wird der Prozentsatz der Euthanasie-Opfer unter den nach Sobibor Gelangten also nicht über 2% betragen haben, was bei einer Höchstzahl von 170.000 Deportierten knapp 3.500 Personen entspricht.

Wenn, wofür schlüssige Indizien sprechen, in Sobibor Euthanasie praktiziert wurde, könnte dies auch eine Erklärung für die in der polnischen Literatur aufgestellte Behauptung liefern, in jenem Lager seien neben Juden auch rund 1.000 Polen umgebracht worden[302]. Zwei ehemalige Sobibor-Häftlinge, Abraham Margulies[303] und Dov Ber Freiberg[304], erwähnen die Einlieferung Geisteskranker ins Lager, was darauf hindeutet, daß Patienten aus den Irrenhäusern der Umgebung in Sobibor getötet worden sind. Als Arbeitshypothese übernehmen wir die in der polnischen Literatur genannte Zahl von rund 1.000 solchen Opfern, so daß sich die Gesamtzahl der (jüdischen und polnischen) Euthanasie-Opfer auf ca. 4.500 belaufen haben könnte.

Unseren Schätzungen zufolge fanden in Sobibor (oder auf dem Weg dahin) also etwa (1.000 + 5.000 + 4.500) = 10.500 Menschen den Tod. Wir sind uns bewußt, daß jede der von uns genannten Ziffern anfechtbar ist. Sofern die Lagerdokumentation den Krieg überlebt hat und heute im Giftschrank irgendeines Archivs liegt, wird man die genaue Opferzahl vielleicht eines fernen Tages, wenn sich die politischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben werden, erfahren. Weiterhelfen könnte auch eine Öffnung der Massengräber mit dem Ziel, das Ausmaß der menschlichen Überreste zu ermitteln, doch aus naheliegenden Gründen ist nicht mit einem solchen Schritt zu rechnen. Ganz im Gegenteil ist zu befürchten, daß das Gelände von Sobibor, wie zuvor jenes von Treblinka und Belzec, in naher Zukunft zubetoniert wird, damit künftig nicht mehr gegraben und geforscht, sondern nur noch politisch korrekt getrauert werden kann. Um die vermutlich rund 10.000 echten sowie die wahlweise 160.000 oder 240.000 erfundenen Opfer des Lagers.

Teil 19. Die Abdankung der Vernunft

Die orthodoxe „Holocaust“-Geschichte im allgemeinen und die offizielle Version der „östlichen Vernichtungslager“ im besonderen sind von dermaßen überwältigender Absurdität, daß sich kein Historiker, der ein Mindestmaß an Berufsethos und Selbstachtung besitzt, dazu hergibt, sie zu verteidigen. Historiker, die über dieses Mindestmaß verfügen, schweigen, weil sie wissen: Wer redet, ist ein toter Mann. Wie tief jene „Geschichtsforscher“, welche die politisch korrekte und in vielen Ländern der „freien Welt“ staatlich vorgeschriebene Version der Geschehnisse propagieren, moralisch gesunken sind, beweisen die schäbigen Taschenspielertricks, zu denen diese Leute greifen müssen, um ihren Behauptungen zumindest einen oberflächlichen Schein von Glaubwürdigkeit zu verleihen.

1. Systematische Verzerrung des Inhalts von Dokumenten

Raul Hilberg schreibt:

„Sobibor trug die sinnige Bezeichnung ‚Durchgangslager’. Da es in der Nähe des Bug lag, an der Grenze zu den besetzten Ostgebieten, fügte sich die Bezeichnung in den Mythos von der ‚Ostwanderung’. Als Himmler eines Tages vorschlug, das Lager doch als Konzentrationslager zu bezeichnen, widersetzte sich Pohl dieser Namensänderung.“[305]

Tatsache ist, daß Himmler in seinem Rundschreiben vom 5. Juli 1943 keinesfalls vorschlug, das Durchgangslager Sobibor „doch als Konzentrationslager zu bezeichnen“, sondern es „in ein Konzentrationslager umzuwandeln“. Auch stimmt es nicht, daß sich Pohl der „Namensänderung widersetzte“; in seiner Antwort vom 15. Juli 1943 hielt er lediglich fest, daß zur Einrichtung einer Entlaborierungsanstalt für Beutemunition im Durchgangslager Sobibor dessen Umwandlung in ein Konzentrationslager nicht erforderlich sei[306].

Gehen wir zu Hilbergs „Mythos von der Ostwanderung“ über. Ab Ende 1941 wurde unbestrittenermaßen eine große Anzahl deutscher Juden in die Ostgebiete abgeschoben, was man sehr wohl als – unfreiwillige!“ – „Ostwanderung“ bezeichnen kann. Im Dezember 1941 und im Januar 1942 wurden beispielsweise viele deutsche Jüdinnen ins litaunische Kaunas und von dort aus teilweise nach Lettland deportiert. Im Sommer und Herbst 1944 wurde ein Teil dieser Frauen ins Konzentrationslager Stutthof unweit von Danzig überstellt; in einem 1995 erschienenen Buch schildern einige von ihnen ihre Erlebnisse[307].

Wie erinnerlich soll das erste „Vernichtungslager“, Chelmno, im Dezember 1941 in Betrieb genommen worden sein, was bedeuten würde, daß es zum damaligen Zeitpunkt bereits eine Ausrottungspolitik gab – der zwangsläufig ein entsprechender Befehl Hitlers zugrunde liegen mußte. Wie reimt sich dies mit der Tatsache zusammen, daß die betreffenden deutschen Jüdinnen Ende 1941 und anfange 1942 ins Baltikum und zweieinhalb Jahre später nach Stutthof deportiert wurden und den Krieg überlebten?

Daß die von Hilberg als „Mythos“ bezeichnete „Ostwanderung“ durchaus kein solcher war, geht aus einer Fülle von Dokumenten hervor, von denen wir hier einige zitieren wollen[308].

Am 16. Februar 1942 setzte Martin Luther, Direktor der Abteilung Deutschland im Außenministerium, die deutsche Botschaft in Preßburg (Bratislava) darüber ins Bild, daß „im Zuge der Maßnahmen zur Endlösung der europäischen Judenfrage“ sofort „20.000 junge kräftige slowakische Juden“ in den Osten abtransportiert werden sollten, wo „Arbeitseinsatzbedarf besteht“[309].

Am 11. Mai 1942 stellte SS-Hauptsturmführer Dieter Wisliceny, Eichmanns Stellvertreter in der Slowakei, dem slowakischen Innenministerium ein Schreiben folgenden Inhalts zu:

„Wie mir das Reichssicherheitshauptamt Berlin am 9.5. 1942 telegraphisch mitteilte, besteht die Möglichkeit, die Abschiebungsaktion der Juden aus der Slowakei zu beschleunigen, indem noch zusätzliche Transporte nach Auschwitz gesandt werden können. Diese Transporte dürfen aber nur arbeitsfähige Juden und Jüdinnen enthalten, keine Kinder.“[310]

Die Umsiedlungspolitik war durchaus kein Staatsgeheimnis, sondern fand auch in der Presse ihren Widerhall. Am 25. April 1942 berichtete die Lemberger Zeitung:

„Zuerst werden die alleinstehenden arbeitsfähigen Juden und Jüdinnen ausgesiedelt. Die erste Folge dieser Anordnung war, daß ein Grossteil rüstiger Juden plötzlich ‚arbeitsunfähig’ wurde, und zwar aus den verschiedensten Gründen, und daß sie daraufhin die Krankenhäuser bevölkerten, so daß bald die wirklich kranken Arier keinen Platz mehr finden konnten.“[311]

Zum damaligen Zeitpunkt war laut offizieller Geschichtsversion mit Belzec das zweite „Vernichtungslager“ schon in Betrieb, und die Eröffnung des dritten, Sobibor, stand unmittelbar bevor. Auch in Auschwitz sollen damals bereits Vergasungen stattgefunden haben (im Krematorium des Stammlagers Auschwitz I.) Warum wurden Juden, die sich krank gemeldet hatten, dann nicht etwa zur Vergasung in eines dieser Lager geschickt, sondern in die Krankenhäuser aufgenommen? Und warum wurden die „alleinstehenden arbeitsfähigen Juden und Jüdinnen“ als erste ausgesiedelt, wenn das Wort „aussiedeln“ ein Tarnbegriff für „vergasen“ war, wie uns R. Hilberg und seine Gefolgsleute weismachen wollen? Wenn schon, hätte man die kranken oder aus sonstigen Gründen arbeitsunfähigen Juden natürlich zuerst vernichtet und die Arbeitskraft der restlichen bis zum letzten Moment ausgenutzt.

Am 15. September 1942, zu einem Zeitpunkt, wo laut der offiziellen Geschichtsversion alle sechs „Vernichtungslager“ in Betrieb gewesen sein sollen, fand eine Unterredung zwischen Reichsminister Albert Speer und SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, dem Leiter des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes statt. Am Tag danach verfaßte Pohl zu Händen Himmlers einen Bericht über das Gespräch, in dem es u. a. um die „Vergrößerung Barackenlager Auschwitz infolge Ostwanderung“ ging. Pohl schrieb:

„Reichsminister Prof. Speer will auf diese Weise kurzfristig den Einsatz von zunächst 50.000 arbeitsfähigen Juden in geschlossenen vorhandenen Betrieben mit vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten gewährleisten. Die für diesen Zweck notwendigen Arbeitskräfte werden wir in erster Linie in Auschwitz aus der Ostwanderung abschöpfen, damit unsere bestehenden betrieblichen Einrichtungen durch einen dauernden Wechsel der Arbeitskräfte in ihrer Leistung und ihrem Aufbau nicht gestört werden. Die für die Ostwanderung bestimmten arbeitsfähigen Juden werden also ihre Reise unterbrechen und Rüstungsarbeiten leisten müssen.“[312]

2. Selektive Behandlung von Augenzeugenberichten

In Ermangelung von Dokumenten über eine Politik der Judenausrottung sowie über den Bau von Gaskammern zur Menschentötung müssen sich die offiziellen Historiker notgedrungen auf Augenzeugenberichte stützen. Dies führt uns gleich zur nächsten schreienden Absurdität der orthodoxen Geschichtsversion.

Da das menschliche Gedächtnis mit dem Vergehen der Zeit immer unzuverlässiger wird, entspräche es der Logik, wenn die „Holocaust“-Historiker den noch während des Krieges oder in der unmittelbaren Nachkriegszeit abgegebenen Zeugenaussagen mehr Beweiskraft zumäßen als den späteren, doch groteskerweise ist es umgekehrt: Da die frühen Augenzeugenberichte über die angebliche Judenausrottung in Sobibor, Belzec und Treblinka nicht mit der heutigen Version übereinstimmen, weder in bezug auf die Opferzahl noch hinsichtlich des Tötungsvorgangs, sehen sich die „Holocaust“-Historiker genötigt, sie unter den Teppich zu kehren. J. Schelvis weist zwar immerhin darauf hin, daß der Zeuge Chaim Engel für Sobibor von einer Gaskammer mit aufklappbarem Boden sprach, was er als simplen Irrtum darstellt[313], verschweigt jedoch, daß sich derselbe „Irrtum“ bei mindestens vier weiteren frühen Zeugen – Zelda Metz[314], Ursula Stern[315], Dov (Ber) Freiberg[316] und Moshe Bahir[317] – findet. Von einem in mehrere Kammern unterteilten Vergasungsgebäude hatte kein einziger dieser frühen Zeugen gesprochen.

3. Ein Panoptikum von Verrücktheiten: Die Anzahl und Fläche der Gaskammern von Belzec, Sobibor und Treblinka laut der „Holocaust“-Literatur

Gemäß der Enzyklopädie des Holocaust plante die SS im Rahmen der „Aktion Reinhardt“[318] die „Tötung der 2.284.000 Juden, die damals in den fünf Distrikten des Generalgouvernements lebten“[319]. Zur Verwirklichung dieses blutrünstigen Ziels errichtete die SS laut den „Holocaust“-Historikern zunächst ein einziges Vernichtungslager, Belzec; dieses war mit einem Vergasungsgebäude ausgerüstet, das – man höre und staune! – drei Gaskammern mit einer Gesamtfläche von 96 Quadratmetern enthielt. (Eine Erklärung dafür, daß man dieses Gebäude noch in drei Kammern untergliederte, was die ohnehin winzig kleine Nutzfläche noch verringerte und den Vernichtungsprozeß erschwerte, vermögen die Herrschaften nicht zu liefern.)

Als die SS merkte, „daß Belzec zur Erfüllung des Mordprogramms nicht ausreichte“ (Wolfgang Scheffler[320]), errichtete sie mit Sobibor ein zweites Vernichtungslager. Auch hier begnügte sie sich mit dem Bau eines einzigen Vergasungsgebäudes mit drei Kammern, deren Gesamtfläche jedoch bloß 48 Quadratmeter betrug, also halb so viel wie in Belzec![321]

Nach ein paar Monaten wurden sich die dummen SS-Männer gewahr, daß – um die Formulierung Adalbert Rückerls zu übernehmen – „sich die Gaskammern als zu klein erwiesen“ und „die Leistung des Lagers Sobibor zu gering war“[322]. Deshalb erweiterten sie das Vergasungsgebäude im September 1942 um zusätzliche drei Kammern von insgesamt ebenfalls 48 Quadratmeter Fläche, so daß Sobibor nun über sechs Gaskammern von jeweils 4 x 4 Quadratmetern verfügte und die Gesamtnutzfläche auf stolze 96 Quadratmeter anwuchs.

In Belzec, wo sich ebenfalls herausgestellt hatte, daß die zur Verfügung stehende Nutzfläche zu gering war, ging die SS anders vor. Die Enzyklopädie des Holocaust berichtet:

„Die bestehenden Gaskammern wurden abgerissen und an ihrer Stelle ein neues Gebäude aus Ziegeln und Beton erbaut, das sechs Zellen von vier mal fünf Metern enthielt.“[323]

Damit war die Gesamtfläche der Gaskammern von Belzec von 96 auf immerhin 120 Quadratmetern angewachsen… Wären die SS-Leute nicht so blöd gewesen, das alte Vergasungsgebäude abzureißen, wären es sogar stattliche 216 Quadratmeter gewesen.

In der Zwischenzeit hatte die SS in Ostpolen noch ein weiteres Vernichtungslager in Betrieb genommen – Treblinka, das im Juli 1942 eröffnet wurde. Wieviele Gaskammern erbaute sie dort, und wie groß war deren Gesamtfläche? Wer’s nicht schon weiß, der wird es nie erraten: Sie baute drei Gaskammern von jeweils 4 x 4 Quadratmetern Größe, genau wie in Sobibor![324] Es versteht sich von selbst, daß sich die Nutzfläche auch hier als zu gering erwies, weshalb Ende August oder Anfang September ein „neues Gashaus“ gebaut werden mußte, dessen „genaue Masse sich nicht feststellen lassen“ (A. Rückerl[325]). Über die Anzahl der Kammern in diesem „neuen Gashaus“ liefert Rückerl keine Angaben; laut dem „Holocaust-Historiker“ Uwe Dieter Adam waren es „sechs oder zehn“[326].

Verantwortlich für den Aufbau von Belzec, Sobibor und Treblinka soll der SS-Obersturmführer Richard Thomalla gewesen sein[327]. Hätte die nationalsozialistische Führung tatsächlich eine Judenvernichtung in Gaskammern geplant, und wäre der mit deren Errichtung beauftragte SS-Offizier tatsächlich so vorgegangen, wie in der einschlägigen Literatur behauptet wird, so wäre seine Lebenserwartung nicht mehr sonderlich hoch gewesen: Man hätte ihn entweder wegen Sabotage an die Wand gestellt oder wegen Geisteskrankheit in eine Euthanasie-Anstalt eingeliefert und ihm dort eine letale Injektion verabreicht.

Spätere Generationen werden sich fragen, was eigentlich in den Hirnen jener Historiker vorgegangen sein mag, die diesem haarsträubenden Unfug ihre Weihe verliehen haben. Noch härter als über diese erbärmlichen Scharlatane werden sie freilich über jene Politiker und Juristen richten, welche diesen Unfug zur „feststehenden historischen Tatsache“ erklärt und mit dem Strafgesetz vor unerwünschter Kritik geschützt haben.

Teil 20. Das Schicksal der in die Ostgebiete deportierten Juden

Die Erkenntnisse des Demographieprofessors Eugene M. Kulischer (1943)

Da die Anglo-Amerikaner in allen von Deutschland kontrollierten Ländern über ein dichtes Netz von Informanten verfügten, konnten ihnen die ab Ende 1941 erfolgten Massendeportationen von Juden unmöglich entgehen. Wußten sie auch über das Schicksal der Deportierten Bescheid?

Die Frage ist ganz eindeutig mit Ja zu beantworten. Einen schlagenden Beweis hierfür liefert ein 1943 erschienenes Buch des kanadischen Demographieprofessors Eugene M. Kulischer mit dem Titel The Displacement of Population in Europe[328] („Die Bevölkerungsverschiebungen in Europa“). Bei der Erstellung seiner Studie stützte sich Kulischer auf Informationen, die er von zahlreichen Organisationen erhalten hatte, vom American Jewish Joint Distribution Committee bis zum American Jewish Committee, vom French Information Centre bis zum Polish Information Centre. Uns interessiert hier lediglich das Kapitel „The Expulsion and Deportation of Jews“ („Die Vertreibung und Deportation von Juden“)[329].

Wie gut Kulischer über diese Deportationen unterrichtet war, beweist seine Statistik der aus verschiedenen Ländern ausgesiedelten Juden. Vergleichen wir seine Ziffern mit denen des – ebenfalls 1943 erschienenen und im Westen damals natürlich unbekannten – Korherr-Berichts!

Anzahl der deportierten Juden

  Kulischer Korherr[330]
Insgesamt 272.000 bis 282.000 274.439
Altreich 120.000 100.516
Österreich 40.000 47.555
Slowakei 62.000 56.691
Böhmen und Mähren 50.000 bis 60.000 69.677

Was mit den aus Westeuropa deportierten Juden geschah, beschrieb Kulischer wie folgt:

„Zuerst werden sie ins Generalgouvernement geschickt. Dann wird die Stadt, in der sie sich niedergelassen haben, ‘gesäubert’. An ihrem neuen Wohnort wird ein Ghetto eingerichtet. Doch selbst das Ghetto bietet den Juden nicht die Sicherheit eines permanenten Aufenthaltsortes, und sie werden abermals weiter nach Osten abgeschoben. Gleichzeitig wirkt jedoch ein anderer Faktor, der Ende 1940 in Erscheinung trat und jetzt wachsende Bedeutung gewinnt, in entgegengesetzter Richtung – die Bedürfnisse der deutschen Kriegswirtschaft. […] Zuerst wurden die Juden für Arbeiten verwendet, die keine Qualifikation erforderten, doch später erhielten die ‘brauchbarsten’ von ihnen eine angemessene, ihren Qualifikationen entsprechende Arbeit. Juden wurden natürlich nicht wieder in jene Berufe zugelassen, von denen sie ausgeschlossen worden waren. Sie wurden als Zwangsarbeiter mobilisiert, zuerst um ‘deutsche Arbeiter für dringende Bauarbeiten für das Reich freizustellen’, später jedoch auch für direkte Beschäftigung in der Rüstungsindustrie. In einer Anzahl von Fällen wurden die Juden nicht umgesiedelt, weil man sie als Arbeiter benötigte, doch in anderen Fällen wurden sie gezielt an Orte gesandt, wo sie zur Arbeit eingesetzt werden konnten. In gewissem Umfang wurde der Charakter, ja der Bestimmungsort der Deportation vom Mangel an Arbeitskräften diktiert. […] Im Verlauf des Jahres 1942 wurde Zwangsarbeit zum allgemeinen Los der Juden in Polen sowie in den von Deutschland besetzten Territorien. Der Zeitraum, für den arbeitstaugliche Juden zur Zwangsarbeit verpflichtet werden, ist nicht länger begrenzt. […] Am 20. November 1941 ließ Generalgouverneur Hans Frank am Rundfunk die Nachricht verbreiten, daß die polnischen Juden letzten Endes weiter nach Osten abgeschoben würden. Seit Sommer 1942 sind die Ghettos und Arbeitslager in den von Deutschland okkupierten Ostgebieten zum Bestimmungsort für Deportierte sowohl aus Polen als auch aus West- und Mitteleuropa geworden; insbesondere wurde eine umfangreiche Überstellung aus dem Warschauer Ghetto beobachtet. Viele der Deportierten wurden in die Arbeitslager an der russischen Front geschickt, andere zur Arbeit in den Sümpfen von Pinsk, oder in die Ghettos der Baltenstaaten, Weißrußlands und der Ukraine.“

Diese Schilderung stimmt genau mit dem Inhalt der deutschen Dokumente der Kriegszeit überein! Von einer Judenausrottung in „Vernichtungslagern“, oder von gigantischen Massenerschießungen an der Ostfront, sprach Kulischer mit keinem einzigen Wort, obgleich die jüdischen Organisationen, von denen er einen Grossteil seiner Informationen erhalten hatte, 1942 pausenlos mit solchen Gruselgeschichten hausierten. Kulischer war offenbar intelligent genug, um zwischen Realität und Propaganda unterscheiden zu können. Und was ein Demographieprofessor in Kanada wußte, wußten auch die Regierenden in Washington und London. Nicht umsonst hat weder Roosevelt noch Churchill je das Wort „Gaskammern“ in den Mund genommen. Nicht umsonst haben die Alliierten im Frühling 1944 nach dem Beginn der Judendeportationen von Ungarn nach Auschwitz die Eisenbahnlinie, auf der die Transporte verliefen, nicht bombardiert. Sie wußten Bescheid darüber, was in Auschwitz wirklich geschah – so wie sie zwei Jahre zuvor darüber Bescheid gewußt hatten, daß die Opfer der „umfangreichen Überstellung“ aus dem Warschauer Ghetto nicht in Treblinka in Dampf- oder Gaskammern ermordet, sondern „in die Arbeitslager an der russischen Front, zur Arbeit in den Sümpfen von Pinsk oder in die Ghettos der Baltenstaaten, Weißrußlands und der Ukraine“ geschickt wurden.

b) Anmerkungen zum Schicksal der auf direktem Wege in die Ostgebiete deportierten Juden

Zwischen November 1941 und November 1942 wurden laut den Dokumenten der Reichsbahn 56.211 deutsche, österreichische und tschechische Juden in die Ostgebiete überstellt[331]. Die betreffende Dokumentation ist unvollständig; aus einer „Anlage zu den Meldungen aus den besetzten Ostgebieten“ (Nr. 10 vom 3. Juli 1942) geht hervor, daß bis zu jenem Zeitpunkt 25.103 Juden nach Riga verbracht worden waren[332], deren Deportation in den Unterlagen der Reichsbahn nur unvollständig dokumentiert ist. Die Gesamtzahl der direkt in die Ostgebiete verbrachten Juden beläuft sich auf mindestens 66.210. Das Schicksal eines Teils von ihnen läßt sich nachverfolgen.

