Richard Walther Darré
1895 – 1953
Interessanter und aufschlußreicher Artikel, der sich mit wichtigen Fragen befaßt. Natürlich fehlen dem Autor noch einige spätere Erkenntnisse und Sichtweisen, die zur Lösung einiger Probleme hilfreich gewesen wären. Dieser Artikel wurde redigiert! [Redaktion]
Selten hat sich wohl ein Jahrhundert von Anfang an so eindeutig mit seiner grundsätzlichen Aufgabe angemeldet wie gerade unser Jahrhundert. Im Jahre 1900 fanden drei Gelehrte unabhängig von einander den wissenschaftlichen Beweis für die lebensgesetzliche Tatsache der Vererbung von Eigenschaften; es waren dies die Deutschen v. Tschermak und Correns und der Holländer de Vries. Diese Entdeckungen erfolgten unabhängig und auch unbeeinflußt voneinander. Die ganze wissenschaftliche Welt nahm damals an diesen Entdeckungen Anteil. Aber nur wenige Gelehrte ahnten bereits die geistigen Umwälzungen, welche sie auslösen würden; selbst die kühnsten Geister unter ihnen haben sich kaum träumen lassen, welchen Umfang diese geistigen Umwälzungen annehmen würden.
Die wissenschaftliche Welt hatte sich von ihrer Überraschung noch nicht erholt, da erreichte sie eine weitere Neuigkeit ebenso überraschender Art, die Tatsache nämlich, daß die Entdeckungen des Jahres 1900 gar nicht so neu waren, sondern schon vorher gefunden worden sind, nur bisher noch nie ernsthaft beachtet wurden. Bereits 25 Jahre früher war ein anderer Deutscher, der Augustinerprälat Gregor (Johann) Mendel, in stiller Gelehrtenarbeit zu den gleichen Forschungsergebnissen gekommen wie die oben genannten drei Gelehrten, allerdings ohne bei seinen Zeitgenossen auf Verständnis zu stoßen. Hatte man sich bisher nicht einigen können, welchem der drei Gelehrten man die Ehre der ersten Entdeckung von der lebensgesetzlichen Tatsache der Vererbung von Eigenschaften zubilligen solle, so war man nunmehr dieser Verlegenheit enthoben. Es war klar, daß diese Ehre dem Augustinerprälat in Brunn in Mähren, Gregor Mendel, zukommen müsse. Daher einigte man sich darauf, in Zukunft den Vorgang der Vererbung von Eigenschaften „Mendelismus“ zu nennen, um solcherweise den Ruhm der Entdeckung dieser Tatsache für alle Zeiten mit dem Namen Mendel zu verkoppeln.
Aber diese Entdeckungen hätten vielleicht nur Aufsehen in der naturwissenschaftlichen Welt der Gelehrten ausgelöst, wenn nicht unmittelbar vor der Jahrhundertwende ein gleichgerichtetes Ereignis die Geister Deutschlands aufgerüttelt hätte. Ein Engländer, der sich Deutschland zur Wahlheimat erkor, hatte in deutscher Sprache eine vernichtende Abrechnung mit den geistigen Strömungen des abschließenden Jahrhunderts gehalten und die Tatsache der Rasse als gestaltendes Prinzip der Geschichte, wenn auch noch nicht wissenschaftlich bewiesen, so doch geschichtlich nachgewiesen. Houston Stewart Chamberlain in seinem Werk: „Die Grundlagen des XIX. Jahrhunderts“. Sein Werk rüttelte in einem uns kaum mehr vorstellbaren Maße die Geister auf, heischte Entscheidung, fegte überlieferte Begriffe hinweg und bereitete damit recht eigentlich erst den Boden vor, um die neuen Gedanken von Rasse und Blut keimen und Wurzel schlagen zu lassen. Sein Werk wurde lange Jahre hindurch geradezu die Bibel aller völkischen Deutschen.
Beide Ereignisse, wenngleich auf verschiedenen geistigen Ebenen geboren und von verschiedenen Voraussetzungen ausgehend, haben, ineinanderwirkend und sich gegenseitig befruchtend, in einem vorher unvorstellbaren Maße einen Siegeszug des Rasse- und Blutsgedankens durch das geistige Leben unseres Volkes eingeleitet und angetreten. Während der „Mendelismus“ in unglaublich schneller Zeit die naturwissenschaftliche Welt eroberte, revolutionierte Chamberlain mit seinen „Grundlagen“ das ganze Gedankengebäude der gebildeten Welt. Schon vor dem Weltkriege 1914 hatten beide Ereignisse, die schlagartig mit der Jahrhundertwende einsetzten, unser Volk aufgerüttelt und sind auch heute noch dabei, unsere Weltanschauung und unser Denken von Grund auf buchstäblich auf den Kopf zu stellen und umzuformen.
Mit welcher Geschwindigkeit diese geistige Entwicklung vor sich geht, erhellt vielleicht am besten die Tatsache, daß wir in Deutschland bereits 35 Jahre später eine Gesetzgebung hatten, welche das jüdische Blut aus unserem Volkskörper ausmerzen soll und den erbkranken Nachwuchs verhindern will. Um das Wunder dieses geistigen Umdenkungsvorganges wenigstens einigermaßen beurteilen zu können, vergegenwärtige man sich, daß heute erst 40 Jahre seit der Jahrhundertwende vergangen sind, wovon 20 Jahre durch Weltkrieg und innerpolitische Wirren eigentlich einer ruhigen, geistigen Entwicklung nicht förderlich waren.
Es ist gut und notwendig, sich dieser Tatsachen gelegentlich zu erinnern. Denn die außerordentliche Geschwindigkeit, mit der die Auswirkungen dieser neuen Erkenntnis der Vererbung von Eigenschaften sich innerhalb unseres Volkes verbreitet, bringt es mit sich, daß sie den einzelnen Volksgenossen noch vielfach unvorbereitet trifft und ihn daher kopfscheu macht. Selbst da, wo man durchaus weiß oder wenigstens zu ahnen beginnt, daß die neuen Erkenntnisse von der Vererbung einen mitten hinein in den geistigen Umbruch der Zeit stellen, ist es schwer, sich in den Wirbeln dieser geistigen Auseinandersetzungen auf einen durchdachten Standpunkt zu retten.
Der Verfasser dieser Zeilen gesteht, daß es auch ihm zunächst so gegangen ist; er hat auch noch keinen Menschen getroffen, dem es anders gegangen wäre. Gewiß, es ist z.B. noch verhältnismäßig leicht zu begreifen, daß die jüdische Frage keine Frage der Religion mehr ist, sondern eine Frage des Blutes. Die ganze jüdische Frage ist damit schlagartig beantwortet, weil man sich zwar noch darüber unterhalten kann, wie die Juden zu behandeln sind, aber nicht mehr darüber zu streiten braucht, ob sie durch irgendwelche Umweltseinflüsse zu Germanen gemacht werden können, welche Streitfrage unser Volk das ganze XIX. Jahrhundert aufgewühlt hat. Es ist auch z.B. noch leicht einzusehen, daß die ganze Verbrecherfrage durch die neue Lehre von der Vererbung in ein neues Licht gerückt wird, der echte Verbrecher ist erblich bedingt, und der Ausbau von Gefängnissen und Zuchthäusern ist zukünftig für einen Staat nur der Beweis, daß seine Staatsmänner nicht fähig sind, das Kraut vom Unkraut zu unterscheiden und das Unkraut auch – zu jäten.
Viel mehr als alle diese gedanklichen Folgerungen, die sozusagen zu Reinigungsvorgängen innerhalb unseres Volkskörpers führen, wirkt die Erkenntnis erregend, daß ja auch die Begabungen unseres Volkes, seine großen Männer in Staat und Heer, in Wirtschaft und Kunst, in Handel und im Beamtentum ihre Begabungen ererbt haben. Was an dieser Erkenntnis so erschütternd wirkt, ist die gedankliche Folgerung, die man daraus ziehen muß. Wir verdanken also unsere großen Männer nicht dem Zufall oder einer besonderen Gnade der Vorsehung. Sondern unsere großen Männer sind Teil des Erbgutes unseres Volkes im Haushalt seines Blutes.
Wir leugnen dabei nicht die Gnade Gottes auf dem Lebenswege des einzelnen Erdenbürgers, die sein Schicksal beschirmt und bedingt. Wir bilden uns auch nicht ein, das Wunder des Genies dadurch erklären zu können, daß wir es in der Vererbung von Eigenschaften seiner Vorfahren allein suchen. Wir leugnen nicht die Tatsache einer uns Menschen übergeordneten göttlichen Macht. Aber wir müssen eben doch feststellen, daß auch noch kein Genie unseres Volkes angetroffen worden ist, welches sein Genie nicht in Eigenschaften und Veranlagungen ausgewirkt hätte, die man bereits bei seinen Vorfahren ebenfalls feststellen kann. Mit anderen Worten: Wir leugnen nicht, daß das Genie besonderer göttlicher Gnade sein Dasein verdankt, aber wir behaupten, daß ein Genie sich stets nur im Rahmen derjenigen Eigenschaften auszuwirken vermag, die ihm seine Vorfahren vererbt haben.
Diese Erkenntnis ist erregend und aufregend zugleich. Denn sie führt uns zu Bewußtsein, daß wir selber, aber auch unser Volk, auf die Tatsache von Eigenschaften zurückgehen, die wir dem Blut unserer Vorfahren verdanken. Damit erhalten alle Dinge um uns, unser öffentliches Leben sowohl als auch unser eigenes, eine ganz neue Beleuchtung und Bewertung. Denn die Leistungen unseres Deutschen Volkes in heutiger Zeit sind dann auch nicht zu trennen von seinen Leistungen in seiner Geschichte. Dies bedeutet, auf das letzte durchdacht, daß der ganze Vorstellungsinhalt des XIX. Jahrhunderts von einem ewigen Fortschritt der Menschheit zwar seine Richtigkeit hat in allen Dingen, die wir Menschen zu erfinden und zu gestalten vermögen, daß aber dieser Fortschrittsgedanke für unser Blut nicht gilt, sondern dieses als feststehende Größe den Begabungshaushalt unseres Volkes bestimmt. Wenn wir heute als Volk noch etwas leisten, so verdanken wir das Blutströmen, die auch schon die ganze deutsche Geschichte hindurch gewirkt haben. Und wir werden in Zukunft nur so viel zu leisten und zu gestalten vermögen, als wir noch durch Kinder und Enkel über dieses deutsche Blut verfügen werden. Die entscheidende Erkenntnis:
Volksgemeinschaft ist Blutsgemeinschaft.
Damit taucht die entscheidende Frage auf: Was tun wir eigentlich, um dieses unersetzlich kostbare Volksgut, welches an dieses deutsche oder ihm artverwandte Blut gebunden ist, unserer völkischen Lebenskraft zu erhalten und zu vermehren?
