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Altrömer

Aufstieg und Untergang der römischen Welt


Artikelsammlung

Prof. Dr. Hans F.K. Günther

Hans F.K. Günther


Herkunft und Ausdehnung der Römer

Sprachwissenschaft und Vorgeschichtsforschung suchen die Ursitze der Italiker – unter denen der latinische Stamm der führende wurde, der das Römische Reich schuf – in Gebieten der oberen bis mittleren Donau, auch zwischen oberer Donau und Ostalpen, Böhmen, Mähren und Niederösterreich. Die Vorgeschichtsforschung hat das Gebiet, von dem aus die Italiker über die Alpen südlich gewandert sind, zwischen Ostschweiz, Ostalpen und Donau gefunden. Die nächstverwandten Nachbarstämme der Italiker im mitteleuropäischen Gebiete der indogermanischen Ursitze müssen Kelten und Germanen gewesen sein.

Seit etwa 2000 v.d.Z. haben verschiedene Einwanderungen italischer Stämme von Nordosten her über die niederen Pässe der Ostalpen die Poebene erreicht, von der aus in der Bronzezeit die weitere Ausbreitung erfolgte, bis der größte Teil Italiens – jedoch mit Ausnahme der etruskischen Gebiete, welche erst um 300 v.d.Z. der Macht des latinischen Stammes der Italiker erlagen – von italischen Stämmen indogermanischer Sprache und Gesittung und nordischer Rassenherkunft besetzt war. Die Vorbevölkerung, welche die Italiker bei ihrem Vorrücken antrafen, muß überwiegend westischer Rasse gewesen sein, in Oberitalien wahrscheinlich ein Rassengemisch aus westischen und ostischen, vielleicht auch geringeren dinarischen Einschlägen.

Rom ist der Sage nach am 21. April 753 v.d.Z. gegründet worden. Die Gründer waren zum größten Teile latinischen, zu geringerem Teile sabinischen Stammes. Eine Eidgenossenschaft kleiner und kleinster Bauernstädte bildete den Keim zum Römischen Reiche. Die Bevölkerung bestand in der Hauptsache aus den bäuerlichen Geschlechtern nordischer Rassenherkunft, welche später zu den Patriziern wurden. Jedes Bauerngeschlecht latinischen Stammes scheint einige unfreie clientes gehabt zu haben. Nachkommen der nicht-nordischen Vorbevölkerung, welche zur Arbeit im Hause und auf den Feldern verpflichtet waren. In der Stadt Rom bildete sich schließlich eine weitere Schicht nicht-nordischer Rassenherkunft, die späteren Plebejer, deren Herkunft noch umstritten ist. Ein Teil ist wohl aus den clientes hervorgegangen, ein anderer aus zugewanderten Handelsleuten und Gewerbetreibenden, ein weiterer Teil aus der Vorbevölkerung Italiens, deren Gebiete die Latiner erobert hatten und weiter eroberten. Im ganzen müssen die Patrizier als Nachkommen der Eroberer nordischer Rassenherkunft und die Plebejer als Nachkommen der westischen oder westisch-ostischen einheimischen Bevölkerung einander als zwei rassisch verschiedene und getrennte Schichten gegenüber gestanden haben. Die Herkunft der Plebs verrät sich auch in deren mutterrechtlichen Familienverhältnissen, welche von den vaterrechtlichen Patriziern verabscheut wurden. Die Plebs bestattete ihre Toten, während die indogermanische Leichenverbrennung sich im Patriziat und in den dieses nachahmenden oberen Ständen bis in die Kaiserzeit hinein erhielt. Der erste, der erkannt hatte, daß der Standesgegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im Grunde ein Rassengegensatz war und auf die Überschichtung einer einheimischen Bevölkerung durch eindringende Eroberer zurückzuführen ist, war Niebuhr (Römische Geschichte, Bd. 1,1811).

Das altrömisch-patrizische Wesen ist am ehesten nordisches Wesen in italischer Prägung, daneben möchte man einen fälischen und einen ostischen Einschlag vermuten. Hellenisch-nordisches Wesen hat wohl einen gewissen ‚Schwung’ aus einer leichten vorgeschichtlichen Beimischung dinarischer Rasse erhalten; italisch-römisches oder mindestens latinisch-römisches Wesen zeigt neben nordischen Zügen kühnen Vordringens eine gewisse, vielleicht aus einem fälischen Einschlag zu erklärende Abwandlung nordischer Züge ins kraftvoll Beharrende und trocken Vordenkliche bei der führenden Schicht, bei der geführten Schicht seelische Züge ostischer Rasse, welche sich in einem erwerbsamen Kleinhändlertum äußern. Der Schlag des gierigen und üppig lebenden Großhändlers, den zumeist die vorderasiatische Rasse stellt, tritt erst in der mittleren bis späteren Geschichte Roms auf. Bildwerke, welche Römer darstellen, beginnen erst im 2. Jh. v.d.Z. und sind zahlreicher erst aus der Spätzeit Roms erhalten: Sie zeigen deutlich einen ostischen, minderdeutlich einen fälischen Einschlag, immer wieder auch dinarische und vorderasiatische Einschläge. War auch in der etruskischen Herrenschicht noch ein gewisser nordischer Einschlag erhalten, so müssen diejenigen etruskischen Geschlechter – man zählt sechs oder sieben –, die in der römischen Frühzeit in das Patriziat aufgenommen worden waren, diesem auch vorderasiatisches und westisches Blut mitgeteilt haben.

Der Rassenkampf im Rom der Königszeit und der ersten Jahrhunderte spielte sich als ein Verfassungskampf ab, in welchem die Plebejer nach und nach die Gleichstellung mit den Patriziern erreichten. Entsprechend der verschiedenen rassischen Herkunft beider Stände bestand bei den Patriziern ein anderes Eherecht und andere Hochzeitsgebräuche als bei den Plebejern. Zwischen Patriziern und Plebejern bestand kein Eherecht, kein conubium, ja die älteste Gesetzgebung Roms scheint ein Eheverbot zwischen beiden Ständen ausgesprochen zu haben. Kinder der möglichen losen Verbindungen zwischen einem Patrizier und einer Plebejerin folgten der pars deterior, der ‚ärgeren Hand’, wie ein gleichsinniger altdeutscher Rechtsausdruck besagt, d.h. dem niedrigeren Stande, so folgen auch Kinder aus der Verbindung einer Römerin mit einem Fremden dem fremden Volkstum. Die Patrizische Schicht sollte ein geschlossener Blutverband und sollte rein erhalten bleiben.

Gegen diese Rassenschranke richtete sich die im Jahre 445 v.d.Z. angenommene lex Canuleia de conubio, welche ein Eherecht zwischen Oberschicht und Unterschicht begründete. Der Widerstand der Patrizier gegen eine Vermischung mit den Plebejern schwand aber nur langsam, die patrizischen Geschlechter schlössen sich noch lange nach Annahme der lex Canuleia gegen die Plebs ab. Wenn schließlich aus dem Patriziat und den angesehenen unter den plebejischen Geschlechtern doch Verbindungen zustande kamen, so müssen sich unter der Plebs Geschlechter hervorgetan haben, welche den überlieferten Anschauungen des Patriziats über römische Vornehmheit in Haltung und Auftreten, über Tüchtigkeit und Ernst (virtus und gravitas) und römisches Herrentum entsprechen konnten. Tatsächlich hat sich auch die Rassezusammensetzung der Plebs dadurch geändert, daß führende Geschlechter der von Rom im Laufe des 5. und 4. Jhs. v.d.Z. abhängig gewordenen anderen italischen Stämme nordischer Rassenherkunft nach Rom verpflanzt und unter die Plebs eingereiht worden waren.


Aus: Rassenkunde Europas. Mit besonderer Berücksichtigung der Hauptvölker indogermanischer Sprache, München 1930; Lebensgeschichte des Römisches Volkes, Pähl 1966 (von Thule-Seminar zusammengestellt und –gefaßt)


Prof. Dr. Fritz Schachermeyr

Fritz Schachermeyr

Das indogermanische Latinum

Italien war ursprünglich von nichtindogermanischen Völkerschaften besiedelt, überwiegend aus der westisch-mediterranen Rasse. Zur Entfaltung höherer Kulturen kam es nicht. Dann kamen die Indogermanen, vor allem als Latiner, Sabeller und illyrische Stämme. Latiner und Sabeller bildeten auf italischem Boden nachher unter dem Machteinfluß Roms gemeinsam das Volk der Italiker. Ihr Blut war vornehmlich nordisch bestimmt mit einem anscheinend stärkeren fälischen Einschlag, als ihn etwa die Hellenen nach Griechenland gebracht. Illyrier kamen (vor allem etwa um 1000 v.d.Z.) vom Ost und Nordufer der Adria, so als Veneter nach Venetien zu Lande, nach Mittel- und Süditalien zur See (vor allem in Apulien). Eine gewisse Einförmigkeit kam auch diesen indogermanischen Kulturen zu. Belebung brachten die Etrusker. Dem Blute nach ein Gemisch von nordischen Adelssippen und beträchtlich überwiegenden anatolischen Elementen westischer, ostischer wie armenoider Herkunft waren sie an ein städtisches Zusammenleben gewöhnt und brachten über Kleinasien vor allem die letzten Endes arische Idee der Ritterschaft, die zeitweise unter den Latinern, Sabellern und Venetern revolutionierend wirkte. Ritterliche Lebensart wurde nachgeahmt, Renn- und Streitwagenfahrt kam sehr in Mode. Als aber die politische Geltung der Etrusker und der Glanz ihres Adelstums nachher dahinschwand obsiegte erneut das bäuerliche Wesen.

Latiner wohnten ursprünglich in weiten Bereichen Italiens, vielleicht bis nach Sizilien. Dann aber wurden sie von Etruskern wie Sabellern bedrängt, unterworfen und überschichtet, so daß als Latinergebiet schließlich allein ein kleines Fleckchen Land rund um die Albanerberge und am Tiber übrigblieb. Dort, wo man den Fluß überschritt, gab es auf dem palatinischen Hügel ein größeres Latinerdorf, dem sich bald auf dem quirinalischen Nachbarhügel eine sabellische Siedlung beigesellte. Auf dem Palatin stand damals aber die Wiege einer Weltherrschaft. Den Latinern, und damit vielleicht dem kleinsten Völkchen jener Zeit, war es dank der ihnen innewohnenden Kraft bestimmt, durch Palatin und Rom zum gewaltigsten Gestalter aller Geschichte aufzuwachsen. Allerdings hatte auch die Initiative einiger etruskischer Adelsgeschlechter hierbei eine wichtige Rolle zu spielen. Nicht daß diese Ritter schon selber Anteil am großen Geschehen hatten, wohl aber schufen sie hierfür als Stadtgründer eine wichtige Voraussetzung.