In The Hoax of the Twentieth Century geht Arthur Butz auf den Fall der deutschen Jüdin und Sozialist Jeannette Wolff ein, die 1942 nach Riga abgeschoben wurde und ihre dortigen Erlebnisse nach dem Krieg schilderte[333]. In einem 1990 erschienenen Sammelband figurieren die Berichte von fünf deutschen Jüdinnen und zwei deutschen Juden, die 1941 oder 1942 ebenfalls nach Riga und 1944 von dort aus ins Konzentrationslager Stutthof östlich von Danzig deportiert worden waren[334].

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß von den 48.609 Juden, die zwischen dem 29. Juni und dem 27. Oktober 1944 in Stutthof eintrafen, 25.043 – also mehr als die Hälfte – aus dem Baltikum überstellt worden waren (10.458 aus dem litauischen Kaunas und 14.585 aus dem lettischen Riga). Zu ihnen gehörten Hunderte von minderjährigen Kindern, die auf den Deportationslisten als „Knabe“ oder „Mädchen“ gekennzeichnet waren. Auf den – fragmentarisch erhaltenen – Listen mit den Namen der aus Kaunas Überstellten wurden diese Bezeichnungen für Personen verwendet, die 1929 oder später geboren und somit höchstens 15 Jahre alt waren. Auf der Transportliste vom 12. Juli 1944 sind 510 der insgesamt 3.098 Namen erhalten, darunter die von 80 „Knaben“ oder „Mädchen“. Auf der annähernd vollständig erhaltenen Liste vom 19. Juli gehörten 88 von 1.095 Deportierten zu dieser Kategorie. Die Gesamtzahl der Knaben und Mädchen muß jedoch weit höher gewesen sein, da am 25. Juli 483 Knaben und 416 Mädchen aus Stutthof nach Auschwitz überstellt wurden[335].

Die Verschickung deutscher Juden in die Ostgebiete wird in der offiziellen „Holocaust“-Geschichtsschreibung nicht verschwiegen. Gerald Reitlinger vermeldet:

„Eine größere Zahl von Deportierten kam nach Riga. […] Jeannette Wolff […] zählte elf Transporte, den außerordentlich großen eingeschlossen, in dem sie selbst am 25. Januar 1942 mit 1.350 anderen von Dortmund nach Riga geschickt wurde. […] Darauf [d.h. auf Intervention der Wehrmacht, welche die Juden als Arbeiter und Schreibkräfte schätzte] folgte im Juli und August 1942 eine Wiederaufnahme des Rußlandplanes, in deren Verlauf etwa 25.000 Juden aus dem Großdeutschen Reich nach Riga, Estland und in die Umgebung von Minsk deportiert worden sind.“[336]

Die Beziehungen zwischen der Wehrmacht und den für sie arbeitenden deutschen Juden waren offenbar so gut, daß sich der SS-Obergruppenführer Richard Hildebrandt, Leiter des SS-Rasse- und Siedlungshauptamtes, am 20. August 1943 zu der Forderung veranlaßt sah, alle über das rein Dienstliche hinausgehenden Kontakte zwischen Wehrmachtsangehörigen und Juden sowie den Einsatz letzterer für Büroarbeiten und für private Zwecke zu verbieten[337].

Diese Fakten sind mit der offiziellen Geschichtsversion unvereinbar. Man halte sich folgendes vor Augen:

- Die Deportationen setzten im November 1941 ein. Laut der „Holocaust“-Geschichte wurde bereits im Dezember 1941 mit Chelmno (Kulmhof) das erste „Vernichtungslager“ in Betrieb genommen. Da ein Lager nicht über Nacht entsteht, muß die Errichtung von Chelmno bereits Monate früher geplant worden sein, und falls dieses wirklich ein Vernichtungslager war, bedeutet dies zwangsläufig, daß zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Plan zur physischen Ausrottung der Juden existierte. (Wir erinnern daran, daß Chelmno ebenso wie die später errichteten Lager Belzec, Sobibor und Treblinka ein reines Vernichtungslager gewesen sein soll, indem auch arbeitsfähige Juden bis auf eine Handvoll provisorisch verschonter „Arbeitsjuden“ sofort unregistriert vergast wurden.) Warum wurden dann ab November 1941 deutsche, österreichische und tschechische Juden nicht etwas zur Vergasung nach Chelmno, sondern in die Ostgebiete gesandt?

- Wie Reitlinger bestätigt, wurden ab Juli und August 1942 25.000 deutsche Juden nach Lettland, Estland und Weißrußland geschickt, wo man sie durchaus nicht vernichtete, sondern als Arbeiter und Schreiber einsetzte. Ab Juli 1942 waren gemäß der „Holocaust“-Literatur fünf, ab August desselben Jahres sechs „Vernichtungslager“ in Betrieb. Warum wurden die betreffenden Juden an diesen fünf bzw. sechs „Vernichtungslagern“ vorbei ins Baltikum oder nach Weißrußland geschickt?

Dermaßen elementare Fragen stellen sich die offiziellen Historiker wohlweislich nie!

c) Die Anzahl der in die Ostgebiete überstellten Juden und der Anteil nicht-polnischer Juden unter ihnen

1) Die Anzahl der via die Lager der „Aktion Reinhardt“ Überstellten

Ehe wir uns der Frage nach dem Schicksal der auf indirektem Wege, d. h. über Durchgangslager, in die Ostgebiete evakuierten Juden zuwenden, wollen wir versuchen, ihre ungefähre Anzahl in Erfahrung zu bringen. Dabei gehen wir davon aus, daß diese Deportierten im großen ganzen identisch mit den laut der orthodoxen Literatur „in Vernichtungslager unregistriert Vergasten“ sind. Wir verzichten auf jeden Versuch, die Deportierten nach ihrer Nationalität zu klassifizieren, da eine solche Statistik angesichts der sehr lückenhaften Dokumentation allzu ungenau wäre, und unterscheiden lediglich zwischen zwei Kategorien: Polnische und nichtpolnische Juden.

Zunächst zu den Lagern der „Aktion Reinhardt“. Das weitaus wichtigste Dokument, auf das wir uns hier stützen können, ist der Korherr-Bericht, laut dem bis Ende 1942 1.274.166 Juden „durch die Lager im Generalgouvernement“ durchgeschleust worden waren[338]. Hinsichtlich der Zahl der 1943 durch diese vier Lager in die Ostgebiete geschickten Juden müssen wir uns in Ermangelung einschlägiger Dokumente mit einer Schätzung begnügen. Die Voraussetzungen für die einzelnen Lager sehen wie folgt aus:

Majdanek: Bezüglich allfälliger Überstellungen aus Majdanek in die Ostgebiete im Jahre 1943 liegen uns keine Unterlagen vor.

- Belzec: Dieses Lager wurde bereits im November 1942 geschlossen, so daß 1943 von dort aus keine Deportationen erfolgt sein können.

- Sobibor: J. Schelvis spricht von 68.795 anno 1943 nach Sobibor gelangten Juden. Obwohl diese Ziffer etwas zu hoch gegriffen sein dürfte, übernehmen wir sie, um eventuelle Überstellungen aus Majdanek im Jahre 1943 zu kompensieren, und runden sie einfachheitshalber auf 69.000 auf.

- Treblinka: In der 2003 erschienenen dritten Auflage seines Standardwerks gibt R. Hilberg die Gesamtzahl der nach Treblinka gesandten Juden mit „bis zu 800.000“ an[339]. Wenn wir Hilbergs Höchstzahl vorsichtshalber als Arbeitshypothese akzeptieren und davon die 713.555 Deportierten abziehen, die laut dem Höfle-Funkspruch[340] bis Ende 1942 nach Treblinka gelangten, ergibt sich für 1943 eine Zahl von maximal 86.445 oder abgerundet 86.000.

Somit lautet unsere Schätzung dahingehend, daß aus den Lagern der „Aktion Reinhardt“ im Jahre 1943 höchstens (69.000 + 86.000=) 155.000 Juden in die Ostgebiete abgeschoben wurden. Zusammen mit den 1.274.166 oder abgerundet 1.274.000 Deportierten des Jahres 1942 ergibt dies eine maximale Gesamtzahl von etwa 1.429.000.

Wie hoch war nun der Anteil der nicht-polnischen Juden an diesen Überstellten? Bezüglich der Anzahl der in die Lager der „Aktion Reinhardt“ deportierten Juden aus West- und Südeuropa finden wir in der einschlägigen Literatur nur für Sobibor und Treblinka präzise Angaben.

Sobibor: Laut J. Schelvis stammten von den insgesamt rund 170.165 (aufgerundet 170.200) nach Sobibor Deportierten ca. 54.500 aus Polen und ca. 13.700 aus dem Ostland[341]. Die Anzahl der aus anderen Ländern nach Sobibor gelangten Juden muß sich, wenn Schelvis’ Ziffern stimmen, folglich auf ungefähr (170.200 – 54.500 – 13.700 =) 102.000 belaufen haben.

Treblinka: Gemäß der Enzyklopädie des Holocaust gelangten folgende nicht-polnische Juden nach Treblinka: 7.000 aus der Slowakei, 8.000 aus Theresienstadt, 4.000 aus Griechenland, 2.800 aus Saloniki (das aus irgendwelchen Gründen separat und nicht mit dem restlichen Griechenland behandelt wird) sowie 7.000 aus Mazedonien[342]. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 28.800. Da die dokumentierte Zahl aus Theresienstadt nach Treblinka gesandter Juden jedoch nicht 8.000, sondern 18.004 oder abgerundet 18.000 betrug[343], ist die Gesamtziffer um 10.000 auf 38.800 zu erhöhen.

Belzec und Majdanek: In bezug auf Belzec liest man in der Enzyklopädie des Holocaust:

„Einige der Transporte nach Belzec brachten deutsche, österreichische und tschechoslowakische Juden, die schon vor her aus ihren Heimatländern in polnische Ghettos deportiert worden waren.“[344]

Die betreffenden polnischen Ghettos lagen im Lubliner Distrikt. Hier sei darauf hingewiesen, daß die Gesamtzahl der in diesen Distrikt deportierten deutschen, österreichischen, tschechischen und slowakischen Juden 69.084 betrug[345]. Laut J. Schelvis gelangten 28.284 (aufgerundet 28.300) slowakische, ca. 10.000 tschechische sowie rund 23.500 deutsche und österreichische Juden nach Sobibor[346], gesamthaft also 61.800. Für Treblinka vermeldete die Enzyklopädie des Holocaust wie eben erwähnt 7.000 Deportierte aus der Slowakei, so daß diesen beiden Quellen zufolge 68.800 Juden aus den erwähnten Ländern in Sobibor und Treblinka eintrafen, was annähernd der Gesamtzahl von 69.084 entspricht. Hält man sich vor Augen, daß eine gewisse Anzahl der in den Lubliner Distrikt Abgeschobenen zwangsläufig dort gestorben sein muß, bleibt kein Raum mehr für nach Belzec deportierte Juden aus den betreffenden Ländern – es sei denn, die von Schelvis und der Enzyklopädie des Holocaust für Sobibor und Treblinka genannten Ziffern seien zu hoch, und ein Teil der Deportierten kam nicht in eines dieser beiden Lager, sondern nach Belzec. Sollten deutsche, österreichische, tschechische und slowakische Juden aus Majdanek in die Ostgebiete überstellt worden sein, waren sie zuvor ebenfalls in Ghettos oder Arbeitslagern des Lubliner Distrikts interniert gewesen, und die Zahlen für Sobibor und Treblinka sind dementsprechend zu verringern.

Die ungefähre Zahl der via die Lager der „Aktion Reinhardt“ nach Osten durchgeschleusten nicht-polnischen Juden betrug also (102.000 + 38.800 =) 140.800. Dementsprechend belief sich die Anzahl der durch diese vier Lager in die Ostgebieten deportierten polnischen Juden auf maximal (1.429.000 – 140.800 =) 1.288.200.

2) Die Anzahl der via Chelmno Überstellten

Laut dem Korherr-Bericht wurden 145.301 Juden „durch die Lager im Warthegau“ durchgeschleust[347]. Da es im Warthegau nur ein einziges entsprechendes Lager gab – nämlich Chelmno (Kulmhof) –, muß es sich bei der Verwendung der Mehrzahl durch Korherr um einen Flüchtigkeitsfehler handeln, der offenbar in Anlehnung an die Formulierung „durchgeschleust durch die Lager im Generalgouvernement“ erfolgt ist.

Für das Jahr 1943 werden für Chelmno keine Vergasungen behauptet, so daß die Zahl von 145.301 (abgerundet 145.300) gleichzeitig der Gesamtzahl der via Chelmno in die Ostgebiete Gelangten entspricht[348]. Von ihnen stammten rund 11.000 aus anderen Ländern als Polen[349]; die Zahl der polnischen Juden unter diesen Deportierten betrug folglich ca. 132.300.

3) Die Anzahl der via Auschwitz Überstellten

Bei einem erheblichen Teil der nach Auschwitz gelangten und laut der „Holocaust“-Literatur dort „unregistriert vergasten“ Juden handelte es sich um ungarische. Die Deportationen aus Ungarn nach Auschwitz setzten jedoch erst im Mai 1944 ein, und außer einer Anzahl ungarischer Jüdinnen, die ins Baltikum (und nach dessen Räumung nach Stutthof) überstellt wurden[350], gelangten keine Juden aus Ungarn in die damals ohnehin rasch schrumpfenden besetzten Ostgebiete. Aus diesem Grund brauchen wir Ungarn in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen.

Folgende Tabelle vermittelt Aufschluß über die aus anderen Ländern als Ungarn nach Auschwitz geschickten Juden sowie den Prozentsatz der „unregistriert vergasten“ (d.h. nach Osten überstellten) unter ihnen[351]:

Herkunftsland Nach Auschwitz Deportierte „Unregistriert Vergaste“ (d. h. Überstellte)
Insgesamt   354.008
Frankreich 68.921 39.485
Belgien 24.906 15.724
Niederlande 60.085 38.231
Italien 7.422 5.661
Griechenland 54.533 41.776
Theresienstadt 42.454 18.396
Deutschland inkl. Österreich 23.438 17.165
Jugoslawien 8.000 (hypothetische Zahl) 7.342
Norwegen 532 346
Böhmen, Mähren, Slowakei 21.572 9.082
Diverse Lager 34.000 7.538
Unbekannte Länder 6.016 4.262
Polen 188.000 149.000

Somit wurden aus Auschwitz ungefähr 354.000 Juden in die Ostgebiete überstellt, davon rund 149.000 polnische und ca. 205.000 aus anderen Ländern als Polen.

4) Bilanz

Ziehen wir nun eine Bilanz bezüglich der Zahl der in die Ostgebiete deportierten Juden.

Via die Lager der „Aktion Reinhardt“ deportiert: Ca. 1.429.000

Via Chelmno deportiert: Ca. 145.300

Via Auschwitz deportiert: Ca. 354.000

Ohne Zwischenhalt in einem Durchgangslager deportiert: Ca. 66.200

Gesamtzahl der Deportierten: Ca. 1.994.500.

Davon polnische Juden:

Ca. (1.288.200 + 134.300 + 149.000 =) 1.571.500.

Nicht-polnische Juden:

Ca. (140.800 + 11.000 + 205.000 + 66.200 =) 423.000

Von diesen Zahlen abzuziehen sind natürlich die in den Durchgangslagern (oder bereits auf dem Weg dorthin) umgekommenen Deportierten. Für Sobibor haben wir die Anzahl der während des Transports oder während des Aufenthalts im Lager verstorbenen bzw. bei den (hypothetischen, aber von uns als sehr wahrscheinlich erachteten) Euthanasieaktionen getöteten Juden auf rund 10.000 geschätzt[352]. Da sich die Verhältnisse in Belzec und Treblinka kaum von denen in Sobibor unterschieden haben dürften, muß angesichts der weit höheren Zahl der in diese Lager Deportierten auch die Anzahl jener, die dort oder auf dem Weg dorthin den Tod fanden, entsprechend höher gewesen. Unter diesen Umständen ist die von uns errechnete Zahl von ca. 1.994.500 in die Ostgebiete Überstellten zwangsläufig zu hoch angesetzt. Wir weisen ferner darauf hin, daß wir in mehreren Fällen die in der offiziellen „Holocaust“-Literatur genannten Deportiertenziffern vorsichtshalber auch dann akzeptiert haben, wenn sie uns überhöht erschienen (vor allem im Fall der 1943 nach Treblinka Gelangten). In Anbetracht dieser Umstände dürfte die reale Zahl der in die Ostgebiete geschickten Juden um rund 100.000 unter der von uns errechneten Maximalziffer, d. h. bei höchstens 1,9 Millionen liegen.

d) Die Auflösung des polnischen Judentums in der UdSSR

Wenden wir uns nun der Frage zu, was mit den in die Ostgebiete abgeschobenen Juden – sofern sie die harten Bedingungen der Kriegszeit überstanden hatten – 1945 und danach geschah. Zunächst zu den polnischen Juden, die eine klare Mehrheit der Deportierten ausmachten.

In der unmittelbaren Nachkriegszeit erlaubte die UdSSR einer erheblichen Anzahl polnischer Juden die Rückkehr. Das American Jewish Year Book berichtet, bis Ende Juni 1946, als die Repatriierungsaktion abgeschlossen wurde, seien ca. 140.000 Juden aus der Sowjetunion nach Polen zurückgekehrt[353]. Vor dem Beginn der Rückwanderung hatten laut derselben Publikation in Polen nur noch 86.000 Juden gelebt[354].

Letzteres mag zumindest der Größenordnung nach stimmen. Am 19. Juli 1942 hatte Heinrich Himmler angeordnet, Personen jüdischer Herkunft dürften sich im Generalgouvernement nur noch in den „Sammellagern“ (d. h. Ghettos) Warschau, Krakau, Tschenstochau, Radom und Lublin aufhalten[355]. Diese Ghettos wurden nach und nach aufgelöst und ihre Bewohner evakuiert. In den von Deutschland unter der Bezeichnung „Warthegau“ angegliederten westpolnischen Gebieten wurden die Juden, soweit sie nicht nach Osten abgeschoben worden waren, im Ghetto von Lodz konzentriert, das aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung erst im Sommer 1944 liquidiert wurde. Unter diesen Umständen spricht alles dafür, daß die einzigen Juden, die sich bei Kriegsende noch im ehemaligen Generalgouvernement und im ehemaligen Warthegau aufhielten, jene waren, denen es geglückt war, in der arischen Bevölkerung unterzutauchen.

Sehr stark untertrieben ist unserer Ansicht nach die im Jewish Year Book genannte Ziffer von 140.000 aus der UdSSR nach Polen zurückgekehrten Juden. 1946 hatte die „Holocaust“-Geschichte bereits klare Konturen angenommen, und es lag selbstverständlich im Interesse der Zionisten, die jüdischen Verluste so hoch wie nur möglich anzusetzen. Untermauert wird unsere Vermutung dadurch, daß es laut den anglo-amerikanischen Besatzungsbehörden in Deutschland im Februar 1946 in Polen 800.000 Juden gab, die jedoch größtenteils auszuwandern gedachten und von denen wöchentlich bis zu 5.000 nach Deutschland strömten[356]. Falls diese Zahl stimmt, muß die überwältigende Mehrheit dieser 800.000 Juden aus Rückkehrern aus der UdSSR bestanden haben.

Könnte es sich bei diesen Heimkehrern durchwegs oder größtenteils um Juden gehandelt haben, die ab September 1939 aus dem von Deutschland besetzten Westen in den von der UdSSR annektierten Osten des ehemaligen polnischen Staates geflüchtet seien? Die Zahl dieser Flüchtlinge war sehr hoch; E. Kulischer, dessen Statistiken im allgemeinen recht zuverlässig sind, gab sie mit 500.000 an[357]. Wie das American Jewish Year Book berichtete, wurden die Geflüchteten in der ersten Jahreshälfte 1940 vor die Wahl gestellt, entweder die sowjetische Staatsbürgerschaft anzunehmen oder in den deutschen Einflußbereich zurückzukehren. „Viele“ der Flüchtlinge, so das Yearbook, hätten sich für die zweite Variante entschieden, doch Deutschland habe sich kategorisch geweigert, diesen Juden die Rückkehr zu erlauben. Ende Juni 1940 habe die Sowjetregierung ihre Deportation ins Landesinnere angeordnet, wo extrem harte Bedingungen geherrscht hätten[358].

Daß vielen dieser Juden 1945 oder 1946 die Möglichkeit offenstand, aus Zentralasien und Sibirien nach Polen zurückzukehren, halten wir für sehr unwahrscheinlich. Ebenso unwahrscheinlich ist, daß es sich bei den Rückkehrern in nennenswertem Umfang um Juden handelte, die 1940 die sowjetische Staatsbürgerschaft angenommen hatten, denn sowjetischen Bürgern war die Auswanderung allgemein verwehrt. Folglich spricht alles dafür, daß die Heimgekehrten im allgemeinen zu den drei oder vier Jahre zuvor von den Deutschen in die Ostgebiete deportierten Juden gehörten.

Mitte 1946 wurde die Rückwanderung von Juden nach Polen von der Sowjetregierung unterbunden. Drei Jahre später geschah laut dem American Jewish Year Book folgendes:

„Im Sommer 1949 erschienen in der jüdischen Presse außerhalb der Sowjetunion zahlreiche Berichte über die Massendeportation von Juden aus den westlichen Grenzregionen der UdSSR, insbesondere aus Weißrußland, der Ukraine, Ostgalizien, der Bukovina und Bessarabien. Einem Bericht zufolge waren von der Deportation hauptsächlich jüdische Bürger betroffen, die Verwandte in Amerika oder Westeuropa hatten; andere Quellen behaupten, daß die ganze jüdische Bevölkerung mancher Gebiete deportiert wurde. Die Berichte schilderten, oft sehr detailliert, wie die Geheimpolizei die Juden verhaftete, in Deportationszüge setzte und an unbekannte Bestimmungsorte sandte, vermutlich nach Sibirien oder in die arktischen Regionen des europäischen Teils von Rußland. In einem Bericht hieß es, 30.000 Juden seien aus Lwow (Lemberg) und anderen Städten des früheren polnischen Ostgalizien deportiert worden, und die ganze Gegend sei jetzt judenfrei. Eine andere Meldung schilderte ähnliche Vorgänge in einer unbekannten ukrainischen Stadt. Als indirekter Beweis für die Richtigkeit dieser Berichte galt, daß polnische Juden, die mit ihren Verwandten in der Ukraine und Weißrußland im Briefwechsel standen, keine Antwort mehr bekamen und ihre Briefe mit dem Kommentar zurückerhielten: ‚Zurück an Absender. Adressat verzogen.’ […] Die Amerikanisch-Jüdische Liga gegen den Kommunismus stellte dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ein Protestschreiben zu, in welchem sie die Anzahl der von den Deportationen betroffenen Juden auf 400.000 schätzte.“[359]

Ohne jeden Zweifel befanden sich unter den Deportierten viele Juden, die einige Jahre zuvor von den Deutschen in die besetzten Ostgebiete überstellt worden waren, vor allem polnische, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch auch westliche.