Denn dies ist ja klar: Wenn alle Eigenschaften so sehr von den Vorfahren bedingt sind, dann können wir zwar darüber grübeln, welcher göttlichen Gnade unsere Vorfahren dereinst einmal, in grauer Vorzeit, diese Eigenschaften zu verdanken hatten. Aber wir können nicht gut bezweifeln, daß es eben nicht in unserer Hand gegeben ist, erbliche Eigenschaften anders als durch den lebensgesetzlichen Vorgang der Zeugung und Geburt zu erhalten und zu vermehren. Vor allen Dingen läßt sich aber nun nicht mehr bezweifeln und nicht mehr bestreiten, daß jede, aber auch jede künstliche Erzeugung von menschlichen Erbeigenschaften, welche den Begabungshaushalt unseres Blutes ergänzen könnte, in das Fabelreich wirklichkeitsfremder Narren gehört. Was wir sind und was wir als Volk noch werden können, bestimmt unser Blut.
Solche Überlegungen und Erkenntnisse sind nur die gedankliche Folgerung gegebener wissenschaftlicher Tatsachen, welche uns die Jahrhundertwende finden ließ; sie scheinen einfach und fast selbstverständlich zu sein, aber sie sind doch von aufwühlender Gewalt, wenn man sie durchdenkt und sich die Folgen klarmacht. Man vergegenwärtige sich doch einmal: Die wertvollen und wesentlichen Erbeigenschaften unseres Volkes, sein Blut, sind ein Volksgut, welches einmalig ist und nicht neu geschaffen werden kann. Was sich nicht durch Zeugung und Geburt erhält, ist unwiderruflich dahin: Es ist so, als ob man einen kostbaren Schatz oder die Kostbarkeiten von Kleinodien gedankenlos in den Ozean wirft, dort, wo er am tiefsten ist. Keine Macht der Welt schafft diese Kleinodien wieder an das Tageslicht: sie sind für immer und unwiderruflich dahin. Genau so ist es mit den Erbanlagen unseres Volkes, wenn sie nachkommenschaftslos absterben. Ein Mann oder eine Frau, die ihre Schätze oder Kleinodien ohne Sinn und Verstand ins Meer werfen würden, so daß sie auf ewige Zeiten dahin sind, dürften mit Recht als irrsinnig oder dumm bezeichnet werden: hierüber wäre gar kein Zweifel! Und wer gar mit den Reichskleinodien oder sonstigen Schätzen einmaliger Art unseres Volksvermögens entsprechend verfahren würde, dem wäre, wenn sich nicht das Irrenhaus seiner erbarmend annimmt, ein peinliches Verfahren wegen volksschädigenden Verhaltens sicher.
Aber wie gehen wir mit dem viel, viel kostbareren Erbgut unserer Vorfahren um? Was aber tun wir mit dieser einzigartigen und einmaligen Kostbarkeit, die uns unsere Vorfahren in unseren Erbeigenschaften, in unserem Blut, zu treuen Händen überantwortet haben? Es frage sich jeder selber; es sehe sich jeder einmal in seiner eigenen Umgebung um; die Antwort wird im allgemeinen beschämend genug ausfallen.
Der Mensch läßt sich nicht in Retorten herstellen. Vor das Geheimnis von der Entstehung des Lebens hat Gott einen Schleier gebreitet, den Menschenhand niemals hinwegziehen wird, mag der Mensch auch die Lebensvorgänge selber bis in alle Einzelheiten erforschen. Diese Verwehrung in die letzte Erkenntnis vom Ursprung des Lebens selbst ist ein Grundgesetz des menschlichen Lebens schlechthin und ein Teil der Ordnung des Daseins, wie sie Gott in diese Welt gesetzt hat.
Es gibt heute viele Menschen, die solche Fragen über Wert und Verlust blutswertlicher Erbanlagen nicht bis zum Ende durchdenken wollen. Sie sagen: Wir erfinden doch so viel, es geht doch auf allen Gebieten so herrlich vorwärts, warum soll es da nicht auch einmal einem Genie gelingen, im chemischen Laboratorium „Erbanlagen“ zu erfinden, wie man ja auch Flugzeugen und Eisenbahnen, Telephon und Radioapparate erfunden hat! Wer solches fragt, vergißt, daß wir unendlich viel erfinden können, was die stofflichen Güter dieser Welt anbetrifft, aber das Geheimnis des Lebens zu entdecken, ist uns verwehrt. Unsere Sprache sagt uns übrigens auch, daß wir nur „entdecken“ oder „erfinden“, was irgendwie schon vorher da war, denn einmal „decken wir es auf“ und das andere Mal „finden wir es“; es ist also schon da, uns bisher nur noch nicht bekannt und wird von uns nicht erst geschaffen. Unsere großen Naturwissenschaftler, unsere Physiker und Chemiker wissen das auch ganz genau. Hier sind uns Grenzen gezogen, die wir Menschen nicht zu überschreiten vermögen.
Das ist eine Tatsache, mit der wir uns eben abfinden müssen. Wir mögen uns noch so sehr an allen Erfindungen begeistern und uns am technischen Fortschritt der Zeit berauschen. In den Fragen des Blutes, soweit wir menschliche Erbeigenschaften darunter verstehen, hört aller Fortschrittstaumel auf. In den Fragen des Blutes gilt nur das Gegebene, das uns von Gott zu treuen Händen überantwortete Erbgut unserer Vorfahren.
Der einzige und wahre Reichtum unseres Volkes ist sein gutes Blut. Die stofflichen Güter dieser Welt können wir als Volk und als Einzelne verlieren; das ist nicht weiter schlimm, solange noch das alte deutsche Blut vorhanden ist, weil dieses sie jederzeit wiedererschaffen kann.
Das war ja die grundsätzliche Fehlrechnung der hohnvollen Sieger von Versailles; sie gestatteten ihren Völkern uns auszuplündern und glaubten damit, uns ins Mark getroffen zu haben. Aber sie vergaßen unser Blut und übersahen, daß dieses Blut neu zu schaffen wußte, was ihre Neidgefühle und Minderwertigkeiten uns geraubt hatten. Gefährlicher und das Wesen der Dinge wirklich kennzeichnend war das harte Wort Clemenceaus: „Es sind 20 Millionen Deutsche zuviel auf der Welt!“ Erst wenn der Lebensquell wertvollen Blutes in unserem Volke zu versiegen beginnt, wird unser Volk wirklich entwertet und wird in Wahrheit arm und minderwertig. Was die Friedensverträge von Münster 1648 und von Versailles nicht erreicht haben, nämlich die Ausschaltung unseres Volkes aus der Geschichte Europas, vermöchte eine Gleichgültigkeit unsererseits gegenüber unseren Blutswerten durchaus zu erreichen.
Immer und immer wieder trifft man auf Volksgenossen, die sich dieser letzten Durchdenkung unserer völkischen Daseinsbedingungen und blutswertlichen Wirklichkeiten entziehen möchten. Aus einer vielfach unbewußten, geistigen Bequemlichkeit heraus möchte man in liebgewordenen Vorstellungen verharren: Es ist doch bis zum Jahre 1940 alles gut gegangen, warum soll es in Zukunft nicht weiterhin gut gehen. Was sollen diese Ungemütlichkeiten, diese Hinweise auf volksverantwortliche Zukunftsgedanken! Man will einfach nicht verantwortungsbewußt in die Zukunft sehen, man will sich an zeitgenössischen Fortschritten und Erfolgen berauschen und glaubt, mit einer Handbewegung sich über die Lebensgesetze seines Blutes hinwegsetzen zu können.
Wir haben heute den Begriff des Volksgutes. Wir haben den Begriff des Volksschädlings. Wir haben schnell arbeitende Sondergerichte, um den Volksschädling zu treffen, der sich am Volksgut vergreift. Aber diese Maßnahmen dienen nur den sachlichen Werten unseres Volksvermögens oder seiner seelischen Gesunderhaltung, aber sie dienen noch nicht seinem wertvollen Blut…
Wir bitten, nicht mißverstanden zu werden: Es ist ja stets so, daß der beste Boden auch das geilste Unkraut wuchern läßt, wenn des Bauern vorsorgliche Maßnahmen es nicht jätet oder sonstwie vernichtet. Der Ernteertrag eines Ackers setzt die Vernichtung und Fernhaltung des Unkrautes ebenso voraus, wie er durch die pflegliche Betreuung des Ackers und seiner Frucht bedingt wird… Aber unser harrt nun noch die Aufgabe, in der Hege und Pflege unseres Blutes gewissermaßen den Acker deutscher Lebensart zu bestellen und damit unserem Volke Frucht und Ernte zu erwirken.
In diesen Dingen der Hege und Pflege des deutschen Blutes stehen wir noch am Anfang. Es wurde ja eingangs schon erwähnt, daß dies ganz wesentlich mit der außerordentlichen Schnelligkeit der Entwicklung der ganzen Fragen zusammenhängt, welche in dieses neue Gebiet hineinspielen. Die neuen Erkenntnisse eilen wie mit Riesenschritten seit der Jahrhundertwende dahin. Wir müssen wohl erst seelisch begreifen und es vor allen Dingen erst seelisch verarbeiten lernen, daß eine völlige Umwertung aller Werte durch die Entdeckung von der Vererbung von Eigenschaften, kurz, vom Blutsgedanken her, ihren Anfang genommen hat, ehe wir zu einer klaren Bejahung dieser Fragen kommen. Wir begreifen erst langsam, so wie jemand, der schlaftrunken noch zwischen Schlaf und beginnendem Erwachen sich wiederzufinden beginnt und seine Umgebung erst langsam begreift und erfaßt, daß wir in eine neue Welt der Erkenntnisse und damit auch in eine Welt voll neuer Maßstäbe hineingeraten sind. Es ist das eine neue Welt der Gedanken, die uns fast verwirrt und benommen macht. Und wobei wir doch ahnend und wissend erkennen, daß sie die Welt unserer neuen Wirklichkeit ist, zu der wir innerlich und äußerlich Stellung nehmen müssen und die zu meistern das Schicksal irgendwie uns aufgetragen hat. Aus dem Totentanz der Vorstellungen einer untergehenden Gedankenwelt steigt neu herauf die Weltanschauung von der Wertigkeit und Ewigkeit des Blutes und seiner Heiligkeit für unser Volk.
Das Blut ist unseres Volkes einziger Reichtum.