Sie sind es ja gewesen, welche die Dörfer am Tiber als Roma zu einer städtischen Siedlung zusammenfaßten, sie haben dahin die städtische Zivilisation gebracht, zugleich allerdings auch das arische Lehngut von Ritterschaft wie Feudalität und eine Reihe von armenoiden Ritualen – wie Kultgebräuchen. Roms Latiner haben es aber vermocht, unter Beibehaltung der städtischen Siedlungsform die übrigen Fremdeinflüsse weitgehend zu überwinden. Der Platz behielt seinen latinischen Nationalcharakter und assimilierte zum Teil die etruskischen Zuwanderer, stieß sie zum anderen Teile wieder aus. Man zwang die feudalen Geschlechter in den Rahmen einer latinischen Staatsgesinnung und ersetzte Ritterlichkeit durch Bauernkriegertum. Allein der Formelkram der Etrusca Disciplina und des kultischen Ritualismus erhielt sich weiter, vermochte aber die geistige Haltung des nunmehr wieder ganz und gar latinischen und damit indogermanischen Staatswesens in keiner entscheidenden Weise zu beeinflussen.

Rekonstruktion der Zone um das Kolosseum.

Rekonstruktion der Zone um das Kolosseum. Von links: Tempel der Venus und Roma, Koloß des Nero, der sogenannte Meta-Sudante-Brunnen, der Konstantinsbogen, das Kolosseum, Thermen des Titus; unten rechts: zwei Gladiatorenschulen.

Das wiederum latinisch gewordene Rom richtete nun sein gesamtes Dasein im Sinne einer zutiefst empfundenen und konsequent durchgebildeten Art von Staatsgesinnung aus. Allein die staatswesentlichen Belange, wie Bauernschaft, Recht, Religion, Familie und Organisation, wurden gepflegt und für werthaft gehalten. Patrizier und Plebejer, Nobilität und breitere Volksmasse stehen sich ja gar nicht als etwas irgendwie Fremdes gegenüber. Sie sind einander rassisch völlig gleichwertig, Latiner- und Sabellerblut, dazu ein Schuß Etruskertum eher noch etwas mehr bei den Patriziern als bei den Plebejern. Es ist auch überall das nämliche Bildungs- und Gesittungsideal, nur daß man an den Patrizier einen noch strengeren Maßstab legt als an den Mann aus dem Volke. Bäuerliche und staatliche Verpflichtung, Familie, Frömmigkeit und Rechtlichkeit, das sind die Werte, welche das Dasein hier und dort beherrschen. Darin liegt ja überhaupt eine der bedeutsamsten Wurzeln der römisch-latinischen Kraft: Es gibt hier keine irgendwie wesentliche vorindogermanische Unterschicht. Latium war vor Einwanderung der Latiner nur dünn, der Bereich Roms aber so gut wie nicht besiedelt. Die etruskische Störung traf dann eher die höheren als die tieferen und tiefsten Schichten. Das alte Rom krankte daher, ganz im Gegensatz zu Griechenland, zu Anfang an keinem rassischen Blutgefälle, das sich nach unten hin gegen das Indogermanentum ausgewirkt hätte. Erst mit der steigenden Zahl von Zuwanderern und freigelassenen Sklaven hat sich das nachher geändert und ist hierdurch die spätere, so Übel beleumundete Plebs als Pfuhl einer Allerweltvermischung entstanden. Die römische Lebenssphäre war dank ihrer Homogenität, ihres inneren Zusammenhalts und ihrer geschlossenen Ausrichtung auf die respublica von einer unnachahmlichen Kraft beseelt. Was Sparta angestrebt, aber infolge einer Vernachlässigung von bäuerlicher Arbeit und familiärer Verpflichtung doch nie erreichte, hier ist es gelungen: den ehernen Block einer bindungsmäßig verhafteten, statisch ruhenden und allen Stürmen trotzenden Gemeinschaft zu schaffen.

Die grandiose Einseitigkeit der allein dem Staatsbürgerlichen geltenden Typisierung des römischen Geisteslebens brachte natürlich auch so manche Nachteile mit sich. Sie bedeutete eine vollkommene Sterilisierung auf zahlreichen staatsferneren Kulturgebieten, für welche die Römer als Indogermanen ja eigentlich in hohem Maße veranlagt gewesen wären, so vor allem auf den Gebieten der Kunst und der Literatur; sie führte zu einer weitgehenden Ausschaltung der über das Bindungsmaß hinausreichenden schöpferischen Persönlichkeit und nahm der römischen Geschichte durch lange Zeit denjenigen genialen Flug, welcher die Griechen so sehr auszeichnet. Das Bekenntnis zum Gemeinschaftsgedanken eines hochgezüchteten bürgerlichen Durchschnitts machte Rom andererseits aber unabhängig von dem zufälligen Vorhandensein oder Nichtvorhandensein großer Persönlichkeiten und verlieh ihm ein völlig stabiles, von Zufälligkeiten unabhängiges, sich immer gleichbleibendes politisches Potential, welches dem aller anderen Mittelmeervölker weit überlegen war.

Sieg des Latinums über das Etruskertum

Beheimatet waren die Etrusker ursprünglich in Westkleinasien, nahe der Küste. Dem Blute nach waren es vorwiegend Kleinasiaten, aus westischen, ostischen und auch armenoiden Elementen gemischt. Dazu kam aber noch ein indogermanischer Einschlag, der sich auch in ihrer sonst ägäischen Sprache als Beimischung bemerkbar zu machen vermochte. Die indogermanische Komponente dürfte ursprünglich die Oberschicht dargestellt haben, doch unterlag sie einer ständig zunehmenden sprachlichen wie rassischen Anatolisierung. Sie teilte also das Schicksal des Aufgehens im Volkstum der Untertanen, wie es die Arier in Syrien oder die Normannen in Süditalien betroffen hatte. Geblieben ist der Herrenschicht die der nordischen Art entsprechende ritterliche Lebensform, ja sie wurde mit besonderer Hartnäckigkeit gepflegt. Ihr wehrtechnischer und zugleich symbolhafter Ausdruck war wiederum der Streitwagen. So zeigte sich der etruskische Adel zwar nicht mehr so sehr in seiner inneren Haltung, wohl aber in der äußeren Lebensform dem des benachbarten Griechentums wie auch dem der Hethiter und Phryger ähnlich. Gleich den Ariern im syrisch-mitannischen Bereich, gleich auch den Hethitern und Phrygern, erwies sich das indogermanische Element im Etruskertum als recht anfällig, vor allem in religiöser Hinsicht. So waren die Etrusker in Blut, Sprache und kulturellen Belangen (die Ritterschaft ausgenommen) mehr die Repräsentanten Anatoliens als des Indogermanentums. Ihr politisches Zentrum fanden die Etrusker in der Stadt Tyrsa (daher Tyrsener von den Hellenen genannt). Sie trieben rege Seefahrt und scheinen die Küsten Attikas gebrandschatzt zu haben.

1. In ihre neue Heimat brachten die Etrusker eine Fülle von fremdartigen Kulturbeständen (Kunstgewerbe, weitere Ausgestaltung der keramischen Buccherotechnik, Förderung der metallurgischen Werkarten, Einführung anatolischer Gefäßtypen), aber vor allem die ritterliche Lebensform, die Bewaffnung, den Streitwagen und die Clientelidee, zu der sich schon bei den Hethitern Ansätze erkennen lassen. Kleinasiatisch sind auch die Götter, vor allem aber die kultischen und rituellen Bindungen. Nicht der phrygische, sondern der hethitische Typus fremdideologischer Durchkreuzung tritt uns hier entgegen. Die Parallelen zum hethitischen Kleinasien sind ganz erstaunlich und gelten keineswegs der Leberschau allein. Die Vorzeichenangst wie Sündebänglichkeit Anatoliens kehrt bei den Etruskern wieder und ist in das lebensfeindliche skurrile Sammelsurium der Etrusca Disciplina eingegangen. Auch das Symbol der göttlichen und nachher der politischen Macht, das wird von Kleinasien nach Etrurien verpflanzt, desgleichen die Idee des feudalen Familiengrabes. Die Italiker hatten ihre Toten in schlichten Einzelgräbern beigesetzt. Nun werden gemauerte Grabkammern angelegt, ungeheure Schätze als Totenbeigaben angehäuft, monumentale, von Phallen gekrönte Tumuli als Wahrzeichen aufgerichtet. Alles Eigentümlichkeiten, wie sie zum Teil im mykenischen Kreis oder bei den Phrygern vorgebildet und im dazwischenliegenden Raume Westkleinasiens alsbald nachgeahmt worden waren.

Für Italien bedeutete das Auftreten der Etrusker eine gewaltige Umwälzung. Durch sie fand die indogermanische Idee des Rittertums, welche zuerst von den Hethitern, dann von den Achäern, schließlich von den Hellenen und bis zu den Phrygern übernommen worden war, ihren Weg weiter nach Westen. Die Griechen, welche seit dem 8. Jh. in Italien kolonisieren, sind damals bereits daran, die Formen alter Ritterlichkeit abzustreifen. Ihr Adel neigt dazu, den Streitwagen mit dem Reitpferd zu vertauschen. In den gleichzeitigen Griechengräbern hat die alte Form der Ritterlichkeit auch keinerlei Spuren mehr hinterlassen. Von den Etruskern und nicht von den Griechen gehen daher jene ritterlichen Einflüsse aus, welche von manchen Italikerstämmen, besonders aber von den in Italien eingedrungenen illyrischen Völkerschaften, aufgenommen wurden.