Spätestens ab jenem Zeitpunkt verschwimmen die Unterschiede zwischen polnischstämmigen und sonstigen Juden in der UdSSR. Die Grenze zwischen ihnen war ohnehin niemals sonderlich scharf. Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs waren sie alle Untertanen des Zarenreichs gewesen. Nach der Gründung des polnischen Staates im Jahre 1918 nutzte dieser die Schwäche des jungen Sowjetregimes, um diesem Westweißrußland und die Westukraine abzunehmen, doch zwei Jahrzehnte später kehrten diese Gebiete an Rußland, das nun „Sowjetunion“ hieß, zurück. Ihre jüdischen Bewohner sprachen durchwegs eine oder mehrere von vier eng miteinander verwandten slawischen Sprachen – Russisch, Weißrussisch, Ukrainisch und Polnisch – und meist auch Jiddisch. Drei Deportationswellen hatten einen großen Teil, wenn nicht die Mehrheit, der polnischstämmigen Juden vom Westen ins Innere oder in den Osten der UdSSR gespült: 1940 wurden die Flüchtlinge aus dem deutschen Machtbereich, welche die sowjetische Staatsbürgerschaft nicht annehmen wollten, deportiert; nach dem deutschen Einmarsch von 1941 wurde ein Grossteil der jüdischen Bevölkerung der sowjetischen Westregionen vor dem Eintreffen der deutschen Heere evakuiert[360]; 1949 erfolgten die im American Jewish Yearbook geschilderten Massenverschleppungen. Unter diesen Umständen konnten die 1942 und 1943 von den Deutschen in die Ostgebiete überstellten polnischen Juden unbemerkt im sowjetischen Judentum aufgehen.

Vollkommen anders bot sich die Lage hinsichtlich der in die besetzten Ostgebiete gelangten nicht-polnischen Juden dar. Zunächst werden wir eine Reihe hieb- und stichfester Beweise dafür anführen, daß die „Ostwanderung“ dieser Juden durchaus kein „Mythos“ war, wie R. Hilberg behauptet, sondern eine historische Realität.

e) Westeuropäische Juden in den besetzten Ostgebieten

1) Zwei aufschlußreiche Passagen aus dem American Jewish Yearbook

Über die Entwicklung in Polen anno 1942 berichtete das American Jewish Year Book im Jahr danach folgendes:

„Während des hier besprochenen Jahres [1942] wurden Zehntausende von Juden zwangsweise aus ihren Häusern in großen und kleinen Städten deportiert. […] Zu den größten Umsiedlungsaktionen gehörte die Vertreibung sämtlicher Krakauer Juden bis auf 11.000, die als ‚wirtschaftlich wichtig’ betrachtet und in ein Ghetto gesperrt wurden; die Vertriebenen, 50.000 an der Zahl, wurden nach Warschau, Lublin und andere Städte gesandt. Der Aufenthalt der nach Lublin Geschickten war nur kurz, denn die meisten von ihnen wurden weiter nach Osten abgeschoben, während die Zurückgebliebenen in einem Ghetto in einem der Vororte der Stadt zusammengepfercht wurden. Nach Osten geschickt wurden auch die meisten Juden, die sich immer noch in den dem Reich angegliederten westlichen Provinzen Polens befanden. […] Es gab auch einen Zustrom deutscher, tschechischer, holländischer und französischer Juden, die nach Polen deportiert worden waren, entweder in die Ghettos oder die Arbeitslager.“[361]

Diese Informationen sind in mehrfacher Hinsicht von großem Wert und stellen die Vertreter der orthodoxen Geschichtsversion vor unlösbare Probleme:

1) Laut der „Holocaust“-Geschichte begannen die angeblichen Judenvergasungen in Auschwitz im Februar 1942. Warum wurden die Krakauer Juden dann 1942 nicht zur Vergasung in das unweit von Krakau gelegene Auschwitz, sondern nach Warschau und Lublin geschickt?

2) Die nach Lublin überstellten Juden wurden keinesfalls in einem der Lager der „Aktion Reinhardt“ vergast, sondern größtenteils „weiter nach Osten abgeschoben“.

3) Die Juden, die sich „immer noch in den dem Reich angegliederten westlichen Provinzen Polens befanden“, wurden – von den im Ghetto von Lodz konzentrierten abgesehen – gemäß heutiger offizieller Geschichtsversion in Chelmno in Gaswagen ermordet. Hiervon berichtete das American Jewish Year Book jedoch mit keinem Wort und vermeldete stattdessen, diese Juden seien „nach Osten geschickt“ wurden. Falls sie vor ihrer Abschiebung in die Ostgebiete zunächst nach Chelmno deportiert worden waren, muß letzteres ein Durchgangslager gewesen sein – was mit der revisionistischen These übereinstimmt.

4)Während die Deportation einer Anzahl deutscher und tschechischer Juden in polnische Ghettos von der orthodoxen Geschichtsschreibung anerkannt wird, trifft dies auf die holländischen und französischen Juden nicht zu: Diese sollen durchwegs nach Auschwitz, Sobibor sowie – in geringem Ausmaß – nach Majdanek geschickt worden sein und nicht in irgendwelche Ghettos.

In seiner folgenden Ausgabe erwähnte das American Jewish Year Book die Anwesenheit niederländischer und sonstiger westlicher Juden in den besetzten sowjetischen Territorien im Jahre 1943:

„Es gibt Berichte darüber, daß jüdische Deportierte aus Holland und anderen westlichen Ländern in die besetzten sowjetischen Territorien geschickt worden sind, um dort für die Armee zu arbeiten, aber ihre Anzahl sowie ihr Schicksal liegen immer noch im dunkeln.“[362]

2) Steffen Werners Weißrußland-Hypothese

In seinem Buch Die zweite babylonische Gefangenschaft[363] führt Steffen Werner eine große Zahl von Indizien für die Deportation von Juden nach Weißrußland ins Feld. Hierzu gehören Zitate Adolf Hitlers, der sich im Gespräch mit engen Mitarbeitern dafür rechtfertigte, daß er die Juden „in den Morast“ geschickt hatte. Den „Morast“ interpretiert Werner als die weißrussischen Pripet-Sümpfe, welche die Juden hätten urbar machen müssen. Diese Hypothese wird durch andere Quellen untermauert. Gerald Reitlinger berichtet:

„Aus einem Brief von Rosenbergs Amt geht hervor, daß die Absicht bestand, die Arbeitsfähigen hinter der Ostfront einzusetzen. Später tauchten Gerüchte auf, daß die Juden aus Lodz zur Urbanisierung der Pripet-Sümpfe und in die jüdischen landwirtschaftlichen Kolonien bei Kriwoi Rog in der Ukraine geschickt worden seien.“[364]

Daß es sich nicht um „Gerüchte“ handelte, beweist folgender Auszug aus einem Brief ein, den der Reichshauptstellenleiter der Dienststelle Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKF), Walter Föhl, am 21.6.1942 an einen (nicht namentlich bekannten) SS-Angehörigen schrieb:

„Wir nehmen jeden Tag Züge mit je über 1000 Juden aus Europa an und verarzten sie hier, bringen sie mehr oder weniger provisorisch unter und schieben sie meist weiter, hinein in die weißruthenischen Sümpfe Richtung Eismeer, wo sie alle – wenn sie überleben (und das tun die Juden vom Kurfürstendamm oder aus Wien und Preßburg bestimmt nicht) – gegen Kriegsende versammelt sein werden, nicht ohne einige Autostrassen fertig gebaut zu haben. (Aber man soll nicht darüber sprechen.)“[365]

Von höchstem Interesse ist folgender, von S. Werner zitierter Ausschnitt aus einem 1976 in der DDR erschienenen Buch über „sowjetische Partisanen und deutsche Antifaschisten“:

„Mutig kämpften in der brüderlichen Familie der belorussischen Partisanen Tschechen und Slowaken, Franzosen und Jugoslawen, Griechen und Niederländer, Spanier und Österreicher, Deutsche und Angehörige anderer Nationen gegen den Faschismus. Die Kommunistische Partei und die Sowjetregierung würdigten den heldenhaften Kampf dieser wahrhaften Internationalisten. Für ihren antifaschistischen Kampf bei den Partisaneneinheiten Belorußlands und für vollbrachte Heldentaten wurden unter anderem 703 Polen, 188 Slowaken, 32 Tschechen, 36 Griechen, 25 Deutsche, 24 Spanier und 14 Franzosen mit Orden und Medaillen der UdSSR geehrt.“[366]

Während sich die Anwesenheit von (nichtjüdischen oder jüdischen) Polen in Weißrußland damit erklären läßt, daß diese aus dem bis September 1939 zu Polen gehörenden westlichen Teil Weißrußlands stammten, trifft dies auf die Angehörigen der anderen erwähnten Nationen nicht zu. Insbesondere für die Präsenz von Niederländern, Franzosen, Jugoslawen und Griechen bei den weißrussischen Partisanen läßt sich unseres Erachtens keine andere Erklärung finden als die, daß es sich um in die Ostgebiete deportierte Juden aus den betreffenden Ländern handelte. Probleme wirft allerdings die Erwähnung von Spaniern auf[367].

Bei allen wertvollen Informationen und Denkanstössen, die S. Werners Buch vermittelt, dürfen wir seine schwerwiegenden Mängel nicht unter den Teppich kehren. Gleich zu Beginn schreibt Werner:

„Ich behaupte: 1. Die Endlösung der Judenfrage bestand darin, daß die Juden im Ostteil von Weißruthenien angesiedelt wurden. 2. Dort werden sie noch heute [d. h. 1990] von der Sowjetunion in einer Art Gefangenschaft gehalten.“[368]

Zunächst ist es unmöglich, daß die (d. h. alle) deportierten Juden in Ostweißrußland angesiedelt wurden, denn dieses war lediglich einer von mehreren Bestimmungsorten der Umgesiedelten. Nicht minder unmöglich ist, daß der sterbende Sowjetstaat, in dem längst Glasnost herrschte, noch 1990 in der Lage (oder gewillt) war, Hunderttausende von Menschen nicht nur „in Gefangenschaft zu halten“, sondern darüber hinaus an jeder Kontaktnahme mit der Außenwelt zu hindern.

Zu verwerfen ist schließlich Werners Hypothese, wonach die Deutschen die Juden in Ostweißrußland frei siedeln ließen. Werner versucht diese Vermutung anhand von Karten zu beweisen, die eine seiner Ansicht nach unerklärlich große Zunahme von Ortschaften in jener Gegend belegen, doch wird man davon ausgehen müssen, daß die Besatzungsmacht die Deportierten unter ständiger Kontrolle hielt – was nur in Lagern und Ghettos möglich war. Hätten die nach Weißrußland überstellen Juden dort Bewegungsfreiheit genossen, so hätten sie sich in hellen Scharen der Partisanenbewegung angeschlossen, was wirklich nicht in deutschem Interesse lag. Somit ist anzunehmen, daß die vorher erwähnten ausländischen Juden, die zu den Partisanen stießen, geflüchtet oder von eben diesen Partisanen aus Lagern oder Ghettos befreit worden waren.

3) Belege für die Anwesenheit französischer, belgischer und holländischer Juden in den besetzten Ostgebieten

Im folgenden führen wir eine Reihe von Belegen für die Deportation französischer, belgischer und holländischer Juden in die besetzten Ostgebiete an. Abgesehen von einem Transport französischer Juden nach Tallin und Kaunas im Mai 1944[369] wissen die offiziellen Historiker nichts von einer Überstellung von Juden aus den genannten drei Staaten in den Osten. Der unabweisbare Schluß lautet, daß es sich bei diesen Deportierten um einen Teil der angeblich in Auschwitz, Sobibor und Majdanek vergasten französischen, belgischen und niederländischen Juden handelte. Auf einige der hier genannten Fälle sind wir dank den Untersuchungen zweier verdienstvoller revisionistischer Forscher, des Spaniers Enrique Aynat[370] sowie des Belgiers Jean-Marie Boisdefeu[371], aufmerksam geworden.

1) Am 29. Juni 1942 schrieb der päpstliche Nuntius in Frankreich, Valerio Valeri, aus Vichy an Kardinal Luigi Malone:

„Gegen den 20. dieses Monats haben die Besatzungsbehörden unter Verwendung der französischen Polizei ca. 12.000 Juden verhaftet. […] Es handelt sich mehrheitlich um Nichtarier fremder Herkunft, vor allem Polen, Tschechen etc., die zur Deportation in die Ukraine vorgesehen sind.“[372]

2) In einem Bericht der polnischen Widerstandsbewegung, dessen genaues Datum unbekannt ist, der jedoch mit Sicherheit aus der zweiten Hälfte 1942 stammte, hieß es:

„Unlängst ist eine gewisse Zahl von Juden aus Belgien nach Grodno [in Weißrußland] überstellt worden.“[373]

3) Am 16. Oktober 1942 berichtete das Israelitische Wochenblatt für die Schweiz:

„In letzter Zeit bemerkte man in Riga Transporte von Juden aus Belgien und anderen Ländern Westeuropas, die jedoch sofort wieder nach unbekannten Bestimmungsorten weiterfuhren.“

Bis März 1943 war der Bestimmungsort sämtlicher deportierter belgischer Juden Auschwitz[374], so daß die betreffenden Juden zwangsläufig über jenes Lager nach Riga gelangt sein mußten.

4) Der jüdische Autor Reuben Ainsztain erwähnt die Anwesenheit belgischer und holländischer Juden im Lager Janow bei Lwow (Lemberg)[375]. Mit großer Wahrscheinlichkeit waren diese Juden via das ca. 30 km westlich von Lemberg liegende Belzec in die Ukraine deportiert worden, obwohl laut der offiziellen Geschichtsschreibung weder belgische noch niederländische Juden nach Belzec kamen.

5) Am 15. Juni 1943 gab die New York Times eine Verlautbarung der belgischen Exilregierung wieder, laut der die meisten belgischen Juden in Konzentrationslager in Deutschland, Polen und den besetzten russischen Gebieten verschickt worden waren.

6) Im April 1944 vermeldete die kommunistische französische Untergrundzeitung Notre Voix folgendes:

„Dankeschön! Eine Nachricht, die alle Juden Frankreichs freuen wird, wurde von Radio Moskau verbreitet. Wer von uns hat keinen Bruder, keine Schwester, keinen Verwandten unter den aus Paris Deportierten? Und wer wird keine tiefe Freude empfinden, wenn er daran denkt, daß 8.000 Pariser Juden von der glorreichen Roten Armee vom Tode gerettet worden sind. Einer von ihnen berichtete Radio Moskau, wie er vom Tode bewahrt wurde, ebenso wie 8.000 andere Pariser Juden. Sie befanden sich alle in der Ukraine, als die letzte sowjetische Offensive einsetzte, und die SS-Banditen wollten sie erschießen, bevor sie das Land verließen. Da sie aber wußten, welches Geschick ihnen zugedacht war, und weil sie erfahren hatten, daß die Sowjettruppen nicht mehr fern waren, beschlossen die deportierten Juden, zu flüchten. Sie wurden sofort von der Roten Armee in Empfang genommen und befinden sich gegenwärtig allesamt in der UdSSR.“[376]

Hier mag man einwenden, es handle sich um ein Dokument der französischen Kommunisten, das sich auf eine Sendung von Radio Moskau berufe, und sowohl die französischen Kommunisten als auch Radio Moskau seien a priori der Propaganda verdächtig. Dem ist entgegenzuhalten, daß die Anwesenheit französischer Juden in der Ukraine an sich nicht zu Propagandazwecken zu nutzen war und nicht der geringste Grund ersichtlich ist, weshalb Radio Moskau oder das französische Untergrundblatt diese Geschichte hätte erfinden sollen. (Eine propagandistische Erdichtung ist hingegen zweifellos, daß die SS die betreffenden Pariser Juden erschießen wollte, diese jedoch allesamt flüchten und sich unter die Fittiche der Roten Armee begeben konnten.)

7) Im Dezember 1945 sagte der ehemalige Höhere SS- und Polizeiführer Ostland, Friedrich Jeckeln, in sowjetischer Gefangenschaft aus, im lettischen Lager Salaspils seien Juden aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Holland, der Tschechoslowakei und anderen Ländern interniert gewesen[377].

f) Zur Frage nach dem Verbleib der westlichen Juden. Eine Hypothese

Wie wir gesehen haben, war die Anwesenheit polnischer Juden auf sowjetischem Territorium während des Krieges und nach diesem eine Alltagserscheinung. Vollkommen anders verhielt es sich mit den in die UdSSR gelangten Juden aus dem Westen. Die Präsenz einer großen Zahl von Juden aus Staaten wie Holland, Frankreich oder Griechenland mußte zwangsläufig auffallen und konnte, sofern sich diese in den grenznahen westlichen Regionen des Landes aufhielten, im Ausland nicht unbemerkt bleiben.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Sterblichkeit unter den Deportierten während des Krieges angesichts der äußerst harten Bedingungen sehr hoch war, doch ist die Anzahl der offiziell in ihre Heimatländer Zurückgekehrten dermaßen gering, daß sie sich unmöglich allein mit einer hohen Sterberate aufgrund von Krankheiten, Entbehrungen etc. erklären läßt.

Von den 105.000 aus Holland deportierten Juden kehrten nach diesen Statistiken nur 4,86% zurück: Für die einzelnen Lager sehen die Zahlen wie folgt aus:

- Auschwitz: 60.154 Deportierte, 1.052 Rückkehrer;

- Theresienstadt: 4.771 Deportierte, 1.980 Rückkehrer;

- Bergen-Belsen: 3.742 Deportierte, 2.050 Rückkehrer;

- Sobibor: 34.313 Deportierte; 18 Rückkehrer[378].

Von den 75.721 aus Frankreich deportierten Juden kehrten den offiziellen Statistiken zufolge nur 2.560 zurück; unter den 3.500[379] nach Sobibor Deportierten gab es bloß zwei Heimkehrer[380]. Für diesen Sachverhalt bieten sich im Prinzip mehrere Erklärungsmöglichkeiten an, die sich nicht unbedingt auszuschließen brauchen, sondern in unterschiedlich großem Maß durchwegs zutreffen können:

1) Viele dieser Juden blieben freiwillig in der UdSSR zurück.

2) Viele dieser Juden sind – direkt oder nach kurzem Zwischenaufenthalt in den Staaten, von wo sie deportiert worden waren – nach Palästina, in die USA oder andere Länder ausgewandert. 

3) Die Behörden der Herkunftsländer dieser westlichen Juden haben die Statistiken grob verfälscht, um die Deutschen möglichst massiv zu belasten.

4) Die Deutschen haben die betreffenden Juden vor ihrem Rückzug liquidiert.

5) Die betreffenden Juden wurden nach dem Krieg gegen ihren Willen in der UdSSR zurückgehalten.

Prüfen wir diese fünf Varianten nun kurz.

1) Die Zahl der freiwillig in der UdSSR gebliebenen westlichen Juden dürfte sehr gering gewesen sein. Von Einzelfällen – beispielsweise Eheschließungen mit einheimischen Frauen abgesehen – dürften holländische, französische etc. Juden herzlich wenig Lust verspürt haben, in der kriegsverwüsteten und totalitären Sowjetunion zu bleiben.

2) Diese Hypothese mutet bedeutend wahrscheinlicher an als die erste, vor allem im Fall der französischen Juden. Von den 67.693 aus dem Lager Drancy Deportierten besaßen lediglich 22.691 die französische Staatsbürgerschaft; bei den restlichen handelte es sich um ausländische (deutsche, polnische, russische, rumänische etc.) Juden, die aus ihren Herkunftsländern nach Frankreich ausgewandert waren[381]. Diese Menschen werden keine besonders engen Bindungen an Frankreich verspürt haben. Andererseits ist es unmöglich, daß beispielsweise jene 8.000 Pariser Juden, die sich im Frühling 1944 unter der Obhut der Roten Armee befanden, durchwegs oder fast ausschließlich zu dieser Gruppe gehört haben und geschlossen nach Übersee ausgewandert sind. In der französischen Fachliteratur findet sich nicht der geringste Hinweis auf die Rückkehr auch nur eines französischen Juden aus der UdSSR, was zumindest ein Indiz dafür darstellt, daß es keine (oder nur wenige) solcher Rückkehrer gab.

Im Falle der aus Holland deportierten Juden versagt Hypothese 2 völlig. Diese waren größtenteils niederländische Staatsbürger, gehörten zu den am stärksten assimilierten jüdischen Bevölkerungsgruppen Europas, waren mehrheitlich nicht zionistisch gesinnt und hatten vor dem Krieg nicht unter Antisemitismus gelitten. Zudem war Holland im Krieg kaum zerstört worden und besaß die besten Aussichten, bald wieder zu einem wohlhabenden Land zu werden. Die holländischen Juden besaßen im allgemeinen also weder ideologische noch materielle Motive zur Auswanderung nach Übersee.

3) Für eine bewußte Verfälschung der Statistiken durch die Behörden westeuropäischer Staaten liegen uns keine Beweise vor.

4) Daß die Deutschen die Juden vor ihrem Abzug massakriert haben, darf man ebenfalls ruhigen Gewissens ausschließen. Wie A. Butz richtig bemerkt, wäre ein solches Verbrechen nicht unbemerkt geblieben; die Siegermächte hätten dann beim Nürnberger Prozeß handfeste Beweise für einen Massenmord vorlegen können und wären nicht auf den Unsinn mit den „Gaskammern“ angewiesen gewesen[382]. (Daß vereinzelte Exzesse entnervter deutscher Soldaten vor dem Rückzug nicht auszuschließen sind, versteht sich von selbst.)

5) Diese Variante trifft unserer Überzeugung nach zu, und zwar aus folgendem Grund:

Schon bald nach Kriegsende wurde die Legende vom Ende des europäischen Judentums in Vernichtungslagern und von den sechs Millionen jüdischen Opfern zur offiziellen Wahrheit erklärt. Beim Nürnberger Prozeß war die angebliche Judenausrottung einer der zentralen Anklagepunkte gegen die Besiegten. Daß diese Legende für die Siegermächte von größten Nutzen war, liegt auf der Hand: Je schlimmere Untaten das Dritte Reich begangen hatte, desto überzeugender wirkte der Anspruch der Alliierten, Europa vom leibhaftigen Satan befreit zu haben. Die Regierungen der USA und Großbritanniens, denen rechte und antikommunistische Kreise vorwarfen, halb Europa dem sowjetischen Totalitarismus überantwortet zu haben, konnten diese Anschuldigung leicht mit dem Argument kontern, im Vergleich zum Nationalsozialismus mit seinen Todeslagern, seinen Gaskammern und seinen sechs Millionen ermordeter Juden sei der Kommunismus zumindest das kleinere Übel gewesen. Zudem konnten die Anglo-Amerikaner ihre eigenen Kriegsverbrechen, vor allem den Bombenterror gegen die deutschen Städte, bequem mit den angeblich weitaus schlimmeren Greueln der Besiegten entschuldigen.