Das ist ein furchtbarer Satz, aber auch ein fruchtbarer zugleich. Wie ein Donnerschlag durchzuckt uns diese Erkenntnis. Was sind Gesetze, was gilt die Wirtschaft, was bedeuten Erfindungen, wenn sie nicht in Geschlechterfolgen erhalten werden oder weiterentwickelt werden können von dem Blut, das sie einmal geschaffen hat! Ewig ist nichts auf dieser Welt, was aus dem Stoff dieser Welt geformt ist. Aber das Blut eines Volkes kann ewig erhalten werden, wenn das Volk sich zu den Lebensgesetzen seines Blutes bekennen und ihnen dienen, d.h. sein Leben weihen will. Wir haben als einziges Volk Europas seit der Völkerwanderungszeit eine tausendjährige, greifbare und durchlaufende Geschichte. Welche Rechtseinrichtung, welche Staatsform, welche Wirtschaftsart könnte sich rühmen, in diesem tausendjährigen Vorgang des Lebens unseres Volkes entscheidend gewesen zu sein! Was uns heute noch als Volk und als Reich Bestand und Leben gibt, ist ewiglich dasselbe Blut, welches den Staat des Mittelalters ebenso aufgebaut hat, wie es sich jetzt anschickt, das Dritte Reich aufzubauen und einem neuen Jahrtausend entgegenzuführen. Die Einrichtungen unseres Volkslebens sind nichts, das Blut unseres Volkes ist alles.
Wir konnten im Frieden von Münster 1648 und im Frieden von Versailles 1919 alles verlieren, wir konnten als Volk gedemütigt werden, wir konnten ausgeplündert werden, kurz, wir konnten den Völkern der Welt zum Gespött werden. Wir konnten so tief fallen, daß der Deutsche sich vor sich selber schämte. Das alles war nicht entscheidend. Denn wir konnten uns wieder erheben, weil wir noch über einen Kern guten Blutes verfügten, welcher genügte, unseres Volkes Wiederaufstieg einzuleiten und durchzusetzen. Aber: Von diesem Kern guten Blutes hängt jetzt auch Deutschlands Zukunft ab.
Und diese Erkenntnis von der Unbedingtheit dieses einzigen Wertes unseres Volksgutes greift ans Herz und läßt für einen Augenblick den Atem stocken: Der Augenblick des Bewußtwerdens von der unabänderlichen Schicksalshaftigkeit dieser Tatsache erschüttert jeden denkenden Volksgenossen.
Wie aber steht es nun mit uns? Sind wir uns unseres Zustandes gegenwärtig und aller Folgen bewußt? Die Antwort ist schnell gegeben; zweifellos: nein! Gewiß sind sich einzelne der Tatsachen bereits bewußt und streben nach Auswegen und Mitteln, die uns im Hinblick auf unseres Volkes Zukunft gegebenen Aufgaben zu meistern. Aber diesen Einzelnen innerhalb unseres Volkes geht es wie den Spitzen der Berge beim aufgehenden Morgenrot: sie ahnen wohl als erste die Sonne und werden auch als erste von der Sonne beleuchtet; aber die Nacht weicht nur langsam aus den Tälern.
Würden wir heute einen Haushaltsplan unseres blutswertlichen Erbgutes aufstellen, wir würden erschrecken. Wir würden nicht etwa erschrecken, weil dieser Haushaltsplan keine Aussichten mehr eröffnet, unser Volk auch in der Zukunft lebendig erhalten zu können. O nein! Im Gegenteil sogar! Wir haben noch Geschlechter und Blutswerte, wie sie uns kaum ein anderes Volk auch nur entsprechend vorweisen kann. Aber wir müssen erschrecken über die Gedankenlosigkeit und den bodenlosen Leichtsinn, mit denen noch weite Kreise unseres Volkes die kostbare Erbmasse unseres Volkes, das wertvolle Blut unserer Vorfahren, sich verströmen läßt, ohne dieses wertvolle Volksgut in Nachkommen zu erhalten. Wir predigen in allen Dingen unseres völkischen Daseins, daß der Gemeinnutz dem Eigennutz voranzugehen habe. Aber die Übertragung dieses Grundsatzes auf den wirklich einzigen Wertbestand unseres Volkes, auf sein Blut, beginnen wir erst sehr langsam zu verwirklichen, kommen kaum über die Erörterung dieser Frage hinaus.
In den Fragen des Blutes gilt leider noch und zum Teil sogar rechtskräftig, daß der Eigennutz dem Gemeinnutz vorangehen kann. Nur langsam vermag sich hier die nationalsozialistische Idee durchzusetzen. Wo wir uns wenigstens zu jäten aufgerafft haben (z.B. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Nürnberger Gesetze usw.), geht das Deutsche Volk in seiner breiten Masse noch sehr zaghaft an solche Fragen heran. Eine Gesetzgebung, welche die Hege und Mehrung der wertvollen Blutsstämme unseres Volkes nach dem Grundsatz, daß Gemeinnutz vor Eigennutz zu gehen habe, ausrichtet, fehlt jedenfalls noch. Die Umwandlung unseres geltenden Rechtes nach diesem Gesichtspunkt wäre ein revolutionärer Schritt erster Ordnung.
Wir Deutsche kommen um die Bejahung der Blutsfrage und die Meisterung der Aufgabe, das wertvolle Blut zu hegen, nicht herum. Aber wir werden uns wohl erst zu der Erkenntnis von der Bedeutung des Blutes seelisch durchringen müssen, ehe wir eines Tages dann auch die Kraft aufbringen werden, diese Erkenntnis durch entsprechende Maßnahmen auf dem Gebiete der Gesetzgebung in unserem Volke lebendig werden zu lassen. Erst, wenn wir das Blut zur Voraussetzung, Grundlage und Achse aller unserer Überlegungen machen, kann die Wende in unserem Volk eintreten und die Zeit der Verneinung des Blutsgedankens in eine Zeit der Bejahung des Blutsgedankens gewendet werden. Dann erst hat die Neuordnung unseres Denkens ihren Anfang genommen und unsere Weltanschauung sich neu ausgerichtet vom Lebensgesetz des Blutes her auf das Lebensgesetz des Blutes hin. Dann werden wir begreifen, daß dieses Jahrhundert ein Jahrhundert des Blutsgedankens werden wird, d.h. daß es ein Jahrhundert der Wiederentdeckung der Lebensgesetzlichkeiten unseres Volkstums ist.
Fragt man uns, wie diese Neuordnung unseres Denkens beginnen soll, so antworten wir: Nicht durch geistreichelnde Erörterungen über das Für und Wider werden wir dieser neuen Aufgabenstellung unseres weltanschaulichen Denkens gerecht. Wir müssen mit der Neuordnung des Denkens in uns selbst beginnen. Denn nur, wenn wir in uns selbst zur völligen Klarheit kommen, kann sich diese innere Klarheit über unseren Willen in entsprechenden Maßnahmen auswirken. Erst dann werden alle Erörterungen über die zu ergreifenden Maßnahmen auf fruchtbaren Boden fallen. Wir müssen uns in unserer Vorstellungswelt frei machen von allen Schlacken einer überkommenen Bildung und Schulbildung, welche am Blutsgedanken vorbeizudenken gestatten. Im Bereich unseres öffentlichen Lebens, auf dem Gebiet der Gesetzgebung, auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Kunst, der Wissenschaft usw. müssen unsere Auffassungen darüber vom Blute her, d.h. ausschließlich vom deutschen Menschen her, ihre Wertigkeit empfangen. Wer aber gar den Blutsgedanken ableugnet, ist zukünftig des Deutschen Volkes Feind. Wir müssen den deutschen Menschen in den Vordergrund aller unserer Betrachtungen stellen. Denn dieser deutsche Mensch ist ja der Träger deutschen Blutes. Scheinbar eine einfache Forderung nur. Vielen mag diese Forderung bereits eine Selbstverständlichkeit dünken. Und doch ist sie eine Forderung, welche die größte geistige Umwälzung auf allen Gebieten unseres öffentlichen Lebens, insbesondere des Staatsrechts, des öffentlichen und privaten Rechts, des Wirtschaftsrechts, der sozialen Gesetzgebung, kurz, fast auf allen Gebieten unseres Volkslebens einleitet und bedingt und seit 1933 auch schon auf Teilgebieten zu verwirklichen begonnen hat. Die Auswirkungen dieser geistigen Umwälzung sind aber so umfassend, daß wir sie zwar ahnen, sie uns aber nicht in ihrem vollen Umfange vorstellen können. Insbesondere glaube man nicht, daß diese Neuordnung unseres Denkens vom Blutgedanken her baldigst in entsprechenden Maßnahmen ihren Niederschlag finden wird. Dazu ist die vom Blutsgedanken her erfolgende Revolutionierung aller überkommenen geistigen Grundlagen viel zu gewaltig. Unser Jahrhundert wird vielleicht gerade nur ausreichen, die geistigen Grundlagen herauszuarbeiten, auf denen unsere Kinder und Enkel ihre staatlichen Maßnahmen zur Hege und Mehrung unseres wertvollen Blutes aufbauen und rechtfertigen werden können.
Aber womit wir Heutigen schon anfangen können, um diese geistigen Grundlagen herauszuarbeiten, ist bereits zweierlei:
Erstens:
Wir werden ein neues Verhältnis zu unseren Ahnen entwickeln. Denn, was wir an Veranlagungen auf diese Welt mitbringen, was wir an Eigenschaften im Lebenskampfe unter Beweis zu stellen vermögen, verdanken wir unseren Vorfahren, die sie uns vererbt haben. Gewiß ist das, was wir uns kraft Erkenntnis und Wille in der Auseinandersetzung mit der uns umgebenden Umwelt selber erringen, das, was uns schließlich zur Persönlichkeit werden läßt. Der Umfang des Bewußtseins, d.h. die Erkenntnisfähigkeit und der Wille des Menschen bedingen sein Schicksal. Aber die Erbanlagen, die unsere Erkenntnisfähigkeit beeinflussen und deren Rahmen auch der härteste Wille nicht zu sprengen vermag, um auf dieser Welt zur Persönlichkeit zu werden, sind doch die Voraussetzungen unseres Daseins und werden mit uns geboren: Unsere Erbanlagen verdanken wir unseren Vorfahren.
Man kann diese Erkenntnis auch in dem Satz ausdrücken:
Gedenke, daß du die Voraussetzungen deines Daseins deinen Ahnen verdankst!