2. Die Etrusker brachten (mit den Griechen) die städtische Zivilisation (an der Ägäis und in Westkleinasien seit ältester Zeit heimisch – Troja!). Darauf gründet sich ein Tatbestand von größter weltgeschichtlicher Tragweite: Etruskische Adelige fassen in Latium die bäuerlichen Dorfgemeinden zu Städten zusammen. So erlangte Rom durch das Geschlecht der Ruma einen städtischen Mittelpunkt, um nachher unter den Tarquiniern zu beachtlicher Macht aufzusteigen. Es kann aber als sicher gelten, daß es den aus Etrurien zugewanderten feudalen Geschlechtern niemals gelungen ist, Rom in Sprache und Volkstum zu etruskisieren. Ganz im Gegenteil, sie verfielen selbst, unter Aufrechterhaltung der äußeren etruskischen Lebensformen, einer weitgehenden Latinisierung – eine typische Erscheinung, die sich immer wiederholt, wenn landfremder Adel die Macht ausübt: Er wurde seinem ethnischen, d.h. rassisch-volkhaften Bestände nach von der Masse des Untertanenvolkes aufgesogen.

3. Die Einführung etruskischer Religionsvorstellungen wurde von nicht geringer Bedeutung. Die kleinasiatischen Götter traten allerdings bald gegenüber den bodenständig italischen wie später auch hinter den griechischen zurück, um nur mehr als Heroen und Dämonen ein bescheideneres Dasein zu fristen. Nur die Etrusca Disciplina kann sich behaupten. Armenoide Neigung zu Zergeistigung, Höllenfurcht und Sündenpein wurzelte sich ein und hat von Rom und Toscana aus düstere Schatten über alle späteren Kulturen wie Epochen Europas geworfen. Im allgemeinen haben die Latiner und hat damit auch Rom – abgesehen von der Etrusca Disciplina – einer geistigen Überfremdung erfolgreichen Widerstand geleistet – nicht nur gegenüber Zügen anatolischer Art, sondern auch gegenüber der nach griechischem Maßstab gemessen überalterten Idee der feudalen Ritterschaft. Allzusehr war sie bei den Etruskern schon der Eigensucht, der Unbeherrschtheit und damit einer inneren Zersetzung verfallen. In gleicher Weise rang sich Rom los von einer übersteigerten, die Gemeinschaft verleugnenden Schätzung der Sippenidee. Die Städte Etruriens waren ob des ethnischen Zwiespaltes im eigenen Lande nie zu echten Gemeinschaftserlebnissen gelangt. In Rom, wo das Latinertum eindeutig obsiegt, dienen die ersten Zeiten der Republik dazu, die Eigenwilligkeit mancher Adelsgeschlechter in die Gemeinschaft zurückzuzwingen. Der Stolz der Fabier wird gebrochen. Der Ritter wandelt sich zum Bauernkrieger und damit zum verantwortungsbewußten Träger einer in Bäuerlichkeit wie Einsatzbereitschaft wurzelnden Staatsidee. Er bildet im Senat die Auslese der wahrhaft Besten und teilt in den Comitien die Macht mit der weiteren Gemeinschaft. So hat Rom seine Etruskerzeit von innen her überwunden und dadurch erst die Voraussetzungen für seinen unerhörten Aufstieg geschaffen.


Aus: Indogermanen und Orient. Ihre kulturelle und machtpolitische Auseinandersetzung im Altertum, Stuttgart 1944 (von Thule-Seminar zusammengestellt und -gefaßt)


Prof. Dr. Hans F. K. Günther

Patriziat und Plebs

Freeman nimmt an, daß die mit dem Patriziat sich zur nobilitas zusammenschließenden plebejischen Geschlechter „natürlicherweise diejenigen Geschlechter waren, die in einer anderen Stadt Italiens Patrizier gewesen waren, in Rom jedoch Plebejer“. Jedenfalls sind aus der Plebs schließlich Familien mit einem unverkennbar nordischen Herrensinn hervorgegangen. Schon in der republikanischen Zeit war auch der plebejische Geschlechtername Flavius ziemlich verbreitet, ein Name, der – von flavus ‚blond’ abgeleitet – anzeigt, daß Blondheit nicht auf das Patriziat beschränkt gewesen sein kann.

Die rassengeschichtliche Frühzeit Roms kann man bis zur rechtlichen und sippengeschichtlichen Auflösung des Patriziats rechnen. Ein mittlerer Abschnitt der Geschichte Roms in rassengeschichtlicher Hinsicht reicht von der Bildung des Amtsadels, der nobilitas, aus dem Patriziat und vornehmen Plebejergeschlechtern, die im 5. Jh. v.d.Z. vor sich ging, bis zum Aussterben dieses Adels gegen Ende der Republik im I. Jh. v.d.Z. Mit der Kaiserzeit beginnt die rassengeschichtliche Spätzeit Roms.

Die Herrenschicht des mittleren Abschnitts der Rassengeschichte Roms, die patrizisch-plebejische Nobilitas wird man sich nicht mehr als so vorwiegend nordisch vorstellen dürfen wie die rein patrizische Herrenschicht der rassengeschichtlichen Frühzeit Roms. Der Senat des wachsenden Staatswesens, in der Frühzeit aus dem Patriziat, nunmehr aus der Nobilitas zusammengesetzt – und in welchem die großen Entscheidungen der römischen Geschichte fielen –, bietet auch nach Bildung des patrizisch-plebejischen Adels und bis zu dessen Aussterben doch immer das Bild einer Körperschaft überwiegend nordischer Menschen. Von der Nobilitas kraftvoll geführt, entfaltete das römische Staatswesen im 3. und 2. Jh. v.d.Z. die Tüchtigkeit einer nordisch geführten Republik.

Man wird eine Adelsrepublik als die bezeichnendste und zweckmäßigste Staatsform für ein Staatswesen ansehen müssen, das aus der Überschichtung einer noch zahlreicheren nordischen Herrenschicht über eine nicht-nordische Bevölkerung entstanden ist. Die römische Staatskunst verblieb in den Jahrhunderten, welche den sicheren Grund zur römischen Weltmacht gelegt haben, entsprechend der Abschließung der Nobilitas zu einem geschlossenen Geburts- und Amtsadel gleichsam innerhalb der seelischen Schwankungsbreite einer ziemlich einheitlichen Auslesegruppe. Die bewunderte Stetigkeit der römischen Staatsleitung beruht auf dieser rassenseelisch einheitlichen Leitung.

Den römischen Senat der frühen Republik konnte man als eine „Versammlung von Königen“ bezeichnen, als „die glänzendste Aristokratie, welche die Weltgeschichte, etwa abgesehen von dem großen Rate Venedigs, gesehen hat“ (Kuhlenbeck). Im Senate der republikanischen Zeit hat sich immer wieder nordisches Wesen staatsmännisch ausgedrückt: besonnene Kühnheit, beherrschte Haltung, überlegte bündige Rede, vordenkliche Entschlüsse, kühler Herrensinn, dazu die hohe Geltung der kennzeichnend römisch-nordischen Tugenden: Mannhaftigkeit (virtus), Tapferkeit (fortitudo), weise Überlegung (sapientia), Selbstzucht (disciplina), würdiges Auftreten (gravitas) und Ehrfurcht (pietas). Es waren die sittlichen Werte, welche Rom aufgebaut haben und deren Verletzung Rom untergraben hat.

Die Kriege trugen zu Verlusten der Oberschicht bei. Bis 451 v.d.Z. waren schon 17 patrizische Geschlechter (gentes) ausgestorben, weitere 17 bis 367 v.d.Z. Das Aufgeben der Landgüter, die Übersiedlung nach Rom, dem Machtmittelpunkte, muß gerade bei den durch Staatsgeschäfte an Rom gebundenen herrschenden Geschlechtern die Kinderarmut bewirkt haben, welche in der Regel mit dem Verlassen ländlichen Besitzes, des eigentlichen Erhaltungsuntergrundes für ein Geschlecht, verbunden ist. War der Familiensinn der frühen Römer besonders stark und hat Rom die Landschaften Italiens hauptsächlich durch den Kinderreichtum seiner bäuerlichen Geschlechter gewonnen, so war die Erhaltung der führenden Geschlechter doch besonders gefährdet. Nach Plutarchos soll schon Marius Furius Camillus nach einem verlustreichen Kriege gegen die Falisker, den italischen Nachbarstamm der Latiner, Ehen unverheirateter Männer mit den Witwen der Gefallenen angeordnet haben, um die Verluste durch Geburten zu ersetzen. Kriegsverluste trafen aber in der frühen und mittleren Geschichte aller Völker indogermanischer Sprache am meisten die Herrenschichten nordischer Rassenherkunft. Nach 367 v.d.Z. rechnet man nur noch 22 patrizische Geschlechter mit 81 Familien.

Nach den Kriegen gegen die anderen italischen Stämme, welche im 4. Jh. v.d.Z. Italien unter die Herrschaft Roms brachten, brachten die verheerenden drei Punischen Kriege und deren Folgen der Nobilitas anscheinend solche Verluste, daß ein Ausgleich durch Geburten kaum noch möglich war und unmöglich wurde durch die Zersetzung der altrömischen Anschauungen, welche dem Siege über Karthago folgten. Von den patrizischen Geschlechtern mögen kaum mehr als 20 die Punischen Kriege überdauert haben. Der Bauernstand ganz Italiens, in welchem sich nach der Nobilitas noch am meisten altitalisch-nordisches Blut erhalten haben mußte, hatte im Zweiten Punischen Kriege an Menschen und Habe schwere Verluste erlitten. Weite Gebiete Italiens lagen öde, die Bauern waren von Hannibal nach Rom vertrieben worden.

Nach seinem Siege wurde Rom zum Mittelpunkt des Geldwesens für einen großen Teil der Mittelmeerwelt. Fremdstämmige aus den neueroberten Ländern und fernerher wurden hierdurch angezogen. Wahrscheinlich sind von nun an viele Menschen vorderasiatischer Rasse – diese Rasse hat immer besondere händlerische Befähigungen erwiesen – nach Italien und besonders nach Rom übersiedelt. Freigelassene Sklaven vorderasiatischer Rasse mögen für ihre händlerischen Fähigkeiten jetzt viel mehr Entfaltung gefunden haben. Die bäuerliche herbe Einfachheit Altroms schwand erst aus dem Leben der Hauptstadt, dann ganz Italiens. Der sich mehrende Reichtum untergrub die römischen Sitten. Der Amtsadel folgte dem Beispiel Reichgewordener und glaubte um seines Ansehens willen einen erhöhten Aufwand treiben zu müssen. Die altrömische Redlichkeit wurde immer seltener.