Noch entscheidender war, daß der „Holocaust“ – den man damals freilich noch nicht so nannte – die ideologische Rechtfertigung für die Gründung Israels lieferte. 1948 stimmten die Vereinten Nationen mit 33 gegen 13 Stimmen für die Teilung Palästinas. Wie die USA sprach sich auch die UdSSR für die Teilung und somit für die Errichtung eines jüdischen Staates aus – zweifellos in der (unbegründeten) Hoffnung, daß sich ein solcher Staat angesichts der Sympathien, die ein großer Teil der Juden für die kommunistische Idee hegte, zum sowjetischen Stützpunkt im Nahen Osten entwickeln würde.

Durch die Teilung Palästinas wurden die Rechte der alteingesessenen arabischen Bevölkerung auf unerhörte Weise verletzt. Als Rechtfertigung hierfür mußte selbstverständlich der „nazistische Völkermord an den Juden“ mit seinen „sechs Millionen Opfern“ herhalten: Ein Volk, das so unsagbar gelitten hatte, brauchte einen eigenen Staat, auch wenn die Rechte eines anderen Volkes hierdurch mit Füssen getreten wurden.

Wenn die Geschichte von der Judenausrottung in „Vernichtungslagern“ weltweit geglaubt werden sollte, durften die deportierten deutschen, französischen, belgischen, holländischen, griechischen etc. Juden natürlich nicht scharenweise in ihre Heimatländer zurückkehren und von ihren Erlebnissen als Zwangsarbeiter und Ghettobewohner im Osten erzählen. Unsere Hypothese lautet dementsprechend wie folgt:

Die Stalin-Regierung sorgte dafür, daß die von den Deutschen in die Ostgebiete deportierten westlichen Juden, welche die Entbehrungen des Krieges überlebt hatten, spurlos verschwanden und nicht mit ihren Angehörigen und Bekannten in Verbindung treten konnten. Hierzu war zunächst erforderlich, diese Juden aus den westlichen in die östlichen Zonen der UdSSR zu schaffen, von wo kaum Nachrichten über die Landesgrenzen drangen. Dies konnte ohne weiteres im Rahmen der Massendeportationen von 1949 geschehen, die das American Jewish Yearbook geschildert hat. Wir glauben nicht, daß diese Juden umgebracht wurden, nehmen aber an, daß man sie in Lagern verschwinden ließ, die sie nicht mehr verließen. Mit diesem Schritt zementierte Stalin den Mythos von der Ausrottung der Juden in „Gaskammern“, der für ihn von doppeltem Nutzen war: Er erleichterte es ihm, sich als Erlöser halb Europas von einem monströsen Schreckensregime aufzuspielen, und ermöglichte die Gründung Israels, das er – irrtümlicherweise! – als künftigen sowjetischen Vorposten im Nahen Osten sah.

Wenn diese Hypothese zutrifft, wußten die Führer der zionistischen Organisationen dann über die Vorgänge in der UdSSR Bescheid? Die Antwort auf diese Frage kann nur ja lauten, da diese Organisationen in jedem Land der Welt über genügend Informanten verfügten, um sich über die dortige Entwicklung auf dem laufenden zu halten. Der Einwand, die Zionisten hätten eine solch unmenschliche Politik der Sowjets doch sicherlich angeprangert, wäre reichlich naiv. Das zentrale Ziel dieser Leute, dem sie alle anderen Erwägungen unterordneten, war die Gründung eines jüdischen Staates im Nahen Osten, und um dieses Ziel zu erreichen, waren sie ohne weiteres bereit, Zehntausende oder auch Hunderttausende ihrer Glaubensgenossen über die Klinge springen zu lassen. Wir erinnern daran, daß die Zionisten die antijüdische Stimmung in Deutschland nach Adolf Hitlers Machtübernahme durch ihre Boykotthetze kräftig anheizten, obwohl sie sich keinen Illusionen darüber hingeben konnten, welch unerquickliche Folge dies für die deutschen Juden haben mußte. Der Jude Josef G. Burg hat die zionistische Strategie wie folgt kommentiert:

„Mir kommt das so vor, als wenn im Zirkus ein paar Lausbuben einen Löwen, zwischen dessen Zähne der Dompteur gerade seinen Kopf gesteckt hat, mit Steinen bewerfen. Ihnen kann ja nichs passieren. Denn zwischen ihnen und der Gefahr liegt ein Ozean bzw. das Gitter des Raubtierkäfigs.“[383]

Burg hatte recht: Für die zionistische Führung war das jüdische Fußvolk stets nur Manövriermasse.

Unsere Hypothese ist die einzige, welche die Fakten befriedigend erklärt. Definitiv beweisen – oder widerlegen – läßt sie sich erst, wenn die russischen Dokumente eines Tages freigegeben werden. Bedauerlicherweise deutet nichts darauf hin, daß eine solche Freigabe in absehbarer Zeit erfolgen wird.

Teil 21. Der Fall Demjanjuk

a) Die Hatz auf Greise als zivilisatorische Errungenschaft der Demokratie

Die Westfälischen Friedensverträge von 1648 setzten dem fürchterlichsten Krieg, den Europa bis dahin erlebt hatte, ein Ende. Zu den Friedensbedingungen, auf die sich die ehemaligen Konfliktparteien geeinigt hatten, gehörte unter anderem eine vollständige Amnestie für sämtliche während des Krieges begangenen Gewalttaten. Artikel 2 des Osnabrücker Vertrags vom 24. Oktober 1648 lautete wie folgt:

„Beiderseits sei immerwährendes Vergessen und Amnestie all dessen, was seit Anbeginn dieser Unruhen vom einen oder anderen Teil, hüben und drüben, feindlich begangen worden ist, so daß weder deswegen noch aus irgendeinem anderen Grund oder Vorwand einer dem anderen künftig irgendwelche Feindseligkeit oder Unbill antun soll; vielmehr sollen alle und jene hin oder her sowohl vor dem Krieg als auch im Krieg mit Worten, Schriften oder Taten zugefügten Beleidigungen, Gewalttaten, Feindseligkeiten, Schäden und Unkosten ohne alles Ansehen der Personen oder Sachen dergestalt gänzlich abgetan sein, daß alles, was deshalb der eine vom anderen fordern könnte, in immerwährendem Vergessen begraben sein soll.“

Die Unterzeichner des Friedensvertrags von Osnabrück wollten die im Krieg geschlagenen Wunden also nicht verewigen, sondern heilen. Sie taten weise daran.

Als Napoleon von einer großen europäischen Koalition besiegt worden war, wurde er nicht als „Aggressor“ oder „Kriegsverbrecher“ vor Gericht gestellt und aufgehängt, sondern lediglich nach Elba verbannt. Nachdem es ihm gelungen war, die Insel zu verlassen und nochmals ein starkes Heer zu sammeln, das dann jedoch bei Waterloo die entscheidende Schlacht verlor, wurde er abermals nicht abgeurteilt und gehängt, sondern wiederum nur verbannt – diesmal freilich auf das ferne Eiland St. Helena, von wo an eine Rückkehr nicht zu denken war. Mit diesem Schritt sorgten die Sieger dafür, daß ihnen Napoleon niemals wieder gefährlich werden konnte; seine Ehre tasteten sie zu keinem Zeitpunkt an. Damals galten im Abendland noch Werte wie Ritterlichkeit und Achtung vor einem tapferen Feind.

Erst recht wäre es niemandem eingefallen, einen der Untergebenen des französischen Kaisers wegen „Kriegsverbrechen“ vor ein Gericht zu zerren, ganz besonders nicht Jahrzehnte nach der – wirklichen oder angeblichen – Tat. Die Vorstellung, ein neunzigjähriger französischer Offizier hätte 1874 vor den Richter kommen können, weil er im Jahre 1809 als Fünfundzwanzigjähriger während des Krieges in Spanien gefangengenommene Guerilleros erschießen ließ, wäre einem Europäer des 19. Jahrhunderts zweifellos vollkommen abartig vorgekommen.

Dies alles hat sich seit dem Triumph der „Demokratie“ und der „Menschenrechte“ im Jahre 1945 geändert. Die Prozeßfarce von Nürnberg, bei der sich die Sieger, die selbst unerhörte Verbrechen auf ihr Gewissen geladen hatten, scheinheilig zu Richtern über die Besiegten aufschwangen und diese aufgrund nachträglich erlassener, rückwirkender Gesetze an den Galgen oder hinter Gefängnismauern schickten, kam einer Absage an die Idee der Ritterlichkeit gleich. Immerhin dürften damals, in der unmittelbaren Nachkriegszeit, die wenigsten vorausgeahnt haben, daß solche Prozesse gegen Menschen, die das Pech gehabt hatten, auf der Verliererseite zu stehen, noch sechseinhalb Jahrzehnte später stattfinden würden.

Das Martyrium John Demjanjuks ist leider kein Einzelfall. In Italien sitzt der anno 1913 geborene Erich Priebke seit elf Jahren im Hausarrest, weil er vor über fünfundsechzig Jahren in Rom zwei Geiseln erschießen mußte. Nachdem ein Terroranschlag kommunistischer Untergrundkämpfer im März 1944 dreiunddreißig deutsche Polizisten (sowie mehrere italienische Zivilisten) das Leben gekostet hatte, befahl Adolf Hitler persönlich, für jeden getöteten Polizisten zehn Geiseln zu erschießen. Die Repressalie fand schon am Tag nach dem Anschlag statt; bei den Opfern handelte es sich mehrheitlich um Männer, die bereits wegen Unterstützung der Partisanen im Gefängnis gesessen hatten. Frauen und Kinder waren nicht darunter.

An der Vergeltungsaktion mußten sich rund 60 Mann beteiligen, darunter sieben Offiziere. Einer von ihnen war Erich Priebke. Hätte er den Befehl verweigert, so wäre er selbst erschossen worden; seine Frau und seine beiden Söhne hätten dann ihren Ernährer verloren. So tat er, was von ihm verlangt wurde. – Es sei darauf hingewiesen, daß solche Vergeltungsmaßnahmen nach damaligem Kriegsrecht als legal galten und u. a. auch von der italienischen Armee praktiziert wurden.

1948 fand in Rom ein Prozeß gegen die an der Repressalie beteiligten Offiziere statt (die Unteroffiziere sowie die einfachen Soldaten waren von der italienischen Justiz schon gar nicht erst belangt worden!). Sämtliche Angeklagten wurden wegen Befehlsnotstandes freigesprochen – bis auf Polizeichef Herbert Kappler, den man verurteilte, weil man die Tatsache, daß er nach dem Tod eines 34. Polizisten noch weitere zehn Geiseln füsilieren ließ, als Befehlsüberschreitung interpretierte. Der kurz zuvor aus britischer Kriegsgefangenschaft geflüchtete Erich Priebke lebte damals, unerreichbar für die Justiz, in den Südtiroler Bergen – zu seinem Unglück, denn wäre er vor Gericht gekommen, so wäre er wie seine ranggleichen Kameraden freigesprochen worden, und das Drama der Verfolgung wäre ihm Jahrzehnte später erspart geblieben.

Nach dem Krieg wanderte Priebke mit seiner Familie nach Argentinien aus, wo ihn ein Journalist im Jahre 1994 aufspürte. 1995 wurde er an Italien ausgeliefert, 1996 vor Gericht gestellt, jedoch wegen Verjährung freigesprochen. Hierauf besetzte eine Bande mehrheitlich jüdischer Strolche den Gerichtssaal und nahm die Richter als Geiseln. Nach „hektischen Verhandlungen mit der jüdischen Gemeinde“ (Il Messaggero, 2. August 1996) ordnete Justizminister Flick die abermalige Verhaftung Priebkes und eine Neuauflage des Prozesses an. Das Verfahren endete 1998 in dritter Instanz mit der von den jüdischen Organisationen verlangten Verurteilung des mittlerweile 85-jährigen zu lebenslanger Haft. Großzügigerweise wurde ihm zugestanden, diese im Hausarrest zu verbüßen; seither lebt er im Haus seines Anwalts und Freundes Paolo Giachini, wo es ihm an nichts fehlt außer der Freiheit. Bei seinen Spaziergängen durch Rom wird der inzwischen 96-jährige stets von zwei Carabinieri begleitet[384].

Wer im Zweiten Weltkrieg auf der Siegerseite kämpfte und tötete, brauchte dergleichen nicht zu befürchten, auch wenn er nicht zwei, sondern über hunderttausend Menschen umgebracht hatte. Paul Tibbets, der Bomberpilot von Hiroshima, der mit einem Druck auf einen Knopf ca. 70.000 japanische Zivilisten tötete – weitere Zehntausende starben später nach qualvollem Siechtum an den Folgen der radioaktiven Strahlung –, wurde mit zahlreichen Auszeichnungen belohnt und machte nach dem Krieg weiterhin Karriere; er beendete seine militärische Laufbahn als Brigadegeneral[385]. Wie Erich Priebke hatte auch Tibbets auf Befehl gehandelt; immerhin hätte er bei Befehlsverweigerung nicht wie Priebke sein Leben riskiert, sondern wäre schlimmstenfalls mit Degradierung und unehrenhaftem Ausschluß aus der Armee bestraft worden. Mitgefühl für seine Opfer hat er, im Gegensatz zu Priebke, niemals bekundet.

Der schwindelerregende moralische und zivilisatorische Fortschritt, den der Sieg der Demokratie der westlichen Welt 1945 beschert hat, äußert sich in der BRD darin, daß die Hatz auf Greise munter ihren Fortgang nimmt. Hier eine Pressemeldung aus dem November 2009:

„Wegen Mordes in 58 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen einen früheren SS-Mann erhoben. Der heute 90-jährige Rentner aus Duisburg habe im März 1945 als Mitglied der fünften SS-Panzerdivision Wiking an der Erschießung von jüdischen Zwangsarbeitern teilgenommen, heißt es in der Anklage der Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen. […] Die Massenerschießung soll sich am 29. März 1945 in Deutsch Schützen im Osten des heutigen Österreichs zugetragen haben. […] Das Landgericht Duisburg muß nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Eine wichtige Rolle dürfte dabei der Gesundheitszustand des Rentners spielen. Es wäre der zweite große NS-Prozeß in Nordrhein-Westfalen innerhalb kurzer Zeit. Seit Oktober steht in Aachen der ehemalige SS-Mann Heinrich Boere vor Gericht. Der heute 88-jährige soll 1944 in den Niederlanden drei Zivilisten erschossen haben“[386].

Zum Vergleich: Winston Churchill, Hauptverantwortlicher für das Bombardement, das die mit Flüchtlingen überfüllte Stadt Dresden am 13. Februar 1945 in ein einziges, gigantisches Krematorium verwandelte, wurde zehn Jahre später mit dem Karlspreis der Stadt Aachen ausgezeichnet!

b) Das OSI

Jimmy Carter, von Januar 1977 bis Januar 1981 Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, hat immer wieder betont, sein höchstes Anliegen sei die Verwirklichung der Menschenrechte. Daß Carter sowohl während als auch nach seiner Präsidentschaft auf diesem Gebiet sehr viel Positives geleistet hat, sei gerne anerkannt, doch trägt er auch die Verantwortung für einen politischen Entscheid, der für zahlreiche unschuldige Menschen furchtbare Konsequenzen haben sollte. 1979 stimmte er der – ein Jahr zuvor von der jüdischen Kongreßabgeordneten Elizabeth Holtzman geforderten – Gründung des Office of Special Investigations zu, einer Behörde innerhalb des US-Justizministeriums, deren Aufgabe die Aufspürung von „Naziverbrechern“ auf amerikanischem Boden war.

Über das OSI berichtet die Internet-Enzyklopädie Wikipedia:

„Das OSI wurde mit größeren Befugnissen als jede andere Abteilung ausgestattet. Seine Mitarbeiter konnten alle notwendigen Schritte – von den ersten Ermittlungen bis zur Prozeßführung – selbst durchführen, mit ausländischen Regierungen verhandeln und die Unterstützung anderer US-Behörden verlangen“[387].

Seit ihrer Gründung spezialisiert sich diese Behörde darauf, Amerikanern deutscher oder osteuropäischer Abstammung, die jahrzehntelang als unbescholtene und friedliche Bürger gelebt haben, wegen – so gut wie immer frei erfundener – „Nazi-Verbrechen“ die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten zu entziehen und sie aus den USA abzuschieben oder an Verfolgerstaaten auszuliefern. Chef des OSI ist seit 1995 der Jude Eli Rosenbaum, sein Stellvertreter der Jude Ronnie L. Edelman[388]. Rosenbaums Vorgänger war der Jude Nel Shear[389]. Jude war auch der (2005 verstorbene) OSI-Chefermittler Edward Stutman, der nach Demjanjuks Freispruch in Israel und seiner Rückkehr in die USA die abermalige Aberkennung seiner Staatsbürgerschaft durchsetzte[390]. In anderen Worten: Eine rachsüchtige Minderheit darf in den USA schalten und walten, wie es ihr beliebt, um ihre politische Agenda zu fördern.

Mit welchen Mitteln das OSI vorgeht, wie es Belastungsmaterial fabriziert und Entlastungsmaterial unterdrückt, hat der amerikanische Revisionist Andrew Allen anhand eines Fallbeispiels, der Verfolgung des Deutschamerikaners Martin Bartesch, eindrücklich dokumentiert[391]. Zum prominentesten Opfer dieser düsteren Organisation wurde jedoch der ukrainischstämmige US-Bürger John (Ivan) Demjanjuk.

c) Demjanjuks Auslieferung nach Israel und sein Prozeß

Zu Demjanjuks Biographie führen wir zunächst einige Fakten an, die wir Hans Peter Rullmanns vorzüglicher Dokumentation Der Fall Demjanjuk entnommen haben[392]. Der 1920 geborene Ivan Demjanjuk geriet als Soldat der Roten Armee 1942 in deutsche Gefangenschaft, wurde zunächst bei der Reparatur von Eisenbahnschienen eingesetzt und kam dann ins Kriegsgefangenenlager Chelm, Ostpolen. Nach dem Krieg lebte er ein paar Jahre in Deutschland, heiratete dort eine Ukrainerin und wanderte 1952 in die USA aus, wo er sich als Automobilarbeiter eine Existenz aufbaute und 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt.

Daß sich Demjanjuk an seinem Wohnsitz in Ohio in der antikommunistischen ukrainischen Exilbewegung betätigte, wurde ihm zum Verhängnis. Ein Michael Hanusiak, Mitarbeiter der prosowjetischen Zeitung News from Ukraine, veröffentlichte regelmäßig Artikel, in denen die Exilukrainer als „Nazikollaborateure“ angeschwärzt wurden. 1975 geriet auch Demjanjuk ins Fadenkreuz Hanusiaks, der ihm vorwarf, während des Krieges im Lager Sobibor als Wachmann gedient zu haben.

Zu den Hintergründen des Kesseltreibens gegen den Automobilarbeiter führt der israelische Anwalt Yoram Sheftel, der Demjanjuk später in Jerusalem vor dem Galgen bewahren sollte, in seinem Buch über den Prozeß folgendes aus:

„Seit 1987, als allgemein bekannt wurde, daß ich zu Demjanjuks Verteidigerteam gestoßen war, bin ich oft gefragt worden, was die Sowjetunion wohl dazu bewogen haben mag, diesen Mann zu verleumden, der 1976 ein Arbeiter in den Ford-Werken in Cleveland und in jeder Hinsicht ein Alltagsmensch gewesen war. Meine Antwort lautete stets, daß die Zielscheibe nicht dieser Mann John Demjanjuk an sich war. Meiner Auffassung nach bestand die Absicht der Sowjets darin, einen Riß zwischen der jüdischen und der ukrainischen Gemeinschaft in Nordamerika zu provozieren. Trotz der vielen schmerzlichen Erinnerungen an die gespannten Beziehungen zwischen den Juden und den Ukrainern hatten diese beiden Gemeinschaften nämlich begonnen, einen antisowjetischen Schulterschluß zu vollziehen. Dies bereitete den Sowjetführern im Kreml und ihren Agenten in Nordamerika arges Bauchgrimmen, insbesondere einem gewissen Michael Hanusiak […]. Die Sowjets beschlossen deshalb, die jüdisch-ukrainische ‚Verschwörung’ im Keim zu ersticken. Mit der Intrige gegen Demjanjuk errangen die Sowjets einen durchschlagenden Erfolg. Von Anfang an beteuerte Demjanjuk hoch und heilig, er sei niemals ein Wachmann in einem Vernichtungslager gewesen, und die sowjetischen Anschuldigungen seien nichts weiter als eine niederträchtige Lüge. Als Ergebnis stellte sich ein großer Teil der ukrainischen Gemeinschaft in Nordamerika hinter ihn. Wie zu erwarten war, stand die jüdische Gemeinschaft geschlossen auf der anderen Seite: Demjanjuks Unschuldsbeteuerungen waren bloß eine weitere antisemitische Lüge der Ukrainer. Unvermeidlicherweise entstand hierdurch ein tiefer Graben zwischen den beiden Gemeinschaften, zur hämischen Freude der Sowjets“[393].

Diese Erklärung wirkt völlig logisch!

1976 leitete die US-Einwanderungsbehörde Ermittlungen gegen Demjanjuk ein. Gitta Sereny berichtet:

„Im Fall Demjanjuk befragten die US-Einwanderungsbehörden die 12 in den USA ansässigen Überlebenden von Sobibor, doch keiner konnte Demjanjuk identifizieren. Im April 1976 schickten die Behörden 17 Photos nach Israel, einschließlich Demjanjuks Visumphoto aus dem Jahre 1951. […] Während auch dort keiner der Überlebenden von Sobibor Demjanjuk identifizieren konnte, glaubten überraschenderweise mehrere Überlebende von Treblinka, ihn als den Gaskammer-Wärter ihrer Albträume, ‚Iwan den Schrecklichen’, wiederzuerkennen. Einige Monate später, im August 1976, waren die Sowjets erneut in den Fall verwickelt. Eine ukrainische Zeitung [die bereits erwähnte News from Ukraine] veröffentlichte eine 30 Jahre alte Aussage eines ehemaligen Sobibor-Wächters namens Ignat Daniltschenko, die er in einem sowjetischen Kriegsverbrecherprozeß gemacht hatte. Daniltschenko hatte damals vor Gericht ausgesagt, der Mann in Sobibor, den er am besten kenne, sei ein Wärter namens Iwan Demjanjuk gewesen, mit dem er außerdem später das KL Flossenbürg bewacht habe“[394].

Hanusiaks Beweisstück war ein angeblicher Dienstausweis Demjanjuks aus dem Schulungslager Trawniki, wo während des Krieges ukrainische und sonstige osteuropäische Freiwillige als KL-Wächter ausgebildet worden waren. Diesem Ausweis zufolge war Demjanjuk am 27. März 1943 nach Sobibor abkommandiert worden; Treblinka wurde darauf nicht erwähnt. Das „Originaldokument“ wurde der israelischen Justiz erst im Dezember 1986, als Demjanjuk bereits seit zehn Monaten in einem Jerusalemer Gefängnis saß, von den Sowjets zur Verfügung gestellt.