Gewiß, wir können das Erbgut unserer Ahnen verantwortungslos verschleudern oder verantwortungsbewußt im Lebenskampfe einsetzen; wir können es schänden oder ehren! In dieser Beziehung sind wir zweifellos Herr unseres Willens! Hierin ist uns von Gott das Vertrauen geschenkt worden, Herr unseres Schicksals sein zu dürfen und unseren Willen walten lassen zu können. Darin hat Gott uns ganz eindeutig weit über das Tier hinausgehoben. Der Wille ist der göttliche Funke in uns, Kräfte zu entfalten und gestaltend in unserer Umgebung zu wirken. Aber dieser Wille ist zweifach gebunden: einmal an die gesetzte Ordnung Gottes in dieser Welt und zum anderen an die erbwertlichen Fähigkeiten der handelnden Persönlichkeiten. Wir kommen aus dem Rahmen nicht heraus, den uns die Erbanlagen unserer Ahnen gesteckt haben. Und dies sollte niemals vergessen werden, wenn auf unserem Lebenswege uns der Erfolg nicht versagt sein sollte! Man soll beides, den Willen und die Erbanlagen, weder überschätzen noch unterschätzen; erst das Zusammenwirken der beiden erhebt den Menschen zur Persönlichkeit.
Wir können unsere Ahnen aber nur ehren, wenn wir sie in unserem Bewußtsein und im Bewußtsein unserer Nachfahren lebendig erhalten. Wenn wir nicht wissen, wer und was unsere Vorfahren gewesen sind, können wir sie uns auch nicht vergegenwärtigen und können dann also auch nicht ihr Andenken in Ehren halten.
Es ist heute üblich geworden, die Schlußstrophe des alten Sittengedichtes aus der „Edda“ (67-69) anzuführen:
Besitz stirbt,
Sippen sterben,
Du selbst stirbst wie sie;
Eins weiß ich,
das ewig lebt:
des Toten Tatenruhm.
Hier möchte man immer fragen: Mit Verlaub: wann und durch wen? Denn wenn die Helden vergaßen, Nachkommenschaft zu zeugen, kann auch niemand mehr von ihrem Tatenruhm zeugen. Das wußten die Germanen zur Zeit der Edda auch noch ganz genau. Und daher beginnt das Sittengedicht bezeichnenderweise mit der folgenden Strophe:
Ein Sohn ist besser,
ob geboren auch spät
nach des Hausherrn Hingang:
nicht steht ein Denkstein
an der Straße Rand,
wenn ihn ein Gesippe nicht setzt.
Man sollte die Schlußstrophe des alten Sittengedichtes aus der Edda nicht mehr nennen, ohne seine Voraussetzung, nämlich die Anfangsstrophe, auch anzuführen.
Manchem ist erst seit 1933 durch die reichsgesetzliche Verpflichtung der Ahnennachweise bewußt geworden, von wem er eigentlich abstammt; mancher hat damit ein völlig neues Verhältnis zur Vergangenheit, aber auch zur Gegenwart bekommen. Mit Stolz blicken heute viele Menschen auf ihre Vorfahren zurück und fühlen sich wieder als Glied einer Kette. Gern ehrt man wieder das Gedenken unserer Vorfahren. Aber womit es vielfach noch im argen liegt, ist die Möglichkeit, die Stätten zu ehren, wo unsere Vorfahren begraben liegen.
Viele Begräbnisstätten sind heute nicht mehr aufzufinden, viele nur schwer erreichbar, viele im Zuge nüchterner Zweckmäßigkeitserwägungen eingeebnet worden. Das ist leider eine Tatsache. Mit dieser Tatsache müssen wir uns aber abfinden, da sie nun einmal gegeben ist.
Wer aber seine Ahnen ehren will, der wird sie auch auf anderem Wege ehren können als nur durch die Pflege der Begräbnisstätten. In seinem Heim kann man stets eine Ecke dem Gedenken seiner Ahnen weihen. Man kann die Ahnentafel an dieser Stätte aufheben, auch kann man die Bilder der Ahnen hier bewahren oder aufhängen. In stillen Stunden kann man dann an solchen Orten Zwiesprache pflegen mit seinen Ahnen und Rechenschaft vor ihnen ablegen. Wer derartiges im Laufe der Zeit zum feststehenden Brauch werden läßt und seine Feierstunden in diesem stillen Winkel seines Heims verbringt, wird bald merken, welch tiefer und nachhaltiger seelischer Kraftquell ihm aus solchem Rechenschaftsbericht vor seinen Vorfahren erwächst.
Im Grunde ist uns Deutschen eine solche innere Zwiesprache mit unseren Ahnen nichts Neues: Es war unseren Vorfahren eigentlich immer selbstverständlich, so zu verfahren. Unsere Sprache hat uns auch noch die Tatsache erhalten, wie unsere Vorfahren sich diese Zwiesprache mit den Ahnen dachten. Die deutsche Sprache führt ja alles das, was wir aus uns heraus wissen, ohne es auf äußere Umstände zurückführen zu können, auf die Stimme in uns zurück. Unsere Vorfahren glaubten, daß diese innere Stimme auf unsere Ahnen zurückgeht, die sich solcherweise in uns zum Wort melden. Wenn unsere „Ahnen“ in uns zu Wort kommen, dann „ahnen“ wir etwas und nennen es „Ahnung“. Ob wir Heutigen solche Zusammenhänge anerkennen wollen oder können, spielt keine rolle gegenüber der Tatsache, daß unsere Vorfahren die Zusammenhänge so begriffen und verstanden haben, und unsere Sprache diese Zusammenhänge uns eben noch sehr eindeutig erhalten hat.
Besonders schön wäre es, wenn auf unseren Erbhöfen die Sitte Eingang fände, daß der Bauer und die Bäuerin wieder auf ihrem eigenen Grund und Boden zur letzten Ruhe gebettet werden. Welch seelischer Kraftquell muß den Enkeln doch erwachsen, wenn sie in stillen Weihestunden sich voll Ehrfurcht den Gräbern nahen und derer gedenken können, denen sie ihr Dasein verdanken und die vor ihnen auf dem Acker gewerkt und gewirtschaftet haben. Erst dann würde der Gedanke von Blut und Boden seine eigentliche Weihe erfahren, wenn der Pflug des Bauern wieder im Bereich der Gräber seiner Ahnen die Scholle bricht, wenn der Bauer im Andenken an seine Ahnen die Arbeit auf seinem Hofe verrichtet und in dem Bewußtsein sein Leben erfüllt, selber wieder auf seinem Boden Ahnherr zu werden.
Welch beglückender Gedanke, sich im eigenen Grund und Boden, dem man seine Lebensarbeit widmete, zur letzten Ruhe gebettet zu wissen, von den Nachfahren verehrt, aber selber auch wieder den Enkeln Segen spendend in ihrer Arbeit, die ja auch die Arbeit des eigenen Lebens gewesen ist.
Zweitens:
Wir werden dafür zu sorgen haben, daß wir Nachfahren zeugen, die unserer würdig sind oder uns übertreffen. Der Satz: Gedenke, daß du Ahnen hast!, hat auch den weiteren Satz zur Folge: Gedenke, daß du Ahnherr werden sollst!
Hier stehen wir an einem der entscheidendsten weltanschaulichen und geistigen Wendepunkte dieses Jahrhunderts. Denn: entweder, wir machen Ernst mit der Erkenntnis von der Bedeutung des Blutes und ziehen hieraus ganz kühl und sachlich die Folgerungen in bezug auf die Nachkommenschaft des Deutschen Volkes und schrecken gegebenenfalls auch nicht vor gänzlich neuen Mitteln und Wegen zurück, oder, wir bringen dies nicht mehr fertig, dann ist eben das Ende der Geschichte des Deutschen Volkes gekommen. Wer in diesem Jahrhundert der Vererbungslehre solche gedanklichen Folgerungen nicht zu Ende zu denken vermag, will entweder nicht lebensgesetzlich denken oder schreckt aus geistiger Feigheit vor gedanklichen Folgerungen zurück, die ihm unbequem sind; vielleicht schreckt er auch nur deswegen vor solchen Gedanken zurück, weil sie neuartig und nicht herkömmlich sind. Das ist auch ein eisernes Grundgesetz unseres Volkes: Es gibt keine deutsche Geschichte ohne ausreichendes deutsches Blut!
Wenn der Blutsgedanke zur Achse unserer Weltanschauung werden soll, muß das Kind wieder zum Sinn und Zweck unseres Daseins werden: Auf die Kinder unseres Blutes kommt es an! Denn wenn das Blut unseres Volkes einziger, echter Reichtum ist, sind seine Kinder auch die einzigen Gewährleister seiner lebendigen Ewigkeit. Und mit dieser Feststellung stehen wir bereits mitten drin im geistigen Umbruch unserer Zeit, in einem Umbruch, der vielleicht der umwälzendste genannt werden kann, der überhaupt nur denkbar ist.
Wir haben uns angewöhnt, vom Werden und Vergehen der Völker zu sprechen, wie von etwas Unabänderlichem. Insbesondere seit Spenglers „Untergang des Abendlandes“ ist auf diesen Gedankengängen geradezu eine wissenschaftliche Schule aufgebaut worden, welche die Völker wie die Einzelmenschen entstehen, reifen und wieder untergehen läßt. Die mangelhaften Voraussetzungen im Gedankenaufbau dieser Schule müßte eigentlich schon allein die Geschichte des Deutschen Reiches beweisen…
Der glatte Gegenbeweis gegen die Auffassung, daß Völker sterblich wären wie die Einzelmenschen, ist aber China. Dieses Volk lebt bereits seit Jahrtausenden und wird wohl noch in Jahrtausenden leben. Gerade bei diesem Volke liegen aber in dieser Beziehung Ursache und Wirkung dieser Erscheinung ganz offen da. Indem die Sittenlehre des Konfuzius die Zeugung einer zahlreichen Nachkommenschaft zum Zwecke der Sicherung einer Ahnenverehrung zur Grundlage und Voraussetzung einer chinesischen Weltanschauung machte, sicherte Konfuzius seinem Volke durch eine zahlreiche Kinderschar die lebendige Ewigkeit. Darin liegt das ganze Geheimnis der überquellenden Lebenskraft des chinesischen Volkes begründet, welches unabhängig von staatlichen Formen oder staatlichen Erschütterungen sich zahlreich vermehrt und damit alle Schicksals schlage, Verheerungen und Verluste spielend wieder ausgleicht. Das chinesische Volk und seine Sittenlehre widerlegt Oswald Spengler.
In durchaus gleicher Weise hat Japan die Ahnenverehrung im Shintoismus gewirkt. Auch das japanische Volk ist Jahrtausende hindurch lebendig und tatkräftig geblieben infolge seiner Ahnenverehrung. Die Japaner haben Geschlechter, deren aufgezeichnete Familiengeschichte über viel längere Zeitabschnitte hinweggeht, als wir mit dem Eintritt der Kimbern und Teutonen in die Geschichte über deutsche Geschichtsquellen verfügen. Man stelle sich als Vergleichsbild etwa vor, daß die Nachkommen Hermann des Cheruskers noch heute auf ihrem angestammten Erbhofe säßen, auf welchem schon der Cheruskerfürst geboren wäre, und die Tagebücher ihres großen Vorfahren betreuten. An einem solchen Beispiel gemessen, erhält man einen Anhaltspunkt dafür, von welcher sittlichen Kraft diese japanische Pflege der Familienüberlieferung und ihre Ahnenverehrung ist.