Untergang der römischen Welt

Eine unbefangene Geschichtsbetrachtung, vor allem aber eine Betrachtung der Bevölkerungsgeschichte, wird an dem tatsächlichen Untergang der antiken Welt nicht zweifeln, wird sich aber sträuben, diesen Untergang erst mit der Absetzung des Kaisers Romulus Augustulus (476) abgeschlossen zu sehen. Der Untergang der „Antike“ war mit dem Aussterben der „letzten Römer“, das heißt der Nachkommen von Italikern mitteleuropäischer Herkunft, schon in der frühen Kaiserzeit besiegelt. Lucretius, Seneca, Juvenalis und Tacitus hatten schon empfunden, Rom sei in sein „Greisenalter“ eingetreten. „Echte Römer“ hatten zu Beginn des Kaiserreichs vielleicht noch in denjenigen Gebieten Italiens gelebt, in denen sich Reste eines freien Bauerntums erhalten hatten, dann noch in wenigen Familien der oberen Schichten, kaum noch in den ausgelaugten mittleren und unteren Schichten, die schon zum größten Teil aus Nachkommen von Freigelassenen fremder Abstammung bestanden. „Echte Römer“ wie etwa der Kaiser Traianus waren zur Zeit dieses Kaisers fast ausgestorben und im fünften Jahrhundert so gut wie verschwunden. „Das Beste der antiken Kultur“, das heißt des Geisteserbes der nahezu ausgestorbenen Römer italischer Abstammung, war „in dem grauenhaften dritten Jahrhundert hinweggeschwemmt“ worden (Kornemann). In dieses Jahrhundert müßte man spätestens den Untergang der antiken Welt verlegen. M. Ch. Rochat hatte, damit übereinstimmend, ausgesprochen, um die Mitte und gegen Ende des dritten Jahrhunderts sei nach Aussage der erhaltenen Bildwerke der Schlag des „echten Römers“ fast verschwunden, der schon um die Wende vom ersten zum zweiten Jahrhundert selten geworden sei.

Eine unbefangene Geschichtsschreibung wird sich bei Erörterung der Ursachen dieses Unterganges immer wieder Theodor Mommsen anschließen: „Zu Grunde gegangen ist wie der Römerstaat des Prinzipats so auch der restaurierte Diocletians... nicht durch die Barbaren, sondern durch innere Fäulnis.“ Diese innere Fäulnis der Zustände ist aber im wesentlichen der Ausdruck einer „Fäulnis“ der Erbanlagen: Ausmerze der erbtüchtigen Familien, Mehrung minderwertiger Erbanlagen innerhalb der Bevölkerung durch Kinderarmut der besser gearteten und Kinderreichtum der schlecht gearteten Familien. Am meisten hat die von Otto Seeck immer wieder hervorgehobene „Ausrottung der Besten“ zum Zerfall beigetragen, wobei diese ‚Ausrottung’ nicht nur als eine Austilgung von Einzelmenschen durch Krieg und Bürgerkrieg verstanden werden darf, sondern noch mehr als eine Ausmerze der ‚besten’ Erbstämme durch Kinderarmut, Kinderlosigkeit und Ehelosigkeit begriffen werden muß. Das Römische Reich war spätestens seit dem dritten Jahrhundert n.d.Z. ein Reich ohne Römer und das hellenisch-römische ‚Altertum’ spätestens seit diesem Jahrhundert eine staatlich-geistliche Welt ohne Hellenen und Römer. Die ‚Antike’ war untergegangen vor der Ausbreitung und der Verstaatlichung des Christentums und vor der Eroberung und Plünderung Roms durch die Goten unter Alarich.

Zum Untergang des Römischen Reiches hat sicherlich die ungefüge Übergröße des Staates beigetragen, der doch nach seiner Verfassung immer noch eine Erweiterung des latinischen Stadtstaates der frührepublikanischen Zeit war; zum Untergang hat die Zersetzung der überlieferten Frömmigkeit und Staatsgesinnung Roms durch das sich verbreitende Christentum beigetragen wie auch die Einbrüche der Germanenstämme; der Zusammenbruch der Wirtschaft durch die drückenden Lasten für Heer, Verwaltung und Staatsfürsorge hat dazu beigetragen wie auch die hieraus folgende Münzverschlechterung, doch sind dies alles Nebenursachen oder gar nur Folgen der Hauptursache: der Aushöhlung des italischen Bauerntums, aus dem Rom seine tüchtigsten Familien gewonnen hatte, nur Nebenursachen oder gar Folgen der Hauptursache: der Entvölkerung Italiens bei „Ausrottung der Besten“ und bei Zuwanderung mindertüchtiger und rassenfremder Menschen aus dem Ostmittelmeerländern. So bleibt von allen Gründen zum Untergang der hellenischrömischen Welt doch nach Otto Seeck bestehen: das Aussterben erst der führungsbegabten Familien italischer Herkunft, dann der erbtüchtigen Familien überhaupt, und die Fortpflanzung der Bevölkerung allein durch die feigen und Begabungslosen, allein durch die erbuntüchtigen Familien, besonders diejenigen aus den östlichen Provinzen des Reiches.

Bedingungen der landschaftlichen Umwelt, von außen drohende Gefahren, auch von außen eindringender Fremdgeist, Wirtschaft und alle übrigen Lebensumstände und deren Veränderungen gestalten niemals an sich die Geschichte der Völker; sie sind immer nur Fragen, auf welche die Völker je nach ihren Anlagen diejenigen Antworten geben, die wir Geschichte nennen. Eine tüchtige Bevölkerung von bestimmter Rassenzusammensetzung wird auf die ihr gestellten Fragen eine andere Antwort geben als eine untüchtige von anderer Rassenzusammensetzung. Geschichte bleibt immer Auseinandersetzung von Erbanlagen mit Umwelt. Auch die römische Geschichte ist ein Beispiel für den Verlauf der Geschichte aller Völker indogermanischer Sprache. Wenn ein Cola di Rienzi (1313-54) sich als „römischer Tribun“ erschien und die alten Römertugenden wie die ganze Herrlichkeit des Römischen Reiches wiederherstellen wollte, so vergaß er gleich den meisten Menschen seiner und der späteren Zeit bis heute, daß Abstammung und Sprachüberlieferung zweierlei sind. Schon zur Zeit des hellhäutigen, blonden und blauäugigen Kaisers Augustus war eine Wiederbelebung des Römer- und Italikertums aus dessen rassischen Ursprüngen nicht mehr möglich gewesen.


(Aus: a.a.O.)

Unbekannter Römer, vorwiegend nordisch

Ganz links: unbekannter Römer, vorwiegend nordisch. Daneben: Schädel eines Römers aus einem Steinsarge, bezeichnet mit Theodorianus aus der Zeit zwischen 1 .und 5. Jh. n.d.Z. Mittelbr. Gesicht, mittellanger Schädel, vorwiegend nordisch.


Julius Evola

Julius Evola

Der Geist des nordischen Römertums

In der imperialen Periode schwankt das italische Römertum. Kamen ihm aus den östlichen Provinzen manchmal Elemente uralter solarer Geistigkeit zu (z. B. durch den Mithrakult, die göttliche Auffassung des Reiches usw.), so kamen ebenfalls Fermente völkischer und geistiger Zersetzung dazu, die sich durch den ethischen, bevölkerungspolitischen und rassischen Verfall der alten italisch-römischen Stämme besonders verheerend auswirkten. So soll uns der Untergang des Weltreiches der Cäsaren eine Lehre sein. Es wäre logisch gewesen, daß man im gleichen Verhältnis, wie die Ausbreitung des römischen Imperiums vor sich ging, eine entsprechende Verteidigung und Verstärkung jener ursprünglichen, italisch-römischen Herrscherschicht vorgesehen hätte, die seine Größe ausgemacht hatte. Es geschah jedoch gerade das Gegenteil: je mehr das antike Weltreich sich ausdehnte, desto mehr verfiel die „Rasse von Rom“, sie erschloß sich unverantwortlicherweise jeglichem Einfluß minderwertiger Schichten oder fremder Rassen; sie erhob zu Römern allerlei gemischte Elemente, sie übernahm Kulte und Gebräuche, deren scharfer Gegensatz zur ursprünglichen römischen Art – wie schon Livius bemerkte – in vielen Fällen unglaublich war. Außerdem arbeiteten oft die Cäsaren darauf hinaus, eine Leere um sich zu schaffen. Anstatt sich auf jene treuen Vertreter des alten Römertums zu stützen, die noch fähig wären, in ihrer Rasse und Ethik standzuhalten, machten sie sich das absolutistische Symbol zu eigen und glaubten an die wundertätige Macht ihres vergöttlichten, aber nunmehr abstrakten, isolierten, wurzellosen Amtes. Es ist undenkbar, daß das Imperium, einmal auf diesen Zustand herabgesunken, sich noch lange über den verschiedenen, in seinen Raum einbezogenen Völkern behaupten konnte. Die ersten ernsthaften Stöße von außen mußten den Zusammenbruch des riesenhaften, aber nunmehr rückgratlosen Organismus zur Folge haben.

Frühes Römertum und Sparta rufen aber die Vorstellung von reinen Kräften, von einem strengen Ethos hervor, von einer wirklich mannhaften und gebieterischen Haltung, also von einer Welt, die sich kaum in der darauffolgenden, sogenannten ‚klassischen’ Kultur erhielt, aus der man die Latinität und die Einheit der lateinischen Völkerfamilie ableiten will. Greifen wir hingegen beim Gebrauch des Wortes ‚lateinisch’ auf die italischen Ursprünge zurück, so erfolgt eine vollständige Umwälzung der lateinischen These. Die ursprüngliche Latinität entspricht all dem, was die Größe Roms an Italisch-Nordischem enthielt; sie führt uns auf Lebens- und Kulturformen zurück, die denen nicht entgegenstehen, sondern verwandt sind, die später auch die nordisch-germanischen Rassen gegenüber einer nunmehr eher romanisch und byzantinisch als lateinisch zu nennenden Verfallswelt aufweisen sollten. Jenseits der äußerlichen einheitlichen Tünche enthielt vielmehr die angebliche Latinität auseinanderstrebende Kräfte, die nur zusammenliefen, solange sie sich nichts Ernsthafterem gegenübersahen als „der Welt von Kunst und Literatur“.