In einer ausführlichen Studie hat Dieter Lehner eine Reihe von Argumenten dafür ins Feld geführt, daß es sich bei diesem Dokument um eine plumpe Fälschung handelt[395]. Wir begnügen uns hier mit der Erwähnung der uns am wesentlichsten erscheinenden Punkte:

1) Der Ausweis enthält offenkundige dokumententechnische Unstimmigkeiten: „Zusammensetzung verschiedener Schriftarten mit unterschiedlichen Schriftcharakteristiken. 2. Fehlende und offensichtlich auf andere Weise ersetzte Umlautzeichen bei dem Buchstaben ‚ü’. 3. Die Schriftzeichenlinien, besonders auf der ersten Seite, sind nicht parallel. 4. Die Sonderzeichen für Schutzstaffel ‚SS’ haben unterschiedliche Formen und Größen. 5. Die Schreibweise des Wortes Größe mit ‚ss’ anstatt mit ß.“[396]

2) Laut dem Ausweis wurde Demjanjuk am 22.9.42 auf das L.G. (Liegenschaftsgut) Okzow und am 27.3. 42 nach Sobibor abkommandiert. Lehner weist darauf hin, daß aus diesen Angaben nicht ersichtlich ist, wann die jeweiligen Einsätze beendet waren. Eine dritte Abkommandierung zwischen oder nach den beiden Einsätzen sei ebenfalls nicht feststellbar. Er folgert daraus:

„Es bleibt also der Phantasie des Betrachters überlassen, ob der Ausweisinhaber von Okzow gleich nach Sobibor ging oder zunächst nach Trawniki zurückkehrte. Wenn letzteres der Fall war, stellt sich die Frage, wann kam der Wachmann von Okzow zurück, wer hat den Eintrag ‚Sobibor’ vorgenommen, und warum fehlt der Eintrag ‚Treblinka’? Wenn er dort angeblich von Augenzeugen erkannt wurde, müßte sich dies ja auch mit einem entsprechenden Eintrag im Kommandierungsteil des Ausweises decken.“[397]

In anderen Worten: Erstens war der Ausweis eine leicht zu entlarvende Fälschung, und zweitens hätte er, selbst wenn er echt gewesen wäre, keinen Hinweis auf einen Aufenthalt Demjanjuks in Treblinka geliefert.

Warum das KGB, dem es gewiß nicht an erfahrenen Fälschern mangelt, eine dermaßen amateurhafte Fälschung hergestellt hat, bleibt ein Rätsel – und außer dem KGB gab es in diesem Fall keine Verdächtigen. Daß der Ausweis von den Israelis fabriziert worden war, läßt sich mit absoluter Sicherheit ausschließen, denn in diesem Falle hätten sie natürlich in Übereinstimmung mit den Zeugenaussagen ein Dokument hergestellt, laut dem Demjanjuk nicht in Sobibor, sondern in Treblinka stationiert gewesen war.

Obwohl sich die amerikanischen Justizbehörden zum damaligen Zeitpunkt lediglich auf das Faksimile stützen konnten und der Ausweis, wie eben erwähnt, keinen Beleg für einen Aufenthalt Demjanjuks in Treblinka erbrachte, beschlossen sie, ihn als beweiskräftig anzuerkennen.

Nachdem Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft bereits 1981 entzogen worden war, wurde er im Februar 1986 nach Israel ausgeliefert – einen Staat, den es zum Zeitpunkt des Bestehens von Treblinka noch gar nicht gab!

Ein Jahr darauf, im Februar 1987, begann der Prozeß. Ursprünglich war geplant gewesen, diesen in einem Fußballstadion durchzuführen, doch schließlich wählten die israelischen Behörden als Gerichtssaal ein Kino. Unentwegt schürten die Medien die Hysterie, und in den Schulen Israels war die Behandlung des Prozesses Pflicht.

Um die Person des Iwan bzw. John Demjanjuk ging es den Israelis selbstverständlich ebenso wenig wie vor ihnen den Sowjets. Das Verfahren verfolgte zunächst einmal den Zweck, die Verfolgungspsychose der Juden innerhalb und außerhalb Israels zu verstärken und sie so zu einer bedingungslosen Unterstützung des israelischen Staates zu bewegen, der sich als Schutzmacht aller Juden und als Garant gegen einen neuen „Holocaust“ gerierte. Außerdem bot es einen willkommenen Anlaß, die Weltöffentlichkeit von der barbarischen Politik Israels gegenüber den Palästinensern abzulenken. Zu guter Letzt eignete sich der Schauprozeß ideal zur Schürung von Hass gegen das ukrainische Volk, mit dem die Juden laut dem damaligen israelischen Parlamentspräsidenten Dov Ben-Meir „eine lange offene Rechnung“ zu begleichen haben.

Diese „lange offene Rechnung“ geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Damals erhoben sich die Kosaken unter Bogdan Chmelnitzki in der Westukraine gegen die polnische Herrschaft und besiegten die Polen in zwei großen Schlachten (1648 und 1649). Während des Aufstandes kam es zu antijüdischen Pogromen, hauptsächlich weil die polnischen Herren die Besteuerung der Einheimischen jüdischen Steuereintreibern anvertraut hatten, die sich bei der ukrainischen Bevölkerung verhaust machten. Der Revisionist Arnulf Neumaier bemerkt hierzu:

„Der Umstand, daß das Monster von Treblinka ein Ukrainer sein mußte, dürfte seinen geschichtlichen Hintergrund aus der Zeit haben, als die Kosaken den westlichen Teil der Ukraine von jüdischen Unterdrückern und Steuereintreibern befreiten. Alttestamentarische Racheschwüre und Hassinstinkte überleben Jahrhunderte“[398].

A. Neumaiers Einschätzung dürfte realistisch sein, denn als die Vorsitzende der Organisation „Americans for Human Rights in Ukraine“ dem israelischen Parlamentspräsidenten in einem höflichen Brief ihre Besorgnis über das Vorgehen der israelischen Justiz im Falle Demjanjuk bekundete, antwortete dieser:

„Zuerst wollte ich Ihren Brief überhaupt nicht beantworten, denn seit den Tagen Bogdan Chmelnitzkis hat das jüdische Volk eine lange offene Rechnung mit dem ukrainischen Volk zu begleichen. […] Aber bei nochmaligem Überdenken kam ich zu dem Entschluß, daß ein Gesuch wie das Ihre, das von einer amerikanischen Bürgerin kommt (selbst wenn diese ukrainischer Abstammung ist), nicht ohne Antwort bleiben sollte. […] Ihnen und Ihren Freunden empfehle ich, nicht nur an Sonntagen, sondern an jedem Wochentag in die Kirche zu gehen und dort auf den Knien, bis sie bluten, um Vergebung für das zu bitten, was Ihr Volk dem unseren angetan hat.“[399]

Zur Ehre Israels sei darauf hingewiesen, daß nicht all seine Bürger die primitive rassistische Hetze Ben-Meirs billigten; beispielsweise griff der Schriftsteller Avraham Shifrin den Parlamentspräsidenten scharf an[400].

Während des Prozesses traten ehemalige Treblinka-Häftlinge als Zeugen der Anklage auf und gaben ihre unsäglichen Schauergeschichten zum besten[401]. Zeuge Eliyahu Rosenberg sagte unter Eid folgendes aus:

„Ich sah ihn insbesondere, wenn er jeden Tag auf der Rampe arbeitete, wann immer Judentransporte zur Vernichtung eintrafen. Ich sah ihn, wenn er neben der Gaskammer stand, beim Eingang zum Korridor, mit einem Mordinstrument in seinem Besitz, etwa einem kleinen Eisenrohr und einer Peitsche. Er trug auch einen Gürtel mit seiner Pistole. Das hätte nicht sein dürfen, alle Mordinstrumente zusammen… Ich sah auch, daß er einen Dolch hatte, ich sah ihn mit diesen Mordinstrumenten, und wie er die Opfer am Eingang zur Gaskammer schlug, peitschte, schnitt. […] Wir waren an die Schläge gewöhnt. Doch nicht an die Foltern. Allmächtiger Gott, warum die Foltern? Warum lebendiges Fleisch aus Menschen schneiden? Niemand befahl ihm dies zu tun, niemand, er tat es allein, aus eigenem Antrieb. Ich hörte nie, wie ihm ein Deutscher sagte, er solle das tun. […] Ich war dort auf der Rampe. Wir hatten die Leichen aus der Gaskammer entfernt. Ivan kam aus seiner Kabine, er sah, wie ich da stand, der Ort war voller Leichen, er sagte zu mir: ‚Laß die Hosen runter… leg dich auf sie.’ […] Lefler (einer der deutschen SS-Männer) stand da. Er stand da und schaute zu. Ich rannte zu ihm, nahm die Achtungsstellung ein und sagte zu ihm (auf Deutsch): ‚Ivan will, daß ich mit einer Frauenleiche Geschlechtsverkehr pflege.’ So ging er zu ihm und erteilte ihm einen Verweis. Ivan sagte zu mir (auf Russisch): ‚Dir besorg ich’s.’ Er besorgte es mir denn auch, er fand Gelegenheit dazu“[402].

Der Lügner Eliyahu Rosenberg hatte allerdings Pech: Es stellte sich nämlich heraus, daß er 1947 in Wien in einer schriftlichen Erklärung folgendes festgehalten hatte:

„Als Tag des Aufstandes wurde der 2. August 1943 festgesetzt. [...] Um halb vier Uhr nachmittags bereitete sich alles zum Aufstand vor.

[…] Da stürzte auch schon einer der Wasserträger zur Baracke und schrie: ‚Revolution in Berlin.’ Das war das Zeichen. […] Daraufhin stürzten einige Leute in die Baracken der ukrainischen Wache, wo unter anderem auch der Ukrainer Ivan schlief, und erschlugen die Ukrainer mit Schaufeln.“[403]

Im April 1988 fällte das israelische Gericht das allseits erwartete Todesurteil, doch wurde dieses nicht vollstreckt. Schon zum damaligen Zeitpunkt waren allzu viele peinliche Pannen eingetreten, und Demjanjuks Anwalt Y. Scheftel (dem ein Krimineller Ende 1988 Säure ins Gesicht sprühte, nachdem ein zweiter Demjanjuk-Verteidiger, Dov Eitan, wenige Tage zuvor aus einem Hochhaus gestürzt war und anläßlich dieses tragischen Unfalls das Zeitliche gesegnet hatte) schlachtete diese Pannen weidlich aus. Als wirklichen „Iwan der Schreckliche“ ortete Scheftel schließlich einen – spurlos verschwundenen – Ivan Martschenko.

Der Name Martschenko war zunächst von einer im Weiler Treblinka, unweit des Lagers, lebenden ehemaligen Prostituierten genannt worden, die während des Krieges mehrere ukrainische Wachmänner, darunter besagten Martschenko, zu ihren Kunden gezählt hatte, doch fand Scheftel in der UdSSR noch weiteres Material. Laut sowjetischen Gerichtsakten hatte ein 1952 wegen angeblicher Verbrechen in Treblinka zum Tode verurteilter und erschossener Ukrainer namens Nikolai Schelayev diesen Martschenko als „Bediener der Gaskammern von Treblinka“ identifiziert. Schelayevs Aussagen waren von mehreren anderen früheren Treblinka-Wachmännern bestätigt worden, und es kam auch ein Personalausweis Martschenko aus Trawniki ans Licht.

Unter diesen Umständen konnte die israelische Justiz das Todesurteil gegen Demjanjuk unmöglich vollstrecken lassen. Sie unternahm noch einen Versuch, ihn wegen Verbrechen in Sobibor und Flossenbürg anzuklagen, doch gab es für solche Verbrechen keine Zeugen, und gemäß dem israelisch-amerikanischen Auslieferungsvertrag durfte Demjanjuk für Handlungen in diesen beiden Lagern nicht belangt werden, weil seine Auslieferung einzig und allein wegen der ihm angedichteten Untaten in Treblinka erfolgt war. Der angebliche Dienstausweis aus Sobibor hatte bei seiner Verurteilung keine Rolle gespielt. Schließlich sprach das Berufungsgericht John Demjanjuk frei, und im September 1993 konnte er in die USA zurückkehren, wo ihm die Staatsbürgerschaft zurückerstattet wurde[404].

Das Pikanteste an der ganzen Sache war, daß das OSI schon seit 1979 von der Unschuld Demjanjuks wußte. Der Spiegel-Reporter Carlos Widmann bemerkte hierzu:

„Dafür, daß sie heute keinen Justizmord auf dem Gewissen haben, müßten Amerikas beamtete Nazi-Jäger sich beim zwei Instanzen bedanken: Bei den ukrainischen Landsmannschaften, die für die Verteidigung Iwan Demjanjuks Millionen gesammelt haben, sowie beim Obersten Gerichtshof Israels, der schließlich Common Sense walten ließ. Dieser Dank dürfte ausbleiben. […] Dieselben Nazi-Jäger im US-Justizministerium, die den Israelis seit 1976 Iwan Demjanjuk als sadistischen Massenmörder nahelegten, wußten offenbar schon früher besser Bescheid. Seit 1979 verfügten sie über Material aus der UdSSR, aus dem eindeutig hervorging, daß Iwan Demjanjuk keineswegs Iwan der Schreckliche war. Dieses Material hat die Behörde allen Interessierten vorenthalten: Dem US-Gericht, das Demjanjuk 1981 die Staatsbürgerschaft aberkannte, dem israelischen Gericht, das ihn zum Tode verurteilte, und natürlich der Verteidigung.“[405]

d) Abermalige Aberkennung der Staatsbürgerschaft und Auslieferung an die BRD

Das OSI fand sich mit seiner Niederlage natürlich nicht ab und startete alsbald den nächsten Versuch, den mittlerweile fast achtzigjährigen Greis aus den USA abschieben zu lassen. Schließlich war ihm Erfolg beschieden. Die Internet-Enzyklopädie Wikipedia resümiert die Geschehnisse wie folgt:

„2001 begann ein weiterer Prozeß gegen Demjanjuk, in dem der OSI-Chefermittler Edward Stutman das Gericht überzeugte, daß Demjanjuk während des Zweiten Weltkriegs in verschiedenen Konzentrationslagern gedient hatte. Im Juni 2004 entschied ein US-amerikanisches Gericht, Demjanjuk die Staatsbürgerschaft erneut abzuerkennen.“[406]

Dem Entscheid zum abermaligen Entzug der Staatsbürgerschaft war im Jahre 2002 ein Urteil des Richters Paul Matia vorausgegangen, in dem es u. a. hieß:

„Indem er in Sobibor Dienst tat, trug der Angeklagte zu dem Prozeß bei, durch den Tausende von Juden mittels Erstickung durch Kohlenmonoxid ermordet wurden“[407].

Auf die Frage, ob Demjanjuk in Sobibor oder anderen NS-Lagern Dienst geleistet hat, können wir keine eindeutige Antwort erteilen. Fest steht, daß er sowohl 1948, als er in Deutschland seine Anerkennung als politischer Flüchtling beantragte, als auch während der Verhöre, die seiner Auslieferung aus den USA nach Israel vorausgingen, teilweise unglaubhafte und widersprüchliche Angaben gemacht hat. Als er 1948 seine Anerkennung als politischer Flüchtling beantragte, gab er an, von 1937 (!) bis Januar 1943 als Bauer in „Sobibor, Chelm, Polen“ gearbeitet zu haben; anschließend sei er bis Kriegsende in Pillau, Danzig und München als Arbeiter tätig gewesen[408]. Da es in Sobibor in der Tat ein Landgut gab, ist es zwar theoretisch möglich, daß Demjanjuk dort gearbeitet hat (wenn auch gewiß nicht ab 1937), doch besonders wahrscheinlich mutet dies nicht an. War er jedoch tatsächlich als Wachmann im Lager Sobibor eingesetzt, so ist dies bereits ein äußerst starker Hinweis darauf, daß dieses kein „Vernichtungslager“ war, denn in diesem Fall wäre Demjanjuk gewiß nicht so dumm gewesen, den Ortsnamen Sobibor in seinem Antrag überhaupt zu erwähnen.

In seinem Urteil von 2002 behauptete Richter Matia, über dokumentarische Unterlagen dafür zu verfügen, daß Demjanjuk außer in Sobibor auch in Majdanek und Flossenbürg stationiert gewesen sei[409]. Hinsichtlich Sobibors liegt, soweit wir wissen, kein anderes „Beweismaterial“ vor als der gefälschte Dienstausweis aus dem Schulungslager Trawniki. Laut Richter Matia wurde in einem litauischen Archiv ein dokumentarischer Beweis dafür vorgefunden, daß Iwan Demjanjuk im Januar 1943 als Wachmann in Majdanek diente; damals sei er bestraft worden, weil er das Lager ungeachtet einer Ausgangssperre zum Einkaufen verlassen habe. Obwohl Belastungsmaterial aus sowjetischen Quellen a priori verdächtig ist, können wir nicht ausschließen, daß Demjanjuk tatsächlich in Majdanek war. Sein Aufenthalt in Flossenbürg wird Richter Matia zufolge durch ein deutsches Dokument aus jenem Lager bestätigt.

Sofern diese Dokumente echt sind – worüber wir, mit Ausnahme des schon vor zwei Jahrzehnten als grobe Fälschung entlarvten Trawniki-Ausweises, kein Urteil fällen können –, hat Demjanjuk die US-Behörden vor seiner Auswanderung in die Irre geführt, indem er seine Tätigkeit als Wachmann verschwieg. Hätte er sie zugegeben, wäre ihm nicht nur das amerikanische Visum verweigert worden, sondern er hätte zusätzlich seine Abschiebung in die Sowjetunion riskiert, die einem Todesurteil gleichgekommen wäre. Auch während seiner Befragungen durch die amerikanischen Justizbehörden ab 1976 hat Demjanjuk in diesem Fall die Unwahrheit gesagt. Wer will es ihm verdenken? Schließlich mußte er abermals seine Auslieferung an die Sowjetunion befürchten. Daß diese Furcht durchaus nicht unbegründet war, beweist der Fall eines anderen Ukrainers, Fyodor Fedorenko, dem die sowjetische Justiz vorwarf, als Wachmann in Treblinka gedient zu haben. Fedorenko wurde 1984 von den USA an die UdSSR ausgeliefert, 1986 zum Tode verurteilt und ein Jahr darauf durch Erschießen hingerichtet[410].

Nach der erneuten Aberkennung seiner amerikanischen Staatsbürgerschaft entschied die US-Justiz anno 2005, Demjanjuk sei in die Ukraine, nach Polen oder in die BRD abzuschieben. Während sich die ukrainischen sowie die polnischen Behörden weigerten, ihn aufzunehmen (ein untrügliches Zeichen dafür, daß ihnen nicht der geringste Hinweis auf irgendwelche Verbrechen Demjanjuks während der Kriegszeit vorlag!), stellte die BRD 2008 einen Auslieferungsantrag, dem schließlich stattgegeben wurde.

e) Vor dem Prozeß in München

Kurz vor dem auf den 30. November 2009 anberaumten Prozeßbeginn scheint in der BRD Ernüchterung um sich zu greifen. In einer Pressemeldung des Süddeutschen Rundfunks vom 17. November hieß es:

„Experten bezweifeln […], daß Demjanjuk verurteilt werden wird. […] Der niederländische Jurist Christiaan Rüter […] glaubt nicht an eine Verurteilung. Jahrelang sei in der Bundesrepublik gegen KZ-Bewacher mit niedrigem Dienstrang wie Demjanjuk nicht ermittelt worden, und wenn, seien sie freigesprochen worden. Wenn das jahrelange Rechtspraxis war, könne das Gericht in München jetzt nicht plötzlich anders entscheiden. […] Die Zentrale Stelle [zur Verfolgung von NS-Verbrechen] habe zum 50. Jahrestag ihres Bestehens einen ‚Paukenschlag’ gebraucht, einen großen Namen, der sie noch einmal ins Rampenlicht rücken sollte – so seine provokative These. Demnach hätte kein juristisches, sondern ein politisches Argument zu den Ermittlungen und dem Prozeß gegen Demjanjuk geführt.“

Wie wahr!

Ob sich das Münchner Gericht zu einem Freispruch durchringen wird, bleibt abzuwarten. Angesichts des immensen auf ihm lastenden Drucks ist zu befürchten, daß dies nicht der Fall sein wird. Wie vor Prozeßbeginn bekannt wurde, sind „an die 40 Nebenkläger zugelassen, allesamt Angehörige von Ermordeten in Sobibor“[411]. Einen deutlicheren Beweis dafür, daß der wirkliche Zweck des Verfahrens in der Schürung der „Holocaust“-Hysterie sowie der Zementierung des offiziellen Geschichtsbildes besteht, kann man sich kaum wünschen, denn zur Klärung der Frage, ob der Angeklagte Demjanjuk erstens überhaupt in Sobibor war und zweitens dort irgendwelche Verbrechen begangen hat, vermag kein einziger dieser 40 Nebenkläger auch nur das Geringste beizutragen.

Teil 22. Schlußfolgerung

a) Zur Frage nach der moralischen Verantwortung der Lagermannschaft

Unsere Schlussfolgerungen sind eindeutig: Sobibor war kein Vernichtungslager für Juden; es gab dort kein „Vergasungsgebäude“ und folglich auch keine Gaskammern zur Menschentötung; die Opferzahl könnte sich in der Grössenordnung von etwa 10.000 bewegt haben, was einem Fünfundzwanzigstel der in der historischen Literatur meist genannten Zahl von 250.000 Opfern, einem Siebzehntel der von J. Schelvis in der revidierten Auflage seines Buchs postulierten Ziffer von 170.000 und einem Fünfzehntel der vom Hager Gericht behaupteten „Mindestzahl“ von 150.000 Toten entspricht.

Wenn – wovon wir überzeugt sind – unsere These den Tatsachen entspricht und Sobibor ein Durchgangslager für die die Ostgebiete umgesiedelte Juden war, stellt sich die Frage nach der moralischen Verantwortung der Lagermannschaft, vom Kommandanten bis zu den ukrainischen Wächtern, die das unterste Glied in der Befehlskette bildeten, natürlich in neuem Licht. Selbstverständlich hat das deutsche und ukrainische Personal auch in diesem Fall menschenrechtswidrige Befehle ausgeführt, denn dass die Deportation und Enteignung von Personen, die nicht aufgrund individuellen Verschuldens, sondern lediglich infolge ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe ihrer Freiheit beraubt worden waren, einen schweren Verstoss gegen die Menschenrechte darstellte, lässt sich ganz unmöglich bestreiten. Andererseits hatten die Betreffende Befehle erhalten, deren Ausführung sie nicht ohne Gefahr für ihr eigenes Leben verweigern konnten; ob diese Befehle berechtigt waren oder nicht, lag nicht in ihrem Ermessen, wohl aber, wie sie sie ausführten. Somit hängt die Frage nach der moralischen Verantwortung der Lagermannschaft davon ab, ob diese den Häftlingen bei der Ausführung ihrer Befehle unnötiges Leiden möglichst ersparte oder nicht, ob sie die Umgesiedelten während der kurzen Zeit ihres Aufenthalts in Sobibor so human behandelte, wie es unter den damaligen Umständen möglich war, oder sie noch schikanierte, ob sie den Arbeitsjuden das Dasein erträglich gestaltete oder ihnen das Leben zur Hölle machte.