Wenn wir als Deutsches Volk wirklich in eine neue, tausendjährige Geschichte eintreten wollen, dann müssen wir in den Fragen der Erhaltung des Volkes – und das sind Fragen über unsere Nachkommenschaft – ganz entschieden umlernen. Wir müssen dann wie die Chinesen und Japaner die Zeugung und das Zeugungsergebnis, das Kind, wieder fest in unsere Weltanschauung miteinbeziehen und die ganze Frage des deutschen Kindes ausrichten auf die lebendige Ewigkeit unseres Volkes.
Wir kranken heute daran, daß wir in allen Fragen des Kindes zu sehr die Äußerlichkeiten werten, welche mit der Zeugung des Kindes zusammenhängen, aber das Ergebnis der Zeugung, nämlich das Kind, nicht ausschließlich zum Wertmaßstab aller unserer Überlegungen in dieser Frage machen. Man wird nicht bestreiten können, daß es heute noch nach der allgemeinen Auffassung vielen Leuten wichtiger ist, festzustellen, unter welchen Umständen ein Kind geboren wurde, als etwa nach dem Erbwert eines Kindes zu fragen. Die Frage „ehelich“ oder „unehelich“ geboren spielt z.B. noch eine große Rolle, vielfach sogar die entscheidende Rolle. Nur wenige Menschen stellen zunächst erst einmal die Frage nach dem Erbwert eines Kindes, ehe sie die Umstände seiner Geburt einer Beurteilung unterwerfen. Und wenn auch die Volksgemeinschaft den Fragen der Sittlichkeit und der Schicklichkeit in diesen Dingen nicht gleichgültig gegenüberstehen mag und kann, entscheidend ist aber doch für die Volksgemeinschaft nur der Blutswert des geborenen Kindes, da es als erwachsener Mensch ja dereinst Mitglied der Volksgemeinschaft werden wird.
Dies wird hier nur festgestellt als Tatsache und gegebener Zustand unserer Vorstellungen über Fragen des deutschen Kindes. Damit soll keineswegs der Begriff der Ehe verwischt oder der Unehelichkeit das Wort geredet werden. Das Wort „Ehe“ hat ursprünglich seinen Wesensinhalt von dem Wort „Ewigkeit“ erhalten. Die Ehe diente unseren Vorfahren als Begriff und als Einrichtung dazu, ein Geschlecht in ewiger Geschlechterfolge weiterzuführen, d.h. in die Ewigkeit hinein lebendig zu erhalten. Sinn und Zweck der alten, deutschen Ehe war das Kind. Dies sprechen die alten Landrechte auch noch unzweideutig aus.
Erst das mit dem Jahre 1900 eingeführte Bürgerliche Gesetzbuch hat mit seinen vernünftelnden Grundsätzen eines artfremden Rechts das Kind als Sinn und Zweck der Ehe zugunsten der Ichbezüglichkeit der beiden Gatten zurückgesetzt. Der Liberalismus als Weltanschauung hat ja auch hierbei alles umgewertet und den Eigennutz vor den Gemeinnutz treten lassen. Auch in der Frage der Ehe wird es darauf ankommen, das Wort „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ zum Richtgedanken zu machen.
In diesem Zusammenhange sei darauf hingewiesen, daß die heutige Romanliteratur, welche die Ichbezüglichkeit in den Beziehungen der Geschlechter zueinander zur Grundlage ihrer Betrachtungen macht, die weltanschauliche Umwertung aller Gefühle, wie sie das liberale Zeitalter heraufführte, zur Voraussetzung hat. Es ist ein grundsätzlicher Unterschied in der Betrachtungsweise, ob man in der Ehe eine Aufgabe erblickt, welcher sich zwei Menschen zur Fortpflanzung ihres Blutes unterwerfen, oder ob man in der Ehe eine Einrichtung sieht, welche ichbezüglicher Sehnsuchtsbefriedigung zweier Menschen, gleichgültig ob in seelischer oder in leiblicher Beziehung, dienen soll. Der Weg für die Flut der modernen Romanliteratur war erst geöffnet, als das Gefühl der Liebenden zueinander zur Hauptsache, das Ergebnis ihrer Liebe aber, das Kind, zur nachgeordneten oder gar unwesentlichen Frage wurde.
Zweifellos hat diese liberale Entwicklung unseres Gefühlslebens auch ihr Gutes gehabt; wahrscheinlich mußte sie sogar sein, um erstarrte Formen unseres gesellschaftlichen Lebens innerhalb unserer Volksgemeinschaft aufzulösen und damit lebensgesetzlichen Vorstellungen innerhalb unserer Volksgemeinschaft die Bahn frei zu machen. Aber außer jedem Zweifel steht auch, daß die Überbewertung der Ichbezüglichkeit in allen Liebesfragen die Ehe damit vielfach erst zu dem hat werden lassen, wie sie uns heute leider oft begegnet. Heutige Ehen machen oftmals den Eindruck, als ob man den gottgegebenen Geschlechtstrieb der Geschlechter sozusagen nur in einem gesellschaftlich möglichen Rahmen zur Betätigung freigegeben hat, weil man einen anderen Ausweg nicht mehr wußte. Wer sich zum Blute bekennt, kann eine solche auf ichbezügliche Vorstellungen aufgebaute Äußerlichkeitsehe, sofern sie nicht aus gesundheitlichen Gründen erzwungen ist, nur als unsittlich bezeichnen. Solche Ehen sind für unser Volk beschämend.
Wenn man solche Äußerlichkeitsehen, die wie eine taube Nuß sind, im öffentlichen Leben rechtskräftig anerkennt – und das tun wir heute -, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn die Fragen der Ehescheidung und die Abneigung vor der Ehe anfangen, überhandzunehmen. Der Sinn der Ehe ist verlorengegangen und die Rechtsgrundsätze folgten. Denn hierbei kommt es mehr auf die weltanschaulichen Voraussetzungen unseres geltenden Rechts an als auf die geltenden Rechtsbestimmungen. Wenn man duldet, daß reine Ichbezüglichkeit zwei Menschen in einer Ehe zusammenführt, und beide Menschen die Ehe nicht mehr als eine Aufgabe an ihrem Blute begreifen, dann ist auch nicht einzusehen, warum solche Menschen nicht wieder auseinandergehen sollen, wenn sie ihre Sehnsucht gestillt und sich in dieser Beziehung nichts Neues mehr zu geben haben. Auf das Letzte durchdacht, kann man es dann auch eigentlich nicht mehr verurteilen, wenn das Zusammenkommen von Mann und Frau auf Wegen gesucht wird, die gar nicht erst mit der Umständlichkeit von Eheschließung und Scheidung belastet werden.
Wer hier bessern und heilen will, muß an die Wurzel des Übels gehen und darf sich nicht damit begnügen, über die Erscheinungen des Übels gezetert zu haben. Wir müssen den Liberalismus auch in den Beziehungen der Geschlechter zueinander überwinden und die ehe nationalsozialistischen Grundsätzen unterwerfen, d.h. wir müssen die Ehe wieder als Einrichtung zur Geltung bringen, die die lebendige Ewigkeit unseres Volkes zu sichern berufen ist und nicht mehr ichbezüglichem Eigennutz dient. Dann wird die Bewertung der Ehe im Ansehen unseres Volkes wieder steigen, und viele unschöne Erscheinungen von heute werden sich von selbst erledigen. Wenn also die heutige Ehe vielfach nicht mehr ihrem alten deutschen Sinn und Zweck entspricht, dann ist daran nicht die Ehe als solche schuld. Wir sind selber daran schuld, daß die Ehe ihren Sinn zu verlieren begonnen hat und zu einer Äußerlichkeit herabgewürdigt worden ist. Die verhängnisvolle Entwicklung hat der Liberalismus als Weltanschauung eingeleitet, und das geltende Gesetz hat diese Entwicklung gerechtfertigt. Unsere Aufgabe ist es nun, die Ehe wieder ihrem alten, deutschen Sinn und Zweck entgegenzuführen, d.h. sie wieder in den Dienst der Geschlechterfolge zu stellen. Das Kind muß wieder zum Sinn und Zweck der Ehe gemacht und damit die Ehe auf ihren alten Platz im deutschen Volksleben wieder zurückgeführt werden.
Unser Volk ist durchaus von dem Gefühl durchdrungen, daß die Dinge in dieser Beziehung nicht in Ordnung sind:
Unser Volk sucht wieder das Kind!
Unser Volk wird hierbei von einem sehr sicheren Lebensgefühl geleitet. Unser Volk empfindet, daß sowohl seine alte Kultur als auch seine heutigen Leistungen ausschließlich auf Eigenschaften aufbauen, die es seinem eigenen Blute oder aber Blutswerten verdankt, die ihm artgleich, mindestens artverwandt sind. Und unser Volk fühlt, daß es seine Kulturhöhe nur erhalten und seine Stellung in der Mitte Europas nur behaupten kann, wenn es dieses schöpferische Blut sich erhält. Dieses Blut münzt sich aber im Dasein unseres Volkes nur um durch die Menge und Güte der Kinder, die aus seinem Blute geboren werden. Man könnte es auch mit einem wirtschaftlichen Begriff ausdrücken, daß solche blutswertlichen Veranlagungen unseres Volkes, die nicht in Kindern zur Auswirkung kommen, wie Investierungen betrachtet werden können, die sich nicht verzinsen lassen.
Unser Volk will wieder ein kinderreiches Volk werden, weil es ganz sicher fühlt, daß der einzige wirkliche und unvergängliche Reichtum, den es unseren Nachkommen hinterlassen kann, eine Vielzahl hochwertiger und gesunder Kinder und Enkel ist, die dann unser Erbe kraft ihrer Anlagen lebendig erhalten.