Jedenfalls muß die These einer durchaus indoeuropäischen Vorgeschichte der Völker und Kulturen Altitaliens aufgestellt werden, die mindestens so weit zurückgreift wie die nordische Vorgeschichte Indiens, Persiens, Hellas und der nordisch-atlantischen Länder. Das alte Rom ist in seinen unvergänglichen Zügen als eine Schöpfung der soeben erwähnten rassischen und traditionellen Elemente anzusehen: also nicht als eine vereinzelte, etwa aus dem Nichts erstandene Wirklichkeit, sondern als ein Höhepunkt der gemeinsamen Front der indoeuropäischen Völker und Kulturen.

Unter die ältesten Spuren dieser Rasse, aus der die Vorahnen der Römer, die Latiner hervorgingen, rechnen wir die kürzlich in Val Camonica entdeckten. Nun stehen solche Spuren in sinnvollem Zusammenhang mit denen der indoeuropäischen Urrassen, seien es nordisch-atlantische (franko-kantabrische Cromagnon-Kultur), seien es nordisch-skandinavische (Fossum-Kultur). Wir finden dieselben Sinnbilder einer sonnenhaften Geistigkeit, denselben Stil des Zeichnens, dieselbe Abwesenheit jener Sinnbilder demetrisch-tellurischer Frömmigkeit, die dagegen in den nichtindoeuropäischen oder entartet indoeuropäischen Kulturen des Mittelmeeres immer wiederkehrten (Pelasger, Kreter und in Italien Etrusker, Maiella-Kultur usw.). Runen, Äxte, Sonnenschiffe, Rentiere sind zahlreich in diesen vorgeschichtlichen Spuren. Sie zeugen von Rassen von Kriegern und Jägern, die schon damals das Pferd als Reittier benutzten, während anderwärts bis in eine verhältnismäßig spätere Zeit nur Streitwagen bekannt waren. Darstellungen, wo das Kriegerische sich mit dem Einweihenden verbindet, sind hier beredte Zeichen für den Geist dieser uritalischen Val-Camonica-Kultur. Nicht nur das. Eine weitere Verwandtschaft ist zwischen den Spuren von Val Camonica und der Kultur der Dorier festzustellen, also der Stämme, die später aus dem Norden nach Griechenland kamen, Sparta gründeten und denen der Kult des sonnenhaften hyperboräischen Apollon eigen war. In der Tat kann nach Altheim und Trautmann die Wanderung der Völker, von denen die Latiner und ihre Verwandten abstammen und deren Folgeerscheinung in Italien die Entstehung Roms sein sollte, als der dorischen Einwanderung gleichbedeutend angesehen werden, deren Folgeerscheinung in Griechenland die Entstehung Spartas war: Rom und Sparta, zwei entsprechende Schöpfungen von verwandten Rassen des Blutes und des Geistes, die ihrerseits in Verbindung mit den eigentlichen indoeuropäischen zu bringen sind.


(Aus dem Archiv des Thule-Seminars)


Die Eigenart der römischen Religion

Cicero definiert religio als cultus deorum (Götterkult). Etymologisch ist religio abzuleiten von relegere (sorgfältig beachten) und bezeichnet die gewissenhafte Beobachtung und Erfüllung der Ansprüche göttlicher Mächte, wie sie im vorschriftsmäßigen Vollzug der Riten ihren Ausdruck finden. Für den Römer sind die Bereiche des Menschlichen und Göttlichen strikt geschieden; diese Trennung gilt sowohl für Orte, die sacer und damit im Besitz eines Gottes sind, wie für die Tage und Jahre, an denen Alltagsgeschäfte erlaubt sind (dies fasti) oder nicht (dies nefasti). Alle religiösen Bemühungen tragen dem Rechnung und gelten entweder der Sicherung oder Wiederherstellung eines ungestörten Verhältnisses zwischen Menschen und Göttern. Hierüber gibt eine Fülle von Zeichen (prodigia, portenta) Auskunft, die es genauestens zu beobachten gilt, um entsprechend reagieren zu können. Sämtliche Riten sind darauf gerichtet, die Gnade der Götter (pax deum) zu bewahren oder zurückzugewinnen. Dabei sind die Götter gedacht als in den Dingen wirksame Kräfte, deren Wirkbereiche man mit durchsichtigen Namen so genau wie möglich einzugrenzen sucht. So gibt es gleich mehrere Gottheiten, die für den Schutz des Korns von der Saat bis zur Ernte zuständig sind. Da es andererseits schwierig ist, das Wirken solcher Kräfte sprachlich exakt zu umgrenzen, richten sich zahlreiche Weihungen und Opfer mit der Formel sive deus sive dea an die Mächte, von denen man Hilfe erhielt oder erhofft, ohne sie genau zu kennen und benennen zu können. Diese Unbestimmtheit der Gottesvorstellung zeigt sich auch darin, daß die Anrufung eines Gottes zuweilen von dem Zusatz: sive quo alio nomine adpellari vis begleitet wird und daß man die Festlegung des Namens auf ein Geschlecht zu vermeiden sucht (Faunus neben Fauna, Florus neben Flora).

Man opferte den göttlichen Mächten, um ihre Kraft zu mehren (mactare = mehren), in der Hoffnung, der Kraftzuwachs möge segensreich auf die Menschen zurückwirken. Dieser Kreislauf jedoch (do, ut des) gilt als überaus anfällig für Störungen aller Art: falsches Handeln oder ein falsches Wort machen das Opfer unwirksam. Daher sind alle Riten in genau festgelegter Ordnung zu vollziehen, der Wortlaut der begleitenden Gebete ist früh in feste Formeln gefaßt worden. So groß ist der Glaube an die Macht des Wortes, daß man sich durch eine Formel gegen unbewußte Sprachfehler zu sichern sucht (quod me sentio dixisse): die Gottheit soll die Bitte nicht nach den Worten, sondern nach der Absicht des Bittenden erfüllen.

Gelübde haben Vertragscharakter, mit exakter Angabe von Zeitraum und Erwartung. Auch bei Opfergaben wird der Zweck angegeben sowie der Personenkreis, für den Gebet und Opfer gelten sollen.

Die Sorge um das richtige Wort und das richtige Tun, getragen von der Überzeugung, bestimmte Pflichten erfüllen zu müssen, damit der normale Ablauf des Lebens garantiert bleibt, erstreckt sich nicht nur auf den Umgang mit den Göttern, sondern auch auf das soziale Leben: als pius gilt, wer für ein gutes Verhältnis zu den Göttern, zugleich aber auch zu seinen Eltern und Kindern sorgt. Die Anerkennung der Götter geht einher mit der Anerkennung der sozialen Ordnung, zu deren wesentlichen Elementen die Beherrschung der von Generation zu Generation weitergegebenen Regeln des religiösen Verhaltens gehört.

Da die römischen Götter auf der Erde wirken, in den Dingen und durch die Dinge, wohnen sie, anders als bei den Griechen, weder im Himmel noch unter der Erde. Auch gibt es keine Genealogien, die die Götter miteinander verknüpfen, und keine Mythen über sie. Ihre Nähe wird nicht als beglückend, sondern als schreckend erfahren. Anthropomorphe Göttergestalten lernen die Römer erst unter etruskischem und griechischem Einfluß kennen. Letztlich aber bleibt die Unpersönlichkeit einer unüberschaubaren Zahl göttlicher Mächte (numina) charakteristisch für das religiöse Bewußtsein der Römer.


Der Staatskult

Die Römer pflegten in ihrer skrupulösen Haltung gegenüber den göttlichen Mächten überkommene Riten auch dann beizubehalten, wenn sie ihren ursprünglichen Zusammenhang mit dem Leben längst verloren hatten. Zahlreiche Kulte, die eigentlich nur auf dem Bauernhof ihren Sinn und Zweck hatten, haben so Eingang in den Staatskult gefunden. Sie sind, als Rom zu einer größeren Gemeinde zusammenwuchs, einfach vom einzelnen Hof auf den Staat übertragen worden, für den man zunächst noch gar kein Wort hatte und den man sich nach dem Modell eines erweiterten Bauernhofes dachte. So wie auf dem Hof der Hausherr für alle den Verkehr mit den Göttern übernimmt, tut dies für die Gemeinde der Magistrat, falls nötig von sachverständigen Priestern beraten.

Haus der Vestalinnen

Haus der Vestalinnen. Forum Romanum
(Rekonstruktion)

Die Terminalia werden jetzt auf einen bestimmten Ort, den 6. Meilenstein an der Via Laurentia, festgelegt und dort stellvertretend für die einzelnen Höfe begangen. Vesta und Penaten werden zu Schutzgeistern des Staates; Zwischenglied dieser Entwicklung war wohl der Haushalt des Königs, wo die für die Feldarbeit noch zu jungen Töchter das Herdfeuer unterhalten mußten; übertragen auf den Staat übernahmen die Vestalinnen diesen Dienst, bezeichnenderweise zwischen ihrem 6. und 10. Lebensjahr, um Ihn erst nach 30 Jahren als Vierzigjährige zu beenden. So lange unterstanden sie, nachdem sie aus der väterlichen Gewalt früh entlassen worden waren, der Aufsicht des Pontifex Maximus, der sie züchtigte, wenn das Feuer erlosch; Verletzung des Keuschheitsgebotes wurde mit dem Tod bestraft.

Die Bewohner des Palatin und des Quirinal, der wichtigsten unter den später zur Stadt Rom zusammengewachsenen Siedlungen, verehrten eigene Ortsgottheiten, die Diva Palatia und Quirinus, der als Gott der Quiriten ein kriegerischer Gott war. Beide hatten einen eigenen Priester, einen Flamen. Dem Quirinus wurde 293 v.d.Z., als er vermutlich schon mit dem Stadtgründer Romulus identifiziert war, auf dem Quirinal ein Tempel errichtet, den Augustus mit großem Prunk erneuern ließ. In vorhistorischer Zeit hatte auch die Gesamtgemeinde eine Ortsgottheit, die Diva Ruma, der ein Feigenbaum (ficus Ruminalis) auf dem Comitium heilig war.