Da uns keinerlei dokumentarische Unterlagen über die Zustände in Sobibor zur Verfügung stehen, ist es nicht möglich, diese Fragen schlüssig zu beantworten. Auf die Zeugenaussagen können wir uns nicht verlassen, denn angesichts der Tatsache, dass ausnahmslos alle Zeugen im zentralen Punkt – der angeblichen Massenvernichtung von Juden (sei es durch eine „schwarze Flüssigkeit“, „Chlor“ oder Motorabgase) – gelogen haben, sehen wir nicht den geringsten Grund, ihren Aussagen über sadistische Grausamkeiten der Lagermannschaft Glauben zu schenken.

Freilich gibt es auch Zeugenaussagen, an deren Wahrheit kein Zweifel angebracht ist. Leon Feldhendler, der von anfang 1943 bis zum Aufstand vom 14. Oktober desselben Jahres in Sobibor interniert war[412], schildert die Lebensbedingungen der jüdischen Handwerker wie folgt:

„Im Lager 1 arbeiteten jüdische Handwerker für die Deutschen: Tischler, Schneider, Schuster. Sie hatten dort auch Baracken zum Schlafen. Es gab 30 Deutsche und 180 Ukrainer. Die Handwerker hatten es sehr gut. In ihren Werkstätten hatten sie bequeme Unterkünfte. [...] Ihre Tagesration bestand aus einem halben Kilogramm Brot, Suppe, Pferdefleisch, zweimal wöchentlich Grütze (von den Transporten). [...] Arbeit: Von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr, eine Stunde Mittagspause und dann wieder Arbeit bis 5 Uhr. [...] Von 5 bis 10 hatten sie Freizeit, zur Unterhaltung.“[413]

Es ist kaum anzunehmen, dass der Jude Feldhendler die Verhältnisse in Sobibor wahrheitswidrig beschönigt hat, um das nationalsozialistische System zu entlasten...

Angesichts dieser Umstände lautet unser Urteil wie folgt: Die Lagermannschaft ist im Hauptanklagepunkt – der ihr vorgeworfenen Massenvernichtung von Juden – wegen erwiesener Unschuld und im Nebenanklagepunkt – der willkürlichen Misshandlung von Häftlingen – mangels Beweisen freizusprechen.

Falls, wie wir vermuten, in Sobibor Euthanasie an einer gewissen Zahl von (geisteskranken oder mit ansteckenden Krankheiten behafteten) Deportierten praktiziert wurde, haben sich die betreffenden SS-Männer schuldig gemacht; die damalige kritische Versorgungslage, welche bereits die ausreichende Ernährung der gesunden Bevölkerungsmehrheit schwierig gestaltete, war zwar ein mildernder Umstand, aber keine Rechtfertigung. Wenn das heute im Westen herrschende System Euthanasie an Geisteskranken jedoch als Beweis für die „Nazibarbarei“ anprangert, empfinden wir dies angesichts der Tatsache, dass dasselbe System Jahr für Jahr die Durchbohrung, Zerstückelung und Verätzung einer ungeheuren Zahl gesunder Kinder im Mutterleib duldet und dass in manchen amerikanischen Abtreibungskliniken Schwangerschaftsabbrüche noch im neunten Monat vorgenommen werden, als abstossende Heuchelei. Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.

b)Ich bin ein Teil von jener Kraft...“

Goethes Mephistopheles sagt, er sei „ein Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft“. Dasselbe trifft auf jene zu, die im Jahre 2000 den Archäologieprofessor Andrzej Kola von der Universität Torun mit Bohrungen und Grabungen in Sobibor beauftragt haben.

Prof. Kola war sich der politischen Brisanz seiner Untersuchungsergebnisse selbstverständlich bewusst. Er wusste genau, was von ihm erwartet wurde. Dementsprechend hat er das verlangte Lippenbekenntnis zum Holocaust-Glauben abgelegt. Ungeachtet des ungeheuren auf ihm lastenden Drucks besass er jedoch das erforderliche Minimum an wissenschaftlicher Ethik, um nicht zum Mittel der Fälschung zu greifen. Auch wenn er dies nicht ausdrücklich sagt, lassen seine Resultate nicht den geringsten Zweifel daran aufkommen, dass es das von den „Augenzeugen“ geschilderte „Vergasungsgebäude“ in Sobibor nicht gab – und mit der Nichtexistenz dieses Gebäudes erledigt sich die ganze Vergasungsgeschichte von selbst. Dass Prof. Kola es unterliess, die Massengräber zu öffnen, um das Ausmass der vorhandenen menschlichen Überreste zu ermitteln, spricht ebenso für sich wie die Tatsache, dass er es sorgfältig vermied, die Ergebnisse seiner Untersuchungen mit den Zeugenaussagen zu vergleichen. Die von ihm entdeckte riesige T-förmige Baracke, deren grösserer Teil eine Länge von 60 bis 80 m aufweist (Objekt E) sowie das mit einem Ofen versehene Bauwerk (Objekt A) stellen die „Holocaust“-Historiker vor unlösbare Probleme und stützen die revisionistische These vom Durchgangslager Sobibor.

Vor dem Jahre 2001 konnten die Revisionisten lediglich darauf beharren, dass die offzielle Sobibor-Version vollkommen unglaubhbaft war. Das Fehlen jeglicher dokumentarischer Belege für eine Ausrottungspolitik, die Widersprüchlichkeit und Absurdität der Zeugenaussagen, die Tatsache, dass die nach der Auflösung des Lagers entstandenen Luftaufnahmen keine wesentliche Verringerung des an Sobibor angrenzenden Waldes erkennen lassen – woher kam dann das zur Einäscherung von 150.000 bis 250.000 Leichen erforderliche Brennholz? – all dies sprach entschieden gegen die orthodoxe These. Seit der Publikation von Prof. Kolas Artikel im Jahre 2001 steht jedoch fest, dass die Geschichte von den Judenvergasungen in Sobibor nicht nur unwahrscheinlich, sondern radikal unmöglich ist. Dafür, dass er dies – unfreiwillig! – bewiesen hat, gebührt Prof. Andrzej Kola unser Dank.

c) Des Kaisers neue Kleider

Ein naiver Beobachter könnte nun wie folgt argumentieren: Das Hagener Gericht hat die Zahl der Sobibor-Opfer mit „mindestens 150.000“ angegeben; der führende Sobibor-Spezialist J. Schelvis mit 170.000. Diese 150.000 bis 170.000 Toten machen lediglich 2,5 bis 3 % der berühmten „sechs Millionen“ aus und sind, numerisch gesehen, zur Aufrechterhaltung der Holocaust-Geschichte nicht unbedingt erforderlich. Können die Verfechter der offiziellen Geschichtsversion unter diesen Umständen nicht auf die Gaskammern von Sobibor verzichten und den Revisionisten wenigstens in diesem einen Punkt recht geben?

Nein, sie können es nicht. Zunächst einmal ist die Existenz der Gaskammern von Sobibor in der BRD bei drei Prozessen – Berlin 1950, Frankfurt a. M. 1950, Hagen 1965/1966 – „bewiesen“ worden und gilt seither als aktenkundig. Bei diesen Prozessen wurden acht Männer zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und lebenslänglich verurteilt. Von denen zu lebenslangem Freiheitsentzug Verurteilten starb einer (Erich Bauer) nach einunddreissig Jahren Haft im Gefängnis, der zweite (Hubert Gomerski) sass vor seiner Begnadigung 22 Jahre, der dritte (Karl Frenzel) 16 Jahre ab. Gäbe die BRD-Justiz zu, dass bei allen drei Sobibor-Prozessen eklatante Fehlurteile gefällt wurden, so würden auch alle anderen Urteile gegen „Naziverbrecher“ sofort fraglich, weil sämtliche Verfahren gegen das Personal der „Vernichtungslager“ nach demselben Motto geführt wurden wie die Sobibor-Prozesse: Wir haben ja vereidigte Zeugen, wozu braucht es da noch Sach- und Dokumentenbeweise?

Führen wir diesen Gedankengang fort: Wenn sich Justiz und Geschichtsschreibung in bezug auf Sobibor „geirrt“ haben, was für einen Grund kann es dann noch geben, ihre Behauptungen hinsichtlich der anderen „Lager der Aktion Reinhardt“ zu akzeptieren? Fällt Sobibor, so fällt sofort auch Belzec, wo Prof. Kola ebenfalls archäologische Untersuchungen durchgeführt hat – mit denselben Ergebnissen wie in Sobibor –, und wer wird dann noch an Treblinka glauben?

Majdanek – für das beim Nürnberger Prozess noch 1,5 Millionen Tote behauptet wurden[414] – ist als „Vernichtungslager“ praktisch ausgefallen, nachdem der Leiter der historischen Abteilung des Majdanek-Museums, Tomasz Kranz, die Opferzahl anno 2005 auf 78.000 verringert hat[415] (was immer noch eine Übertreibung um mindestens 28.000 darstellt[416]).

Das kleinste und am wenigsten bekannte der sechs „Vernichtungslager“, Chelmno, wo ca. 150.000 Juden in „Gaswagen“ umgebracht worden sein sollen, kann die durch den Wegfall der „Reinhardt-Lager“ entstandene Lücke unmöglich ausfüllen. Somit bleibt nur noch Auschwitz – das Flaggschiff der Holocaust-Propagandisten und zugleich ihr allerschwächster Punkt, ihre Achillesferse schlechthin. Angesichts der umfangreichen revisionistischen Forschungstätigkeit, welche die vollkommene Unhaltbarkeit des offiziellen Auschwitz-Bildes Mal für Mal bewiesen hat, stünden die „Holocaust“-Historiker hier bei einer offenen Debatte von vorne herein auf verlorenem Posten.

Nein, sie können Sobibor nicht opfern, weil sie dadurch eine Kettenreaktion auslösen würden, die das ganze monströse Lügengebäude „Holocaust“ wie ein Kartenhaus zum Einsturz brächte. Deshalb bleibt ihnen nichts anderes übrig, als die Augen vor den Ergebnissen archäologischer Grabungen und Bohrungen zu verschliessen und sich so zu verhalten wie Hans Christian Andersens Volksmenge, welche des Kaisers neue Kleider überschwenglich lobte, obwohl – ausser den Blinden natürlich – jedermann sah, dass seine Majestät nackt war.

d) Der Moloch

„Wer kann dem Druck und den Kampagnen der mächtigen jüdischen Organisationen statthalten? Fast niemand. Der Würgegriff dieser Organisationen um die Medien, ihr ständiges Jammern und Klagen, ihre systematische Erpressung, ihre unglaublichen Lügen, die Furcht, die sie einflössen, ihre vorgetäuschte oder wirkliche Raserei, ihre Verachtung für all jene, die nicht dem ’auserwählten Volk’ angehören – all dies bricht früher oder später jeden Widerstand. Damit diesen Organisationen nicht mehr blind gehorcht wird, bedarf es aussergewöhnlicher historischer Umstände. Dann entsteht die Gefahr, dass die erniedrigten, beleidigten, ausgeplünderten und kolonisierten Goyim das Haupt erheben und gegen ihre Tyrannen rebellieren. Der Holocaust-Schwindel, oder die Holocaust-Religion, hat sich nach und nach aus rabbinischen Lügen entwickelt, die in Zentraleuropa entstanden waren. Mit Hilfe der Kriegspropaganda wurde diese Lüge dann nach Westeuropa exportiert (darunter auch in die neutralen Staaten, den Vatikan und Organisationen wie das Internationale Rote Kreuz). Von dort aus migrierte sie in die USA, wo sie von Hollywood und den Medien aufgegriffen wurde. Mit verdoppelter Wucht kehrte sie über den Atlantik zurück und ergoss sich 1945 ins Herz Europas. Sie hat eine entscheidende Rolle bei der Gründung des Staates Israel gespielt, eines künftigen Konfliktherdes. Sie hat die Nachkriegszeit vergiftet. Das Ferment des Hasses, den Lügen dieses Kalibers in jeder Menschenseele gebären, verpestet unser gesellschaftliches und politisches Leben bis zum heutigen Tage. Die auf Einschüchterung und Terror beruhende Erpressung gewaltiger Geldsummen nährt nun schon seit einem halben Jahrhundert das Shoa-Geschäft, die Shoa-Industrie. Man kann sagen, dass die Führer dieser jüdischen Organisationen zum grossen Vergnügen der Antisemiten alles getan haben, um das Stereotyp vom zugleich weinerlichen und arroganten Juden zu stärken, der bis zum Ende der Zeiten nach Rache schreit und sein Pfund Fleisch verlangt. Diese Juden haben Shylock auferstehen lassen.“

Robert Faurisson[417]

Die Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 war ein Anarchronismus. Grossbritannien schickte sich damals an, Indien in die Unabhängigkeit zu entlassen; Dutzende asiatischer und afrikanischer Gebiete versuchten immer nachdrücklicher, die Herrschaft des weissen Mannes abzuschütteln. Ausgerechnet in jener Zeit der Entkolonisierung durften die Juden in Palästina ein kolonialistisches Unternehmen par excellence starten – mit dem Segen sowohl der USA als auch der UdSSR. Gerechtfertigt wurde dies mit den angeblich unvergleichlichen Leiden des jüdischen Volkes im Zweiten Weltkrieg.

Als das Ansehen des zionistischen Staates in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts durch das Wüten der israelischen Invasoren und ihrer lokalen Helfer im Libanon auf einen Tiefpunkt abgesunken war, sorgte Israel durch seine fünfte Kolonne in den USA dafür, dass John Demjanjuk, den die Lügenpropaganda zu „Iwan den Schrecklichen“, dem „Superteufel von Treblinka“ ernannt hatte, an Jerusalem ausgeliefert wurde, wo man einen sorgfältig inszenierten Schauprozess gegen ihn durchführte – mit dem Ergebnis, dass statt über die massakrierten Palästinenser nun über die „Vergasten von Treblinka“ gesprochen wurde. Vor allem dank Demjanjuks couragiertem israelischen Anwalt Yoram Scheftel wurde das Verfahren gegen ihn freilich insofern zum Fehlschlag, als der Angeklagte schliesslich freigesprochen werden musste – natürlich ohne dass dies dem offiziellen Bild vom „Vernichtungslager Treblinka“ Abbruch tat.

Nachdem der blutige Terror der israelischen Streitkräfte im Gaza-Streifen Ende 2008 und Anfang 2009 für weltweite Empörung gesorgt hatte, musste der mittlerweile 89-jährige Demjanjuk abermals als Blitzableiter herhalten. Der Prozess gegen ihn, dessen Beginn nach den letzten Berichten auf November 2009 geplant ist, soll den „Holocaust“ ein weiteres Mal ins Rampenlicht rücken.

Dass die BRD einen Greis, gegen den nichts Greifbares vorliegt, so erbarmungslos verfolgt, lässt sich nicht allein mit ihrer sprichwörtlichen Servilität gegenüber Israel und den zionistischen Organisationen erklären. Dies herrschende Kaste dieses Staates braucht den „Holocaust“ wie die Luft zum Atmen. Sie braucht ihn, um eine Wiedergeburt des deutschen Selbstbewusstseins im Keim zu ersticken, den Aufstieg nationaler Kräfte zu blockieren und sich so am Ruder zu halten.

Um dem deutschen Volk im allgemeinen und der deutschen Jugend im besonderen die Verwerflichkeit des nationalsozialistischen Systems immer wieder vor Augen zu führen, benötigte der „freiste Staat der deutschen Geschichte“ seit Beginn seiner Existenz ständig neue „Nazi-Ungeheuer“ – als Beweis für die Verworfenheit der deutschen Kriegsgeneration. Da „Nazi-Ungeheuer“ heute aus biologischen Gründen zur Rarität geworden sind, bietet der kommende Schauprozess gegen John Demjanuk der BRD die vielleicht letzte Chance, ihrer Bevölkerung ein solches vorzuführen. Ein kleiner Schönheitsfehler ist freilich, dass dieses „Ungeheuer“ kein Deutscher, sondern Ukrainer ist. Doch selbst dieser Sachverhalt lässt sich noch propagandistisch ausschlachten: Die Verruchtheit der Nazideutschen zeigte sich nicht zuletzt darin, dass sie es verstanden, den ärgsten Abschaum der anderen Völker Europas für ihre mörderischen Ziele einzuspannen!

Der „Holocaust“-Moloch fordert Opfer. Die Ukrainer, die nach den Prozessen in Kiew vor die Läufe eines Erschiessungskommandos treten mussten, nachdem der Erzlügner Alexander Aronowitsch Petscherski sie durch seine Zeugenaussage „überführt“ hatte, die ehemaligen SS-Männer Erich Bauer, Hubert Gomerski und Karl Frenzel, die insgesamt 69 Jahre hinter Gitter dahinvegetierten, Hermann Julius Höfle, der 1962 in einem Wiener Gefängnis in den Selbstmord getrieben oder, was weitaus wahrscheinlicher ist, liquidiert wurde, Hermine Braunsteiner-Ryan, die siebzehn Jahre im Gefängnis verbrachte, weil sie angeblich jüdische Kinder für die Gaskammern von Majdanek selektioniert hatte – Gaskammern, die es laut dem Urteil des Gerichts beim Berliner Sobibor-Prozess von 1950 gar nicht gab! –, Gustav Wagner, der, nachdem er sich freiwillig der brasilianischen Polizei gestellt hatte, von einem jüdischen Killerkommando abgestochen wurde, der 89-jährige John Demjanuk, der nach sieben Jahren Haft in Israel heute abermals wegen erfundener Verbrechen hinter Gefängnismauern sitzt – sie alle zählen zu den Opfern dieses Moloch.

Zu den Opfern des Molochs gehören auch jene, die sich gegen die Lüge erheben. In Österreich wurde Wolfgang Fröhlich wegen „Holocaust“-Leugnung zu sechs, Gerd Honsik zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Germar Rudolf sass im „freisten Staat der deutschen Geschichte“ dreieinhalb Jahre hinter Gittern, Ernst Zündel befindet sich seit Februar 2003 ununterbrochen in Haft – zuerst in kanadischer, dann in bundesrepublikanischer; er wird im Jahre 2010 freikommen. Die revisionistische Anwältin Sylvia Stolz wurde von der BRD-Terrorjustiz zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, Horst Mahler zu sage und schreibe dreizehn Jahren.

Im August 2009 stellte Horst Mahlers polnische Ehefrau Elzbieta einem der Verfasser dieser Dokumentation folgende Botschaft zu:

„Ich bin mit Ihnen einig. Auch ich bewundere meinen Mann wegen seines Muts, aber auch wegen seiner Grossherzigkeit und Intelligenz, die sich mit der keines anderen Menschen vergleichen lässt, den ich bisher kennengelernt habe. Sein Fehlen ist für mich und meine Kinder, die ihn lieben wie ihren eigenen Vater, ein grosser Verlust. Ich hoffe, dass er nicht die ganze Frist absitzen muss. Es wären dreizehn Jahre! Das ist ein Strafmass für einen Mörder, nicht für meinen Mann. Ich besuche Horst einmal im Monat, öfter kann ich aus finanziellen Gründen nicht.“

Das Lügengebäude „Holocaust“ lässt sich nicht mit einem Schlag zum Einsturz bringen; allzu mächtig sind seine Verteidiger. Sie kontrollieren die Regierungen, die Justiz, die Medien, sie verfügen über unbegrenzte Geldmittel. Die Revisionisten können nichts weiter tun, als Breschen in die Mauern des Lügengebäudes zu schlagen. Wenn unsere Dokumentation und das Buch, auf dessen Manuskript sie beruht, eine solche Bresche schlagen, haben sie ihren Zweck erfüllt.

(Diese Artikelserie wurde zum ersten Mal in National Journal veröffentlicht)


Anhang

Sobibor Karte | Bauer

Plan von Sobibor

Es gibt keine Pläne aus der Kriegszeit. Vorliegender Plan figuriert auf S. 35 von Yitzhak Arads Buch Belzec, Sobibor, Treblinka (1987) und fußt auf den Zeichnungen von T. Blatt und E. Bauer. Es handelt sich also um eine Rekonstruktion. Man beachte, daß unter den Objekten im Lager III die mindestens 60 m lange, T-förmige Baracke fehlt, die Prof. Kola ausgegraben hat.

Vorlager

01. Rampe
02. Zahnarztstube und Arrestlokal für ukrainische Wachmänner
03. Wachstube
04. SS-Kleidungsmagazin
05. SS-Unterkunft
06. SS-Unterkunft
07. Wäscherei
08. Brunnen
09. Duschen und Friseur für die SS
10. Garage
11. SS-Küche und -kantine
12. Unterkunft der Lagerkommandanten
13. Waffenkammer
14. Unterkünfte für ukrainische Wachmänner
15. Unterkünfte für ukrainische Wachmänner
16. Unterkünfte für ukrainische Wachmänner
17. Bäckerei

Lager I

18. Apotheke
19. Schneiderwerkstatt für die SS
20. Schusterwerkstatt und Sattlerwerkstatt für die SS
21. Schmiede
22. Schreinerwerkstatt
23. Latrine
24. Malerwerkstatt
25. Baracke für männliche Häftlinge
26. Baracke für männliche Häftlinge
27. Häftlingsküche
28. Baracke für weibliche Häftlinge
29. Schusterwerkstatt für ukrainische Wachmänner
30. Wassergraben

Lager II

31. Entkleidungsbaracken, wo die Deportierten ihre Kleidung und ihr Gepäck deponierten
32. Baracke zum Sortieren und Lagern von Gepäck
33. Entkleidungshof
34. Magazin für die von den Deportierten mitgebrachten Nahrungsmittel
35. Stromgenerator
36. Magazin für Silberwaren
37. Ställe und Scheunen
38. Verwaltungsgebäude und Magazin für Wertsachen
39. SS-Bügelraum
40. Magazin für Schuhe
41. Garten
42. Magazine zum Lagern von Besitzgegenständen
43. Magazine zum Lagern von Besitzgegenständen
44. Magazine zum Lagern von Besitzgegenständen
45. Friseurbaracke für Frauen
46. Verbrennungsofen
47. Ehemalige Kapelle
48. Latrine

Lager III

49. Baracke für Häftlinge des Lagers III
50. Baracke für die Küche der Häftlinge des Lagers III
51. Gaskammern
52. Raum für Vergasungsmotor
53. Umzäunter Hof
54. Massengräber und offenes Krematorium

Sobibor: Bahnhof und Dorf

55. Bahnhofgebäude
56. Unterkünfte der polnischen Eisenbahnarbeiter
57. Haus örtlicher Landarbeiter
58. Gehöft polnischer Bauern
59. Unterkunft für Eisenbahnarbeiter

[1] „Ein ganz gewöhnlicher Handlanger“, in: Der Spiegel, Nr. 26/2009 (Internet-Version).