Es werden vielerlei Wege heute durchgesprochen und empfohlen, um Deutschland wieder zum Kinderland werden zu lassen. Eine große Vielzahl von Menschen weicht vor der sinnverwirrenden Neuheit der Aufgabenstellung zurück und glaubt alles Heil im krampfhaften Festhalten überkommener Äußerlichkeiten bei den Ehebewertungen zu erblicken. Man starrt auf die „gute alte Zeit“ und glaubt in einer überspitzten Bewertung der Äußerlichkeiten einer Ehe das Allheilmittel gefunden zu haben, um wieder zu lichten Zuständen glücklicher, kinderreicher Familien gelangen zu können. Diese Kreise übersehen, daß sie die Nußschale heiligen und vergessen, daß die Nuß das Wesentliche ist, wenn ein Nußbaum wachsen soll; was nutzt die Nußschale, wenn die Nuß hohl ist. Auch vergessen diese Kreise, daß die „gute alte Zeit“ gar nicht so gut gewesen sein kann, wenn sie uns als Erbe einen Zustand hinterlassen hat, in welchem wir erst mühsam wieder Mittel und Wege suchen müssen, um den reichen Kindersegen einer Ehe zur Voraussetzung unseres völkischen Bewußtseins werden zu lassen. Das Anklammern an die Äußerlichkeiten der Eheformen bringt uns nicht eine Sittlichkeit zurück, welche die deutschen Ehen wieder kinderreich macht. Nicht auf die Äußerlichkeit der Eheschließung kommt es an, sondern auf den lebensgesetzlichen Wert, den eine Ehe für unser Volk besitzt. Wir müssen der Ehe wieder ihren alten Sinn geben und sie wieder ihrem alten Zweck zuführen. Von diesem Standpunkt aus läßt sich die Ehe als volksverantwortliche Einrichtung erneuern, mit keinem anderen Maßstab sonst läßt sich die Ehe bewerten. Oberstes Gesetz muß wieder werden:
Sinn und Zweck der Ehe ist das Kind!
Ein anderer Weg, der heute auch oft besprochen wird, kommt zwar im Ergebnis zum Kinde, befriedigt aber nicht in seinen Voraussetzungen. Wir meinen solche Auffassungen, die eine uneheliche Mutter nicht mehr verfemen wollen, wenn man vom Standpunkt des Volkes aus das dabei geborene Kind bejahen zu können glaubt. Das ist gegenüber der Frage des unehelichen Kindes zweifellos ein großer Fortschritt, aber es ist noch keine klare Stellungnahme in der Frage der unehelichen Kindesmutter. Diese Auffassung kann sich leicht der unehelichen Mutter gegenüber eher verletzend als seelisch aufrichtend auswirken, weil man – vielleicht unbewußt – in der Verfemung der Tat der unehelichen Mutter steckenbleibt und gewissermaßen nur aus volksverantwortlichem Gefühl gegenüber dem Kinde die uneheliche Kindesmutter sozusagen mit in Kauf nimmt. Eine solche Haltung ist gewiß volksverantwortlicher und, blutsmäßig gesehen, auch gerechtfertigter als diejenige solcher Leute, die das uneheliche Kind nur vom Standpunkt der reinen Äußerlichkeitsehe werten und es daher in Bausch und Bogen verdammen. Aber diese Haltung bleibt doch nur eine Halbheit, weil sie sich zwar zu der Anerkennung des Kindes durchgerungen hat, aber der Mutter gegenüber keine klare Stellung einnimmt. Und diese undurchdachte Halbheit in der Auffassung über das uneheliche Kind wird sehr deutlich empfunden: frohlockend von jenen unehelichen Kindesmüttern, die nur gedankenloser Leichtsinn einem Kinde das Leben schenken ließ, verbitternd von jenen deutschen Mädchen guter Art, die in vollem Bewußtsein der Auswirkungen ihres Schrittes einem oder gar mehreren Kindern das Leben schenken, weil ihnen selber das Schicksal die Möglichkeit verweigerte, in einer Ehe den Sinn ihres Weibtums zu erfüllen und in Kindern das ererbte Blut weiterzureichen.
Ein dritter Weg, Deutschland zum Kinderland werden zu lassen, wird heute auch viel besprochen. Er scheint sehr einfach zu sein, aber dieser Weg dürfte doch auch leicht ein verhängnisvoller Weg werden können. Gemeint ist folgendes: Man sagt etwa, daß der Geschlechtstrieb als solcher eine Tatsache sei, die abzuleugnen Weltfremdheit bedeute; man behauptet nun, daß über kurz oder lang jedes gesunde Mädchen irgendwie einmal zum Manne findet. Mit dieser Tatsache rechnet man und stellt sich sozusagen auf diesen Boden der gegebenen Tatsachen. Man nimmt die Verhältnisse gewissermaßen, wie sie sind. Und nun kennzeichnet man die Lage durchaus richtig dahingehend, daß zwar jeder in der Gesellschaft wisse, was vorgeht und sich damit abfindet, daß aber das Ganze in dem Augenblick der Verurteilung verfalle, wo das gottgewollte Erzeugnis aus einem solchen Zusammenkommen von Mann und Frau in einem Kinde sichtbar wird. Hier will man nun eingreifen, aber nicht so, daß man die als Tatsache hinzunehmenden Beziehungen der Geschlechter bekämpft, sondern indem man dahin wirkt, daß der vielleicht zu bedauernde, nicht aber wegzuleugnende Vorgang für das Volksganze durch erfolgende Geburten sozusagen nutzbar gemacht wird. Das Bedeutsamste an dieser Auffassung der Dinge ist zweifellos der Mut zur klaren Entscheidung, den diese Stellungnahme voraussetzt. Denn es steht außer allem Zweifel, daß die heutige Haltung der Gesellschaft, welche Geschlechtsbeziehungen der Geschlechter stillschweigend duldet, das uneheliche Kind aber verfemt, widerwärtige Heuchelei ist. Es ist daher notwendig, hier ein klares Entweder – Oder zu fordern: entweder hören die Voraussetzungen auf, oder es werden die Kinder dieser Voraussetzungen anerkannt. Aber uns scheint damit noch nicht das Entscheidende in der ganzen Frage gesehen zu sein.
Es ist ein Gesetz des Lebens schlechthin, daß, je höher eine Art entwickelt ist, die Jungen um so mehr umhegt sein wollen, wenn sie heranwachsen und gedeihen sollen. Auf das hochwertige Blut unseres Volkes übertragen bedeutet dies: es kommt gar nicht in erster Linie darauf an, sozusagen den freien Geschlechtsverkehr der Geschlechter zu entdecken und sich auf den Boden dieser Tatsache zu stellen, wobei man nur als Gegenleistung die Geburt von Kindern verlangt. Vielmehr ist der Schutz von Mutter und Kind bis zum Reifwerden des Kindes die entscheidende Aufgabe, deren Voraussetzungen klargestellt sein wollen, wenn man sich überhaupt auf den obigen Standpunkt stellen zu können glaubt.
Ein deutsches Kind wird nicht nur geboren und irgendwie aufgezogen, um ein deutscher Mensch werden zu können. Ein deutsches Kind will und braucht die seelische Betreuung möglichst seiner Eltern, wenigstens aber seiner Mutter, um seelisch zu einem vollwertigen Deutschen auszureifen.
Das Ganze steht und fällt mit dem Willen der Volksgemeinschaft, die uneheliche Kindesmutter und ihr Kind anzuerkennen oder nicht. Findet die Volksgemeinschaft kein gerechtfertigtes und sittliches Verhältnis zur unehelichen Kindesmutter, dann nutzen auch alle Bejahungen der Voraussetzungen nichts, denn dann sind diese Voraussetzungen in der Vorstellungswelt der Volksgemeinschaft eben unsittlich.
Nationalsozialistisch ist die Hege des Blutes und damit die Pflege des Kindes, liberalistisch bleibt stets eine ichbezügliche Beziehung der Geschlechter zueinander. Wir können nur Nationalsozialisten sein, oder wir sind keine Nationalsozialisten. Bekennt man sich zu diesem Grundsatz, dann gibt es aus dem Widerstreit der Meinungen wohl nur einen Ausweg. Wir müssen über eine Neuordnung unseres Denkens ein neues Verhältnis zum Kinde finden. Wir müssen uns auf den Standpunkt stellen, daß unser Bekenntnis zum Blutsgedanken das Bekenntnis zum Kinde folgert, wenn nicht alles Gerede vom Blutsgedanken nur ein Lippenbekenntnis bleiben soll. Aber – und dieser Gedanke ist entscheidend – wir bekennen uns nicht zum Kinde schlechthin, sondern den Erkenntnissen dieses Jahrhunderts entsprechend und im Bewußtsein von der Unersetzlichkeit unseres wertvollen Blutes
zum ahnenverantworteten Kinde.
Das innerhalb unserer Volksgemeinschaft geborene Kind soll vor den Ahnen verantwortet werden können. Dies ist die sittliche Forderung unserer Zeit. Wenn das Kind von beiden Eltern vor den Ahnen verantwortet werden kann, ist uns das Kind und seine Mutter heilig. Unter welchen äußeren Umständen die Geburt eines solchen Kindes zustande kam, ist dann eine Frage zweiter Ordnung.
Ehen, welche bewußt kinderlos gehalten werden, sofern gesundheitliche Umstände dies nicht erzwingen, oder Ehen, welche Kindern das Leben schenken, die man nicht ahnenverantwortete Kinder nennen kann, werten wir dann nicht anders als die aus Verantwortungslosigkeit erfolgte Erzeugung eines Kindes minderwertiger oder gar blutsfremder Art.
Wir glauben, daß der Begriff des „ahnenverantworteten Kindes“ einen Maßstab abgeben kann, um in dem heutigen Meinungswirrwarr über die Fragen des unehelichen Kindes einen klaren Standpunkt zu finden und neue Grundlagen zu schaffen, welche zum Aufbau einer artgemäßen und artverantwortlichen deutschen Sittlichkeit dienen können.
Ahnenverantwortetes Kind bedeutet die grundsätzliche Anerkennung des Zuchtgedankens. Denn wenn man ein Kind vor den Ahnen verantworten will, muß es auch unter Voraussetzungen geboren werden, die es vor den Ahnen bestehen lassen können.
Zucht ist angewandtes Wissen von der Vererbung.
Nachdem wir in diesem Jahrhundert gelernt haben, daß es eine Vererbung der menschlichen Eigenschaften gibt, ist es eine Folgerung des gesunden Menschenverstandes, sich auch den Gesetzen der Zucht zu unterwerfen. Mag es vor einem Vierteljahrhundert, ja, bis in unsere Zeit hinein noch einen entwertenden Beigeschmack gehabt haben, Gedanken der Zucht auf den Menschen übertragen zu wollen, so zwingen uns heute die neuen Erkenntnisse von der Vererbung und damit unser Wissen von der Heiligkeit unseres Blutes dazu, die Zucht zur Grundlage staatlicher Vernunft zu erheben. Zucht als angewandtes Wissen von der Vererbung muß zum Hochziel strebenden Menschentums werden: Das ist die Aufgabe unserer Zeit.