Als Kriegsgott wurde Quirinus bald von Mars in den Hintergrund gedrängt, der als Gott des unheimlichen Draußen einerseits die Felder bedroht, andererseits aber auch diejenigen schützt, die auf Kriegszügen die Grenzen des eigenen Gebietes überschreiten. Die Priesterschaften von Mars und Quirinus, die Salii Palatini und Salii Collini, führten am 19. März und am 19. Oktober in altrömischer Bewaffnung Kriegstänze auf; mit der Bewaffnung ändert sich später auch die Tätigkeit der Salier, deren Gebet zum repräsentativen Gebet des Staates wurde: wer darin aufgenommen wurde, dem wurden Schutz und Sorge des Staates zuteil.

Anfang und Ende eines Kriegszuges sind begleitet von Lustrationsriten. Equirria (27. Februar), Quinquatrus (19. März) und Tubilustrium (23. März) heißen die Feste, bei denen Pferde, Waffen und Hörner nach der Winterruhe von Unheil gereinigt und mit neuer Kraft versehen werden. Im Oktober sucht man sich von allen schädlichen Einflüssen zu trennen, welche die Rückkehr aus der Fremde mitbringen: Gefangene müssen noch auf dem Kriegsschauplatz unter dem Joch hindurchgehen, die Beute wird sub hasta verkauft, die im Krieg erbeuteten Waffen, für andere Völker wertvolle Beute, werden dem Volcanus verbrannt, das beim Equus October, einem Pferderennen am 15.Oktober, siegreiche Tier wird dem Mars geopfert, die Waffen werden vier Tage später feierlich gereinigt (Armilustrium).

Spezielle Priester, die Fetialen unter Führung eines pater patratus, sind zuständig für die Kriegserklärung, bei der eine Lanze in das feindliche Gebiet, später symbolisch über die colonna bellica am Circus Flaminius geschleudert wird, sowie für den Vertragsschluß, wobei ein Ferkel mit einem Stein erschlagen wird, den man anschließend, begleitet von der Eidesformel, wegwirft; in späterer Zeit bewahrte man ihn im Heiligtum des luppiter Feretrius auf.

Im Ritus der evocatio werden die göttlichen Mächte, welche eine feindliche Stadt schützen, herausgerufen unter dem Versprechen, daß sie in Rom eine Wohnstatt erhalten.

Bei der devotio verflucht sich ein einzelner Römer selbst: fällt er, so ist auch der Untergang der Feinde gewiß; andererseits muß ein sieben Fuß hohes Abbild vergraben und ein Sühnopfer dargebracht werden. Ein Feldherr, der sich devoviert, ohne zu fallen, darf nie wieder ein Opfer darbringen.

Im Falle großer Not gelobt der Staat ein ver sacrum: alles im Frühjahr Geborene wird Mars, später Jupiter geweiht: die Tiere werden geopfert, die Menschen, wenn sie herangewachsen sind, als Kolonisten ausgesandt, eine Maßnahme, die ursprünglich dazu diente, den Bevölkerungsüberschuß zu verringern.

Als Schwurgott verehrt man Jupiter unter den Namen Dius Fidius und Semo Sancus, ursprünglich getrennten Mächten, nämlich denen des Himmels (Dius Fidius) und der Erde (Semo Sancus), bei denen man schwört und denen man sich im Fall des Wortbruchs weiht.

Große Gefahren stellen Feuer und Trockenheit dar: anläßlich der Volcanalia am 23. August verbrennt man Volcanus kleine, unverkäufliche Fische, damit die eingebrachte Ernte vor Bränden geschützt sei, ein Opfer, das in der Kaiserzeit durch die Darbringung eines Ebers und eines Kalbes ersetzt wird. Zur Zeit der gefährlichsten Dürre, am 23. Juli, feiert man die Neptunalia; wie Neptunus soll auch Tiberinus, der auf der Tiberinsel einen Tempel hatte, das Versiegen des Wassers verhindern.

Ianus ist der Gott der Stadttore. Der Ianus Geminus, ein doppelter Torbogen, bildet den Durchgang zwischen Forum und Argiletum zum Quirinai. Nach ihm ist der elfte (ab 153 v.d.Z. der erste) Monat genannt, vielleicht weil er für die Sonne nach dem Wintersolstitium am 21. Dezember den Eingang zu einem neuen Lauf darstellt; unter dem Einfluß symbolischer Interpretation durch die Priester (pontifices) ergeht die Vorschrift, ihn zu Beginn eines jeden Gebetes anzurufen.

Aus dem bäuerlichen augurium wird das augurium salutis populi Romani, das in Friedenszeiten auch als augurium maximum vollzogen wurde; ursprünglich handelt es sich dabei um die Bitte, das Wohl der Gemeinde zu ‚mehren’, später dienten auguria dazu, aus der Beobachtung von Himmelszeichen, Blitz und Vogelflug, die Zustimmung der Götter zu staatlichen Maßnahmen einzuholen.

Das Latinerfest (feriae Latinae) war zunächst ein Bundesfest aller latinischen Gemeinden; während seiner Dauer herrschte Waffenruhe; im Mittelpunkt stand ein Stieropfer für Jupiter, von dem jede Gemeinde einen Anteil erhielt. In historischer Zeit nehmen sämtliche römische Beamte an diesem Fest teil.

Opferprozession mit Stier, Schaf und Schwein.

Opferprozession mit Stier, Schaf und Schwein.
Reliefdarstellung am Altar des Cn. Domotius Ahenobarbus
(Paris, Louvre)


Aus: Armin Müller (Hg.), Die Welt der Römer, Münster 1999, (von Thule-Seminar zusammengefaßt)


Religion der Bauern

Göttliche Kräfte wohnen sowohl den Dingen inne als auch den Menschen: beim Mann heißt diese Kraft Genius (Fähigkeit zu erzeugen), bei der Frau Iuno (die jugendliche Kraft). Im Haus gilt dem Genius des pater familias besondere Ehre: die Sklaven schwören bei ihm und weihen ihm Gaben, an seinem Geburtstag erhält er eine Spende.

Im Mittelpunkt des Hauses steht der Herd: er ist der Vesta heilig. Die Penaten (Di Penates) schützen die Vorratskammer (penus), während die Laren (Lares) für das ganze Gut zuständig sind. Ihr Hauptfest waren die Compitalia; an den Wegekreuzungen (compita) standen Kapellen mit so vielen Öffnungen, wie Grundstücke aneinanderstießen; vor diesen brachten alle Anwohner, wenn die Arbeit auf dem Feld beendet war, ein Opfer dar. In der Nacht vor dem Fest wurden Bilder (effigies), der Anzahl der freien Hausbewohner entsprechend, und Wollbälle, der Anzahl der Sklaven entsprechend, an den Kapellen aufgehängt – ein Ritus, der vermutlich der Reinigung diente.

Zahlreiche Riten umgeben die zentralen Ereignisse des menschlichen Lebens: Geburt, Hochzeit und Tod. Zur Abwehr von Unheil gehen nach der Geburt drei Männer aus dem Haus, bearbeiten die Schwelle mit Beil und Mörserkeule und fegen sie anschließend ab. Die über der Geburt waltenden Mächte der Parcae und der Genita Mana werden später völlig verdrängt durch luno Lucina, der man bis zum Tag der Reinigung und Namensgebung (dies lustricus) ein Lager (lectus) bereitet.

Hochzeitsriten vollzieht man, um einerseits die Ehe vor Unfruchtbarkeit zu schützen und andererseits den Übergang der Braut von den Geistern des einen zu denen des anderen Hauses zu sichern. Bei der confarreatio, der feierlichsten Form der Eheschließung, sitzen Braut und Bräutigam auf zwei Stühlen, die durch das Fell eines geopferten Schafes verbunden sind; Gemeinschaft zwischen den beiden soll auch das Teilen des Speltkuchens (farreum libum) herstellen, wonach diese Form der Hochzeit benannt ist.

Den Toten der Familie (divi parentum) feiert man vom 13. bis zum 21. Februar das Fest der Parentalia; die Tempel bleiben geschlossen und Handlungen, die günstiger Vorbedeutungen bedürfen, unterbleiben. An den Gräbern bringt man Brot, Salz, Wein und Kränze dar. Die Totengeister, die man sich als auf der Erde herumschwebend vorstellt, gelten als freundlich gegen ihre Nachfahren; nur Vergehen gegen die Ordnung der Familie erregen ihren Zorn.

Dagegen sucht man sich am Fest der Lemuria (9., 11. und 13. Mai) gegen Geister (Lemures) zu schützen, die die Wohnstätten der Menschen aufsuchen. Der pater familias verweist sie des Hauses, nachdem er ihnen mit abgewandtem Gesicht schwarze Bohnen hingeworfen hat, unter der Erklärung, daß er dadurch sich und seine Familie loskaufe. In der Kaiserzeit werden die Toten als Manes bezeichnet, wobei es sich um einen Kollektivnamen handelt für die ununterscheidbare Menge der Totengeister.

Ist ein Familienmitglied gestorben, so drücken sich die ambivalenten Empfindungen der Überlebenden in entgegengesetzten Riten aus: gleich nach dem Tod ruft man den Toten mit Namen, zum Beweis dafür, wie gern man ihn dabehalten hätte, um ihn anschließend, die Füße gegen die Tür gerichtet, so aufzubahren, daß seine Rückkehr unmöglich wird. Rituelle Klagen (neniae), von gemieteten Frauen (praeficae) vorgesprochen, dienen seiner Versöhnung. Die meisten Riten gelten der Entsühnung: einerseits der der Erde, die den Toten aufnimmt, andererseits der des Hauses, in dem er aufgebahrt war. Alle Toten mußten außerhalb der Stadtgrenze, des Pomerium, bestattet werden. Am Grab selbst wurde u.a. ein Schwein dargebracht. Erst nach Ablauf von zehn Tagen, innerhalb deren keine Arbeiten verrichtet werden durften, ist das Grab Eigentum des Toten und damit ein locus religiosus, dessen Beeinträchtigung Sühne erfordert.

Dem bäuerlichen Rhythmus von Aussaat und Ernte folgend; vollzieht man zahlreiche Riten zum Schutz der Felder und zum Segen der Ernte. Die am 23. Februar gefeierten Terminalia gelten den Grenzsteinen (termini) der einzelnen Höfe: in eine zuvor ausgehobene Grube schüttet man das Blut eines Opfertieres, Früchte, Wein, Honig und die Asche des Opfers, um anschließend den bekränzten und gesalbten Stein einzusetzen.