[2] Dieter Lehner, Du sollst nicht falsch Zeugnis geben, Vowinckel Verlag, Berg 1987.

[3] „Mörderische Augen“, in: Der Spiegel, Nr. 31/1993 (Internet-Version).

[4] „Ein ganz gewöhnlicher Handlanger“, a.a.O.

[5] Ebenda.

[6] Criminal Case No 373/86. State of Israel vs. Ivan (John) Demjanjuk, Verdict. S. 180 ff.

[7] Ebenda, S. 186.

[8] Deutschlandfunk, 14. Juli 2009 (Internet-Version).

[9] Tagesspiegel, 14. Juli 2009 (Internet-Version).

[10] „Ein ganz gewöhnlicher Handlanger“, a.a.O.

[11] Ebenda.

[12] Das Wort „Vernichtungslager“ erscheint in keinem einzigen deutschen Dokument der Kriegszeit. Es entstammt dem Wortschatz der Alliierten und stellt eine Übersetzung des englischen „extermination camp“ dar.

[13] Carlo Mattogno und Jürgen Graf, Treblinka – Vernichtungslager oder Durchgangslager?, Castle Hill Publishers, Hastings 2002. Online: vho.org/D/Treblinka/

Englische Version: Treblinka – Extermination Camp or Transit Camp?, Theses & Dissertation Press, Chicago 2003. Online: vho.org/GB/Books/t

[14] Carlo Mattogno, Belzec. Propaganda, Zeugenaussagen, archäologische Untersuchungen, historische Fakten, Castle Hill Publishers, Hastings 2004. Online:Vho.org/D/b/

Englische Version: Belzec in Propaganda, Testimonies, Archeological Research and History, Theses & Dissertation Press, Chicago 2004. Online: vho.org/GB/Books/b

[15] Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. Herausgegeben von E. Jäckel, P. Longerich, J. M. Schoeps, Hauptherausgeber Israel Gutman. Argon Verlag, Berlin 1993, Band 3, S. 1130-1134.

[16] N. Blumental (Hg.), Dokumenty i materialy z csasow okupacji niemieckiej w Polsce. Obozy. Tom 1, Lodz 1946, S. 210.

[17] Ebenda, S. 200.

[18] ROD (Rijksinstituut voor Oorlogsdocumentatie), Amsterdam, c[23.62]09

[19] Ebenda.

[20] Yuri Suhl, Ed essi si ribellarono. Storia della resistenza ebraica contro il nazismo, Mailand 1969, S. 66.

[21] Ilya. Ehrenburg und Vasily. Grossman (Hg.), The Black Book, Holocaust Library, New York 1981, S. 443.

[22] Léon Poliakov, Bréviaire le la Haine, Calman-Lévy, Paris 1979, S. 387.

[23] Wolfgang Scheffler, Judenverfolgung im Dritten Reich, Colloquium Verlag, Berlin 1964, S. 40.

[24] Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, Drei Bände, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 1986, S. 956.

[25] Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, De Bataafsche Leeuw, Amsterdam 2008, S. 267.

[26] Valérie Igounet, Histoire du négationnisme en France, Editions du Seuil, Paris 2000, S. S. 640.

[27] Der Reichsführer SS. Feld-Kommandostelle, den 5. Juli 1943. Nürnberger Dokument NO-482. Dieser Himmler-Erlaß ist in mehreren Büchern über Sobibor abgelichtet, z. B. bei Thomas (Toivi) Blatt, Sobibor. The Forgotten Revolt, P. O. Box 122, Issaquah 1998 (unnumerierte Seite im Anhang).

[28] Enzyklopädie des Holocaust, a.a.O., S. 1333.

[29] SS-Wirtschaft-Verwaltungshauptamt, Berlin, 15. Juli 1943. Nürnberger Dokument NO-482. Abgelichtet bei T. Blatt (a.a.O.).

[30] Abgelichtet bei T. Blatt (a.a.O.).

[31] Ebenda.

[32] Peter Witte und Stephen Tyas, „A New Document on the Deportation and Murder of the Jews during ‚Einsatz Reinhardt’ 1942“, in: Holocaust and Genocide Studies, Nr. 3, Winter 2001, S. 468, 470.

[33] Lies:“Dortiger Funkspruch“ oder „Dortiges Fernschreiben“.

[34] Peter Witte und Stephen Tyas, „A New Document…“, a.a.O., S. 469.

[35] NO-5194.

[36] P. Witte und S. Tyas, „A New Document…“, a.a.O., S. 468.

[37] http:/ru.wikipedia.org/wiki/Печерский,_Александр_Аронович

[38] Thomas (Toivi) Blatt, Sobibor. The forgotten revolt, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 121.

[39] http://en.wikipedia.org/wiki/Alexander_Pechersky

[40] T. Blatt, Sobibor. The forgotten revolt, a.a.O., S. 123.

[41] Ebenda, S. 124.

[42] http://fr.wikipedia.org./wiki/Alexander_Pecherski

[43] http://en.wikipedia.org/wiki/Alexander_Pechersky

[44] http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Petscherski

[45] Barbara Distel, „Sobibor“; in: Barbara Diestel und Wolfgang Benz (Hg.), Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Band 8, C. H. Beck, München 2008, S. 402.

[46] Quelle: http://de.wikipedia.org/ wiki/ Ilja_Grigorijewitsch_Ehrenburg

[47] I. Ehrenburg und V. Grossman (Hg.), The Black Book.,a.a.O. (siehe Artikel 2). P. Antokolskis und W. Kaverins Artikel „Revolt in Sobibor“ steht dort auf den Seiten 427-445.

[48] Alexander Pechersky, „Revolt in Sobibor“, in: Yuri Suhl (Hg.), They fought back. The Story of the Jewish Resistance in Nazi Europe, New York 1967.

[49] Alexander Pechersky, „Rivolta a Sobibor“, in: Yuri Suhl (Hg.), Ed essi si ribellarono, a.a.O. (siehe Artikel 2).

[50] The Black Book, a.a.O., S. 443.

[51] „Rivolta a Sobibor“, a.a.O., S. 31.

[52] The Black Book, a.a.O., S. 443.

[53] Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor , a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 258, 259.

[54] Ebenda, S. 267.

[55] Ebenda, S. 246.

[56] Ebenda, S. 257.

[57] Ebenda, S. 342 (Anmerkung 69).

[58] Ebenda, S. 263.

[59] Über die Zahl der Kapos liefert Petscherski keine Angaben. Laut der Enzyklopädie des Holocaust (a.a.O., S. 1330) gab es in Sobibor „zwischen 90 und 120 Trawniki-Männer“.

[60] Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 206 sowie S. 336 (Anmerkung 8).

[61] Adalbert Rückerl (Hrsg.), NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. DTV-Verlag, München 1979, S. 163, 172-173.

[62] Angehörige einer litauischen Organisation, die während des Krieges mit den Deutschen zusammenarbeitete.

[63] „Documents from Poland. German attemps to murder a nation. Destruction of the Jewish Population“, in: Polish Fortnightly Review, No. 47, July 1st, 1942, S. 4-5.

[64] Ilya Ehrenburg und Vasily Grossman (Hg.), The Black Book, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 439.

[65] N. Blumental (Hg.), Dokumenty i materialy, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 204. Feldhendlers Aussage stammt aus dem Jahre 1945 oder 1946.

[66] Miriam Novitch (Hg.), Sobibor. Martyrdom and Revolt, Holocaust Library, New York 1980.

[67] N. Blumental, Dokumenty i materialy, a.a.O., S. 211. Diese Aussage wurde 1945 oder 1946 abgegeben.

[68] Siehe Artikel 3.

[69] Miriam Novitch (Hg.), Sobibor. Martyrdom and Revolt, a.a.O., S. 147.

[70] Z. Lukaszkiewicz, „Oboz zaglady w Sobiborze“, in: Biuletyn Glownej Komisji Badania Zbrodni Niemieckich w Polsce, Posen 1947, S. 52.

[71] PS-1553.

[72] Zwei eingehende Analysen des Gerstein-Berichts sind Henri Roques’ Die „Geständnisse“ des Kurt Gerstein. Zur Problematik eines Schlüssel-Dokuments, Druffel-Verlag, Leoni am Starnberger See 1986, sowie Carlo Mattognos Il rapporto Gerstein. Anatomia di un falso, Sentinella d’Italia, Monfalcone 1985.

[73] Militärgerichtshof, Fall 1, Nürnberg, Verhandlung vom 16. Januar 1947, S. 1806-1815.

[74] Jan Karski, Story of a Secret State, Houghton Mifflin Company, Boston 1944, S. 339 ff.

[75] Stefan Szende, Der letzte Jude aus Polen, Europa Verlag, Zürich 1945, S. 290-292.

[76] URSS-93.

[77] Carlo Mattogno und Jürgen Graf, Treblinka – Vernichtungslager oder Durchgangslager?, a.a.O. (siehe Artikel 1).

[78] PS-3311.

[79] Enzyklopädie des Holocaust, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 176 (Belzec), S. 1428 (Treblinka).

[80] Friedrich P. Berg. „Diesel Gas Chambers: Ideal for Torture, Absurd for Murder“, in: Germar Rudolf (Hg.), Dissecting the Holocaust, Theses and Dissertation Press, Chicago 2003.

[81] Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, a.a.O. (Artikel 2), S. 941.

[82] Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 230.

[83] Enzyklopädie des Holocaust, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 1334.

[84] Yitzhak Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka. The Operation Reinhard Death Camps, Indiana University Press, Bloomington 1987.

[85] Miriam Novitch, Sobibor. Martyrdom and Revolt, Holocaust Library, New York 1980.

[86] Richard Rashke, Escape from Sobibor, University of Illinois Press, Urbana and Chicago 1982.

[87] Adalbert Rückerl, Nationalsozialistische Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse, dtv, Frankfurt a. M. 1977.

[88] Siehe Artikel 2.

[89] Siehe Artikel 4.

[90] Wolfgang Benz und Barbara Distel (Hg.), Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Verlag C. H. Beck, München 2008.

[91] Siehe Artikel 4.

[92] www.holocaustdenialontrial.com/ en/ trial/ defense/ browning/ 550#browning_553p64n157

[93] Ebenda.

[94] N. Blumental (Hg), Dokumenty i materialy, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 199.

[95] B. Distel, „Sobibor“, a.a.O., S. 391.

[96] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 114.

[97] Alexander Donat (Hg.), The Death Camp Treblinka, Holocaust Library, New York 1979, S. 48.

[98] Julius Schelvis, Vernichtungslager Sobibor, Metropol Verlag, Berlin 1998.

[99] Jules Schelvis, Sobibor. A History of a Nazi Death Camp, Berg Publishers, Oxford 2006.

[100] Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, De Bataafsche Leeuw, Amsterdam 2008.

[101] Siehe Artikel 3.

[102] 1943 gab es keinen jugoslawischen Staat. Skopje gehörte damals zu Bulgarien.

[103] Serge Klarsfeld, Le Mémorial de la Déportation des Juifs de France, Paris 1978. Klarsfelds Buch weist keine Seitenzahlen auf. In einer „chronologischen Tabelle der Deportationszüge“ erwähnt er zwei Transporte aus Frankreich nach Sobibor, von denen der erste am 23. März 1943 mit 994 und der zweite am 25. März 1943 mit 1.008 Deportierten abging.

[104] Sowie in einem Fall auf das in Trawniki, also nicht in Sobibor selbst, vorgefundene Tagebuch einer aus Minsk Deportierten.

[105] Siehe Artikel 3, 4.

[106] Siehe Artikel 4.

[107] Auf A. Kola und seine archäologischen Forschungen kommen wir später zu sprechen.

[108] Y. Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka. The Operation Reinhard Death Camps, a.a.O., S. 79.

[109] Transkription eines Gesprächs zwischen Ada Lichtman und Claude Lanzman (online: http://resources.ushmm.org/ intermedia/ film_video/ spielberg_archive/ transcript/ RG60_5023/ 2DF2161E-9A19-4494-B7D6-6CB6AE292840.pdf), S. 39.

[110] Y. Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka, a.a.O., S. 79.

[111] State of Israel. The Trial of Adolf Eichmann. Record of Proceedings in the District Court of Jerusalem, , Jerusalem 1993, Band III, S. 1168.

[112] Aiko Sawada, Yoru no Kioku – Nihonjin ga kiita Horokōsuto seikansha no shōgen, Sōgensha, Osaka 2005, S. 303.

[113] Joshua M. Greene, Shiva Kumar (Hg.), Witness. Voices from the Holocaust, Simon Shuster, New York 2000, S. 154.

[114] Transkription eines Gesprächs zwischen Ada Lichtman und Claude Lanzman, a.a.O., S.. 24, 34.

[115] Y. Arad, Belzec. Sobibor, Treblinka, a.a.O., S. 79.

[116] Siehe Kapitel 5.

[117] Miriam Novitsch, Sobibor. Martyrdom and Revolt, a.a.O., S. 148.

[118] Siehe Kapitel 12.

[119] T. Blatt, From the Ashes of Sobibor. A Story of Survival, Northwestern University Press, Evanston (IL) 1997, S. 232, Anmerkung 7.

[120] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 87/88.

[121] Elizabeth Neuffer, The key to my neighbor's house: Seeking justice in Bosnia and Rwanda, Picador, New York 2002, S. 215. 

[122] „U.N. Starts Digging Up Mass Grave in Bosnia“, The New York Times, 10. Juli 1996, S. 6.

[123] http://www.deathcamps.org/sobibor/pic/bmap21.jpg

[124] Siehe Kapitel 6.

[125] Transkription eines Gesprächs zwischen Ada Lichtman und Claude Lanzmann, a.a.O., S. 46-47.

[126] http://ftp.nizkor.org/ ftp.cgi/ camps/ aktion.reinhard/ ftp.py?camps/ aktion.reinhard/ sobibor/ razgonayev.001

[127] Thomas (Toivi) Blatt, Sobibor. The Forgotten Revolt, a.a.O., S. Anhang ohne Seitenangabe.

[128] Thomas (Toivi) Blatt, Sobibor. The Forgotten Revolt, a.a.O.

[129] Ebenda, Umschlagtext.

[130] Shaindy Perl, Tell the World. The Story of the Sobibor Revolt, Eastern Book Press, Monsey (NY) 2004, S. 244. J. Schelvis datiert Feldhendlers Tod auf den April 1945 (Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 270).

[131] Verpflegungsdienste

[132] Archiwum Muzeum Stutthof, I-1b-8, S. 53.

[133] Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, , a.a.O., S. 287 ff.

[134] Ulrich Völklein, „Der Mörder und sein Zeuge“, STERN, Nr. 13, 22. März 1984.

[135] G. Sereny, Into That Darkness, Vintage Books, New York 1983, S. 109.

[136] Julius Schelvis, Vernichtungslager Sobibor, Metropol Verlag, Berlin 1998, S. 119.

[137] Näheres hierzu folgt im nächsten Artikel.

[138] Ebenda, S. 120, Fußnote 285.

[139] Ebenda, S. 122.

[140] Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl u.a (Hg.)., Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer Verlag, Frankfurt a. M. 1983.

[141] Siehe Artikel 2.

[142] Gitta Sereny, Into that Darkness, a.a.O., 113-114.

[143] Julius Schelvis, Vernichtungslager Sobibor, a.a.O., S. 119.

[144] E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl u. a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, a.a.O., S. 158.

[145] Deutsche Version von G. Sereny, Into That Darkness, vgl. Anmerkung 1

[146] „Es handelte sich um einen schweren russischen Benzinmotor (vermutl. Panzermotor oder Motor einer Zugmaschine) mit mindestens 200 PS (V-Motor, 8 Zyl., wassergekühlt).“ Erich Fuchs, zitiert in E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl u. a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, a.a.O., S. 158.

[147] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 120.

[148] Adalbert Rückerl, NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse, dtv. Frankfurt 1979, S. 7 ff.

[149] Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. 5. 1950, PKs 3/50, S. 1.

[150] A. a.O., S. 3.

[151]Wagner, Spiess, Neumann, Rose, Greischutz, Gomelski, Weiss, Getzinger, Beckmann, Müller“ (Schreibweise der Namen unverändert übernommen). N. Blumental (Hg.), Dokumenty i materialy, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 208.

[152]Szpic, Wagner, Frenkel, Niemand, Rost, Greischutz, Gomerski, Getzinger, Konrad, Gebrüder Wolf, Vetland, Michel, Veis, Bauer, Sztojbel, Richter“ (Schreibweise der Namen unverändert übernommen). N. Blumental (Hg.), Dokumenty i materialy, a.a.O., S. 209.

[153] Shaindy Perl, Tell the World. The Story of the Sobibor Revolt, Eastern Book Press, Monsey (New York) 2004, S. 221.

[154] J. Schelvis, Vernichtungslager Sobibor, Metropol Verlag, Berlin 1998, S. 239.

[155] S. Perl, Tell the World, a.a.O., S. 219.

[156] Ebenda, S. 221.

[157] Ebenda, S. 222.

[158] Landgericht Berlin, a.a.O., S. 7.

[159] http:/de.wikipedia.org/wiki/Sobibor-Prozess. J. Schelvis bestätigt auf S. 272, daß Bauers Festnahme im Jahre 1949 erfolgte. Auf S. 283 behauptet er hingegen, Bauer sei bereits 1946 verhaftet worden (Vernietigingskamp Sobibor, De Bataafsche Leeuw, Amsterdam 2008). Wir gehen davon aus, daß erstere und nicht letztere Angabe den Fakten entspricht.

[160] S. Perl, Tell the World, a.a.O., S. 224.

[161] Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. August 1950, 52 Ks 3/50.

[162] Landgericht Berlin, a.a.O., S. 4.

[163] J. Schelvis, Vernietigingskamp Soibor, a.a.O., S. 293.

[164] Landgericht Berlin, a.a.O., S. 5, 6.

[165] Ebenda, S. 10.

[166] S. Perl, Tell the World, a.a.O., S. 222.

[167] Landgericht Berlin, a.a.O., S. 3.

[168] Landgericht Düsseldorf, Urteil Hackmann u. a., XVII 1/75, Band I, S. 86 ff.

[169] http://de.wikipedia.org/wiki/Hermine_Braunsteiner-Ryan

[170] Landgericht Frankfurt, a.a.O.,S. 1.

[171] http://holocaust-info.dk/sobibor/sobibor_personnel.htm

[172] Landgericht Frankfurt, a.a.O., S. 1.

[173] „Sobibor – Mordfabrik hinter Stacheldraht“, Frankfurter Rundschau, 24. August 1950.

[174] Landgericht Frankfurt, a.a.O., S. 4.

[175] Ebenda. S. 3.

[176] Ebenda, S. 4, 5.

[177] M. Novitch, Sobibor – Martyrdom and Revolt, a.a.O. (siehe Artikel 5), S. 57.

[178] Landgericht Frankfurt, a.a.O., S. 3, 4.

[179] http:/www.zeit.de/1966/49/Der-vergessene-Prozess

[180] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse, dtv, Frankfurt 1979, S. 153.

[181] Siehe Artikel 6.

[182] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 85. Rückerl kürzt die Namen der Angeklagten ab. Die vollen Namen findet man u. a. bei http:/de.wikipedia.org/wiki/Sobibor-Prozess

[183] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 85.

[184] Christian Wirth, der Inspektor von Belzec, Sobibor und Treblinka.

[185] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 166.

[186] Siehe Artikel 8.

[187] A. Rückel, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 85/86.

[188] http:/de.wikipedia.org/wiki/Sobibor-Prozess

[189] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 296.

[190] Ebenda, S. 301.

[191] Ebenda, S. 299.

[192] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 191.

[193] Siehe Kapitel 1, 2h.

[194] Claus Jordan, „Politik und Rechtssprechung. Ei n Fallbeispiel“, in: Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert Verlag, Tübingen 1993.

[195] Tadeusz Mencel (Hg.), Majdanek 1941-1944, Wydawnictwo Lubielskie, Lublin 1991, S. 167-

[196] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 193/194.

[197] M. Novitch, Sobibor. Martyrdom and Revolt, a.a.O., S. 156.

[198] T. Blatt, Sobibor. The Forgotten Revolt, a.a.O., S. 12.

[199] http:/www.klick-nach-rechts-de/ticker/200311/sobibor.htm

[200] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 158-161.

[201] J. Schelvis, Vernichtungslager Sobibor, a.a.O., S. 238.

[202] www.nizkor.org/hweb/people/e/eichmann-adolf/Sessions/Session-065-04.html

[203] Siehe Artikel 4.

[204] B. Distel, „Sobibor“, a.a.O. (siehe Artikel 3), S. 400.

[205] Thomas Kues, „A List of the Conveniently Deceased“, www.codoh.com/author/kues.html

[206] http:/de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Wagner_(SS-Mitglied)

[207] Julius Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 2), S. 300, 302.

[208] Stanislaw Szmajzner, Inferno em Sobibor, Edições Bloch, Rio de Janeiro 1968.

[209] Auf der Internet-Seite www.holocaustresearchproject.org/ ar/ sobibor/ szmajzner.html findet sich eine teilweise Übersetzung ins Englische, von der allerdings angegeben wird, daß sie aus dem Polnischen stammt. Die Quelle wird nicht genannt. Vermutlich verwendete Szmajzner für sein in portugiesischer Sprache erschienenes Buch eine polnische Vorlage.

[210] Siehe Artikel 4.

[211] J. Tennenbaum, In Search of a Lost People: The Old and the New Poland, The Beechhurt Press, 1948, S. 285, zitiert nach Paul Grubach, „The ‚Nazi Extermination Camp’ of Sobibor in the Context of the Demjanjuk Case“,

http:/www.inconvenienthistory.com/

[212] G. Sereny, Into that darkness, a. a. O. (siehe Artikel 7), S. 362.

[213] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 302.

[214] S. Perl, Tell the World, a.a.O., S. 232.

[215] Jozef Kermisz, Dokumenty i materialy do dziejow okupacji niemieckiej w Polsce, Band II, Warschau-Lodz-Krakau 1946, S. 32 ff.

[216] http:/www.aktionreinhardcamps.org/ reinhard/ hoefle_de.html

[217] www.nachkriegsjustiz.at/ prozesse/ geschworeneng rezeption.pdf

[218] J.Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 116.

[219] Ebenda, S. 120.

[220] Ebenda, S. 123.

[221] Ebenda.

[222] Ebenda, S. 125.

[223] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager…, a.a.O., S. 172/173.

[224] „Oboz zaglady w Sobiborze“, in:Biuletyn Glownej Komisji Badania Zbrodni Niemieckich w Polsce, Nr. III, Posen 1947, S. 50.

[225] Andrzej Kola, Bełżec. The Nazi Camp for Jews in the Light of Archaeological Sources. Excavations 1997-1999, The Council for the Protection of Memory of Combat and Martyrdom/United States Holocaust Memorial Museum, Warschau-Washington 2000.