Wenn Nietzsche ahnend forderte: „Nicht fort sollst du dich pflanzen, sondern hinauf“, so wird nunmehr seine seherische Hoffnung für uns eine wissende und damit verpflichtende Haltung gegenüber unserem Volk und unserem Blute. Man kann geradezu voraussagen, daß das XX. Jahrhundert nicht das Jahrhundert der Technik sein wird. Sondern der Blutsgedanke und das Wissen von der Vererbung werden zum tragenden Gedanken unseres Jahrhunderts werden und werden schließlich sein Gesicht zeichnen. In der Forderung nach einer ahnenverantworteten Zucht und ihrer Bejahung innerhalb unseres Volkes wird dieses Jahrhundert seinen geprägten Ausdruck finden.
Es ist von der Vorsehung so bestimmt, daß der Same des Mannes im Schöße des Weibes zum Keime werde, aus welchem die Frucht sich entfalte, und ein neuer Mensch schließlich entsteht. Im ewigen Kreislauf des Seins vollzieht sich dieses Gesetz zur Erhaltung der Art.
Das Weib ist wie der Acker, der den Sämann braucht, um Korn wachsen lassen zu können. Und wie der Acker die Güte der Frucht bedingt, bedingt die Frau den Wert des Kindes. Gewiß, auch ein guter Acker versagt, wenn er schlecht gepflegt wird oder schlechte Saat erhält; aber sicher ist auch, daß die beste Saat nichts nutzt, wenn der Acker nichts taugt. Man kann auch ein anderes Gleichnis wählen: Wie ein guter oder schlechter Spiegel das Bild gut oder schlecht wiedergeben kann, so bestimmt das Blut der Mutter das Wesen des Kindes. Das Blut der Mutter bestimmt, wie der Vater sich in seinem Sohn wiederfindet. Wo das Blut der Mutter gut ist, wird der Vater sein Wesen wiederfinden oder gar gesteigert wiederfinden; wo das Blut der Mutter unterwertig, krank oder faulig war, wird der Sohn den Vater nicht erreichen oder gar ihm Schande bereiten.
Weil das alles aber so ist, muß uns das Weib guter Art, das gesunde Mädchen wertvollen Blutes wieder das werden, was es unseren Vorfahren schon war: heilig! Das Wort „heilig“ sagt, daß es uns „Heil“ bringen soll: wie uns „mächtig“ die „Macht“ und „zornig“ den „Zorn“ bringt. Das gutgeartete, gesunde Mädchen unseres Blutes soll uns wieder „Heil“ bringen. In ihr wollen wir den schönsten, weil zukunftsträchtigsten Ausdruck unserer eigenen Art verehren. Wer sich verantwortungslos an ihr vergreift, ist ein Volksschädling: Dies muß auch zum neuen Gesetz einer neuen Zeit erhoben werden.
Das alles sind völlig neue Gesichtspunkte, die eine Neuordnung unseres Denkens in weitestem Umfange erfordern. Ein Beispiel: Auf das letzte durchdacht, ist dann die gesunde Schönheit des artgemäßen Weibes unseres Blutes nicht mehr nur eine Frage des Kunstgeschmackes oder ichbezüglichen Kunstgenusses, sondern wird zum Ausdruck unserer im Blute verankerten heiligsten Güter. Schönheit als Ausdruck der Art ist damit eine Aufgabe und eine Verpflichtung zugleich. Die Erziehung des Volksgenossen zum Erkennen der artgemäßen Schönheit und ihre Anerkennung an sich wird damit zu einer edlen Aufgabe des Staates, die um so umfassender ist, je eindeutiger sich der Staat zum Blute seines Volkes bekennt.
Wir wollen nicht mißverstanden werden: Wir leugnen nicht die Seele, wenn wir die artgemäße Schönheit unserer Art als volksverpflichtende Frage des Blutes bejahen. Wir glauben nur, daß die Seele ebenso der Artbedingtheit unterworfen ist wie der Leib. Denn wie ließe es sich sonst erklären, daß es Feiglinge und Helden, vaterlandslose Gesellen und pflichtbewußte Landesverteidiger gibt! Erst aus dem Zusammenklang von Leib und Seele entsteht das Bewußtsein als Anfang und Grundlage des menschlichen Verstandes und der gestaltenden Vernunft. Aus dem Bewußtsein heraus gestaltet erst der Mensch die ihn umgebende Welt zu jener Ordnung, welche ihm seine innere Stimme befiehlt und die daher zweifellos seelischen Ursprungs ist.
Wir leugnen daher nicht die Seele, wenn wir den Leib bejahen. Wir teilen nur beiden, dem Leibe sowohl wie der Seele, den entsprechenden Anteil am Zustandekommen des vollkommenen Menschen seiner Art zu. Eine edle Seele mag einen unedlen Körper durchleuchten und verklären, ein edler Leib ohne edle Seele mag peinlich wirken: jenes mag erfreuen, dieses beleidigen. Solche Feststellungen mögen in der Bewertung menschlicher Einzelschicksale eine große Rolle spielen, ja, sie vermögen hier oft von entscheidender Bedeutung bei der Bewertung eines Menschen zu sein. Trotzdem enthebt uns dies nicht der Aufgabe, in den Fragen der Art, d.h. in Fragen des Blutes, Leib und Seele zu berücksichtigen und zu werten. Und damit wird bei aller Bejahung der Seele die Vollkommenheit des Leibes, wenn sie Ausdruck artgemäßer und artgerechter Schönheit ist, zum verpflichtenden Grundgedanken einer ahnenverantworteten Zuchtaufgabe an unserem Blute.
Wir sagten schon oben, daß es von der Vorsehung so bestimmt ist: Der Mann pflanzt sich nur durch das Weib fort. Das Weib ist also entscheidend für die erbwertliche Vollkommenheitsstufe der von ihm geborenen Kinder. Wie die Gleisweiche die Richtung der Schienen bestimmt, auf denen der Zug hinfahren kann, bestimmt das Blut des Weibes den Erbwert und damit die Entwicklungsmöglichkeiten seiner Kinder. Das Weib ist Erhalter, Mehrer und Heger unseres Blutes ebenso, wie es durch sein Blut die Entwicklungsrichtung eines Geschlechtes zu dessen Unheil zu bestimmen vermag, mindestens die Entwicklungsmöglichkeiten eines Geschlechtes einzuengen vermag.
Es ist ein Grundgesetz des Lebens, daß der Mann sich durch Leistung, die seiner angeborenen Art entspricht, ausweise, um vor seiner Art bestehen zu können. Das Artgesetz des Mannes im Lebenskampfe heißt Leistung: und zwar nicht Leistung schlechthin, sondern Leistung für sein Blut und für sein Volk. Beim Manne wirkt es immer lächerlich, wenn er sich auf Vorfahren beruft, ohne sich auch gleichzeitig dieser Vorfahren durch eigene Leistungen gleichwertig zu zeigen. Vorfahren sind immer nur ein Ausweis auf Leistungen, niemals ein Beweis für Leistungen. Erst die artgemäße Leistung beweist den Mann. Edles Wesen und edle Gestalt, auch edle Vorfahren mögen beim Manne Hoffnungen erwecken, aber Beweis seines Wesens bleibt stets nur seine artgerechte Leistung. In diesem Gedanken wurzelte ursprünglich der Sinn des Ritterschlages, welcher den zum Ritter Geborenen erst auf Grund ritterlicher Leistungen unter die Edlen aufnahm; auf solche Überlegungen ging auch die mittelalterliche Meisterprüfung im Handwerk zurück, welche den Gesellen erst nach handwerklicher und seelischer Erprobung unter die Meister aufnahm. Im Offizierkorps unseres Heeres haben sich die Grundsätze noch heute lebendig erhalten.
Des Weibes Leistung für ihr Volk und ihre Art sind ihre Kinder. Wenn nicht besondere Umstände Kinderlosigkeit bedingen, gilt dieser Grundsatz. Kinder sind aber an Voraussetzungen geknüpft, welche ein reif gewordenes Mädchen erst als Frau und Mutter unter Beweis stellen kann, nicht aber als Jungfrau. Des Weibes edelste Leistung, das Kind, ist also vor der Ehe oder überhaupt vor jeder Gattenwahl nur schwer oder vielmehr gar nicht zu erproben, da man bestenfalls die eingetretene Schwangerschaft feststellen wird, aber damit über das zu erwartende Kind noch nichts weiß. Der Wert eines Mädchens als Mutter ist für einen Mann zunächst unmittelbar nicht feststellbar. Der Mann muß von mittelbaren Überlegungen ausgehen, um zu einer Bewertung zu kommen. Schönheit und Anmut, Gesundheit und Blutsadel sind z.B. beim jungen Mädchen unserer Art Leistungsmerkmale, an die sich ein Mann halten kann, wenn er sich ein Bild von der zukünftigen Mutter seiner vor seinen Ahnen zu verantwortenden Kinder machen will. Das Wissen von den leiblichen und seelischen Werten eines jungen Mädchens ist daher beim Manne eine der wesentlichsten Voraussetzungen, um den Fragen der Fortpflanzung seines Blutes und damit den Fragen der Aufartung unseres Volkes nicht blöde gegenüberzustehen. Der artgerechte Mann unseres Volkes, der Kinder will, wird zukünftig geschult sein müssen, das Auslesevorbild des Weibes seiner Art erkennen und beurteilen zu können.
Diese Feststellung bedeutet grundsätzlich auch ein Bekenntnis zum Leibe als dem artgemäßen Ausdruck unseres Blutes. Hier wird die Neuordnung unseres Denkens vom Blutsgedanken her sehr weittragende Folgen haben, wenn wir nicht im Bereich rein geistiger Auseinandersetzungen steckenbleiben wollen. Wir dienen nicht den Lebensgesetzlichkeiten unseres Blutes, wenn wir unsere Erkenntnisse hierüber, statt sie in die Wirklichkeit unserer Umwelt so einzugliedern und einzuordnen, daß sie fruchtbar für uns werden, immer nur geistig von Papier zu Papier erörtern. Die Erkenntnis vom Gesetz des Blutes zwingt uns dazu, den Leib als Ausdruck unserer Art anzuerkennen. Wenn man dies nicht tut, oder nicht zu tun vermag, oder zu tun zu feige ist, bleibt alles Gerede vom Blute letzten Endes nur eine Halbheit. Das Rechte wissen und nicht tun, ist Feigheit oder Minderwertigkeit.
Das Bekenntnis zum Leibe schließt den Leib als Ganzes ein. Den sichtbaren Teil des Leibes im Spiele modischer Enthüllungen oder Verhüllungen zu bejahen, ist noch kein Bekenntnis zum Leibe. Auch darüber werde man sich ganz klar. Der Leib als Ganzes ist uns von Gott gegeben, durchaus nicht nur das, was die Launen der Moden zu zeigen gestatten.