Beim Fest der Dea Dia, aus dem vermutlich die Ambarvalien des Staatskultes, ein feierlicher Flurumgang zu Ehren des Mars, hervorgegangen sind, werden kurz vor der Ernte die Laren als Schützer der Feldmark sowie die Semones, die Kräfte der Saat, um Hilfe angerufen; im Gegensatz zu ihnen soll Mars, ursprünglich eine wilde und feindliche Macht, außerhalb von Hof und Siedlung ‚satt’ sein, also fernbleiben.

Die Auguren (augures ist abgeleitet von augere = mehren), später die Deuter der Vogelzeichen, haben zunächst die Aufgabe, die Kraft der Erde sowie den Wasserreichtum der Flüsse zu mehren.

Stadion auf dem Marsfeld | Rom

Stadion des Domitian auf dem Marsfeld (Rom), Ende des 1. Jh. n.d.Z.
(Rekonstruktion)

Der Tellus (Erde) gelten die Fordicidia am 15. April, ein Fest, bei dem trächtige Kühe geopfert werden, um die Kraft der Erde, ihrerseits Frucht zu tragen, zu steigern. Ceres, der Wachstumskraft des Getreides, feiert man die Cerealia am 19. April: die dabei veranstaltete Fuchshatz, wobei man den Füchsen Fackeln an die Schwänze gebunden hat, läßt sich am ehesten als rituelle Fortscheuchung der Sonnenglut verstehen. Am 25. April folgen die Robigalia, um das Getreide vor Rost (robigo) zu schützen.

Gemeinsam erhalten Tellus und Ceres bei der Aussaat, den Feriae Sementivae, eine Sau und Spelt. Auch vor der Ernte wird Ceres eine Sau (porca praecidanea) dargebracht. Das geerntete Getreide, das in Gruben unter der Erde aufbewahrt wird, steht unter der Obhut des Consus, dem die Consualia am 21. August (nach dem Ausdreschen) und 15. Dezember (nach der Aussaat) gefeiert werden.

Eigene Riten gelten dem Weinbau. Am 19. August feiert man in den Weinbergen die Vinalia rustica zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse. Das Fest gilt Jupiter als dem Herrn des Wetters. Am 11. Oktober finden die Meditrinalia statt, ein gemeinsames Kelterfest der Gemeinde; diese begeht, ebenfalls zu Ehren Jupiters, am 23. April, wenn der neue Wein in die Stadt gebracht wird, die Vinalia priora, wo man erstmals von dem neuen Wein kostet.

Große Aufmerksamkeit galt auch dem Kult der Quellen, deren Kraft man zu verstärken suchte, indem man Blumen und Kränze, später auch Geldstücke, hineinwarf; im Staatskult wurde dieser Brauch in den Fontinalia am 13. Oktober fortgesetzt. Überhaupt wurden in Rom zahlreiche Quellen verehrt; luturna, die Quelle auf dem Forum, besaß sogar einen Tempel auf dem Marsfeld. Darüber hinaus vollzog man Riten, mit deren Hilfe man in Zeiten der Dürre Regen zu erwirken suchte.

Herr über das Wetter ist Jupiter, dessen Kultstätten ursprünglich auf Anhöhen lagen (luppiter Viminus, luppiter Caelius). Auch das Kapitol ist ein solcher Ort eines alten Jupiterkultes.

Einmal im Jahr bringt der Bauer im Wald Mars, dem Herrn des Draußen, und Silvanus ein Opfer aus Spelt, Speck, Fleisch und Wein dar zum Schutz des Viehs. Neben Silvanus wird auch Faunus als Schützer des Viehs verehrt.

Die Lupercalia (15. Februar) waren ursprünglich ein Hirtenfest mit magischem Ritus, der die Herden vor Wölfen schützen sollte: Luperci (Wolfsabwehrer) laufen, nur mit einem Schurz aus Ziegenfell bekleidet, um den Palatin, die älteste Siedlung, und erzeugen mit Riemen aus dem Fell geopferter Ziegen knallenden Lärm: die Wölfe sollen so verscheucht werden. In späterer Zeit schlagen die Luperci die entgegenkommenden Frauen, um sie fruchtbar zu machen.

Ein Hirtenfest waren auch die Parilien (21. April), zur Reinigung von jeglichem Unheil zu der Zeit gefeiert, wo man die Herden sich begatten läßt: die Ställe werden ausgefegt, bekränzt, besprengt und mit Schwefel ausgeräuchert; zuletzt springt man über angezündetes Stroh und treibt auch die Herden darüber.


Aus: Armin Müller, a.a.O., (von Thule-Seminar zusammengefaßt)


Das Recht

Das Charakteristische des römischen Rechts besteht darin, daß es nicht auf einem einmaligen gesetzgeberischen Akt nach einem vorher zurechtgelegten gedanklichen Schema beruht. Vielmehr ist das römische Recht ein im Laufe der Zeit gewachsenes Gebilde, das in sich Rechtsschichten verschiedenen Alters vereinigt, zumal vor Kaiser Lustinian (527-565 n.d.Z.) kein Gesetz jemals ausdrücklich wieder außer Kraft gesetzt wurde. Die Rechtsprechung der Römer war auf die möglichst gerechte Beurteilung des Einzelfalles gerichtet und gründete sich ihrem ausgeprägten Traditionsbewußtsein entsprechend hauptsächlich auf Präzedenzfälle oder in ihrer Sprache auf die exempla maiorum.

Ursprünglich wurden fast alle Rechtsangelegenheiten (Blutrache z.B.) durch die gens geregelt. Verbrechen, die die Allgemeinheit angingen (crimina publica), wie Hochverrat (perduellio) oder Tempelschändung (sacrilegium), kamen vor das Königs- oder Volksgericht. Die Gesetze wurden im Zusammenwirken von König und Volk erlassen, wobei der König Vorschläge machte, das Volk zustimmte oder ablehnte. Das Recht, einer Volksversammlung (comitia) einen Gesetzesvorschlag (rogatio) zu unterbreiten, ging auf die Amtsnachfolger der Könige, Konsuln und Prätoren als Träger des Imperiums, über. Die nach und nach zustande gekommenen Gesetze (leges), benannt nach dem Namen ihrer Antragsteller, bildeten das gültige Recht. Das Kollegium der pontifices bewahrte es, wie die magischen Zauberformeln, die bei den Rechtsverfahren gesprochen werden mußten.

Als sich das Volk in den Ständekämpfen dagegen auflehnte, der Willkür einiger weniger Rechtsverwahrer hoher Abkunft ausgeliefert zu sein, wurde 451-450 v.d.Z. eine Kommission von 10 Männern mit der Aufzeichnung des Rechts beauftragt. Das entstandene Zwölftafelgesetz, das Vorschriften sowohl zum Privat- wie zum öffentlichen Recht enthielt, wurde auf dem Forum ausgestellt. Dieses Zwölftafelgesetz bildete mit den weiterhin entstehenden Gesetzen der Komitien das ius civile, wobei das Gesetzgebungsverfahren in den Komitien allmählich durch das einfachere Verfahren der Plebiszite abgelöst wurde. Plebiszite, die auf Antrag der Volkstribune in einem concilium plebis beschlossen wurden, erhielten seit der lex Hortensia (286 v.d.Z.) den Rang von leges. Senatsbeschlüsse (senatus consulta) mit Gesetzeskraft konnten sie ablösen. Da das ius civile nicht schnell genug den Verhältnissen angepaßt werden konnte, wurde es vom Amtsrecht, dem ius honorarium, überlagert, das aus den edicta bestand. Die Prätoren veröffentlichten die edicta jeweils bei Amtsantritt. Sie enthalten die Grundsätze, an die sich die Beamten halten wollten. Sie ermöglichten eine praxisorientierte Weiterbildung der Rechtsanwendung. Eine dritte Rechtsschicht bildete das ius gentium, das die Beziehungen der Fremden untereinander und zu den römischen Bürgern regelte.

Erst gegen 300 v.d.Z. sind die geheimnisvollen Rechtsformeln der pontifices veröffentlicht worden. Die Rechtsberatung ging damit auf weltliche Fachjuristen über, die iuris consulti (meist Senatoren). Ihre kostenlosen Rechtsauskünfte und Gutachten (responsa) bildeten keine eigene Rechtsschicht, dienten aber z.B. als Grundlage für Prätorenedikte. Schließlich ging die gesamte gesetzgeberische Gewalt auf die Kaiser über. Selbst die Gutachterpraxis der Senatoren, später der Ritter, endete kurz nach 300 n.d.Z., weil vor Gericht nur noch die schriftlichen Gutachten der Kaiser selbst respektiert wurden. Im 6. Jahrhundert n.d.Z. ließ Kaiser Lustinian eine Sammlung des römischen Rechts zusammenstellen. Dieses Werk, das seit dem 16. Jahrhundert die Bezeichnung Corpus iuris civilis trägt, gewann großen Einfluß auf das Rechtsleben des europäischen Mittelalters und hatte in großen Teilen Deutschlands bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.01.1900 unmittelbare Geltung.


Aus: A. Müller, a.a.O.


Das römische Heer in der mittleren Republik

Die Legion (Grundeinheit des Heeres), setzte sich aus Kavallerie, leichter Infanterie und 3 verschiedenen Arten der schweren Infanterie zusammen. Die Kavallerie (equites) rekrutierte sich aus den wohlhabendsten Bürgern. Bewaffnung: runder Schild, Helm, Rüstung, Schwert und mehrere Speere. Sie eignete sich als führende Kraft auf dem Schlachtfeld. Jede Legion bestand aus nur 300 Reitern, die wiederum in 10 Truppen (turmae) mit je 30 Mann aufgeteilt waren und von 3 Dekurionen befehligt wurden. Die schwere Infanterie setzte sich wie die Hoplitenphalanx aus Bürgern zusammen, die sich die erforderliche Ausrüstung leisten konnten. Im Gegensatz zur Phalanx kämpfte das schwer bewaffnete Fußvolk in 3 getrennten Reihen, die nicht nach Reichtum, sondern nach Alter und Erfahrung aufgeteilt waren. 1. Reihe: Die jüngsten Soldaten (hastati); 2. Reihe: die principes (zwischen Ende 20 und Anfang 30); 3. Reihe: die älteren Veteranen (triarii). Alle trugen einen Bronzehelm und einen langen, halbzylindrischen Schild aus Sperrholz, der mit Kalbsleder bespannt war.