[226] Carlo Mattogno, Belzec. Propaganda, Zeugenaussagen, archäologische Untersuchungen, historische Fakten, Castle Hill Publishers, Hastings 2004.

[227] Andrzej Kola, „Badania archeologiczne terenu bylego obozu zaglady Zydow w Sobiborze“, in: Przeszlosc i Pamiec. Biuletyn Rady Ochrony Pamieci Walk i Meczestwa, No. 4(21) 2001, S 115-122.

[228] Ebenda. Da uns Prof. Kolas Artikel lediglich in elektronischer Form zur Verfügung steht, können wir die jeweiligen Seiten nicht angeben.

[229] Siehe Artikel 10.

[230] In der von uns benutzten elektronischen Fassung des Artikels folgt hier ein verstümmelter Satzteil.

[231] Y. Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka, a.a.O. (siehe Artikel 5), S. 34/35.

[232] Es folgt ein uns aus sprachlichen Gründen unverständlicher Satz.

[233] Siehe Artikel 9.

[234] I. Gilead, Y. Haimi, W. Mazurek, „Excavating Nazi Extermination Centers“, in: Present Pasts, Band 1, 2009, S. 27.

[235] Ebenda, S. 13/14.

[236] M. Bem, Masterplan Sobibor… a place to remember… a place to learn, Muzeum Pojezierza Leczynsko-Wlodawskiego, Wlodawa 2006. Online: www.sobibor.edu.pl

[237] „Oboz zaglady w Sobiborze“, in: Biuletyn Glownej Komisji Badania Zbrodni Niemieckich w Polsce, Nr. III, Posen 1947,S. 49-50.

[238] Ebenda, S. 57.

[239] Siehe Artikel 6.

[240] Y. Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka, a.a.O. (siehe Artikel 5), S. 123.

[241] I. Gilead, Y. Haimi, W. Mazurek, „Excavating Nazi Extermination Centers“, a.a.O. (siehe Artikel 12). S. 25.

[242] A. Kola, „Badania archeologiczne…“, a.a.O. (siehe Artikel 12).

[243] http://digilander.libero.it/ fadange/ medicina%20legale/ tana.htm

[244] A. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 181/182.

[245] John C. Ball, „Luftbild-Beweise“, in: Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert Verlag, Tübingen 1994, S. 235-248.

[246] R. Rashke, Escape from Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 4), S. 365.

[247] Gosudarstvenny Archiv Rossiskoj Federatsii (Staatliches Archiv der Russischen Föderation), Moskau, 7021-115-11, S. 1-3.

[248] „Oboz zaglady w Sobiborze“, a.a.O. (siehe Artikel 13), S. 55.

[249] Council for advancement of peoples action and rural technology. Rural Technology Division, „Fuel Efficient Crematorium.“ http://www.ruraltechindia.org/fec.htm.

[250] Investigation into Burning Caracteristics of an Air Curtain Burner, http://www.airburners.eu/DEFRA_UK-Air_Curtain_Burner_Report_S-321.pdf.

[251] Carcass Disposal Options: A Multidisciplinary Perspective, https://www.ift.org/fooddefense/8-Nutsch.pdf

[252] Epynt Action Group, http://www.epp-ed.org/Activities/pcurrentissues/fmd/doc/contribution-EpyntActionGroup.pdf.

[253] Flamini Fidanza, Effects of starvation on body composition, http://www.ajcn.org/cgi/reprint/33/7/1562.pdf

[254] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 5), S. 131, 132.

[255] Ebenda, S. 328.

[256] http://www.utextension.utk.edu/ publications/ wfiles/ W179.pdf.

[257] http://cta.ornl.gov/ bedb/ appendix_a/ The_ Effect_ of_ Moisture_ Content_ on_ Wood_ Heat_ Content.xls

[258] G. Colombo, Manuale dell’ingegnere civile e industriale. Hoepli, Mailand 1926, S. 161.

[259] John C. Ball, Air Photo Evidence. Ball Resource Services Limited, Delta, B.C., Canada, 1992, S. 99-101; Mapping Sobibor, http://www.deathcamps.org/sobibor/maps.html.

[260] Encyclopedia of cremation. Edited by Douglas J. Davies con Lewis H. Mates. Ashgate, Londra, 2005, p. 134.

[261] R. Vogel, Ein Stempel hat gefehlt. Dokumente zur Emigration deutscher Juden. Droemer Knaur, München/Zürich 1977, S. 46 und 107-109.

[262] Nürnberger Dokument NG-2586-A.

[263] A.G. Adler, Der Kampf gegen die „Endlösung der Judenfrage“, Bundeszentrale für Heimatdienst, Bonn 1958, S. 8.

[264] Die Frage der Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebietes nach rassenpolitischen Gesichtpunkte. Nürnberger Dokument PS-660, S. 25.

[265] „Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten“, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 5. Jg., 2. Heft, April 1957, S. 197.

[266] Ebenda.

[267] Nürnberger Dokument T-173.

[268] Eine ausführliche Gesamtstudie zu dieser Frage ist Magnus Brechtkens „Madagaskar für die Juden“: Antisemitische Idee und politische Praxis 1995-1945, R. Oldenbourg Verlag, München, 1998.

[269] Nürnberger Dokument NG-2586-J.

[270] Nürnberger Dokument PS-2233. IMG [Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg, 1947-1949], Bd XXIX, S. 378.

[271] Centre de Documentation Juive Contemporaine, Paris, V-15.

[272] Nürnberger Dokument PS-1017.

[273] Zitiert nach Martin Broszat. „Hitler und die Genesis der ‚Endlösung’. Aus Anlaß der Thesen David Irvings“, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 25. Jahrgang, Heft 4, Oktober 1977, S. 748/749.

[274] Brief Himmlers an Greiser vom 18 September 1941. Bundesarchiv Koblenz, NS 19/2655, S. 3.

[275] Nürnberger Dokument T/37(299), S. 2.

[276] Nürnberger Dokument T-394: „Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat angeordnet, daß die Auswanderung von Juden mit sofortiger Wirkung zu verhindern ist.“

[277] Nürnberger Dokument PS-3921.

[278] Nürnberger Dokument NG-5770.

[279] Nürnberger Dokument PS-4025.

[280] „Meldungen aus den besetzten Ostgebieten Nr. 9“, Berlin, den 26. Juni 1942. Rossiskij Gosudarstvenny Vojenny Archiv (Staatliches Russisches Kriegsarchiv), 500-1-755, S. 190.

[281] Etliche Dokumente über die Transporte nach Minsk befinden sich im Nationalarchiv der Republik Weißrußland (Natsionalni Archiv Respubliki Belarus, NARB) unter der Inventarnummer 378-1-784.

[282] Eine Aufzählung der Transporte findet sich bei C. Mattogno und J. Graf, Treblinka. Vernichtungslager oder Durchgangslager?, a.a.O. (siehe Artikel 1), S. 249-250.

[283] Nürnberger Dokument NO-5194.

[284] Siehe Artikel 2.

[285] Siehe Artikel 11.

[286] Raul Hilberg, Sonderzüge nach Auschwitz, Dumjahn, München 1981, S. 181.

[287] Carlo Mattogno und Jürgen Graf, Treblinka – Vernichtungslager oder Durchgangslager?, a.a.O. (siehe Artikel 1); Carlo Mattogno, Belzec…, a.a.O. (siehe Artikel 1).

[288] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 6), S. 12.

[289] Siehe Artikel 3.

[290] Siehe Artikel 12.

[291] Y. Suhl, Ed essi si ribellarono, a.a.O. (siehe Artikel 3), S. 31.

[292] http://ftp.nizkor.org/ ftp.cgi/ camps/ aktion.reinhard/ ftp.py?camps/ aktion.reinhard/ sobibor/ razgonayev.001

[293] Y. Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka., a.a.O. (siehe Artikel 5), S. 79.

[294] Ebenda.

[295] J. Schelvis, Vernichtungslager Sobibor, Metropol Verlag, Berlin 1998, S. 82.

[296] Rijksinstituut voor Oorlogsdocumentatie, Amsterdam, 200AR-Z251/59 0V, S. 904.

[297] Siehe Artikel 2.

[298] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 6), S. 199. Schelvis nennt keine genaue Zahl der beim Aufstand Getöteten, doch aufgrund der von ihm zitierten Unterlagen (darunter deutsche Polizeiberichte) steht fest, daß es sich um einige hundert handelte.

[299] Ebenda, S. 74.

[300] Siehe Artikel 12.

[301] Rossiskij Gosudarstvenny Vojenny Archiv (Russisches Staatliches Militärarchiv), Moskau, 500-4-92, S. 64.

[302] Auf einer Gedenktafel in Sobibor steht eine Inschrift, laut der im Lager „250.000 Juden und ungefähr 1.000 Polen“ umgebracht wurden. Eine Aufnahme dieser Gedenktafel findet sich bei Zbigniew Sulimierski, Sobibor. Hitlerowski Oboz Smierci, Fundacja „Kamena“ w Chelmie, Chelm 1993.

[303] M. Novitch, Sobibor. Martyrdom and Revolt, a.a.O. (siehe Artikel 5), S. 64.

[304] Dov Ber Freiberg, To Survive Sobibor, Gefen Books, Lynnbrook (New York) 2007, S. 252/253.

[305] R. Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1999, S. 1029.

[306] Siehe Artikel 2.

[307] Hermann Kuhn, Stutthof. Ein Konzentrationslager vor den Toren Danzigs, Bremen 1995.

[308] Weitere solche Dokumente werden in dem Buch angeführt, auf dessen Manuskript vorliegende Artikelserie beruht.

[309] Nürnberger Dokument T-1078.

[310] Ebenda.

[311] „Die slowakischen Juden arbeiten“, in: Lemberg Zeitung, 25 April 1942.

[312] Bundesarchiv Koblenz, NS 19/14, S. 131-133.

[313] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 6), S. 88.

[314] Siehe Artikel 4.

[315] Rijksinstituut voor Oorlogsdocumentatie, Amsterdam, ROD, C [23,62], Verklaring 72, S. 2.

[316] Siehe Artikel 4.

[317] Siehe Artikel 4.

[318] Laut den zeitgenössischen deutschen Dokumenten verfolgte die „Aktion Reinhardt“ (manchmal auch „Aktion Reinhard“ geschrieben) ein doppeltes Ziel: Die Aussiedlung der polnischen Juden nach Osten und die Beschlagnahmung des jüdischen Besitzes. Im Rahmen der vorliegenden Artikelserie gehen wir nicht näher auf diese Aktion ein; dies werden wir in dem Buch tun, auf dessen Manuskript unsere Artikel beruhen.

[319] Enzyklopädie des Holocaust, a.a.O. (siehe Artikel 2), Band I, S. 14.

[320] Wolfgang Scheffler, „Chelmno, Sobibor, Belzec und Majdanek“, in: Eberhard Jäckel, Jürgen Rohwer (Hg.), Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Entschlußbildung und Verwirklichung, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1985, S. 149.

[321] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse, a.a.O. (siehe Artikel 10), S. 163.

[322] Ebenda, S. 172.

[323] Enzyklopädie des Holocaust, a.a.O., Band I, S. 179.

[324] A. Rückerl, NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse ,a.a.O., S. 203 ff.

[325] A.a.O.

[326] U. D. Adam, „Les chambres à gas“, In: Colloque de l’Ecole des Hautes Etudes en sciences sociales“, L’Allemagne nazie et le génocide juif, Gallimard, Paris 1985, S. 248/249.

[327] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 42.

[328] Eugene M. Kulischer, The Displacement of Population in Europe, International Labour Office, Montreal 1943.

[329] Ebenda, S. 95 ff.

[330] Nürnberger Dokument NO-5194.

[331] Siehe Kapitel 17.

[332] Rossiskij Gosudarstvenny Vojenny Archiv (Russisches Militärarchiv), 500-1-775, S. 233.

[333] Arthur Butz, The Hoax of the Twentieth Century, Theses and Dissertation Press, Chicago 2003, S. 268. Jeannette Wolffs Bericht erschien in dem von Eric E. Boehm herausgegebenen Sammelband We Survived, Yale University Press, New Haven 1949.

[334] Hermann Kuhn, Stutthof. Ein Konzentrationslager vor den Toren Danzigs, Edition Temmen, Bremen 1990.

[335] Jürgen Graf und Carlo Mattogno, Das Konzentrationslager Stutthof und seine Funktion in der nationalsozialistischen Judenpolitik, Castle Hill Publishers, Hastings 1999, S.4, 112-114..

[336] Gerald Reitlinger, Die Endlösung, Colloquium Verlag, Berlin 1983, S. 100 ff.

[337] NO-1624, resümiert nach A. Butz, The Hoax of the Twentieth Century, a.a.O., S. 267/268.

[338] Siehe Artikel 2.

[339] Raul Hilberg, The Destruction of the European Jews, Yale University Press, New Haven/London 2003, S. 1320.

[340] Siehe Artikel 2.

[341] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O. (siehe Artikel 6), S. 263-267.

[342] Enzyklopädie des Holocaust, a.a.O., Band I, S. 1430.

[343] Miroslav Karny, Konecne reseni, Akademia, Prag 1991, S. 115/116.

[344] Enzyklopädie des Holocaust, a.a.O. Band I, S. 179/180.

[345] Janina Kielbon, „Deportacja Zydow do dystryktu lubelskiego (1939-1945)“, in: Zeszyty Majdanka XIV, 1992, S. 61-91.

[346] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O, S. 250, 255, 263.

[347] Siehe Kapitel 8.

[348] Für den Sommer 1944 werden für Chelmno ca. 7.000 Vergasungen behauptet. Da die betreffenden „Vergasten“ (d. h. Überstellten) jedoch nicht in die Ostgebiete gelangten, brauchen wir sie hier nicht zu berücksichtigen. Siehe Carlo Mattogno, Il campo di Chelmno tra storia e propaganda, Effepi, Genua 2009.

[349] Faschismus – Ghetto- Massenmord, Röderberg Verlag, Frankfurt a. M. 1960, S. 285/286.

[350] Siehe Jürgen Graf und Carlo Mattogno, Das Konzentrationslager Stutthof und seine Funktion in der nationalsozialistischen Judenpolitik, a.a.O., S. 31.

[351] Die Tabelle wurde von Carlo Mattogno anhand seines Artikels „Franciszek Piper und die Zahl der Opfer von Auschwitz“ (Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, Nr. 1/2003) sowie des Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945 von Danuta Czech (Rowohlt, Reinbeck1989) erstellt.

[352] Siehe Artikel 17.

[353] American Jewish Yearbook, Nr. 49 (1947-1948), S. 381.

[354] American Jewish Yearkbook, Nr. 48 (1946-1947), S. 336.

[355] NO-5574.

[356] Keesings Archiv der Gegenwart, 16./17. Jahrgang, Rheinisch-westfälisches Verlagskontor, Essen 1948, S. 651.

[357] E. Kulischer, The Displacement of Population in Europe, a.a.O., Tabelle ohne Seitenangabe, „General Survey of Population Displacement in Europe since the Beginning of the War“.

[358] American Jewish Yearbook, Nr. 43 (1941-1942), S. 241/242.

[359] American Jewish Yearbook, Nr. 51 (1950), S. 340.

[360] Zu diesen Deportationen siehe vor allem Walter Sanning, Die Auflösung des osteuropäischen Judentums, Grabert Verlag, Tübingen 1983.

[361] American Jewish Yearbook, Nr. 44 (1942-1943), S. 244/245.

[362] American Jewish Yearbook, Nr. 45 (1943-1944), S. 304.

[363] Steffen Werner, Die zweite babylonische Gefangenschaft, Eigenverlag 1990. Eine zweite Auflage erschien 1991 beim Grabert-Verlag, Tübingen.

[364] Gerald Reitlinger, Die Endlösung, a.a.O., S. 102.

[365] Fritz Arlt, Polen–, Ukrainer–, Juden-Politik, Wissenschaftlicher Buchdienst Herbert Tage, Lindhorst 1995, S. 22. F. Arlt hatte der Dienststelle Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums als Leiter der Außenstelle Oberschlesien angehört. Den zitierten Brief hat er von dem „Holocaust“-Historiker Götz Aly erhalten, der ihn als Beweis für „nackte Vernichtungsabsicht“ deutete.

[366] In den Wäldern Belorußlands. Erinnerungen sowjetischer Partisanen und deutscher Antifaschisten, Berlin-Ost 1976, S. 9.

[367] S. Werner vertritt die Hypothese, bei diesen Spaniern habe es sich um Antifaschisten gehandelt, die nach dem Sieg Francos nach Frankreich geflüchtet, dort von der Vichy-Regierung an die Deutschen ausgeliefert und von diesen nach Auschwitz deportiert worden seien. (Die zweite babylonische Gefangenschaft, a.a.O., S. 89). Da es in Spanien nur sehr wenige Juden gab und gibt, würde dies bedeuten, daß auch nichtjüdische Häftlinge von Auschwitz in die Ostgebiete überstellt worden sind. Hierfür haben wir bisher keine Belege gefunden. Deshalb halten wir es für viel wahrscheinlicher, daß die betreffende Spanier zu den Republikanern gehörten, die nach dem Sieg Francos im Bürgerkrieg in die UdSSR geflüchtet waren.

[368] S. Werner, Die zweite babylonische Gefangenschaft, a.a.O., S. 5.

[369] Serge Klarsfeld, Mémorial de la déportation des juifs de France, a.a.O., Buch ohne Seitenangaben.

[370] Enrique Aynat, Estudios sobre el „holocausto“. La deportación de judíos de Francia y Bélgica en 1942, Graficas Hurtado, Valencia 1994.

[371] Jean-Marie Boisdefeu, La controverse sur l’extermination des juifs par les allemands, Band 2, „Réalités de la Solution Finale“, V.H.O., Berchem 2003.

[372] Actes et Documents du Saint-Siège relatifs à la Seconde Guerre Mondiale. Le Saint Siège et les victimes de la guerre. Janvier 1941 – Décembre 1942, Libreria Editrice Vaticana, Vatikanstadt, Band 8, S. 610.

[373] Maria Tykowska, „Exterminacja Zydow w latach 1941 – 1943“, in: Biuletyn Zydowskiego Instytutu Historycznego, Nr. 4/1964, S. 49.

[374] Serge Klarsfeld und Maxime Steinberg, Mémorial de la Déportation des Juifs de Belgique, The Beate Klarsfeld Foundation, New York 1994, S. 42 ff.

[375] Reuben Ainsztain, Jewish Resistence in Nazi-occupied Eastern Europe, Elek Books, London 1971, zitiert nach J.-M. Boisdefeu, La controverse sur l’extermination des juifs par les allemands, a.a.O., Boisdefeu gibt nicht an, auf welcher Seite von Ainsztains Buch diese Information figuriert.

[376] Adam Raisky, La presse antiraciste sous l’occupation hitlérienne, Paris 1950, S. 179. Eine Ablichtung des Textes findet sich bei J.-M. Boisdefeu, La Controverse sur L’extermination des juifs par les allemands, a.a.O., Kapitel V, C.

[377] Gerald Fleming, Hitler and the Final Solution, University of California Press, Berkeley-Los Angeles 1994, S. 96.

[378] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 232/233.

[379] Dies ist die von J. Schelvis genannte Zahl (Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 267). Laut S. Klarsfeld wurden 2.001 Juden aus Frankreich nach Sobibor deportiert (Le Mémorial de la Déportation des Juifs de France, a.a.O., Buch ohne Seitennumerierung).

[380] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 257.

[381] S. Klarsfeld, Le mémorial de la déportations des juifs de France, a.a.O. (Buch ohne Seitennumerierung).

[382] A. Butz, The Hoax of the Twentieth Century, a.a.O., S. 271.

[383] Josef G. Burg, Schuld und Schicksal. Europas Juden zwischen Henkern und Heuchlern, Verlag K. W. Schütz, 1990, S. 75.

[384] Erich Priebke und Paolo Giachini, „Vae victis“ (Wehe den Besiegten), Rom 2005.

[385] http:/de.wikipedia.org/wiki/Paul_Tibbets

[386] http://nachrichten.rp/ online.de/ article/ politik/ Duisburger-90-als-NS-Verbrecher-angeklagt/ 58722

[387] http:/de.wikipedia.org/ wiki/ Office_of_Special_Investigations

[388] www.justice.gov/ opa/ pr/ Pre_96/ February95/ 81.txt.html

[389] http:/en.wikipedia.org/wiki/Neal_Sher

[390] Obituaries: „Edward Stutman, Prosecuted Nazis in US“, Washington Post, 30. September 2005. „His identity as an American Jew was also extremely important.“

[391] Andrew Allen, „Die US-Nazijäger vom OSI und der Holocaust-Mythos“, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, Nr. 4/2001, S. 428 ff.

[392] Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk. Unschuldiger oder Massenmörder?, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl 1987.

[393] Yoram Sheftel, Defending ‚Ivan the Terrible.’ The Conspiracy to convict John Demjanjuk, Regnery Publishing, Washington 1996, S.ix, x.

[394] www.zeit/de/1992/44/Die-falsche-Schuld

[395] Dieter Lehner, Du sollst nicht falsch Zeugnis geben, a.a.O.

[396] Ebendam S, 16, 17.

[397] Ebenda, S. 83.

[398] Arnulf Neumaier, „Der Treblinka-Holocaust“, in: Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert Verlag, Tübingen 1994, S. 349.

[399] Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk,, a.a.O., S. 202/2003.

[400] Ebenda, S. 206 ff.

[401] Siehe Einleitung.

[402] Criminal Case No. 373/86, State of Israel vs. Ivan (John) Demjanjuk, Verdict, S. 184 ff.

[403] Eine Ablichtung von Rosenbergs Erklärung findet sich bei Hans Peter Rullmann, Der Fall Demjanjuk, a.a.O., S. 133 ff.

[404] Bei der Schilderung des Prozesses stützen wir uns auf Y. Sheftel, DefendingIvan the Terrible“, a.a.O.

[405] Carlos Widman, „Das Schreckliche an Iwan“, Der Spiegel, Nr. 39/1993.

[406] http://wikipedia.org/wiki/John_Demjanjuk/

[407] Judge Paul Matia, United States District Court, Northern District of Ohio, Eastern Division, US of America versus John Demjanjuk. „Findings of Fact“ (2002).

[408] Ebenda.

[409] Ebenda.

[410] http:/en.wikipedia.org/wiki/Fyodor_Fedorenko

[411] www.sueddeutsche.de/ muenchen/ 386/ 494719/text/

[412] J. Schelvis, Vernietigingskamp Sobibor, a.a.O., S. 270.

[413] N. Blumental, Dokumenty i materialy, a.a.O., S. 204.

[414] IMT, Band VII, S. 590.

[415] Tomasz Kranz, „Ewidencja zgonow i smiertelnosc wiezniow KL Lublin“, in: Zeszyty Majdanka, Nr. 23 (2005), S. 7-53.

[416] http://juergen-graf.vho.org/articles/zur-revision-der-opferzahl-von-majdanek.html

[417] Robert Faurisson, Le révisionnisme de Pie XII, Graphos, Genua 2002, S. 65/66.


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