Es kommt darauf an, den Leib wieder einzubeziehen in die Ordnung unseres Daseins, insbesondere unseres täglichen Lebens. Das bedeutet, auf das letzte durchdacht, die Nacktheit grundsätzlich zu bejahen. Es bedeutet aber nicht, die Nacktheit um ihrer selbst willen zu bejahen, sondern es bedeutet, die Nacktheit um der Bedeutung des Blutes willen zu bejahen und damit dieses Blut lebendige Wirklichkeit werden zu lassen. So gesehen, wird das Ganze dann zu einer Frage der inneren Haltung gegenüber der Nacktheit, ist damit aber noch lange keine Angelegenheit von Handlungen auf dem Gebiet der Nacktheit. Letztes ist eine Frage des Taktes und der Schicklichkeit und gehört nicht in den Rahmen dieser Betrachtungen hinein.
Aber diese innere Entscheidung in dieser Frage ist notwendig, weil die Lebensgesetze des Blutes keine Halbheiten dulden und eine klare Stellungnahme erfordern. Sicher ist nur, daß alles Unsinn ist, was die Nacktheit einfach mit Unsittlichkeit gleichsetzt.
Unsere Vorfahren waren ein leibesbejahendes Volk, das in diesen Fragen unverbildet dachte. Diese Haltung war keine barbarische Primitivität, wie man es so gern hinstellt. Die Sitte der unbefangenen Leibesbejahung unserer Vorfahren hat sich in Deutschland bis zum Dreißigjährigen Krieg und in Schweden und Finnland bis in unsere Zeit hinein erhalten. Wir sind in dieser Beziehung über die Verhältnisse bei unseren germanischen Vorfahren sehr genau unterrichtet. So sagen z.B.:
Tacitus (20):
„Durchweg im Haufe nackt wächst die Jugend heran zu dem Gliederbau, zu der Leibesgestalt, die wir anstaunen.“
Cäsar (Gallischer Krieg, VI. Buch):
„Von Kindheit auf streben sie nach Übung und Abhärtung. Wer sich am längsten des Geschlechtsverkehrs enthält, erntet das größte Lob; das erhöht den Wuchs, glauben sie, mehre die Kraft und stärke die Sehnen. Vor dem zwanzigsten Jahre Umgang mit einem Weibe gehabt zu haben, gehört zu den schimpflichsten Vorwürfen; und doch herrscht keine Heimlichtuerei in diesen Dingen, da sie gemeinsam in den Flüssen baden und sich so kleiden, daß ein großer Teil des Leibes nackt bleibt.“
Erst die Kirche hat in dieser Frage verfemend eingegriffen, doch ist sie mit ihrer Auffassung niemals restlos durchgedrungen. Die Kirchenväter stellen z.B. dem gemeinsamen Baden der Geschlechter gegenüber den Jungfrauen fest: „daß diese ihre der Schamhaftigkeit und Züchtigkeit geweihten Körper den nach Wollust gierigen Augen zur Schau stellen.“ Aber nur sehr, sehr langsam vermochte eine solche, völlig ungermanische Auffassung innerhalb unseres Volkes Fuß zu fassen.
Der Schlüssel zum Verständnis dieses Gegensatzes der Auffassungen in der Geschichte unseres Volkes ist wohl nur darin zu finden, daß den Germanen die Erziehung ihrer Jugend zur Unbefangenheit in allen Fragen des Leibes ein Mittel zur Gesunderhaltung ihrer Art und ihres Blutes bedeutete, während die Kirche, weil sie vielleicht die Tatsache der unterschiedlichen Wertigkeit des Blutes mit den Voraussetzungen ihrer Lehre von der Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt, nicht in Einklang brachte, den Leib verfemte und so den Weg frei machte, nur noch die Seele zum Wertinhalt ihrer Lehre zu machen. Vielleicht ist es auch nur die einseitige Bejahung der Seelen gewesen, welche kirchliche Kreise zu der Einstellung kommen ließ, den Leib und insbesondere alles, was man an diesem mit Gustav Frenssen das „Quellgebiet des Lebens“ nennen könnte, nur noch als Gefäß des Triebhaften gelten zu lassen und damit als Sünde abzulehnen. Jedenfalls kam es schließlich dahin, daß schöne und gutgeartete Mädchen geradezu zum Ziele und zum Freiwild für die Verfolgungswut fanatisierter Menschen werden konnten. Die Schönheit wurde zum Fluch. In der grauenhaftesten Zeit der deutschen Geschichte, in der Zeit der geistigen Seuche der massenhaften Hexenverfolgungen, verröchelten hunderte, ja, tausende deutscher Mädchen unter Hohn und Martern ihr Leben, statt ihrem Volke als Mutter seine Lebenskraft zu erhalten. Diese Hexenverfolgungen gehen ohne Zweifel zu Lasten der Diener der Kirchen, aber es ist sehr zweifelhaft, ob sie auch zu Lasten der Lehren der Kirche gehen. Kein Zweifel ist heute aber mehr möglich, daß Ursache und Vollstreckung dieses Irrsinns weitestgehend zu Lasten desjenigen Volkes gehen, das Jahwe anbetet und nicht unseren Gott, und welches mit diesen Hexenverfolgungen eine zielbewußte Gegenauslese in unserem Blute durchgeführt hat…
Es ist wohl kein Zweifel, daß das, was uns Tacitus und Cäsar von unseren Vorfahren berichten und wir oben anführten, die Grundlagen jener unbändigen germanischen Volkskraft mitschaffen half, welche das letzte Jahrtausend der deutschen Geschichte getragen haben, und von der wir noch heute zehren. Denn was wir noch sind und leisten, verdanken wir nur dem germanischen Blutsanteil in uns. Wir haben allen Grund, zu ähnlichen Auffassungen der Sittlichkeit unserer germanischen Vorfahren zurückzukehren, wie sie uns überliefert worden sind, nachdem uns unser Jahrhundert wieder den Wert und die Bedeutung des Blutes hat erkennen lassen. Welcher Weg hierbei einzuschlagen ist, braucht hier nicht erörtert zu werden und ist auch belanglos, da ihn das Taktgefühl und das Schicklichkeitsgefühl unseres Volkes schon finden wird, wenn es überhaupt erst einmal erkannt hat, daß auch dies eine Aufgabe ist, die es einmal irgendwie meistern muß.
Wir kommen zum Schluß! Unser Jahrhundert hat uns das Tor weit geöffnet, um ein neues Gebiet mit neuen Erkenntnissen zu erblicken. Weitestgehend unerschlossen liegt dieses Gebiet noch vor uns. Und mehr ahnend als wissend fühlen wir die neuen und großen Aufgaben auf uns zukommen, die das Wissen von der Erblichkeit des Blutes uns vermittelt.
Diese Aufgaben wollen gemeistert sein und werden gemeistert werden müssen. Deutsche Menschen haben das Licht von der Erkenntnis der Vererbung an der Schwelle unseres Jahrhunderts wieder entzündet. Deutschland ist als Schauplatz dieser Erkenntnis vom Schicksal ausersehen worden. Das Deutsche Volk wird sich somit seiner Aufgabe nicht entziehen können, auf diesem Wege der Erkenntnis weiterzuschreiten und das Licht vom Bewußtsein der Heiligkeit des Blutes zu bewahren und hell unter den Völkern der Welt leuchten zu lassen.
…Die Bejahung der Lebensgesetze unseres Blutes, die Verehrung der Ahnen, welchen wir unser Blut verdanken, und die in ahnenverantworteter Zucht geborenen Kinder aus unserem Blut sind die neuen Tafeln zu einem neuen deutschen Zeitalter. Am Ende dieses Weges, den wir Deutsche an der Schwelle dieses Jahrhunderts beschriften haben, wird sein der edle Mensch von deutscher Art.
Vor uns steht die Aufgabe, das neuzeitliche Leben unserer Städte und unsere Technik in Einklang zu bringen mit den Lebensgesetzen unseres Blutes. Blut ohne Boden verfließt. Das wissen wir. Wir wissen auch, daß Blut ohne Zucht und Ahnenverantwortung keinen Bestand hat. Für uns Deutsche gilt das Gesetz, daß Blut ohne Boden sich auf die Dauer nicht lebendig zu erhalten vermag. Wir dürfen unser Blut nicht in einer vom Liberalismus entwickelten Großstadtzivilisation versickern lassen. Nicht gegen die Stadt wendet sich unsere Losung, sondern wir versuchen ihren Einbau in die lebensgesetzliche Ordnung unseres Volkstums und die Überwindung ihrer für unser Blut tödlichen Eigenschaften. Blut und Boden werden dann auch wieder die tragenden Säulen einer lebensgesetzlichen Wirklichkeit unseres Volkes werden, welche die Geschlechter unseres Volkes in die Ewigkeit hinein lebendig erhalten.
Den prahlerischen Ideen des Jahres 1789, den Ideen von Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit, die den Verbrecher wie den Edlen werten, und ihrer lebensentfremdenden, die Heiligkeit des Blutes veruntreuenden Vergottung der Vernunft setzen wir entgegen das Gesetz unseres Blutes. Auf der Grundlage unseres von unseren Ahnen überkommenen Blutes begreifen wir zukünftig unser Volk. Wir gliedern dieses Volk nach der Leistung des einzelnen Volksgenossen auf und geben ihm damit eine gerechte und lebensgesetzliche Ordnung. Im Reichsgedanken lassen wir unser Volk als Ganzes sich begreifen und bringen es als Reich zu seiner staatlichen Auswirkung. So kommen wir vom Blutsgedanken her zur Umwertung aller Werte, ein Vorgang, welcher uns aber die neue Erkenntnis vom Wert und Wesen des deutschen Menschen schenkt und damit aber auch wieder die neue Grundlage schafft, durch diesen deutschen Menschen eine neue Blüte deutscher Art und deutscher Kultur erstehen zu lassen.
Hier wird ersichtlich, daß der Blutsgedanke als solcher der tragende Gedanke des XX. Jahrhunderts werden wird und alle Probleme des XX. Jahrhunderts nur gemessen werden können an ihrer Beziehung zum Blutsgedanken. Die Sieger in dieser geistigen Auseinandersetzung des XX. Jahrhunderts werden nicht diejenigen sein, die aus Alltagsbequemlichkeit heraus zu taktischen Kompromißlösungen in den Fragen des Blutsgedankens neigen, sondern diejenigen, die den Mut haben werden, den Blutsgedanken bis in die letzten Folgerungen hinein zu durchdenken und zu bejahen.
Am Anfang allen Geschehens steht stets der Wille. Wenn wir uns nur erst einmal zu unserem Blute und zu seinen Lebensgesetzen rückhaltlos und bedingungslos bekennen wollen, dann werden auch bald die Mittel und Wege gefunden werden, welche notwendig sind, um unser Blut in die Zukunft hinein lebendig zu erhalten. Wir haben unser Jahrhundert zu bejahen und zu meistern:
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!