Die römischen Fußsoldaten waren Schwertkämpfer, die spätestens bis zum letzten Quartal des 3. Jhs. mit dem berühmten gladius hispaniensis, dem spanischen Schwert, bewaffnet waren. Die weniger als 60 Zentimeter lange Klinge eignete sich sowohl als Hieb- als auch als Stichwaffe. Die triarii waren mit einem langen Hoplitenspeer ausgerüstet. Die anderen Reihen kämpften mit dem pilum mit einem etwa 120 cm langen hölzernen Schaft; die 60 bis 90 cm lange Eisenspitze mit dem kurzen pyramidenförmigen Kopf konnte die härtesten Rüstungen durchbohren. Jede der 3 Reihen war in 10 Manipel unterteilt, welche in der Reihe der hastati und der principes aus je 120 bis 160 Mann bestanden und sich in der Reihe der triarii aus lediglich 60 Soldaten zusammensetzten. In der Schlachtformation waren die Manipeln (triplex acies) schachbrettförmig (quincunx) angeordnet, wobei die Abstände zwischen den Manipeln der bastati mit Einheiten der principes besetzt und die Abstände innerhalb der Reihen der principes wiederum von den Manipeln der triarii aufgefüllt waren. Die triarii bildeten die letzte Reservetruppe der Legion. Der aus 2 Zenturien bestehende Manipel war die niedrigste unabhängige Untereinheit der Legion. Jede Zenturie hatte eine eigene Standarte (signum) und wurde von einem Zenturio befehligt, der wiederum vom Standartenträger (signifer) und dem stellvertretenden Kommandeur (optio), welcher hinter der letzten Reihe stand und die Einhaltung der Formation überwachte, unterstützt wurde. Mindestens seit Beginn dieser Periode wurden die Zenturionen von der Legion gewählt, und sie ernannten die ihnen untergeordneten Kommandeure selbst. Der ranghöchste Zenturio war stets auf der rechten Seite des Manipels postiert.


Aus: Adrian Goldsworthy, Die Kriege der Römer, Berlin 2001 (von Thule-Seminar zusammengefaßt)


Howard Hayes Scullard

Der römische Kalender

Der größte Teil der Festlichkeiten und Spiele hatte einen festen Platz im Kalender. Es war ursprünglich ein Zehnmonatsjahr, das im März begann und folglich entsprach September dem siebten Monat. Quinctilis (der fünfte) und Sextilis (der sechste) wurden später umbenannt in Julis und Augustus zu Ehren Julius Caesars und Augustus’.

Das Jahr bestand eigentlich nur aus 355 Tagen. März, Mai, Juli und Oktober hatten 31 Tage, Februar 28 und die übrigen Monate je 29. Es ergab sich aber zwangsläufig, daß Korrekturen nötig wurden, wenn das Jahr mit dem Sonnenjahr übereinstimmen sollte. So schaltete man einfach eine Zeitspanne von 22 oder 23 Tagen ein, die man Mercedonius oder Intercalarius nannte. Solche Maßnahmen gehörten zu den Aufgaben des Kollegiums der Pontifices, doch wurde dabei so nachlässig verfahren, daß Kalender- und Sonnenjahr häufig doch nicht übereinstimmten, manchmal ergab sich gar eine Differenz von zwei oder drei Monaten. Eine Reform war längst überfällig, und Julius Caesar war es, der sich im Jahre 46 v.d.Z., dem letzten Jahr der Konfusion (ultimus annus confusionis), ihrer mit Erfolg annahm. Der julianische Kalender mit seiner Wiederherstellung der richtigen Anzahl von Tagen in bestimmten Monaten und einer Schaltjahr-Regelung wurde am 1. Januar 45 v.d.Z. in Kraft gesetzt und gilt – bis auf geringfügige Abänderungen – bis zum heutigen Tage. Doch während die Monate gleich geblieben sind, wurden die Monatstage bei den Römern nach einem ganz anderen Prinzip gezählt: Sie zählten sie nicht durchlaufend der Reihe nach; statt dessen hatte jeder Monat drei Fixpunkte, von denen aus rückwärts gerechnet wurde. Die festen Tage waren die Kalenden, jeweils der erste Tag, die Nonen (so genannt, weil sie jeweils neun Tage vor den Iden kamen) und die Iden, die ursprünglich mit dem Vollmond des Mondmonats zusammenfielen. In den langen Monaten (März, Mai, Juli, Oktober) fielen die Nonen jeweils auf den siebenten Tag, die Iden auf den fünfzehnten; in den übrigen Monaten entsprechend auf den fünften und dreizehnten. So wurden alle Daten als soundsoviele Tage vor den Kalenden, Nonen oder Iden angegeben. Der Geburtstag Roms wurde zehn Tage vor den Kalenden des Mai gefeiert (ante diem X Kalendas Maias).

Kapitol | Rom

Kapitol (Rom)

In jedem Monat waren die drei festen Tage durch eine besondere Zeremonie gekennzeichnet. An den Kalenden, die der Juno geweiht waren, wartete ein Priester von niedrigerem Rang auf die Erscheinung des Neumondes, und wenn er sie dem Rex Sacrorum gemeldet hatte, brachten sie gemeinsam ein Opfer dar. Dann rief der Oberpriester das Volk in der Curla Calabra auf dem Kapitol zusammen (calata plebe) und verkündete das Datum, auf welches die Nonen fielen, ob es der 5. oder 7. war (calantur Nonae): Juno Covella, ich kündige dich für den 5. (oder 7.) Tag an.“ (Juno Covella war die Juno des Hohlmondes, d. h. des Halb- o. Neumondes.) Dies geschah, damit das Volk sich an den Nonen erneut versammelte, um sich über die Feste und alles, was in dem Monat sonst noch anfiel, zu informieren. In keinem Monat fand ein Fest vor den Nonen statt (mit Ausnahme der Poplifugla im Juli). Die Iden waren die Tage des Vollmondes und dem Jupiter geweiht.

Der offizielle Kalender, der von den Priestern festgelegt wurde, enthielt die Daten der religiösen Feste; doch war es für die alten Römer ebenso wichtig, die Markttage zu kennen, an denen die Bauern ihre Produkte an die städtische Bevölkerung verkaufen konnten, welche ihrerseits das Land mit lebensnotwendigen Gütern belieferte. Jeden achten Tag fand ein Markttag statt, der nundinae genannt wurde. Die Kalender waren deshalb in einem periodisch wiederkehrenden Zyklus mit den Buchstaben A bis H bezeichnet, beginnend mit dem 1. Januar und – ohne Unterbrechung an den Monatsenden – das ganze Jahr durchlaufend. Im 1. Jh. v.d.Z. waren die nundinae genannten Tage zu dies fasti erklärt worden, so daß comitia und contiones (öffentliche Veranstaltungen, die von den Beamten abgehalten wurden) nicht stattfinden konnten, während die Gerichte geöffnet blieben. Außerdem erhielten einige Tage die Namen der Planeten: Saturn, Sonne, Mond, Mars, Merkur, Jupiter und Venus. Das früheste Zeugnis eines Siebentage-Rhythmus in Rom stammt von einem Kalender der augusteischen Zeit aus dem Land der Sabiner.

Schließlich differierten noch die Stunden, obwohl auch vierundzwanzig pro Tag, von der modernen 60-Minuten-Stunde. Zwar waren jeweils 24 Stunden in 12 Nacht- und 12 Tagesstunden unterteilt, doch unterschieden sich die römischen Stunden von den heutigen in der Länge (außer bei einer Tagundnachtgleiche); sie wurden von Morgen- bis Abenddämmerung und umgekehrt gerechnet, so daß eine Tagstunde nicht die gleiche Länge hatte wie eine Nachtstunde, außerdem veränderten sich beide von Monat zu Monat, wenn auch Mitternacht immer die sechste Stunde der Nacht und Mittag die sechste Stunde des Tages war. Das bedeutete, daß z.B. eine Stunde in der Mitte des Winters 45 Minuten dauerte, im Mittsommer dagegen 1 1/2 Stunden.

Einige Tage galten als ungünstig oder mit einem bösen Omen versehen (dies religiosi und atri – auch fälschlich und unrichtig nefasti genannt), wenn sie auch nicht als solche im Kalender vermerkt waren. Nach Aulus Gellius stehen religiosi genannte Tage in einem schlechten Ruf und sind mit einem bösen Vorzeichen behaftet, so daß man an ihnen von kultischen Handlungen absehen und keinerlei neue Unternehmungen beginnen soll; zum Beispiel galt der Tag, an dem der mundus, eine rituelle Grube, geöffnet war, als religiosus; an diesem Tage ließ man sich auf keine Schlacht ein, warb keine Soldaten an, hielt keine comitia ab, begab sich nicht auf Reisen und heiratete nicht. Die Tage, die so charakterisiert waren, waren der Tag der Niederlage der Römer in der Schlacht an der Allia (dies Alliensis: 18. Juli), die drei Tage (24. August, 5. Oktober und 8. November), an denen der geheimnisvolle mundus, der mit den Toten in Verbindung stand, geöffnet war, die Tage (7.-15. Juni), an denen der Hauptaltar (penus) der Vesta zugänglich war, die Tage (1., 9., 23. März und 19. Oktober), an denen die Salier ihren Kulttanz abhielten, und vielleicht noch zwei Tage im Anschluß an das Latinische Fest. Die dies parentales (13.-21. Februar) und die Lemuria (9., 11., 13. Mai, wenn die Tempel geschlossen waren) werden wie dies religiosi behandelt. Die schwarzen Tage (dies atri) waren die Tage, die auf die Kalenden, Nonen und Iden eines jeden Monats folgten; an diesen 36 Tagen durfte nicht Neues begonnen werden, und – im Gegensatz zu anderen dies religiosi – pflegten an ihnen keine offiziellen Kultfeiern stattzufinden. Die Kalenden, Nonen und Iden waren nicht geeignet für Hochzeiten, weil die folgenden Tage für Bräute als Start in die Ehe ungünstig waren.


Aus: Howard Hayes Scullard: Römische Feste. Kalender und Kult, Mainz 1985, (von Thule-Seminar zusammengefaßt)

Mars Ultor 2004 | Thule-Seminar

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